Frau Faust erläuterte kurz die 7 Teilpläne der Sozialplanung und legte zum Teilplan 1 einen ersten Teilentwurf vor.

 

Herr Dr. Preden erläuterte, dass die Zahl der Einschüler mit ca. 1200 Kindern in den letzten Jahren konstant geblieben ist. Er wird weitere Zahlen für die Sozialplanung zuarbeiten.

                              

Auf die Frage wie „Alleinerziehend“ definiert wird, wird auf die Bedarfsgemeinschaft einer volljährigen Person mit einem oder mehreren Kindern abgestellt.

Damit können jedoch nur die Alleinerziehenden im SGB II erfasst werden. Interessant wäre die Anzahl aller Alleinerziehenden im Landkreis.

 

Sie lud interessierte Ausschussmitglieder zur nächsten Beratung zur Armutsberichterstattung am 17.11.2016 nach Köthen ein.

 

Frau Gardyan bat den Teilplan 7 nur Integrationsberichterstattung zu nennen.

 

Frau Kutz warb um Beteiligung aller Fraktionen an der Arbeitsgruppe Armutsberichterstattung.

 

Frau Reinbothe merkte kritisch an, dass vor einer Fortschreibung von Daten eine Darstellung und Abrechnung der im 1. Armutsbericht gegebenen Empfehlungen notwendig ist.

 

Frau Kutz sagte dies unter der Voraussetzung zu, dass eine gute Datenbasis und eine differenzierte Sozialraumplanung vorliegt.