Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Herr Herder verliest den nächsten Beschlussvorschlag und fragt nach Wortmeldungen. Er stellte fest, dass keine Veränderungen zu den Gebühren vorgenommen wurden.

Herr Rößler teilte mit, dass Herr Eckelmann anwesend ist und zu diesem Tagesordnungspunkt Ausführungen machen kann, falls es gewünscht wird.

Herr Petri bat um das Wort und möchte zu diesem Punkt keine weiteren Ausführungen machen. Er merkte an, dass ihm das Datenmaterial zu umfangreich ist. Er hat nur eine Frage zum Bioabfall und wollte wissen, wo die Bioabfallsäcke zu kaufen sind und bat um eine kurze Antwort.

Herr Eckelmann antwortete, wie gewünscht kurz, dass die ehemaligen Verkaufsstellen/Verkaufspunkte für die Müllbandarolen autorisiert werden und wenn gewünscht, können dann die Abfallsäcke und die Bioabfallsäcke dort gekauft werden.

Herr Lehmann bestätigt das umfangreiche Datenmaterial, er fand den Bericht zur Kalkulation sehr interessant, da vor allem für ihn als Laie sehr gut nachvollbar ist, wie die Kalkulation und die grundlegenden Erklärungen aufgebaut sind. Er stellt eine Frage zur Deponienachsorge - gab es in den Altlandkreisen Zerbst und Bitterfeld keine Deponien, für die Rückstellungen notwendig waren.

Herr Eckelmann macht Ausführungen zur Regelung der Rückstellungen für die Altdeponien in Zerbst und Bitterfeld. Für alle Deponien gibt es Rückstellungen/Rücklagen, die mit der neuen Kalkulation der Abfallentgelte nichts zu tun haben, weil die Deponien daraus nicht finanziert werden dürfen. Das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat bis Ende September 2013 zugelassen, dass man in den Abfallgebühren (Abfallentgelten) bestimmte Kostenbestandteile für die Deponien - Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge - einstellt und das wurde dann beendet und war die für 3 Bereiche nicht mehr notwendig. Wir haben verschiedene Deckungsmodelle zu den einzelnen Deponien. Für die Sanierungen und Nachsorgen gibt es unterschiedliche Nachsorge- und Sanierungsphasen. Der größte Fortgang ist in der Deponie Köthen zu verzeichnen, die Sanierung ist komplett abgeschlossen und ist in die Nachsorge übergeben worden. Es gibt eine Kalkulation für die Kosten der Nachsorge für den Zeitraum von 2015 – 2034, ist die Nachsorge finanziell gesichert. Die Zuschussvereinbarung ist entbehrlich, die 490.719,35 € werden nicht benötigt. Für die Altdeponien in Zerbst und Bitterfeld ist die Finanzierung auch gesichert.

Herr Eckelmann machte noch Ausführungen zum Zustand der Deponien in Bitterfeld und Zerbst. Auf der Deponie Zerbst wird eine besondere Maßnahme vorgenommen, die für den Umweltausschuss interessant sein könnte und gibt den Hinweis, sich die Deponie in einer der nächsten Sitzungen mal anzusehen. Es werden Methanoxidationsfelder aufgebraucht, um das wenige aus dem Deponiekörper ausströmende Methangas zu oxidieren. Hierzu ist eine europaweite Ausschreibung gelaufen. Die Bauphase beginnt am 01.05.2016.

Herr Lehman fragt wo die Gelder der Rückstellungen für die beiden Deponien sind.

Herr Eckelmann sagt, dass sich die Gelder bei den Anhalt-Bitterfelder Kreiswerken befinden. Es gibt aber unterschiedliche Verfahrensweisen über den Verbrauch des Geldes.

Herr Herder fragt nach weiteren Wortmeldungen, das war nicht der Fall und er verliest den Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt dem Preisblatt für die Abfallentsorgungsentgelte ab dem 01.01.2016 der Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke zu.

Es erfolgte eine Abstimmung zum Beschlussvorschlag und dieser wurde mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.