Sitzung: 25.10.2016 Kreis- und Finanzausschuss
Herr Schulze informierte, dass die Beantwortung der Fragen aus der Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses vom 21.09.2016 durch die Fachämter erfolgt ist. Die Antworten wurden zur heutigen Sitzung ausgereicht.
In Bezug auf die
Gastschulbeiträge fragte Herr Northoff, wenn Schüler aus dem Landkreis z.B. an
ein privates Gymnasium nach Dessau fahren, kommt das doch dem Landkreis zu
Gute. Es gibt keine Kosten und Gastschulbeiträge müssen auch nicht gezahlt
werden.
Festlegung: Die
Anfrage muss geprüft werden. Es erfolgt eine schriftliche Beantwortung.
Herr Dr. Rauball bat um Information, warum Bitterfeld-Wolfen
856T€ weniger an Kreisumlage zahlen muss, obwohl die Kreisumlage etwas steigen
wird.
Frau Lindner erklärte, dass die Berechnungsgrundlage
geändert wurde. Die Steuerkraftmesszahl der Stadt Bitterfeld-Wolfen hat sich
gegenüber der Berechnungsgrundlage der Kreisumlage vom Vorjahr verändert. Die
Schlüsselzuweisungen spielen natürlich auch eine Rolle, sodass dadurch im
Endeffekt eine andere Summe rausgekommen ist und die Stadt Bitterfeld-Wolfen weniger
zahlen muss.
Herr Dittmann bat um eine Gegenüberstellung der Berechnung
der Kreisumlage nach dem alten Hebesatz 2016 von 46,623% zu 47,477% 2017 und
was auf die Kommunen zukommen würde. Es wird eher unwahrscheinlich werden, dass
eine Erhöhung der Kreisumlage umsetzbar ist. Dies müsste ja auch bis 30.April
beschlossen werden.
Frau Lindner erklärte, dass die Berechnung mit dem alten
Kreisumlagesatz auch durchgeführt wurde. Es würde dann eine Minderzuweisung von
1,1 Mio. € entstehen. Die Verteilung auf die einzelnen Gebietskörperschaften
kann natürlich nachgereicht werden.
Festlegung: Übersicht
zur Berechnung der Kreisumlage 2016/2017 wird nachgereicht.
Herr Dittmann verwies darauf, dass es in diesem Haushalt
ja mehrere positive Effekte für das Haushaltsjahr 2017 gibt. So gibt es eine
Erhöhung der FAG-Masse, Veränderungen bei den Kosten für die Unterkunft.
Insofern ergibt sich schon die Frage, ob solche Mehreinnahmen nicht geeignet
sind, von der bisherigen Finanzplanung abzuweichen. Sinn und Zweck der Mehreinnahmen
sind doch, diese in der kommunalen Familie zu lassen und nicht Doppeleffekte
herbeizuführen. Dass das, was der Landkreis vom Land mehr bekommt nicht
ausreicht und dann bei den Gemeinden abgezogen wird, was die Gemeinden mehr
bekommen haben. Es sollte doch zu einer insgesamten Entlastung der kommunalen
Familie kommen und nicht nur der Landkreise.
Herr Schulze verwies darauf, dass die Sonderzuweisungen
bei der Berechnung der Kreisumlage nicht mit herangezogen werden sollen. Im
nächsten Jahr wird es ein verändertes UVG geben, so dass höchstwahrscheinlich
das Personal hier verdoppelt werden muss. Es gibt in diesem Bereich Außenstände
in Höhe von ca. 17 Mio. €.