Frau Hamella erfragte nochmals die Höhe der vergebenen Zuwendungen.

Frau Rothe bezog sich hierzu auf die vorherigen Ausführungen bzgl. der Vergabehöhen.

 

Herr Schönemann regte an, bei der Überarbeitung der Richtlinie die Möglichkeit prüfen zu lassen, die Zuwendungsbeträge entsprechend aufzurunden. Von der Verwaltung wurde die Anregung aufgenommen.

Frau Rothe führte aus, dass die bestehende Richtlinie die Möglichkeit des Aufrundens rechtlich nicht zulässt.