Sitzung: 07.09.2016 Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Herr Rothe möchte gerne wissen, ob es auch möglich ist, einen Jugendhilfeplan, der im Jahr 2016 nicht fortgeschrieben wurde und bereits ein älteres Beschlussdatum trägt, ebenfalls beim zuständigen Ministerium bis 31. Oktober 2016 als aktuelle Planung einzureichen.
Frau Bölling antwortet dazu, dass es derzeit gefestigte Meinung ist, dass diese Möglichkeit besteht, da es sich hier um die jeweils aktuelle Planung handelt. Es könnte somit auch ein Jugendhilfeplan sein, der beispielweise bereits im Jahr 2014 oder 2015 beschlossen wurde und bis heute aktuell ist.
Herr Hentschel regt an, die Unfall- und Vereinshaftpflichtversicherung mit in die Förderung aufzunehmen. Herr Hentschel bittet um Prüfung. Die Überprüfung und Beantwortung erfolgt durch die Verwaltung, Frau Meißner.
Frau Geißler teilt mit, dass in den vergangen Jahren die Haushaltsmittel frühestens im Februar zur Verfügung standen und hiermit sicherlich auch 2017 zu rechnen ist. Das könnte die freien Träger in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Herr Grimm verweist auf die bisherige Praxis, das ja sowohl Personal- als auch die Betriebskosten monatlich in 12 Scheiben zur Auszahlung gebracht worden, und hierzu das Einverständnis des Landrates und auch des KT vorlagen. Es ist nicht mit einer Abweichung von dieser Verfahrensweise zu rechnen.
Herr Grimm informiert über die Partnerschaftsvereinbarung zwischen dem
Landkreis Anhalt-Bitterfeld und dem Landkreis Pszczyna (Region Schlesien -
Polen). Er bittet die Mitglieder des Unterausschusses um ihre Meinung, ob
die Richtlinie zur Pflege dieser Partnerschaft geöffnet werden soll. In der
Diskussion zeigt sich eine breite Zustimmung. Dem Vorschlag von Frau Vogel,
einen konkreten Änderungsvorschlag zur Richtlinie zeitnah einzubringen, wird
mehrheitlich zugestimmt.
Da jedes Jahr ausreichend finanzielle Mittel im Reservefond vorhanden
sind, geht Herr Grimm davon aus, dass man finanzielle Mittel zur Pflege der
Kreispartnerschaft in der Jugendpauschale reservieren kann, ohne das große
Nachteile für die freien Träger entstehen werden. Es bedarf lediglich einer
abgestimmten Koordinierung der Mittelverwendung.
Der Jugendhilfeausschuss zeigt hierzu Zustimmung.
Weitere Anfragen oder Anregungen der Mitglieder gab es nicht.
Gruppenunfall- und Hftpflichtversicherung
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