(Herr de Vries, Herr Zimmer, Herr König gekommen= 39+1=72,73%)

Herr Wolpert stellte fest, dass zahlreiche Einwohner anwesend sind. Er gab den Hinweis, dass die Fragenden ihren Namen und ihre Wohnanschrift nennen müssen. Es können eine Frage und zwei Zusatzfragen zur Frage gestellt werden. Es dürfen keine Fragen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten der aktuellen Tagesordnung gestellt werden.

In der Einwohnerfragestunde ging es vorwiegend um die Problematik der Unterbringung von Unbegleiteten minderjährigen Ausländern im Wohngebiet Klepzig.

Folgende Einwohner stellten ihre Fragen:

 

Herr Dirk Lasser, Ackerstr. 3g, OT Klepzig, 06366 Köthen

Herr Lasser erklärte, dass er erst einmal für alle sprechen wird.

Herr Wolpert unterbrach Herrn Lasser und erklärte, dass er nur das Fragerecht hat. Das Verlesen von Statements ist nicht Sinn und Zweck der Fragestunde. Es kann aber zum besseren Verständnis eine kurze Erklärung abgegeben werden.

Herr Lasser gab Folgendes zur Kenntnis:

Wir, die Klepziger, möchten heute die Gelegenheit nutzen, Ihnen unsere Bedenken, Sorgen, und

Ängste bezüglich der geplanten Unterkunft von ca 40 Unbegleiteten minderjährigen Ausländern auf engsten Raum in der ehemaligen Schule in Klepzig mitzuteilen. Ich, als unmittelbarer Nachbar des Objektes, stelle Ihnen deshalb diese Frage: 

Herr Landrat, können Sie mir versichern, dass unsere Wohnqualität sich dadurch nicht verschlechtert?

Herr Schulze erklärte, dass er das nicht versichern kann.

 

Herr Steffen Queitsch, Klepziger Str. 3, 06366 Köthen

Herr Landrat, wird Ihres Erachtens die Totenruhe geachtet, da die Unterbringung in unmittelbarer Nachbarschaft des Friedhofes geplant ist.

Herr Schulze erklärte, dass er davon ausgehen wird. Die Frage ist aber, was man bezüglich der Totenruhe vermutet?

Herr Wolpert gab den Hinweis, keine Frage-Antwortspiele zu machen.

 

Frau Birgit Schremmer, Alte Str. 30, 06366 Köthen

Herr Landrat, können Sie uns Friedhofbesucher garantieren, dass man weiterhin in Ruhe pietätvoll auf dem Friedhof trauern kann?

Herr Schulze erklärte, dass er auch davon ausgeht.

 

Frau Stefanie Krenkel, Ackerstr. 1a, 06366 Köthen

Herr Landrat, unmittelbar an der Friedhofsgrenze soll ein „Bolzplatz und Grillplatz“ entstehen.

Können Sie mich beruhigen und meinen sie nicht auch, dass Bälle über den Zaun geschossen werden können, somit Grabdekoration und die Blumen des Grabes zerstören,- wer übernimmt die finanziellen Schäden, liegt ein Antrag mit der Festlegung der einzuhaltenden Vorschriften vor?

Herr Schulze stellte hierzu fest, dass er das Projekt, von dem gesprochen wird, nicht kennt. Was Herr Dr. Heller vorhat, ist im Detail nicht bekannt. Er selbst kennt die Lage und das Objekt noch nicht. Das Vorhaben läuft über die Stadt und dort ist auch das entsprechende Bauordnungsamt, welches auch die Genehmigung, für das was zulässig ist, erteilt. Wir haben deshalb auch keinen Einfluss darauf, außer, dass er mit Herrn Dr. Heller einmal reden würde. 

 

Herr Thomas Scholze, Ackerstr. 1f, 06366 Köthen

Herr Scholze informierte, dass er gegenüber von Herrn Dr. Heller seine Ausstellungs- und Verkaufsflächen für Grabsteine hat. Er hat nun Bedenken, dass seine Kundschaft ausbleiben wird. Diejenigen aber, die zu ihn kommen, möchten in Ruhe etwas entscheiden und aussuchen. Ob das gerechtfertigt ist, ist mit einem großen Fragezeichen versehen. Er möchte vom Landrat eine Antwort was ist, wenn gesagt wird, da ist Remmidemmi, da braucht ihr erst gar nicht hingehen. Was passiert mit seinen Betrieb? Er besteht in diesem Jahr 20 Jahre und es ist ein Familienbetrieb seit 1948 in Köthen.

Herr Schulze erklärte, dass er diese Bedenken nachvollziehen kann. Er kann aber keine Garantie dafür abgeben, dass so etwas Schlimmes eintritt, dass die geschäftlichen Tätigkeiten beeinträchtigt werden. Man sollte sich daher ganz speziell mit dem Betreiber dieser Unterkunft vor Ort an einen Tisch setzen und alle Fakten auf den Tisch legen. Problemfälle sollte man sofort ansprechen damit diese auch geahndet werden können. Das ist auch ein Vorschlag an die anderen Redner die jetzt noch kommen. Das Baurecht liegt nun einmal bei der Stadt Köthen. Der Landkreis bestimmt gemeinsam mit dem Landesverwaltungsamt die Art und Weise der Unterbringung.

 

Frau Antje Beck, Klepziger Platz 4a, 06366 Köthen

Herr Landrat, gab es schon Polizeieinsätze in der bisherigen Gemeinschaftsunterkunft der Umas, und wird in den neuen Gebäude die Mindestquadratmeter-Wohnfläche eingehalten, um Konflikte eventuell zu vermeiden?

Herr Schulze informierte, dass es Polizeieinsätze in der bisherigen Gemeinschaftsunterkunft gegeben hat. Die Mindestquadratmeter-Wohnfläche wird eingehalten.

 

Herr Maik Hempel, Kirchstr. 1, 062366 Köthen

Herr Landrat, wie viele Jugendliche welchen Geschlechts sind vorgesehen dort aufgenommen zu werden und handelt es sich um eine befristete Unterbringung so wie in der jetzigen Schule in der Rüsternbreite, die für über 160.000 Euro hergerichtet worden ist?

Herr Schulze informierte, dass der Betreiber beabsichtigt, bis zu 40 männliche Jugendliche unterzubringen. Ob die Anzahl an Jugendlichen genehmigt wird, weiß man jetzt noch nicht.

 

Herr Winfried Hempel, Kirchstr. 1, 06366 Köthen

Herr Landrat, wie viele Betreuer sind stets vor Ort und welche Qualifikationen haben diese und welche Qualifikationen werden vorausgesetzt?

Herr Schulze hat darum gebeten dass zu den Detailfragen Herrn Grimm das Wort erteilt wird.

Herr Grimm informierte, dass die Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt erteilt wird. In der Einrichtung ist ein Personalschlüssel von 1:1,1, das heißt, ein Betreuer für 1,1 Jugendlicher.

Es gibt bestimmt Voraussetzungen an die Qualifikation. In der Regel sagt man, dass mindestens 50% Fachkräfte vorhanden sein müssen. Fachkräfte sind staatlich anerkannte Erzieher, Diplom Sozialpädagogen, Heilpädagoge, Psychologen und bis zu 50% darf Personal beschäftigt werden, welches über eine besondere berufliche Eignung verfügt. Das können Mitarbeiter sein, die in der Jugendarbeit Erfahrung haben, Mitarbeiter aus der Lehrlingsausbildung, Mitarbeiter, die als Trainer über Jahre in Sportvereinen tätig waren. Jeder einzelne Mitarbeiter muss seine Personalunterlagen und ein polizeiliches Führungszeugnis beim Landesjugendamt einreichen. Das Landesjugendamt entscheidet, ob diese Personen dann zum Einsatz kommen oder nicht.

 

Frau Angelika Beck, Klepziger Platz 5a, 06366 Köthen

Wann ist das Konzept im Kreistag vorgestellt worden und wann ist ein Beschluss dazu gefasst worden?

Herr Grimm erklärte, dass das Konzept nicht im Kreistag vorgestellt werden muss. Es handelt sich hier um Jugendhilfeleistungen, die nicht der Vergabeordnung und dem Vergaberecht unterliegen. Jeder Unternehmer, jeder Bürger, jeder freie Wohlfahrtsverband kann ein Konzept erarbeiten, kann sich eine Liegenschaft besorgen. Er geht damit zum Landesjugendamt. Bringt er den Nachweis, dass er in der Lage ist, das erforderliche Personal einzustellen, so erhält er dann für diese Liegenschaft auf der Grundlage des vorliegenden Konzeptes eine Betriebserlaubnis. Mit dieser Betriebserlaubnis kommt der Betreiber zum örtlichen Jugendamt, also zum Landkreis. Er hat dann einen Rechtsanspruch darauf, dass man mit ihm dann aufgrund seiner Konzeption, seines Personalschlüssels, seines Gebäudes einschließlich Nebenkosten einen Pflegesatz aushandelt. Das ist der Satz, der durch das örtliche Jugendamt für denjenigen, der dort untergebracht werden soll, gezahlt werden muss. Der Satz setzt sich zusammen aus den Personalkosten, den Betriebskosten und den Kosten die der Jugendliche verbraucht wie z.B. Schulbedarf, Lebensmittel, Sportverein usw. Das Taschengeld gibt es noch

außerhalb des Regelsatzes.

 

Herr Edgar Hoppe, Ackerstr. 3d, 06366 Köthen

Wann hatte man vor, die Bürger über diese Einrichtung zu informieren?

Herr Schulze erklärte, wenn der Betreiber von seiner Seite aus soweit ist, kann man es dann auch vorstellen.

 

Frau Bärbel Hoppe, Ackerstraße 3d, 06366 Köthen

Welche Sicherheitsleute sind vor Ort, ist es ein Wachdienst und ist eine Streife der Polizei rund um die Uhr vor Ort?

Herr Schulze erwiderte, dass das auch nur der Betreiber sagen kann, da das alles im Konzept enthalten sein muss. Deswegen ist es auch sehr wichtig, dass Herr Dr. Heller von seiner Seite aus dieses Konzept in Klepzig einmal vorstellt und es können dann all diese Fragen beantwortet werden. Wir können das nicht, da das Konzept für eine abschließende Bewertung bei uns noch nicht vorliegt.

 

Frau Evelin Richter, Klepziger Platz 7, 06366 Köthen

Sie stellte zu Beginn fest, dass sie sich früher auch so einen Personalschlüssel, wie er hier vorgestellt wurde, für ihren Kindergarten gewünscht hätte.

Es gab von den anwesenden Gästen Beifallsbekundungen, worauf Herr Wolpert nochmals auf die Spielregeln verwies. Beifallsbekundungen, Unmutsäußerungen u.ä. sind nicht vorgesehen. Das ist nur den Kreistagsmitgliedern vorbehalten. Das hat der Gesetzgeber so geregelt, damit die Kreistagsmitglieder unbeeinflusst ihre Meinung vorbringen können und das Abstimmungsergebnis nicht beeinflusst wird. Er bat um Verständnis, wenn eine Ermahnung zur Unterlassung folgen könnte. Er scheut sich auch nicht davor, bei Nichtbefolgung, die Personen des Saales zu verweisen und wird das auch durchzusetzen.

Frau Richter erklärte, dass das nur eine Feststellung war.

Sie fragte wie sieht bei der Integration der Jugendlichen der Bildungswille und die Bereitschaft dazu aus? Aus Erfahrung hat man schon negative Sachen gehört.

Herr Grimm erläuterte, dass der Personalschlüssel nicht umsonst so vom Bund vorgegeben, weil man davon ausgeht, dass es nicht Integrationsprobleme, sondern dass es Eingewöhnungsprobleme geben könnte. Bei den 85 Jugendlichen die bisher untergebracht sind, wurde festgestellt, dass ein unterschiedliches Bildungsniveau vorhanden ist. Zurzeit gibt es 1 oder 2 für ein Gymnasium. Der Rest ist gegenwärtig an der Berufsschule in Bitterfeld, weil sie dort Deutsch lernen. Der Bildungswille ist vorhanden, insbesondere für die Erlangung der deutschen Sprache. Man hat aber feststellen müssen, dass es unterschiedliche Erwartungshaltungen und Auffassungen bei den Jugendlichen gibt z.B. was kann ich und was wird von mir erwartet. Die Jugendlichen sind schon über das hohe Bildungsniveau verwundert. Ob die Jugendlichen das dann bewältigen, kann jetzt nicht gesagt werden. Es wurde aber festgestellt, dass es, je nach Herkunft der Jugendlichen, Kommunikationsprobleme mit den Jugendlichen gibt. Viele der Jugendlichen sind z.B. auch der englischen Sprache gar nicht mächtig. Hier ist die Sprachvermittlung ein sehr großes Problem. Das betrifft z.B. die Jugendlichen aus Somalia, Mali. Hier gibt es Probleme bei der Suche nach geeigneten Fachkräften, die die Muttersprache können und den Jugendlichen aber dann auch deutsch beibringen. Weil das so schwierig ist, lässt sich die Frage nicht so leicht beantworten. Wir sind froh, wenn man sieht, dass der Integrationswille vorhanden ist und man sieht, dass die Jugendlichen sich anpassen wollen.

Alles andere ist eigentlich noch offen.

 

Herr Holger Körner, Kirchstr. 1b. 06366 Köthen

Herr Landrat, als Bewohner stellt sich mir die Frage: „Wieso wurde mir als sozial benachteiligter Bürger mein Mietvertrag plötzlich vom Zeitraum her verkürzt vom 31.12.2016 zum 31.07.2016, um Wohnraum für sozial Benachteiligte zu schaffen, ist das sozial, denn danach droht mir die Obdachlosigkeit.

Herr Schulze erklärte, dass er es nicht richtig findet, wenn Bewohnern, die Herr Dr. Heller im Moment bei sich hat, gekündigt wird, um Platz für die UMAS zu schaffen. Das ist aus seiner Sicht nicht richtig. Es obliegt aber dem Betreiber. Des Weiteren ist der Kündigungsgrund auch nicht bekannt.

Herr Wolpert machte darauf aufmerksam, dass die Fragen allgemein gehalten werden sollen. Auch wenn Einzelschicksale bedauerlich sind, können sie im Kreistag nicht beantwortet werden.

 

Herr Bernd Wolf Beck, Klepziger Platz 5a, 06366 Köthen

In der Presse war zu lesen, dass Herr Heller aufgrund Missachtung seines Wohneigentums die Kündigung aussprach. Meine Frage wäre, was passiert mit den UMAS – die im besten Alter sind- wenn diese sein Wohneigentum zerstören? Wird ihnen dann auch gekündigt? Werden diese dann auch obdachlos?

Herr Schulze stellte fest, dass diese Fragen an Herrn Dr. Heller zu richten sind.

Herr Wolpert stellte fest, dass die Einwohnerfragestunde grundsätzlich auf eine halbe Stunde begrenzt ist. Die Fragen, die zuletzt gestellt worden, sind keine Angelegenheiten, die den Kreis betreffen. Kündigungsrecht u.ä. sind mit dem Wohnungseigentümer oder Vermieter auszumachen, da der Kreis überhaupt keine Einflussmöglichkeit hat und sind auch nicht Angelegenheit des Kreistages. Es sollte doch versucht werden, die Fragen auf die allgemeine Problematik zu stellen, für die sie hier hergekommen sind. Zu privatrechtlichen Angelegenheiten kann der Kreistag nichts sagen und die Einwohnerfragestunde darf dafür auch nicht missbraucht werden.

 

Herr Falk Hornickel, Ackerstr. 3e, 06366 Köthen

Wieso bleibt dieses Vorhaben nicht in öffentlicher Hand und geht an profitgierige Privatunternehmen? Was spricht gegen eine Unterbringung in Bobbe? Dort könnte man sofort 80 UMAS aufstocken. Wir Klepziger haben keine zweite Wohnortwahl.

Herr Wolpert verwies darauf, dass diese Frage bereits durch Herrn Grimm ausführlich beantwortet wurde. Er hatte bereits die Verfahrensweise für die Betreibung einer derartigen Einrichtung erläutert.

Herr Grimm informierte, dass es eine gesetzliche Vorschrift im SGB VIII gibt die aussagt, dass sich die öffentliche Hand bei der Leistungserbringung zurücknehmen muss, wenn es andere Anbieter gibt. Andere Anbieter können Wohlfahrtsverbände oder Privatunternehmen sein. Der Landkreis könnte das auch betreiben. Aber, wenn ein privater Unternehmer oder ein Wohlfahrtsverband sagt, sie übernehmen diese Leistungen, dann haben diese den Vorrang.

 

Frau Caronline Hornickel, Ackerstr. 3e, 06366 Köthen

Herr Landrat, kann gewährleistet werden, dass ethnische Gruppierungen getrennt werden um das Konfliktpotential auszuschließen?

Herr Schulze gab an, das Trennen von ethnischen Gruppierungen kann höchstwahrscheinlich nicht gewähreistet werden.

 

Herr Wolfgang Brandt, Fabrikstr. 3, 06366 Köthen

Herr Landrat, bevor die UMAS unbeaufsichtigt des Gelände verlassen dürfen, werden diese mit unseren deutschen Rechten, Normen, Pflichten und Umgangsformen vertraut gemacht? Wer haftet bei Missachtung?

Herr Grimm erklärte, das würde erst einmal funktionieren für die, die jetzt nach Klepzig ziehen würden, wenn für die Schule die Betriebserlaubnis vorliegt. Die Jugendlichen, die dort einziehen würden, sind schon etwas länger da und werden auch schon über einen längeren Zeitraum pädagogisch betreut. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass diesen Jugendlichen unsere Sitten und Gepflogenheiten bekannt sind. Eine Haftung gibt es bei diesen Jugendlichen ebenso wenig wie bei anderen Jugendlichen, außer was in die Haftpflicht der Einrichtung fällt. Jedes Kinderheim ist z.B. versichert. Für die Zukunft wird man das so nicht sicherstellen können, da ja immer wieder neue einreisen. Es gibt in Deutschland ein Umverteilungsgesetz. Das heißt, sie werden irgendwo behördlich erfasst und werden dann auf der Grundlage dieses Gesetzes auf die Landkreise verteilt. Das jeweilige Jugendamt sieht dann nach, wo es noch freie Plätze gibt und bringt die Jugendlichen dann dorthin. Dann ist es so, dass man angehalten ist, alle Jugendlichen, sowohl die ausländischen als auch die deutschen, gleich zu behandeln, weder zu bevorteilen noch zu benachteiligen. Es werden keine geschlossenen Jugendhilfeeinrichtungen betrieben. Die Jugendlichen können also, wenn sie angereist sind, nach ein oder zwei Tagen, das Gelände verlassen, wie jedes deutsche Heimkind auch.

Herr Brandt fragte nach, ob Haftung dann ausgeschlossen ist.

Herr Grimm erwiderte, dass die Haftung ausgeschlossen ist für alles, was außerhalb der Haftpflicht liegt.

 

Herr Jürgen Hüpfel, Merziener Str. 56, 06366 Köthen

Herr Landrat, am Giebel des Gebäudes wurden ohne Baugenehmigung Durchbrüche errichtet. Wie sieht es mit der Statik aus?

Herr Wolpert stellte fest, dass der Landrat diese Frage nicht beantworten muss. Das Baurecht liegt bei der Stadt und ist nicht Angelegenheit des Kreises.

 

Herr Jochen Heroldt, Teichstr.23 in Roitzsch

Herr Landrat, die Bürgerinitiative Roitzsch hat am 31.01.2016 ein Schreiben mit einer Unterschriftensammlung, wo sich 1400 Roitzscher Bürger gemeldet hatten, an sie geschickt. Bisher ist noch keine Antwort von Ihnen eingegangen. Dürfen wir mit einer Antwort noch rechnen?

Suchen Sie noch den Dialog mit den Bürgern oder haben Sie das schon aufgegeben?

Herr Schulze erklärte, dass er für einen Bürgerdialog immer zur Verfügung steht. Er kommt auch gerne wieder nach Roitzsch. Bisher hat er aber noch nichts von einem Gesprächswunsch der Bürgerinitiative gehört.

Herr Heroldt korrigierte die Aussage dahingehend, dass er per Brief angeschrieben und auch persönlich von der Bürgerinitiative eingeladen wurde.

Herr Wolpert unterbrach die Zwiegespräche zwischen Herrn Heroldt und Herrn Schulze. Wer eine Einladung bekommen hat, kann außerhalb des Kreistages geklärt werden.

Herr Heroldt stellte fest, dass seine Frage noch nicht beantwortet wurde.

Herr Schulze erklärte, dass Herr Heroldt den Brief mit den vielen Unterschriften der Bürgerinnen und Bürger gemeint hat. Diesen Brief hat er bekommen und hat ihn auch an verschiedene Stellen weiter geschickt, da es einige Fragen gab, die nicht den Landkreis betrafen, sondern das Land oder den Bund. Er hat bisher aber noch keine Antworten erhalten.

Es gab keine weiteren Anfragen.

Herr Wolpert stellte fest, dass die Einwohnerfragestunde etwas überzogen wurde. Man wollte aber niemanden seine Fragen verwehren. Er bedankte sich bei all denjenigen, die sich an der Einwohnerfragestunde beteiligt haben.

Er stellte fest, dass Herr Schönemann sich gemeldet hatte und fragte nach, ob er zur Geschäftsordnung oder zur Einwohnerfragestunde sich zu Wort melden wollte. Die Einwohnerfragestunde ist nicht für Kreistagsmitglieder gedacht.

Herr Schönemann knüpft einfach an das Angebot des Landrates an und er versteht auch die Klepziger Bürger……Herr Wolpert unterbrach Herrn Schönemann und erklärte, dass keine Statements zur Einwohnerfragestunde abgegeben werden. Es ist nicht so, dass die Einwohnerfragestunde die Tagesordnung erweitert und der Kreistag dann darüber diskutiert. Das geht nicht und das muss er unterbinden. Er kann dann sein Anliegen zum TOP Anfragen und Anregungen bringen.

 

Herr Wolpert beendete die Einwohnerfragestunde.