Sitzung: 19.04.2016 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: BV/0356/2016
Herr
Herder verliest den
nächsten Beschlussvorschlag und fragt nach Wortmeldungen. Er stellte fest, dass
keine Veränderungen zu den Gebühren vorgenommen wurden.
Herr
Rößler teilte mit, dass
Herr Eckelmann anwesend ist und zu diesem Tagesordnungspunkt Ausführungen
machen kann, falls es gewünscht wird.
Herr
Petri bat um das Wort und
möchte zu diesem Punkt keine weiteren Ausführungen machen. Er merkte an, dass
ihm das Datenmaterial zu umfangreich ist. Er hat nur eine Frage zum Bioabfall
und wollte wissen, wo die Bioabfallsäcke zu kaufen sind und bat um eine kurze
Antwort.
Herr
Eckelmann antwortete, wie
gewünscht kurz, dass die ehemaligen Verkaufsstellen/Verkaufspunkte für die
Müllbandarolen autorisiert werden und wenn gewünscht, können dann die
Abfallsäcke und die Bioabfallsäcke dort gekauft werden.
Herr
Lehmann bestätigt das
umfangreiche Datenmaterial, er fand den Bericht zur Kalkulation sehr
interessant, da vor allem für ihn als Laie sehr gut nachvollbar ist, wie die
Kalkulation und die grundlegenden Erklärungen aufgebaut sind. Er stellt eine
Frage zur Deponienachsorge - gab es in den Altlandkreisen Zerbst und Bitterfeld
keine Deponien, für die Rückstellungen notwendig waren.
Herr
Eckelmann macht
Ausführungen zur Regelung der Rückstellungen für die Altdeponien in Zerbst und
Bitterfeld. Für alle Deponien gibt es Rückstellungen/Rücklagen, die mit der
neuen Kalkulation der Abfallentgelte nichts zu tun haben, weil die Deponien
daraus nicht finanziert werden dürfen. Das Abfallgesetz des Landes
Sachsen-Anhalt hat bis Ende September 2013 zugelassen, dass man in den
Abfallgebühren (Abfallentgelten) bestimmte Kostenbestandteile für die Deponien
- Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge - einstellt und das wurde dann
beendet und war die für 3 Bereiche nicht mehr notwendig. Wir haben verschiedene Deckungsmodelle zu den einzelnen Deponien.
Für die Sanierungen und Nachsorgen gibt es unterschiedliche Nachsorge- und
Sanierungsphasen. Der größte Fortgang ist in der Deponie Köthen zu verzeichnen,
die Sanierung ist komplett abgeschlossen und ist in die Nachsorge übergeben
worden. Es gibt eine Kalkulation für die Kosten der Nachsorge für den Zeitraum
von 2015 – 2034, ist die Nachsorge finanziell gesichert. Die
Zuschussvereinbarung ist entbehrlich, die 490.719,35 € werden nicht benötigt.
Für die Altdeponien in Zerbst und Bitterfeld ist die Finanzierung auch
gesichert.
Herr Eckelmann machte noch Ausführungen zum
Zustand der Deponien in Bitterfeld und Zerbst. Auf der Deponie Zerbst wird eine
besondere Maßnahme vorgenommen, die für den Umweltausschuss interessant sein
könnte und gibt den Hinweis, sich die Deponie in einer der nächsten Sitzungen
mal anzusehen. Es werden Methanoxidationsfelder aufgebraucht, um das wenige aus dem Deponiekörper ausströmende Methangas zu oxidieren. Hierzu ist
eine europaweite Ausschreibung gelaufen. Die Bauphase beginnt am 01.05.2016.
Herr
Lehman fragt wo die Gelder
der Rückstellungen für die beiden Deponien sind.
Herr
Eckelmann sagt, dass sich
die Gelder bei den Anhalt-Bitterfelder Kreiswerken befinden. Es gibt aber
unterschiedliche Verfahrensweisen über den Verbrauch des Geldes.
Herr
Herder fragt nach weiteren
Wortmeldungen, das war nicht der Fall und er verliest den Beschlussvorschlag:
Der
Kreistag stimmt dem Preisblatt für die Abfallentsorgungsentgelte ab dem
01.01.2016 der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke zu.
Es erfolgte eine Abstimmung zum Beschlussvorschlag und dieser wurde mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.