(Herr Böhm und Herr Dr. Försterling gekommen= 36+1= 67,27%)

Herr Wolpert stellte fest, dass ein Antrag der Fraktion AfD vorliegt. Der Antrag ist entsprechend der Geschäftsordnung rechtzeitig eingegangen und es bedarf daher nicht der Überprüfung der Dringlichkeit. In Bezug auf den Antragsinhalt gibt es Bedenken hinsichtlich seiner Zulässigkeit.

Man könnte der Auffassung sein, dass es hier ausschließlich um eine Angelegenheit des übertragenen Wirkungskreises geht, die dem Landkreis alleine zugestanden wird und nach

§ 45 KVG dann nicht der Zuständigkeit des Kreistages obliegt. Ein solcher Antrag wäre nach unserer Geschäftsordnung per Beschluss von der Tagesordnung zu nehmen. Da er aber von

vornherein einen Antrag nicht in die Tagesordnung aufnehmen möchte, gibt man dem Kreistag Gelegenheit, darüber beschließen zu lassen, ob dieser Antrag für zulässig gehalten wird oder nicht. Jede Fraktion hat daher die Möglichkeit sich dazu zu äußern.

Herr Roi sprach als stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Eine Eilbedürftigkeit muss nicht begründet werden, obwohl es vor Beginn der Sitzung so gesagt wurde. In seinen weiteren Ausführungen verwies er auf die ausführliche Sachdarstellung. Dem Landrat soll ein Auftrag erteilt werden, diesen Vertrag mit der Leipziger Northgate Enterprise Group, wie es aus der MZ zu entnehmen war, zu kündigen. Als Kreistag ist man schon in der Lage, einen solchen Auftrag an den Landrat zu geben. Man ist ja auch im eigenen Wirkungskreis zuständig für die Unterbringung von Asylbewerbern. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit dieses Hauses.

Herr Köhler hatte sich zu Wort gemeldet.

Herr Wolpert stellte fest, dass Herr Köhler keiner Fraktion angehört. Nach der Geschäftsordnung sind bei der Zulässigkeit von Anträgen die Fraktionen im Rederecht.

Herr Northoff erklärte, dass sich zunächst schon die Frage der Zulässigkeit des Antrages stellt.

Aber selbst, wenn der Antrag zulässig ist, so hat er in diesem Fall nichts im öffentlichen Teil zu tun. Es geht hier um Wirkungen eines Vertrages. Und wenn ein Vertrag gekündigt wird, so stellt sich sofort die Frage, welche finanziellen Konsequenzen es auch für den Kreis mit sich bringt. Wenn überhaupt, gehört der Antrag in den nicht öffentlichen Teil, weil die finanziellen Belange des Kreises doch erheblich tangiert werden könnten. Er richtete seine Frage an die Fraktion der AfD, ob sie den Antrag nicht umstellen wollen in eine Behandlung im nicht öffentlichen Teil.

Herr Wolpert stellte fest, dass er die Frage „Behandlung der Vorlage im nicht öffentlichen Teil“ danach entschieden hätte. Die Vorlage gehört in den nicht öffentlichen Teil, da hier auch Rechte Dritter betroffen sind, die nicht öffentlich diskutiert werden können.

Herr Wolpert stellte fest, dass Herr Köhler sich zur Geschäftsordnung gemeldet hat.

Herr Köhler erklärte, dass er nicht weiß, wo der Herr Vorsitzende die Sache mit den Fraktionen her hat. Er zitierte § 8 (1) der Geschäftsordnung des Kreistages.

Herr Wolpert erklärte, dass Herr Köhler das Recht dazu hat, nachzufragen. Dazu gibt es den Tagesordnungspunkt Anfragen und Anregungen der Kreistagsmitglieder. Hier geht es aber um die Frage, ob ein Antrag von der Tagesordnung gestrichen wird, weil er nicht zulässig ist, und da gibt es nur ein Rederecht der Fraktionen.

Herr Schulze erklärte, dass er sich das Recht vorbehalten wird, diesen Antrag der Fraktion der AfD auf Zulässigkeit prüfen zu lassen, inwieweit der Kreistag in seine Zuständigkeiten eingreift.

Herr Wolpert verwies darauf, dass es ihm grundsätzlich nach jeder Beschlussfassung des Kreistages zusteht. Jetzt wird darüber entschieden, ob der Kreistag den Antrag für zulässig hält.

 

Abstimmung über die Zulässigkeit des Antrages:

dafür:                         5         

dagegen:                   22

Enthaltungen:           11

 

Mit diesem Abstimmungsergebnis ist eine Aufnahme des Antrages der Fraktion AfD in die Tagesordnung nicht zulässig.

Es gab keine weiteren Änderungsanträge zur vorliegenden Tagesordnung.

Die Tagesordnung wurde mehrheitlich mit einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen bestätigt.