Sitzung: 30.08.2016 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Einführend
informiert Frau Kamli bezüglich des Genehmigungswettbewerbs / ÖPNV, dass die
Liniengenehmigungen, die momentan die Vetter GmbH, die Anhalt-Bus GmbH und die
RVB GmbH innehaben, zum 30.06.2017 auslaufen.
Frau Kamli
teilt diesbezüglich mit, dass ein europaweiter Genehmigungswettbewerb
vorbereitet
wurde. Grundlage dafür waren der neu aufgestellte Nahverkehrsplan, die
Satzung über
die Mitfinanzierung von eigenwirtschaftlichen Personenverkehrsdiensten im ÖPNV
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die Schülerbeförderungssatzung und
Bewertungskriterien,
die bereits im Bauausschuss vorgestellt wurden.
Der Wettbewerb
wurde im EU-Amtsblatt (europaweit) am 26.02.2016 veröffentlicht und die
Unterlagen ab 01.03.2016 in einem Internetportal bereitgestellt. Das
Internetportal wurde vom Planungsbüro VCDB aus Dresden eingerichtet. Zwei interessierte
Verkehrsunternehmen
haben sich gemeldet. Das ist zum einen die Vetter GmbH und zum anderen die DB
Regio Bus.
Für dieses
Internetportal wurde ein Passwort abgefordert. Dort konnten die Unterlagen bis
zum 11.05.2016 eingesehen und Fragen gestellt werden.
Insgesamt
wurden 98 Fragen gestellt, die das Wirtschaftsentwicklungs- und Tourismusamt in
Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro beantworten konnte.
Die Frist für
die Einreichung der Genehmigungsanträge war vom 23.05. bis zum 03.06.2016,
12.00 Uhr. Am 02.06.2016 ist ein Antrag eingegangen. Hauptantragsteller ist die
Vetter GmbH, Mitantragsteller sind die Anhalt-Bus GmbH und die RVB GmbH.
In
Gemeinsamkeit mit dem Planungsbüro wurde der Antrag am 06.06.2016 eröffnet.
Dann begann die Prüfung des Antrages, die sich über zwei Monate (Juni / Juli
2016) erstreckte.
Anfang August
begann die Anhörungsphase, wo die Kommunen, die NASA GmbH, die
Industrie- und
Handelskammer und verschiedene andere noch zu beteiligen sind.
Im Rahmen des
Anhörungsverfahrens kamen einige Einwände bzw. Hinweise anderer
Landkreise für
den Verkehr ab 01.07.2017, welche momentan ausgewertet und beurteilt werden.
Da diese
Auswertung der Einwände doch einen erheblichen Zeitaufwand in Anspruch nimmt,
wurde die laut Gesetz vorgegebene Bearbeitungsfrist von drei Monaten, um
vorerst einen Monat verlängert. Ziel ist es, die Genehmigung bis Ende September
erteilen zu können.
Herr Böhm
fragt nach, warum der Genehmigungswettbewerb noch kein Thema im
Vergabeausschuss
war.
Frau Kamli
teilt mit, dass der Genehmigungswettbewerb kein Vergabeverfahren, sondern ein
Verwaltungsverfahren im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes ist.
Außerdem
informiert Frau Kamli auf Nachfrage des Herrn Böhm, ob der Zuschlag an den günstigsten
Bieter erteilt wird, dass dies bei einem solchen Verfahren nicht
ausschlaggebend ist, da die finanziellen Rahmenbedingungen bereits über die
Satzung von vornherein
festgelegt
sind.
Voraussetzung
ist hier, dass der Nahverkehrsplan und die gesetzten Rahmenbedingungen
eingehalten sind und dass es im Endeffekt bei einem Vergleich darauf ankommt,
wer das bessere Verkehrsangebot beantragt.
Herr Mölle
möchte wissen, ob die DB Regio verspätet oder gar keinen Antrag abgegeben hat.
Die DB Regio hat keinen Antrag abgegeben, so Frau Kamli.