Frau Mylius teilte Folgendes mit:

 

        EU- Schulobst- und Gemüseprogramm

Auch im Schuljahr 2016/2017 wird das EU-Schulobst- und Gemüseprogramm weitergeführt. Die Mittelaufteilung soll erneut regional erfolgen, damit alle Regionen im Land Sachsen-Anhalt erreicht werden. Eine wiederholte Beteiligung von Schulen und
Kindertageseinrichtungen ist möglich. Jedoch müssen die Schulen und Kita´s, welche am
laufenden Programm teilnehmen, ein Jahr aussetzen.

 

 

Folgende Schulen in Trägerschaft des Landkreises Anhalt-Bitterfeld haben bisher einen Antrag gestellt:

 

- FöS (G) Angelika Hartmann in Köthen,

- FöS (L) Dr.-Samuel-Hahnemann-Schule in Köthen.

 

Bei Bewilligung soll die Belieferung der benannten Schulen durch die Firma „Ananastasya“ – fruchtige Fingerfoods aus Köthen erfolgen. Die Firma ist ein durch das EU-Schulobstprogramm Sachsen-Anhalt zugelassener Lieferant.

 

        Anfangsklassenbildung

Für das Schuljahr 2016/2017 erreicht das Heinrich-Heine-Gymnasium Wolfen zum Stichtag 29.04.2016 die lt. der VO zur Bildung von Anfangsklassen und zur Aufnahme an allgemeinbildenden Schulen vorgegebene Mindestjahrgangsstärke (5. Schuljahrgang) von 75 Schülern(innen) nicht.

Derzeit beläuft sich die voraussichtliche Schülerzahl im 5. Schuljahrgang auf 71 Schüler(innen). Demnach macht es sich erforderlich, einen Ausnahmeantrag bezüglich der
Unterschreitung der Mindestjahrgangsstärke beim LSchA  zu stellen. Dies ist durch das Fachamt fristgerecht erfolgt. Die Entscheidung dazu steht noch aus.

 

Des Weiteren werden folgende Grundschulen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld die lt. der benannten VO vorgegebene Mindestjahrgangsstärke (Einschulung) von 15 Schülern(innen) im Schuljahr 2016/2017 nicht erreichen:

 

- Grundschule Greppin (14),

- Grundschule Edderitz (11),

- Grundschule Radegast (10).

 

Für diese Grundschulen sind die entsprechenden Träger angehalten, ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung beim LSchA einzuholen. Sie wurden entsprechend informiert.

     

      Zuordnung Schüler(innen) Klasse 4 SJ 2015/2016 in Klasse 5 SJ 2016/2017

      Zusammenfassende Darstellung mit Stand 29.04.2016 (vgl. beigefügte Anlage):

 

      an Sekundarschulen                                  658           58,65 %

      Gymnasien                                                    451           40,20 %

      an Förderschulen                                          12             1,07 %

      ohne Empfehlung/Wiederholer                1             0,08 %

                                                                       1.122         100,00 %

 

        Schüler(innen) mit Migrationshintergrund

Frau Mylius teilte den Ausschussmitgliedern mit, dass die entsprechende Statistik als Anlage dem Protokoll beigefügt werden wird (vgl. Anlage).

 

        Anfrage von Herrn Wolkenhaar aus der letzten Sitzung des Bildungs- und Sportausschusses vom 30.03.2916

Hierzu teilte Frau Mylius aus der E-Mail von Herrn Dr. Hentschel, Leiter IKW Anhalt-Bitterfeld, Folgendes mit (siehe auch beigefügten Auszug aus der E-Mail):

 

Zur Durchführung von Angeboten der Musikschulen stellen die Schulen auch Räumlichkeiten zur Verfügung, wenn diese vor Ort in den Schulen durchgeführt werden.

 

 

Zur Durchführung von Angeboten der Musikschule in den allgemeinbildenden Schulen entstehen im Regelfall keine zusätzlichen Kosten in Form von Mieten o. ä.

Ausnahmen bilden hier die in der Übersicht genannten Einrichtungen (siehe Anlage), in denen auch Mietforderungen an die Musikschule herangetragen wurden.

 

        Regionale und überregionale Fachklassen an den BbS (RdErl. des MK vom 24.03.2016)

Hierzu informierte Frau Mylius wie folgt:

 

Der BG Textilreiniger/-in“ wird mit Beginn des SJ 2016/2017 an den BbS Anhalt-Bitterfeld als länderübergreifende Fachklasse geführt (alt: Landesfachklasse).

Hinsichtlich des BG „Koch/Köchin“ ist es bei der Regelung aus der Entwurfsfassung geblieben, das heißt, dieser BG wird ab dem SJ 2016/2017 als Regionalfachklasse für den Einzugsbereich Wittenberg, Dessau-Roßlau und Anhalt-Bitterfeld ausschließlich an den BbS Dessau geführt.

Der im Rahmen der SEPl beantragte BG des/der „Konstruktionsmechanikers/-in“ bleibt auch ab dem kommenden Schuljahr Regionalfachklasse an den BbS Dessau-Roßlau und Wittenberg.

Für den i. R. der SEPl beantragten BG „Zerspanungsmechnaniker/-in“ hat die BbS Anhalt-Bitterfeld den Regionalfachklassenstatus zum SJ 2016/2017 für das Einzugsgebiet Anhalt-Bitterfeld, Wittenberg und Dessau-Roßlau erhalten.

Die Regionalfachklasse kann an den BbS Anhalt-Bitterfeld indes nur gebildet werden, wenn die erforderliche Klassenstärke erreicht wird, ansonsten erfolgt die Regionalfachklassenbildung an den BbS Saalekreis.

 

Herr Wesenberg hinterfragte und stellte fest, dass bei der Problematik Übertrittsverhalten/-gangsverhalten von der GS Klasse 4 in die weiterführenden Schulen Klasse 5 - die Zahlen in der Vergangenheit immer ein bisschen anders waren.  In den Vorjahren lagen diese bei 50 zu 50 und jetzt bei fast 60 zu 40 zu Gunsten der Sekundarschulen. Gibt es hier einen Zusammenhang mit den jetzigen Gemeinschaftsschulen?

 

Frau Mylius teilte hierzu mit, dass der LK Anhalt-Bitterfeld zurzeit nur eine Gemeinschaftsschule in Gröbzig hat und ab dem Schuljahr 2016/2017 die Sekundarschule Muldenstein einen Antrag auf Umwandlung zur Gemeinschaftsschule gestellt hat. Es gibt derzeit nur eine Gemeinschaftsschule, so dass sie hier keinen Zusammenhang erkennen kann. Weiter führte Frau Tornack aus, dass es sich hierbei (gemeint: Übergangsquoten) nur um einen Zwischenstand zum Stichtag 29.04.2016 handelt.

Ausnahmegenehmigungen sind in der Liste noch nicht enthalten, da hierüber noch keine Entscheidungen vom LSchA vorliegen. Zudem zeigen Erfahrungen aus den Vorjahren, dass sich viele Eltern bis zum Schuljahresbeginn noch anders entscheiden.

 

Frau Hinze schlug vor, dass mit Beginn des neuen Schuljahres die Ausschussmitglieder nochmals eine aktuell überarbeitete Übersicht zu den Übergängen der einzelnen Schulformen erhalten, damit das Übergangsverhalten erneut betrachtet werden kann.