Sitzung: 18.05.2016 Bildungs- und Sportausschuss
Frau Mylius teilte Folgendes
mit:
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EU- Schulobst- und Gemüseprogramm
Auch im
Schuljahr 2016/2017 wird das EU-Schulobst- und Gemüseprogramm weitergeführt.
Die Mittelaufteilung soll erneut regional erfolgen, damit alle Regionen im Land
Sachsen-Anhalt erreicht werden. Eine wiederholte Beteiligung von Schulen und
Kindertageseinrichtungen ist möglich. Jedoch müssen die Schulen und Kita´s,
welche am
laufenden Programm teilnehmen, ein Jahr aussetzen.
Folgende
Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld haben bisher einen
Antrag gestellt:
- FöS (G)
Angelika Hartmann in Köthen,
- FöS (L)
Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule in Köthen.
Bei
Bewilligung soll die Belieferung der benannten Schulen durch die Firma
„Ananastasya“ – fruchtige Fingerfoods aus Köthen erfolgen. Die Firma ist ein
durch das EU-Schulobstprogramm Sachsen-Anhalt zugelassener Lieferant.
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Anfangsklassenbildung
Für das
Schuljahr 2016/2017 erreicht das Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen zum Stichtag
29.04.2016 die lt. der VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an
allgemeinbildenden Schulen vorgegebene Mindestjahrgangsstärke (5.
Schuljahrgang) von 75 Schülern(innen) nicht.
Derzeit
beläuft sich die voraussichtliche Schülerzahl im 5. Schuljahrgang auf 71
Schüler(innen). Demnach macht es sich erforderlich, einen Ausnahmeantrag
bezüglich der
Unterschreitung der Mindestjahrgangsstärke beim LSchA zu stellen. Dies ist durch das Fachamt
fristgerecht erfolgt. Die Entscheidung dazu steht noch aus.
Des Weiteren
werden folgende Grundschulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die lt. der
benannten VO vorgegebene Mindestjahrgangsstärke (Einschulung) von 15
Schülern(innen) im Schuljahr 2016/2017 nicht erreichen:
- Grundschule
Greppin (14),
- Grundschule
Edderitz (11),
- Grundschule
Radegast (10).
Für diese
Grundschulen sind die entsprechenden Träger angehalten, ebenfalls eine
Ausnahmegenehmigung beim LSchA einzuholen. Sie wurden entsprechend informiert.
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Zuordnung Schüler(innen) Klasse 4 SJ 2015/2016 in
Klasse 5 SJ 2016/2017
Zusammenfassende Darstellung mit Stand
29.04.2016 (vgl. beigefügte Anlage):
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an Sekundarschulen 658 58,65 %
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Gymnasien 451 40,20 %
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an Förderschulen 12 1,07 %
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ohne Empfehlung/Wiederholer 1 0,08 %
1.122 100,00 %
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Schüler(innen) mit Migrationshintergrund
Frau
Mylius teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass die entsprechende
Statistik als Anlage dem Protokoll beigefügt werden wird (vgl. Anlage).
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Anfrage von Herrn Wolkenhaar aus der
letzten Sitzung des Bildungs- und Sportausschusses vom 30.03.2916
Hierzu teilte Frau Mylius aus der
E-Mail von Herrn Dr. Hentschel, Leiter IKW Anhalt-Bitterfeld, Folgendes mit
(siehe auch beigefügten Auszug aus der E-Mail):
Zur Durchführung von Angeboten der
Musikschulen stellen die Schulen auch Räumlichkeiten zur Verfügung, wenn diese
vor Ort in den Schulen durchgeführt werden.
Zur Durchführung von Angeboten der
Musikschule in den allgemeinbildenden Schulen entstehen im Regelfall keine
zusätzlichen Kosten in Form von Mieten o. ä.
Ausnahmen bilden hier die in der Übersicht
genannten Einrichtungen (siehe Anlage), in denen auch Mietforderungen an die
Musikschule herangetragen wurden.
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Regionale
und überregionale Fachklassen an den BbS (RdErl. des MK vom 24.03.2016)
Hierzu informierte Frau Mylius wie
folgt:
Der BG „Textilreiniger/-in“
wird mit Beginn des SJ 2016/2017 an den BbS Anhalt-Bitterfeld als
länderübergreifende Fachklasse geführt (alt: Landesfachklasse).
Hinsichtlich des BG „Koch/Köchin“ ist es bei der Regelung aus der
Entwurfsfassung geblieben, das heißt, dieser BG wird ab dem SJ 2016/2017 als
Regionalfachklasse für den Einzugsbereich Wittenberg, Dessau-Roßlau und
Anhalt-Bitterfeld ausschließlich an den BbS Dessau geführt.
Der im Rahmen der SEPl beantragte BG des/der „Konstruktionsmechanikers/-in“
bleibt auch ab dem kommenden Schuljahr Regionalfachklasse an den BbS
Dessau-Roßlau und Wittenberg.
Für den i. R. der SEPl beantragten BG „Zerspanungsmechnaniker/-in“ hat
die BbS Anhalt-Bitterfeld den Regionalfachklassenstatus zum SJ 2016/2017 für
das Einzugsgebiet Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und Dessau-Roßlau erhalten.
Die Regionalfachklasse kann an den BbS
Anhalt-Bitterfeld indes nur gebildet werden, wenn die erforderliche
Klassenstärke erreicht wird, ansonsten erfolgt die Regionalfachklassenbildung
an den BbS Saalekreis.
Herr Wesenberg hinterfragte und stellte fest, dass bei der
Problematik Übertrittsverhalten/-gangsverhalten von der GS Klasse 4 in die
weiterführenden Schulen Klasse 5 - die Zahlen in der Vergangenheit immer ein
bisschen anders waren. In den Vorjahren
lagen diese bei 50 zu 50 und jetzt bei fast 60 zu 40 zu Gunsten der
Sekundarschulen. Gibt es hier einen Zusammenhang mit den jetzigen
Gemeinschaftsschulen?
Frau Mylius teilte hierzu mit, dass der LK Anhalt-Bitterfeld zurzeit nur eine
Gemeinschaftsschule in Gröbzig hat und ab dem Schuljahr 2016/2017 die
Sekundarschule Muldenstein einen Antrag auf Umwandlung zur Gemeinschaftsschule
gestellt hat. Es gibt derzeit nur eine Gemeinschaftsschule, so dass sie hier
keinen Zusammenhang erkennen kann. Weiter führte Frau Tornack aus, dass
es sich hierbei (gemeint: Übergangsquoten) nur um einen Zwischenstand
zum Stichtag 29.04.2016 handelt.
Ausnahmegenehmigungen sind in der Liste noch
nicht enthalten, da hierüber noch keine Entscheidungen vom LSchA vorliegen.
Zudem zeigen Erfahrungen aus den Vorjahren, dass sich viele Eltern bis zum
Schuljahresbeginn noch anders entscheiden.
Frau Hinze schlug vor, dass mit Beginn des neuen Schuljahres die
Ausschussmitglieder nochmals eine aktuell überarbeitete Übersicht zu den
Übergängen der einzelnen Schulformen erhalten, damit das Übergangsverhalten
erneut betrachtet werden kann.