Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Herr Wolpert hat bei diesem Beschlussvorschlag ein Mitwirkungsverbot.

Herr Herder erteilt Herrn Rößler das Wort.

Herr Rößler:  Die Zuschussvereinbarung wurde schon im letzten Ausschuss am 04.02.2016 behandelt. Es gibt keine weiteren Änderungen an der Beschlussvorlage, bis auf die Ergänzung des letzten Absatzes. Die Aufnahme des Absatzes resultiert aus dem Geschehen des letzten Kreistages, wo nach tatsächlichen Zahlungen und Verbesserungen des Haushaltes gefragt wurde und daraufhin zog der Landrat die Vorlage zurück. Es hat sich fachlich und inhaltlich an der Problematik nichts geändert. Herr Rößler fragt nach, ob seine Erläuterungen reichen.

Herr Höppner stellte die Frage zu der Forderung in Höhe von 490.719,35 €.

Herr Rößler verwies in seiner Antwort auf den letzten Absatz in der Beschlussvorlage. Für die bestehende Forderung gegenüber dem Landkreis wurde eine Rückstellung gegen die Eröffnungsbilanz um besagte Größe verschlechtert. Mit der angestrebten Beschlussfassung erfolgt die ertragswirksame Auflösung dieser Rückstellung, dies führt zur Verbesserung des Jahresabschlusses 2016 und egalisiert die vorangestellte Verschlechterung. Es ist eine Bereinigung.

Herr Rößler machte nach einem Einwurf von Herrn Höppner weitere Ausführungen zur Nachsorge der Deponie. Diese Nachsorge läuft und auch noch sehr lange. Ob in einigen Jahren noch Kosten benötigt werden, kann heute niemand sagen. Aber zum jetzigen Zeitpunkt ist es so, dass die Zuschussvereinbarung gegenstandlos geworden ist.

Herr Höppner fragte nach Gebührenerhöhung und Herr Rößler antwortete, dass alles in der Zuschussvereinbarung erläutert wurde.

Herr Herder fragt nach weiteren Wortmeldungen, das war nicht der Fall und er verliest den Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt rückwirkend zum 01.01.2015 die Aufhebung der Zuschussvereinbarung vom 28.10.2014 zwischen dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke GmbH, einschließlich der Änderung vom 04.12.2006 in beiderseitigem Einvernehmen.

Es erfolgte eine Abstimmung zum Beschlussvorschlag und dieser wurde mit 4 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.