Einführend informiert Frau Kamli bezüglich des Genehmigungswettbewerbs / ÖPNV, dass die Liniengenehmigungen, die momentan die Vetter GmbH, die Anhalt-Bus GmbH und die RVB GmbH innehaben, zum 30.06.2017 auslaufen.

 

Frau Kamli teilt diesbezüglich mit, dass ein europaweiter Genehmigungswettbewerb

vorbereitet wurde. Grundlage dafür waren der neu aufgestellte Nahverkehrsplan, die

Satzung über die Mitfinanzierung von eigenwirtschaftlichen Personenverkehrsdiensten im ÖPNV im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die Schülerbeförderungssatzung und

Bewertungskriterien, die bereits im Bauausschuss vorgestellt wurden.

 

Der Wettbewerb wurde im EU-Amtsblatt (europaweit) am 26.02.2016 veröffentlicht und die Unterlagen ab 01.03.2016 in einem Internetportal bereitgestellt. Das Internetportal wurde vom Planungsbüro VCDB aus Dresden eingerichtet. Zwei interessierte

Verkehrsunternehmen haben sich gemeldet. Das ist zum einen die Vetter GmbH und zum anderen die DB Regio Bus.

 

Für dieses Internetportal wurde ein Passwort abgefordert. Dort konnten die Unterlagen bis zum 11.05.2016 eingesehen und Fragen gestellt werden.

Insgesamt wurden 98 Fragen gestellt, die das Wirtschaftsentwicklungs- und Tourismusamt in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro beantworten konnte.

 

Die Frist für die Einreichung der Genehmigungsanträge war vom 23.05. bis zum 03.06.2016, 12.00 Uhr. Am 02.06.2016 ist ein Antrag eingegangen. Hauptantragsteller ist die Vetter GmbH, Mitantragsteller sind die Anhalt-Bus GmbH und die RVB GmbH.

 

In Gemeinsamkeit mit dem Planungsbüro wurde der Antrag am 06.06.2016 eröffnet. Dann begann die Prüfung des Antrages, die sich über zwei Monate (Juni / Juli 2016) erstreckte.

Anfang August begann die Anhörungsphase, wo die Kommunen, die NASA GmbH, die

Industrie- und Handelskammer und verschiedene andere noch zu beteiligen sind.

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens kamen einige Einwände bzw. Hinweise anderer

Landkreise für den Verkehr ab 01.07.2017, welche momentan ausgewertet und beurteilt werden.

 

Da diese Auswertung der Einwände doch einen erheblichen Zeitaufwand in Anspruch nimmt, wurde die laut Gesetz vorgegebene Bearbeitungsfrist von drei Monaten, um vorerst einen Monat verlängert. Ziel ist es, die Genehmigung bis Ende September erteilen zu können.

 

Herr Böhm fragt nach, warum der Genehmigungswettbewerb noch kein Thema im

Vergabeausschuss war.

 

Frau Kamli teilt mit, dass der Genehmigungswettbewerb kein Vergabeverfahren, sondern ein Verwaltungsverfahren im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes ist.

 

Außerdem informiert Frau Kamli auf Nachfrage des Herrn Böhm, ob der Zuschlag an den günstigsten Bieter erteilt wird, dass dies bei einem solchen Verfahren nicht ausschlaggebend ist, da die finanziellen Rahmenbedingungen bereits über die Satzung von vornherein

festgelegt sind.

Voraussetzung ist hier, dass der Nahverkehrsplan und die gesetzten Rahmenbedingungen eingehalten sind und dass es im Endeffekt bei einem Vergleich darauf ankommt, wer das bessere Verkehrsangebot beantragt.

 

Herr Mölle möchte wissen, ob die DB Regio verspätet oder gar keinen Antrag abgegeben hat. Die DB Regio hat keinen Antrag abgegeben, so Frau Kamli.