Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1, Enthaltungen: 4

 

Der Kreistag beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Integrationslotsen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.


Herr Seydewitz bezog sich auf § 1 (5) und fragte nach, ob die Projektträger schon bekannt sind. Des Weiteren zitierte er im § 3 den Absatz 3 und fragte nach, warum nur einmal im Jahr und muss das so festgeschrieben werden? Abschließend stellte er fest, dass es zwar ein Programm des Bundes ist, aber es wäre jeder Verein glücklich, wenn er für seine ehrenamtliche Tätigkeit als Übungsleiter 150 € bekommen würde. 

Herr Schulze erklärte, dass der Landkreis über den Sportförderungsvertrag Geld für die Übungsleiter bereitstellt. Der Landkreis gibt da jährlich 125 T€ aus.

Herr Böddeker erklärte, dass die Projektträger noch nicht feststehen. Gegenwärtig werden von den Trägern entsprechende Angebote eingeholt und die Kosten geprüft. Ebenso wird dann geprüft, ob der Landkreis es selber macht, den Projektträgern überträgt oder eine Ausschreibung macht.

In Bezug auf die Ehrung erklärte er, dass dies nicht unbedingt einmal im Jahr sein muss und es muss auch nicht festgeschrieben werden. Es handelt sich hier nur um einen Vorschlag und man hält es auch für angemessen. Diese Maßnahme wird, wie schon dargestellt, aus Landesmitteln finanziert und die Ehrung soll eine Art Willkommensfest sein.

Herr Köhler hat mehrere Anfragen:

1. Wie viel Integrationslotsen sollen grundsätzlich im Landkreis beschäftigt werden?

2. Sind die Integrationsmaßnahmen, die der Landkreis durchführt, nicht ausreichend? Siehe Kostenersparnis.

3. Welche Auswahlkriterien entscheiden über die Integrationslotsen?

4.  Wie hoch ist der zeitliche monatliche Aufwand der von den Lotsen erbracht wird? Minimum/Maximum, kriegen ja Geld dafür

5. Wer entscheidet, welche Personen dafür geeignet sind und welche Kriterien sind dafür maßgebend?

6. Welche finanzielle Obergrenze existiert für diese Kostenstelle?

7. Wer kontrolliert die Arbeit der Integrationslotsen und wie sieht die Rechenschaftslegung aus?

8. Sieht der Landkreis vor, in Zukunft analog der Integrationslotsen, allen ehrenamtlichen Mitarbeitern eine Auszeichnung zukommen zu lassen? Und wenn nein, warum schon im Voraus beschlossen für die Integrationslotsen?

9. Aus Kostengründen sind nur ehrenamtliche, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte zuzulassen, um den Kosten des Verdienstausfalls zu begegnen. Für diesen Sachverhalt habe ich auch einen Beschluss vorgelegt. Wie gesagt, Integrationslosten, erst mit Beantwortung der Fragen sind Entscheidungsfindungen zu machen. Diesen Antrag würde ich gerne vor der gesamten Abstimmung zur Abstimmung stellen, wie wir diese Sache mit diesen Verdienstausfall….(Satz wurde nicht beendet).

Herr Böddeker informierte wie folgt:

zu 1. Der Landkreis plant für dieses Jahr 12 Integrationslotsen für den gesamten Landkreis. Das heißt, jede Kommune bekommt einen Integrationslotsen, Bitterfeld-Wolfen und Köthen bekommen jeweils 2

zu 2. Zurzeit werden im Landkreis 2000 Flüchtlinge betreut. Es gibt zwei Integrationskoordinatoren. Des Weiteren ist die EURO-Schule auch noch tätig. Es gibt aber auch sehr viele ehrenamtlich tätige Bürger, die sich hier engagieren. Das ist auch notwendig, weil natürlich die paar Stunden, die wir hauptamtlich leisten können, nur für das Notwendigste ausreichen. Wenn man wirklich Integration will, als nur die Anmeldung und die Ausländerbehörde, dann geht das nur über das Ehrenamt. Aber das wird nicht ausreichen. Wir sind dringend darauf angewiesen, dass sich die Bürger vor Ort weiter, so wie bisher, einbringen.

zu 3. Die Auswahl der Integrationslotsen trifft der Landrat.

zu 4. Eine feste Stundenzahl wird es nicht geben, weder nach oben noch nach unten. Man wird aber schon darauf achten, dass die Integrationslotsen auch diesen Aufwand betreiben. Es geht nicht darum, sich einen Titel zu sichern, um damit eine Aufwandsentschädigung zu bekommen. Der Aufwand wird weitaus höher als 150 € sein.

zu 5. Die Entscheidung trifft der Landrat. Es wurden keine Auswahlkriterien fixiert und sie wurden auch bewusst nicht in die Satzung mit aufgenommen. Es werden weiche Kriterien sein. Es ist daran gedacht, dass man Menschen nimmt, die sich schon bereits jetzt engagieren. Man will aber nicht, dass jemand nur aus finanziellen Interessen das tut.

zu 6. Eine Obergrenze der Kosten ergibt sich aus den dargestellten finanziellen Auswirkungen. Für dieses Jahr sind es 10.800 €. Für das nächste Jahr wird mit doppelt so viel Geld geplant, aber nur, wenn das Land auch die zusätzlichen zur Verfügung stellt. Man wird sicherlich nicht die zur Verfügung gestellten Landesmittel überschreiten. Es ist nicht geplant, dass eigene Kreismittel zur Verfügung gestellt werden.

zu 7. Das Fachamt wird die Arbeit der Integrationslotsen kontrollieren. Es gibt dafür 2 Integrationskoordinatoren. Zu deren Aufgabe gehört es, die Arbeit zu koordinieren und zu kontrollieren.

zu 8. Für diese konkrete Aufgabe kommt das Geld vom Land.

zu 9. Bei der Auswahl der Integrationslotsen wird man darauf achten, dass man niemanden nimmt, der während seiner Berufstätigkeit diese Aufgaben ausübt. Man geht davon aus, dass es problemlos gelingen wird, Menschen dafür zu gewinnen, die nur die 150 € und die Fahrtkosten geltend machen.

Herr Wolpert informierte, dass Herr Köhler folgende Änderung unter § 4 Punkt 4 und 5 der Satzung beantragt:

„Aus Gründen der Kostenminimierung sind nur ehrenamtliche, nicht sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigte zuzulassen, um den Kosten des Verdienstausfalls zu begegnen“.

Die entsprechenden Paragraphen sind diesbezüglich zu ändern bzw. zu streichen.

Er fragte Herrn Köhler, welcher der Punkte 4 oder 5 soll gestrichen werden oder welcher soll mit diesem Satz geändert werden?

Bedeutet der Satz, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigte keine ehrenamtlichen Tätigkeiten ausüben dürfen?

Herr Köhler erklärte, der Beschluss setzt voraus, dass da wirklich keine sozialversicherungspflichtigen Leute das Amt übernehmen können. Er zitierte den Absatz 4 im

§ 4 und erklärte, dass dieser Satz dann wegfallen würde, weil die ja nicht entstehen. § 4 Punkt 4 müsste dann gestrichen werden. Bei den Reisekosten weiß er nicht, in welche Dimensionen sich das dann bewegt. Wenn es keine versicherungspflichtigen Berufe sind, dann fallen auch die Aufwandsentschädigung und Lohnfortzahlungen nicht an, da er ja dann seine Arbeit unterbrechen müsste.

Herr Wolpert wiederholte, dass im § 4 der Punkt 4 gestrichen werden soll. Wo soll dann der Satz eingefügt werden, den er beantragt hat?

Herr Köhler erklärte, wenn der Satz für den Punkt 4.4 reingesetzt wird, erübrigt sich der Satz ja sowieso. Von der Sache her ist es ihm egal, wo der im Pamphlet drinne steht.

Herr Wolpert unterbrach Herrn Köhler und stellte fest, dass es nicht egal ist, wo der Satz eingefügt werden soll, denn darüber kann man nicht abstimmen lassen.

Herr Köhler erklärte, dass im § 4 Punkt 4 gestrichen und dafür der neue Satz eingefügt wird. Wie gesagt, mit der Auszeichnung, diesen Passus würde ich auch weglassen. Wenn der Landkreis es macht, dann macht er es. Aber ich würde das nicht in die Satzung mit aufnehmen.

Herr Wolpert fragte nach, wo er denn etwas weglassen möchte.

Herr Köhler erwiderte, im § 3 Punkt 3.

Herr Wolpert verwies darauf, dass Änderungsanträge eigentlich schriftlich vorzulegen sind.

Herr Mormann stellte fest, dass sich der Änderungsantrag und die Begründung für ihn nicht erschließt. Es drängt sich das Gefühl auf, es geht hier um Diskriminierung von Ehrenamtlichen und das mache ich auf keinen Fall mit. Deswegen werde ich den Antrag ablehnen.

Frau Zoschke spricht gegen diesen Antrag. Seit über einem Jahr hat man viele, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben und sich dennoch ehrenamtlich engagieren. Sie glaubt auch nicht, dass jetzt alle kommen und wollen Geld dafür. Sie werden es weiter tun. Wenn sie dann den nächsten Schritt gehen, um sich als Integrationslotsen berufen zu lassen, dann würde ich ihnen nicht gern das antun wollen, was der Kollege hier vorgeschlagen hat.

Herr Roi sieht in der Änderung auch keinen Sinn. Ihn hat nur die Aussage von Herrn Böddeker „Wir wollen darauf achten, dass wir Leute nehmen, die keine Verdienstausfälle geltend machen“ stutzig gemacht. Wie wollen Sie das machen?

Herr Böddeker verwies auf die Regelung im § 4 Punkt 4 und zitierte die entsprechende Passage. Das heisst, man versucht keine Dienstzeit anzuordnen. Die normale Integrationstätigkeit die stattfindet, fällt sowieso nicht unter den Verdienstausfall, sondern nur, wenn Schulungen und Beratungen im Amt durchgeführt werden. Man wird das dann so legen, dass das innerhalb unserer Arbeitszeit ist, aber nicht in der Arbeitszeit der Integrationslotsen. 

Herr Honsa informierte, dass er in Gröbzig sehr viel Asylbewerber, fast 4% zur Gesamt-bevölkerung, hat. Er ist bisher ehrenamtlich und unentgeltlich für diese Leute sehr stark tätig. Er möchte, dass die Integration in Gröbzig gelingt. Wir können uns es eben nicht erlauben, dass die Integration nicht gelingt. Dazu brauchen wir die Ehrenamtlichen. Er hat die ehrenamtlichen und ist auch froh darüber. Wenn man aber jetzt fragt, bist du vollversichert oder nicht, dann verprellen wir uns diese Leute. Er bat abschließend um Zustimmung zur vorgelegten Satzung.

Herr Schulze stellte fest, dass beide Vertreter der rechten Parteien, Herr Seydewitz und Herr Köhler, Probleme mit der Vorlage haben, war klar und auch nicht verwunderlich. Das man jetzt versucht, eine Kerbe zwischen den Ehrenamtlern, die sich auch in Bereichen des Sportes, Feuerwehren usw. betätigen, jetzt hier in den Bereich der Flüchtlinge zu treiben, ist etwas, was man jetzt einmal feststellen muss. Auf der anderen Seite, und da bewundere ich Herrn Honsa mit seinen Leuten, genauso wie alle anderen, die sich im Landkreis bemühen und sich dafür einsetzen, damit die Integration für die Menschen erträglicher wird, dass die Asylbewerber sich integrieren, unsere Bräuche kennenlernen und diese auch akzeptieren. Das ist auch das, was von ihnen immer gefordert wird. Daher müssten sie die Vorlage mit unterstützen und eigentlich brauchen wir noch mehr Integrationslotsen. Er stellte fest, dass er jedem, die sich dafür einsetzt etwas geben würde, aber leider können wir das nicht. Die Ehrung die man dann den Ehrenamtlichen zukommen lassen möchte, ist genauso wichtig. Es geht hier nicht darum, große Orden zu verteilen. Auch in anderen Bereichen sei es im Sport, in der Kultur usw. werden Ehrungen durchgeführt, warum dann nicht auch in diesem Bereich. Abschließend stellte er fest, dass er möchte, dass die Integration gelingt und er bat um Zustimmung zur Vorlage.

Herr Köhler glaubt, dass man aneinander vorbei redet. Ich glaube nicht, dass der Landkreis problemlos die Wirtschaft hat bevor es die Flüchtlingsproblematik gab. Es geht eindeutig um finanzielle Sachen. Und wenn dann hier die doppelte Zahl an Integrationslotsen ist, dann sind das, soweit ich weiß 21.600 €, die dann jährlich abgerufen werden. Ich stelle einfach nur die Frage, ob die Kosten ein bisschen geringer gehalten werden können, weil die Lotsen suchen wir ja aus. An die jetzt Tätigen geht doch keiner ran. Es geht einfach um die nächsten Kosten die anfallen, ob die Sinn machen oder nicht. Und was ich dafür eine Meinung habe, ich habe das Problem nicht in das Land geholt. Ich muss auch sagen, ich weiß auch nicht was passiert, wenn der Krieg irgendwann vorbei sein soll. Chaos, wir haben alles eingerührt und kriegen es nicht mehr weg oder wollen es nicht. Aber das steht hier nicht zur Debatte. Ich will nur sagen, dass wir hier wenigstens ein bisschen sachlich diskutieren sollten, wie wir die Kosten minimieren können, solange wie das anfällt.

Herr Wolpert stellte folgenden Änderungsantrag von Herrn Köhler zur Abstimmung:

Im § 3 ist der Absatz 3 zu streichen. Im § 4 ist Absatz 4 zu streichen und dafür ist einzusetzen „Aus Gründen der Kostenminimierung sind nur ehrenamtliche, nicht sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigte zuzulassen, um die Kosten des Verdienstausfalls zu begegnen“.

 

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 1 Ja-Stimme abgelehnt.