Sitzung: 19.04.2016 Landwirtschafts- und Umweltausschuss
Herr Herder bittet um Diskussion.
Herr Wallwitz regte die Diskussion zum Thema Osterfeuer
und Verbrennen in Kleingärten an.
Wie bekannt
hat der Kreistag Maßstäbe gesetzt,
die er nochmals erläutert haben möchte. Er
fragte an,
ob die Möglichkeit besteht, die Thematik nochmals aufzugreifen, so dass
gegebenenfalls
wöchentlich oder monatlich verbrannt werden darf.
Herr Rößler fragte nach, ob es ein Antrag ist und hat
mitgeteilt, dass ein Antrag an den
Kreistag zu
richten ist. Herr Rößler informierte nochmals zur Verbrennungsverordnung des
Landkreises,
welche aus den bekannten Grünen im Jahr 2009 durch den Landrat aufgehoben
wurde.
Ausnahmen sind nur zulässig auf Antrag bei phytosanitär belastetem
Pflanzenmaterial
unter
Vorlage der Bestätigung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und
Forsten und
bei
Brauchtumsfeuern, ansonsten gilt generelles Verbrennungsverbot.
Herr Wallwitz fragt nach, ob Brauchtumsfeuer 10 m im
Durchmesser und 3 m hoch sein
dürfen.
Herr Rößler antwortete, dass die Brauchtumsfeuer in der
Zuständigkeit der Kommunen liegen
und es
obliegt diesen, auf Grundlage SOG entsprechende Regelungen über Brauchtumsfeuer
zu treffen. Bei Klärungsbedarf oder
Änderungswünschen zu Brauchtumsfeuern sind die Anfragen an die Städte und
Gemeinden zu richten.
Herr Lehmann wunderte sich über den Diskussionspunkt,
weil es keine weiteren schriftlichen
Erläuterungen
dazu gegeben hat. Er machte Ausführungen, wie
das Verbrennen in seinem
Wohnort, der
Stadt Aken, festgelegt ist - Brauchtumsfeuer sind in einer Satzung geregelt,
die
Anträge für
Ausnahmen gehen an den Landkreis. Er sagte weiterhin, dass in der Stadt Aken
mit
den Regelungen
gute Erfahrungen gemacht wurden. Kontrollen erfolgen durch das
Ordnungsamt.
Die Mehrzahl der Bevölkerung findet die Regelung in Ordnung.
Herr Herder wirft ein, dass Sondergenehmigungen auf
Antrag möglich sind und fragt nach
weiteren
Wortmeldungen, was nicht der Fall ist.