Herr Honsa bemerkte, dass die Asylaufgaben für alle Akteure des Landkreises, der Kommunen und der einzelnen Ortschaften eine Herausforderung bleibt. Er dankte dem Landrat für die klärenden Worte zu den Vorfällen am letzten Wochenende. Es gab vor ein paar Tagen oder Wochen negative Schlagzeilen in der Presse und den Medien über Bitterfeld. Es wurde anschließend nach Wege und Möglichkeiten gesucht, dort gegenzusteuern. Er fragte, ob das in diesem Fall auch möglich ist. Des Weiteren bat er um aktuelle Zahlen zu Ab- und Zugängen bei den Asylbewerbern. Er fragte, ob es schnellere Möglichkeiten zur Eingliederung der Asylbewerber in den Arbeitsmarkt gibt. Er gab an, dass es in Gröbzig eine große Anzahl von Asylbewerbern gibt, welche nach Köthen zur Ausbildung fahren. Gibt es Möglichkeiten, ihn mit Fahrrädern zu unterstützen, damit die Asylbewerber etwas preisgünstiger nach Köthen kommen können.

Herr Schulze sicherte Herrn Honsa eine schriftliche Beantwortung seiner Fragen zu.

Herr Gatter fragte, ob es Erkenntnisse über den Stand der Sprachbildung bei den Migranten gibt, mit besonderen Schwierigkeiten oder Erfolgen. Weiterhin fragte er, ob es Maßnahmen zur Einbeziehung unbegleiteter Jugendlichen in einen bestimmten Arbeitsprozess, z.B. 1. Arbeitsmarkt, 2. Arbeitsmarkt oder auch zu einer Lehrlingsausbildung gibt. Er regte an, dringend etwas zu tun, dass diese Leute beschäftigt werden. Erstens gibt es Potenzial und zweitens würden sie uns gänzlich entgleiten.

Herr Schulze vermutete, dass überwiegend arabisch, zum Teil englisch, am wenigsten jedoch deutsch gesprochen wird. Deshalb werden als Erstes entsprechende Deutschkurse angeboten, übrigens auch einen Teil der Deutschkurse, die der Landkreis selbst bezahlt, auch über die Maßnahmen des Landes hinaus. Das ist die erste Maßnahme der Integration, man muss sie verstehen können.

Herr Gatter fragte weiter, ob es dazu Zahlen gibt, wieviel Migranten einbezogen werden, mit wieviel Regelmäßigkeit sie an dieser Ausbildung teilnehmen. Es wäre interessant, ob man unter Umständen auch andere Formen der Sprachbildung wählen könnte.

Herr Schulze erklärte, dass es sicherlich entsprechende Zahlen gibt, darüber könnte noch einmal im Ausschuss diskutiert werden.

Herr Roi fragte nach, wie viele männliche bzw. weibliche Asylbewerber es gibt. Eine Anfrage im Landtag ergab, dass 95 Prozent männlich sind. Ist das in Anhalt-Bitterfeld auch so? Seine nächste Frage bezieht sich ebenfalls auf den Bereich Asyl. Im letzten Jahr wurden im Landkreis Anhalt-Bitterfeld 962.000 € für die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern investiert. Was wurde da alles angeschafft? Ein großer Teil ist natürlich der Ankauf einer Immobilie in Köthen. Die Situation ist nun nicht mehr so, wie es sich viele beim Kauf gedacht haben. Was passiert jetzt mit der Immobilie? Gibt es irgendwelche Ideen zur Nutzung? Weiterhin bezog er sich auf eine Gemeinschaftsunterkunft in Köthen. Über den Vergabeausschuss wurde dazu ein Vertrag vergeben. Das Datum, wann die Immobilie übergeben werden sollte, ist seit ca. 6 Monaten überschritten. Im Vertrag wurde außerdem auf eine Vertragsstrafe hingewiesen. Warum wurde hier seitens des Landkreises kein Druck ausgeübt? Woran liegt das, dass hier noch nichts passiert ist?

Herr Schulze erklärte, dass es allein Herrn Roi´s Einschätzung ist, dass hier kein Druck gemacht wird. Die Firma Pro Shelter bekam eine letztmalige Aufforderung für die entsprechende Fertigstellung bis spätestens 01.11.2016. Sollte dies nicht erfolgen, dann hat man ein Problem, da die beiden anderen Unterkünfte auslaufen. Dann muss man sich als Landkreis überlegen, wie es weiter geht. Unterbringen muss man sie irgendwo. Auf die Frage zu den UMAS äußerte er, dass von 100 zu betreuenden 2 Mädchen dabei sind. Am Holländer Weg wird derzeit überlegt und gebaut, um dort weitere UMAS unterzubringen. Derzeitig besteht nicht die Absicht, ein weiteres großes Flüchtlingsheim zu errichten.

Herr Mölle bezog sich auf die Ausführungen von Frau Dr. Engst zum neuen Finanzausgleichsgesetz. Es gab vor einiger Zeit die Information, dass das Land zusätzlich 180 Mio. € in die Kommunen geben möchte. Gibt es eine Aufteilung pro Person in den Landkreisen? Gibt es dazu schon sogenannte Bedingungen, wofür dieses Geld, wenn es denn so sein sollte durch die Kommunen eingesetzt werden kann?

Frau Dr. Engst wird die genauen Zahlen erst morgen erfahren. Ihres Wissens gibt es keine Bedingungen, wie das Geld aufzuteilen ist. Es sind allgemeine Zuweisungen, die dadurch werden sollen. Entsprechende Ausführungen hierzu werden noch erfolgen.

Herr Schönemann bezog sich auf die Problematik Gelbe Säcke in Köthen. Inwieweit sieht die Verwaltung die Möglichkeit, weiterhin zu gewährleisten, dass zusätzliche Gelbe Säcke über das Bürgerbüro des Landkreises bezogen werden können? Des Weiteren bezog er sich auf das Bauordnungsamt der Stadt Köthen. Inwieweit stellt sich die Situation dar, nach dem Aufhebungsbeschluss des Haushaltes 2016 der Stadt Köthen? Wie ist der Stand Bauordnungsamt aus Sicht des Landkreises?

Herr Schulze erklärte, dass der Oberbürgermeister der Stadt Köthen dem Landkreis bezüglich des Beschlusses des Stadtrates angeschrieben hatte. Es wurde die Übernahme des Bauordnungsamtes angeboten. Unsererseits besteht Interesse, jedoch muss vor Übernahme noch geprüft werden, welche Aufgaben übernommen werden müssen und wieviel Mitarbeiter dazu gebraucht werden. Es heißt nicht automatisch, dass alle Mitarbeiter von dort übernommen werden. Er zweifelte jedoch, dass die Stadt Köthen an ihrem Vorhaben festhält, da ihm verschiedene Sachen zu Ohren gekommen sind. Er geht jedoch davon aus, was auch Zielrichtung ist, Mitte nächsten Jahres die Aufgaben des Bauordnungsamtes in den Landkreis zu übernehmen. Zu den Gelben Säcken äußerte er sich wie folgt. Im Bereich des Landkreises und der Stadt Köthen wurden mehr als das Doppelte der Gelben Säcke verbraucht. Das Bürgeramt hatte es aus reiner Gefälligkeit für die Anhalt-Bitterfelder Kreiswerke gemacht. Es ist die Sache der ABI-KW selbst, wo sie das anbietet. Es gibt auch noch eine Niederlassung in Köthen. Herr Eckelmann hatte erklärt, dass er bei der Ausgabe der Gelben Säcke die Anzahl verdoppelte.

Herr Dr. Rauball bemerkte, dass der Landrat sich beim Verlesen der gefassten Beschlüsse des Jugendamtes u.a. auf den Beschluss Nr. 0397/2016 bezogen hatte, wobei er zitierte: in Anlehnung an den Stadtratsbeschluss von Bitterfeld-Wolfen. Wie bereits schon aus der Presse bekannt geworden ist, ist dieser Beschluss des Stadtrates Bitterfeld-Wolfen nicht in der Fassung gefasst worden, wie er beim Jugendhilfeausschuss angekommen ist. Hier liegen Falschinformationen vor, die im Jugendhilfeausschuss natürlich zu falschen Ergebnissen führen mussten. Er stellte die Frage an Herrn Schulze, welche Möglichkeiten er hat, hier dagegen vorzugehen. Kann er möglicherweise Widerspruch einlegen und diesen Beschluss erneut zur Behandlung im Jugendhilfeausschuss vorlegen?

Für Herrn Schulze war es wichtig, entscheidet sich die Stadt, hat sie eine Meinung und eine klare Linie. Zwischendurch gab es Abstimmungen zwischen Jugendamt und Vertreter der Stadt Bitterfeld-Wolfen bezüglich der durchzuführenden Maßnahmen. Dort gab es Übereinstimmung und keine Gegenstimmen. Es gibt ein Stadtentwicklungskonzept, was man beschlossen hatte, allerdings hatte man sich für die Erhaltung der Standorte der Jugendclubs nicht im Detail geäußert. Auf der anderen Seite ist der Landkreis Träger der Jugendhilfe. Wenn sich die Stadt nach einer gewissen Zeit endlich zu einer Meinung durchringt und die dann auch mal gemeinsam trägt, wäre die Arbeit des Landkreises und der Kreisverwaltung und mancher Ausschüsse wesentlich einfacher. Aus seiner Sicht besteht jetzt nur die Möglichkeit, dass der Stadtrat möglichst einen einstimmigen Beschluss herbeiführt, dass sich der Jugendhilfeausschuss damit noch einmal bestätigen könnte. Man muss aber auch auf der anderen Seite einmal sagen, was man will und dann auch dazu stehen.

Herr Wolkenhaar bezog sich auf die Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung aus dem Jahr 2014. Das Bauordnungsamt des Landkreises hatte dem Kirchenverein in Brehna die Verputzung der Klosterkirche genehmigt. Inwieweit wurden hier Alternativen geprüft, da es gem. § 10 Landesdenkmalschutzgesetz heißt: Alle Eingriffe in ein Kulturdenkmal sind auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Da die Kirche die letzten 400 Jahre nicht verputzt wurde ist die Frage, warum man hier großzügig die denkmalrechtliche Genehmigung erteilt hat. Schlimmer wird es, wenn man den Bezug zur Auflage der Marktplatzsanierung herstellt, den die Kommune damals bezahlen musste. Hier wurde rotes gebrauchtes Löbejüner Pflaster verbaut, die glatte Teerstraße musste entfernt werden und Natursteinpflaster wurde verwendet. Der Markt war doppelt so teuer in der Sanierung auf Grund dieser denkmalrechtlichen Beauflagung. Der Grund war hierfür, dass die Kirche rot war und dieser Grund entfällt mit diesem Verputzen. Man hat jetzt die Schwierigkeit, dem Bürger, dem man vor ca. 15 Jahren gesagt hat, warum er den doppelten Erschließungsbeitrag zahlen muss und der denkmalrechtlichen Anordnung der Sanierung des Marktplatzes in Bezug auf die Kirche, jetzt auf einmal zu sagen, die Kirche wird grau, das rote Pflaster ist nicht mehr aktuell. Aus diesen Gründen bat er die Verwaltung, diesen Vorgang zu prüfen, speziell in die Richtung, dass man in den nächsten Bauabschnitten vielleicht diese denkmalrechtliche Genehmigung ändert in eine Sanierung der Fugen, um wenigstens den Restanblick noch zu gewähren.

Herr Schulze konnte Herrn Wolkenhaars Unmut nachvollziehen, dass sich das Objekt, auf das man sich damals vor 15 Jahren abgestimmt hat, geändert hat in der Auslegung des Denkmalschutzes und in der Sanierung. Aber der Förderverein ist die Kirchengemeinde und diese wiederum hat einen genehmigten Bauantrag aus dem Jahr 2014 und der sieht das Gesamtverputzen der Kirche vor. Das wurde damals auch seitens des Landesamtes für Denkmalschutz ausdrücklich vom Gutachter geschrieben. Es gibt nun folgende Möglichkeiten, das zu ändern. Der Landkreis kann einen gegebenen Bauantrag nicht mehr zurückziehen, außer es liegen extrem schwerwiegende Gründe hierfür vor. Es besteht nur noch die Möglichkeit, dass sich die Stadt Brehna, die Bürger und die Kirche einigen, dass man sagt, man verzichtet auf diesen Bauantrag mit denkmalrechtlicher Genehmigung und versucht im beiderseitigen Einvernehmen den Rest der Kirche in ähnlicher Art und Weise zu erhalten, z.B. über Finanzierungen. Es gab dazu auch im Jahr 2015 Beratungen und Informationsveranstaltungen. Es war vorgesehen, erst eine Seite zu machen. Spätere Überlegungen für die andere Seite fanden dann nicht mehr statt. Es geht nur, wenn man sich zusammensetzt und verständigt. Auf Grund eines genehmigten Bauantrages haben die Bauarbeiten begonnen. Was die Ansicht betrifft, hatte er die gleiche Meinung, aber er ist nicht der Inhaber.

Herr Gatter bezog sich auf den Bericht von Herrn Heinrich und fragte, ob dort Behinderte unter den Migranten eingehen. Er hat gehört, dass es unter den Migranten eine ganze Reihe von Personen gibt, die psychische Erkrankungen haben.

Herr Schulze ging davon aus, dass dieser Bereich dort noch nicht vertreten ist, da Herr Heinrich über „die vergangenen Jahre“ gesprochen hat.