Herr Herder bittet um Diskussion.

Herr Wallwitz regte die Diskussion zum Thema Osterfeuer und Verbrennen in Kleingärten an.

Wie bekannt hat der Kreistag Maßstäbe gesetzt, die er nochmals erläutert haben möchte. Er

fragte an, ob die Möglichkeit besteht, die Thematik nochmals aufzugreifen, so dass

gegebenenfalls wöchentlich oder monatlich verbrannt werden darf.

Herr Rößler fragte nach, ob es ein Antrag ist und hat mitgeteilt, dass ein Antrag an den

Kreistag zu richten ist. Herr Rößler informierte nochmals zur Verbrennungsverordnung des

Landkreises, welche aus den bekannten Grünen im Jahr 2009 durch den Landrat aufgehoben

wurde. Ausnahmen sind nur zulässig auf Antrag bei phytosanitär belastetem Pflanzenmaterial

unter Vorlage der Bestätigung des Amtes für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten und

bei Brauchtumsfeuern, ansonsten gilt generelles Verbrennungsverbot.

Herr Wallwitz fragt nach, ob Brauchtumsfeuer 10 m im Durchmesser und 3 m hoch sein

dürfen.

Herr Rößler antwortete, dass die Brauchtumsfeuer in der Zuständigkeit der Kommunen liegen

und es obliegt diesen, auf Grundlage SOG entsprechende Regelungen über Brauchtumsfeuer

zu treffen. Bei Klärungsbedarf oder Änderungswünschen zu Brauchtumsfeuern sind die Anfragen an die Städte und Gemeinden zu richten.

Herr Lehmann wunderte sich über den Diskussionspunkt, weil es keine weiteren schriftlichen

Erläuterungen dazu gegeben hat. Er machte Ausführungen, wie das Verbrennen in seinem

Wohnort, der Stadt Aken, festgelegt ist - Brauchtumsfeuer sind in einer Satzung geregelt, die

Anträge für Ausnahmen gehen an den Landkreis. Er sagte weiterhin, dass in der Stadt Aken mit

den Regelungen gute Erfahrungen gemacht wurden. Kontrollen erfolgen durch das

Ordnungsamt. Die Mehrzahl der Bevölkerung findet die Regelung in Ordnung.

Herr Herder wirft ein, dass Sondergenehmigungen auf Antrag möglich sind und fragt nach

weiteren Wortmeldungen, was nicht der Fall ist.