Bereich Landrat       Seiten 29-49

Zu den Seiten 30 bis 35 gab es keine Anfragen.

Seiten 36 bis 37        Zentrale Steuerungsunterstützung/Controlling

Herr Northoff – hat es hier einen Personalzuwachs gegeben, da die Personalkosten gestiegen sind.

Frau Wähnelt erklärte, dass es sich hier um die Controllerstelle handelt. 2015 war diese Stelle nur für ein halbes Jahr besetzt. Für die Jahre 2016 und 2017 wurden dann diese Personalkosten voll geplant.

 

Seite 38 bis 39          sonstige Steuerungsunterstützung

Herr Dittmann – hier ist eine ausführliche Erläuterung erforderlich, da sich hier im Personal-bereich tatsächlich signifikante Veränderungen ergeben.

Frau Wähnelt erläuterte, dass man bei diesem Produkt im Jahr 2017 Erträge erhält, die bisher nicht geplant und erzielt wurden. Es handelt sich hier um die Erstattung von der KomBA. Der persönliche Referent, Herr Krüger, war in den Jahren 2015 und 2016 Beschäftigter und ist ab 2017 Beamter. Dann ist für 2017 berücksichtigt, dass die Stelle des persönlichen Referenten neu besetzt wurde und das ist auch ein Beamter. Daraus ergeben sich die Erhöhungen im Personalbereich.

Herr Dittmann – Herr Krüger ist schon länger zur KomBA delegiert und demzufolge müsste die Personalkostenerstattung auch für diese Jahre von dort kommen.

Frau Wähnelt erklärte, dass die Kosten bei der Planung 2016 nicht berücksichtigt werden konnten. Im Ist sind die Einnahmen aber da.

Herr Dr. Rauball –wie viele persönliche Mitarbeiter gibt es und werden diese denn auch wirklich gebraucht. Wäre es denn nicht besser, wenn der persönliche Referent im direkten Dienst eingesetzt wird und dort die Aufgaben der Landkreisverwaltung wahrnimmt?

Herr Schulze erklärte, dass der persönliche Referent im direkten Dienst im Bereich des Landrates eingesetzt ist. Es ist schon sehr hilfreich einen persönlichen Referent/in zu haben. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Kreisfusion und den damit angestiegenen Arbeitsaufwand. Es ist aber nur ein persönlicher Referent.

 

Zu den Seiten 40 bis 45 gab es keine Anfragen.

 

Personalamt  Seiten 67 bis 83

Zu den Seiten 67 bis 69 gab es keine Anfragen.

 

Bürgeramt     Seite 70 bis 72

Herr Dittmann –gab es hier strukturelle Veränderungen?

Frau Wähnelt informierte, dass das Bürgeramt bis dato dem Personalamt zugeordnet ist. Ab 2017 soll ein neues Amt „Zentrale Dienste und Bürgerservice“ eingerichtet werden. Diesem Amt soll dann das Bürgeramt zugeordnet werden. In diesem Jahr wurde schon eine Veränderung vorgenommen. Das Bürgeramt wurde im Personalamt einem Sachgebiet zugeordnet und im Bürgeramt wurde das Sachgebiet aufgelöst. Die Mitarbeiter wurden der Personalamtsleiterin direkt unterstellt. Die bisherige Beamtin wurde dem Amt 33 zugeordnet.

Herr Dittmann- bei der Beamtin ist für 2017 eine Null, aber bei den Arbeitnehmern ist eine Steigerung der Personalkosten zu verzeichnen.

Frau Wähnelt erläuterte, dass das damit zusammenhängt, dass in diesem Sachgebiet drei Standorte angegliedert sind. Jeder Standort ist mit drei Mitarbeitern besetzt. Die Sachgebietsleiterin (Beamtin), die am Standort Bitterfeld jetzt rausgegangen ist, musste ersetzt werden. Dort ist jetzt ein Beschäftigter rein gekommen. Zur Absicherung der Öffnungszeiten müssen an jedem Standort drei Beschäftigte sein.

Herr Dittmann – wobei sich die Personalkosten bei den Beschäftigten 2017 sich fast verdoppeln.

Frau Wähnelt verwies darauf, dass der Amtsleiter vom Amt 10, als Beschäftigter hier teilweise auch zum Tragen kommt.

 

Seite 73 bis 74          Personalmanagement

Frau Kutz – auf Seite 3 steht immer noch als Ziel, die Ermittlung der altersbedingten Abgänge für 2014. Ist das richtig?

Frau Dr. Engst erklärte, dass das Produkt an dieser Stelle noch nicht geändert wurde. Das wird an mehreren Stellen sichtbar werden, da die Änderungen für die verschiedenen Produktbereiche aus den Bereichen nicht mit eingereicht wurden.

 

Seite 74          Personalkostenerstattung für abgeordnete Mitarbeiter                       448501

Frau Kutz - was sind das für Erstattungen und wer wurde noch abgeordnet und wie viel Teilnehmer gibt es für den Beschäftigtenlehrgang II – 448800.

Frau Wähnelt informierte, dass mit der Gründung der KomBA Mitarbeiter des Kreises zur KomBA übergegangen sind. Hier handelt es sich noch um 2 Personen, die einer Übernahme durch die KomBA nicht zugestimmt haben.

Für den Beschäftigtenlehrgang II gibt es momentan keine Teilnehmer. Für 2017 sind zwei Teilnehmer geplant.

 

Seiten 75 bis77         Personalmanagement

Es gab keine Anfragen

 

Seiten 78 bis 79        Organisationen

Herr Northoff – hier wurden die Sachverständigenkosten von 65 T€ auf 10 T€ zurückgefahren. Soll es keine Gutachten mehr geben?

Frau Wähnelt erklärte, dass sie hofft, Organisationsuntersuchungen weiter durchführen zu können. Im kommenden Jahr steht noch die Umsetzung der Entgeltordnung an. Hier werden entsprechende Schulungen vom KV durchgeführt. Man befürchtet, dass es ein großer Aufwand sein wird. Diese Kosten sind dafür vorgesehen, wenn in Größenordnungen Bewertungen vorgenommen werden müssen, möchte man sich dann auch Dritter bedienen. Für Organisationsuntersuchungen wird da wenig Zeit sein.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

Seiten 81 bis 83        technikunterstützte Informationsverarbeitung

Herr Northoff – hier gehen die Kosten bei Unterhaltung des sonstigen beweglichen Vermögens zurück und bei der Softwarepflege steigen die Kosten erheblich an.

Herr Speer erklärte, dass bei dem Sachkonto 525500 2016 Wartungsverträge, Softwarepflegeverträge, Anschaffungen unter 150 € enthalten waren.

2017 wurde das SK 527120 Softwarepflege gebildet, wo jetzt die Wartungsverträge, Softwarepflegeverträge usw. zu finden sind. Wenn man die Summen beider SK zusammenzieht, so hat man einen Unterschied von 41 T€ bei einer Gesamtsumme von 1.856.600 € 2016 zu 1.897.900 € für 2017.

Herr Northoff- gibt es für 2017 irgendwelche Schwerpunkte im Bereich EDV oder sind es nur laufende Kosten?

Herr Speer informierte, dass es hier Investivmaßnahmen aber auch laufende Kosten sind.

Alle EDV Maßnahmen werden durch einen Maßnahme Katalog untersetzt.

Herr Northoff – was sind es denn für Schwerpunkte?

Herr Speer stellte fest, dass alte Betriebssysteme durch neue abgelöst werden. Diese Umstellungen beziehen sich nicht nur auf die Endgeräte, sondern auf die Produkte von Mikrosoft und auch auf Datenbanken die abgekündigt und durch neue ersetzt werden.

Herr Dr. Rauball – kann man eine klare Übersicht bekommen? Damit man z.B. die Frage von Herrn Northoff an Hand von Zahlen besser nachvollziehen kann. Diese Übersicht sollte den Mitgliedern des Kreis- und Finanzausschusses zur Verfügung gestellt werden.

 

Festlegung:   Den Mitgliedern des Kreis- und Finanzausschusses wird eine entsprechende Übersicht aus dem EDV-Bereich zur Verfügung gestellt.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Rechnungsprüfungsamt     Seiten 84 – 90

Herr Dr. Rauball – inwieweit ist es möglich, das Rechnungsprüfungsamt zu verkaufen, indem die Rechnungsprüfungen bei den kreisangehörigen Städten und Gemeinden durchgeführt werden und dies auch öffentlich angeboten wird.

Herr Schulze erklärte, dass dieses Anliegen vor ca. 10 Jahren schon einmal diskutiert wurde. Mittlerweile hatte man die Strukturreform gehabt. Es ist diesbezüglich auch nichts vorgesehen.

 

Es gab keine weiteren Fragen.

 

Rechtsamt     Seiten 115 – 140

Zu den Seiten 116 bis 117 gab es keine Anfragen.

 

Seiten 118 bis 121    Geschäftsführungen für Kreistag und Ausschüsse

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 122 bis 124    Beteiligungsmanagement

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 125 bis 128    Zentrale Vergabestelle

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 12 bis131       Rechtsangelegenheiten

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 132 bis 135    Grundstücksverkehrsangelegenheiten

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 136 bis 138    Offene Vermögensfragen

Herr Dr. Rauball – inwieweit ist das Thema offene Vermögensfragen noch zu bearbeiten?

Frau Beck informierte, dass die Anträge nach dem Vermögensgesetz zu 100% entschieden sind. Es gibt aber noch Fälle nach dem Entschädigungsgesetz. Hier gibt es ein paar knifflige Sachen, weil nach 25 Jahren die Antragsteller mittlerweile verstorben sind und es muss nach Erben gesucht werden. Auch die Berechnung der Entschädigungssumme gestaltet sich sehr schwierig, weil man auf Einheitswerte aus dem Jahr 1920/1930 zurückgreifen muss, so dass man da die Recherche in alten Grundbuchämtern bzw. alten Bauakten machen muss.

Es müssen 67 Anträge nach dem Entschädigungsgesetz abgearbeitet werden. Das DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz ist auch soweit abgeschlossen.

Herr Dr. Rauball – mit welcher Laufzeit wird denn für die Abarbeitung der Anträge gerechnet?

Frau Beck erklärte, dass man keinen genauen Zeitraum festlegen kann, da die Anträge unterschiedlich sind.

Herr Dr. Rauball – kann man diese Aufgabe nicht der Rechtsanwaltschaft übertragen?

Frau Beck verwies darauf, dass dieses Thema eine sehr spezielle Rechtsmaterie ist. Die Mitarbeiter, die diese Aufgaben bearbeiten, kommen aus den Bereichen der Liegenschaften und kennen sich besonders gut aus und diese Kenntnisse haben Rechtsanwälte teilweise nicht. Würde man das jetzt rausgeben, so würde die Bearbeitung noch länger dauern, da die Anwälte sich erst einmal in die Materie rein lesen müssten. Mittlerweile beschäftigen sich 2 ½ Mitarbeiter mit diesen Vorgängen.

 

Seiten 139 bis 140    EU Beihilferecht

Es gab keine Anfragen.

Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst       Seiten 181-202

Zu den Seiten 181 bis 188 gab es keine Anfragen.

Seiten 189 bis 192    Rettungsdienste

Herr Dr. Rauball – wirkt sich das Urteil des OVG zur Vergabe des Rettungsdienstes positiv auf den Haushalt aus oder ist alles gleich geblieben. Die Vergabe erfolgte damals unter bestimmten Voraussetzungen. Dann wurde die Vergabe angefochten. Die Vergabe konnte nicht in dem Maße umgesetzt werden, wie das Angebot vorgelegt worden ist. Er geht davon aus, dass das Angebot, was zum jetzigen Zeitpunkt zum Tragen gekommen ist, günstiger war als das Angebot was man ursprünglich hatte.  

Herr Stoye informierte, dass das Angebot für die damalige Konzessionsvergabe, Konzession sollte zum 01.01.2015 erteilt werden, natürlich ganz anders aussah als zur heutigen Zeit.

Zwischenzeitlich wurde im Rettungsdienst das Budget für 2015 unter alten Bedingungen verhandelt. Mittlerweile wurde dann auch das Budget für 2016 verhandelt bis nun das Oberverwaltungsgericht Magdeburg die Entscheidung gefällt und den Antrag auf Zulassung zur Berufung zurückgewiesen hat. Damit ist das Verfahren nun endgültig beendet. Jetzt wurde die Konzession zum 01.01.2017 erteilt und hierzu finden nunmehr am 17.11.2016 die Verhandlungen mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes, den Krankenkassen, statt. Erst hier wird dann ersichtlich, wie die Summen sich gestalten werden. Über die konkreten Summen kann daher noch nichts gesagt werden. Die Summen, die jetzt geplant wurden, waren Hochrechnungen auf der Basis der vergangenen Jahre. Sobald die Angaben aber vorliegen wird man sich sofort zeitnah mit der Kämmerei in Verbindung setzen und Veränderungen einarbeiten.

Herr Dr. Rauball – würden die Ergebnisse noch rechtzeitig im Haushaltsplan zu finden seien?

Herr Stoye erklärte, dass Verhandlungstermine mit den Kostenträgern für den 17.11.2016 und 24.11.2016 vorgemerkt sind. Ob die Verhandlungen dort schon endgültig abgeschlossen sind, kann heute noch nicht gesagt werden. Es wird aber fast nicht möglich, das haushaltstechnisch einfließen zu lassen.

Frau Dr. Engst informierte, dass zum 07.11.2016 ein Schlussstrich gezogen werden muss, damit die entsprechenden Unterlagen den Kreistagsmitgliedern rechtzeitig zur Verfügung gestellte werden können. Die Ergebnisse werden wahrscheinlich bis zur Beschlussfassung nicht in den Haushalt einfließen können.

 

Seiten 193 bis 196    Einsatzleitstelle Rettungsdienst und Feuerwehr

Herr Dittmann – findet man die Kosten für die Erweiterung der Eisatzleitstelle zur Benachrichtigungen der Feuerwehren im Investitionshaushalt oder im vorliegenden Teil wieder? Die Einsatzleitstelle sollte ja erweitert werden, um punktgenau die Alarmierung auslösen zu können.

Herr Stoye erklärte, dass diese Kosten nicht im Investitionshaushalt zu finden sind. Die Kosten sind schon in den Mietzahlungen für die Leitstelle enthalten. Es ist keine separate Ausweisung.

 

Seiten 197 bis 200    Zivil- und Katastrophenschutz

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 201 bis 202    Katastrophenabwehr  Hochwasser 2013

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 608 bis 640    Wirtschaftsentwicklungs- und Tourismusamt

Zu den Seiten 608 und 609 gab es keine Anfragen.

 

Seiten 610 bis 611    Genehmigungsbehörden ÖPNV

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 612 bis 614    Schülerbeförderungen

Herr Dr. Rauball – ist die Stelle von Herrn Quasdorf wieder neu besetzt?

Herr Hippe informierte, dass die Stelle wieder besetzt ist.

Herr Schulze ergänzte, dass diese Stelle durch eine Mitarbeiterin des Amtes besetzt wurde. Die Stelle war ausgeschrieben und Frau Kamli nimmt jetzt diese Aufgaben wahr.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Seiten 615 bis 617    Beschäftigungsförderung

Herr Hemmerling – für das Jahr 2017 sind doch keine Planansätze vorhanden.

Frau Dr. Engst informierte, dass in diesem Bereich noch Mittel eingestellt werden. Hier geht es um ein Projekt der KomBA, welches durch die KomBA begleitet wird. Es wird hier noch ein Zuschuss des Landkreises in Höhe von 60 T€ für das Projekt „Aktive Eingliederung“ eingestellt.

Das Ganze soll so ähnlich wie die Bürgerarbeit durchgeführt werden.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Seiten 618 bis 619    Sonstige soziale Förderprogramme

Frau Dr. Engst hier würde dann eine Erhöhung um 10 T€ (gesamt dann 20T€) in der Korrekturliste dargestellt werden.

Herr Northoff – hier werden zum ersten Mal Kosten für Personal aufgeführt (SK 501200).

Frau Wähnelt erklärte, dass bereits Kosten eingestellt waren. Diese sind jetzt aber gestiegen. Das hängt mit der Zuordnung von Mitarbeitern zu unterschiedlichen Produkten zusammen. Sie verwies auf das Produkt der Beschäftigungsförderung, wo die Personalkosten weggenommen wurden und dem anderen Produkt zugeordnet wurden. Im Bereich der Wirtschaftsförderung sind enorme Zuordnungen erfolgt.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Seiten 620 bis 621    Förderprogramme Bund/Land

Frau Dr. Engst verwies darauf, dass auch hier keine Planansätze vorhanden sind. Es wird nur das Jahresergebnis von 2015 dargestellt.

 

Seiten 622 bis 623    Förderung des Sports und der Gesunderhaltung

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 624 bis 625    Kreisentwicklungsplanungen

Herr Dittmann – findet man die Kosten für Herstellung eines Kurzfilmes für den Landkreis hier wieder?

Herr Hippe verwies auf den Tourismusbereich.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Seiten 626 bis 627    Entwicklungen des ländlichen Raumes

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 628 bis 630    ÖPNV

Es gab keine Anfragen.

 

Seiten 631 Landwirtschaft

Es gab keine Anfragen.

 

Seite 632 bis 636 Wirtschaftsförderungen

Herr Dr. Rauball – welchen Vorteil hat der Landkreis als Mitglied in der Wirtschaftsförderungs-gesellschaft Anhalt-Bitterfeld/Dessau/Wittenberg mbH, da doch eine eigene Wirtschaftsförde-rungsgesellschaft vorhanden ist. Er sieht da Überschneidungen bei der Durchführung von einzelnen Arbeitsgebieten. Es wäre doch günstiger, die eigenen Wirtschaftsförderungsgesell-schaften weiter zu stärken.

Herr Hippe schlug vor, eine Übersicht zu erarbeiten, wo entsprechend den Gesellschafterverträgen die Arbeitsaufgaben dargestellt werden. Es wird dann dargestellt, welchen Charakter diese Gesellschaft hat. Es gibt keine Überschneidungen bei den verschiedenen Arbeitsaufgaben.

 

Festlegung:   Nachreichung einer Übersicht zu den Aufgaben der EWG und der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Anhalt-Bitterfeld/Dessau/Wittenberg mbH.

Herr Schulze machte Ausführungen zur Mitgliedschaft des Landkreises in dieser Gesellschaft.

Herr Dr. Rauball – wird die EWG dann noch gebraucht oder kann man die Aufgaben der EWG dieser Wirtschaftsförderungsgesellschaft übertragen? Oder kann man die Aufgabe der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der EWG übertragen?

Herr Schulze erklärte, dass man eigentlich froh darüber ist, dass die Aufgabengebiete geteilt wurden.

Herr Dr. Rauball legte seinen persönlichen Standpunkt zu diesen Gesellschaften dar und stellte abschließend fest, dass hier eine klare Linie für beide Gesellschaften zu suchen ist.

Herr Schulze erklärte, dass er eine andere Meinung zu diesen Gesellschaften hat. Die EWG macht Aufgaben nur für den Landkreis, denn dafür ist sie auch da.

 

SK 531507     79130.71500   Ausgleichszahlungen an die EWG

Herr Dittmann – woraus erklären sich die deutlich erhöhten Ausgleichszahlungen an die EWG in Höhe von 50 T€? Was wird jetzt mehr gemacht, was vorher nicht so war?

Herr Hippe verwies auf den Wirtschaftsplan der EWG. Er wird die Frage prüfen und eine entsprechende Antwort nachreichen.

Des Weiteren informierte er zum SK 527141 –Umsetzung von Marketingmaßnahmen. Es soll ein Imagefilm über den Landkreis Anhalt-Bitterfeld erstellt werden. Eine Förderung, nach Rücksprache mit dem Ministerium, in Höhe von 90% wird in Aussicht gestellt. Eine schriftliche Zusage liegt aber noch nicht vor. Es wurde eine Kalkulation erarbeitet, so dass 60 T€ in Anspruch genommen werden sollen. Diese Größenordnung muss dann einnahmeseitig noch eingeordnet werden und die 12T€ Eigenanteil bei einer 80%igen Förderung würden aus diesem Sachkonto ausgabenseitig genommen. Voraussetzung ist aber, dass die Förderung funktioniert. Der Antrag muss bis März 2017 eingereicht werden.

Des Weiteren informierte Herr Hippe, dass beim SK 531500 vergessen wurde, für die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Köthen einen Zuschuss von 30.200 € (79100.71701

S. 634) einzutragen.

Herr Dr. Rauball – warum muss der Landkreis diese Summe bezahlen?

Herr Hippe erklärte, dass diese Summe auf der Grundlage des Gesellschaftervertrages sowie des Wirtschaftsplanes zu zahlen ist.

Herr Schulze informierte, dass der Altkreis Köthen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Köthen mbH gegründet hat. Die Gesellschaft diente damals zum Bau und Betreiben des TGZ an der Hochschule Köthen. Das TGZ wird auch jetzt noch betrieben, die Zuschüsse wurden aber reduziert. Das TGZ läuft besser wie das TGZ in Wolfen. Die Bestrebungen gehen auch dahin, dass das TGZ an die Hochschule veräußert werden soll. Die Hochschule hat eigentlich auch Interesse am TGZ, aber es gibt noch Probleme mit dem Ministerium. Es gibt hier eine Förderung nach m² Fläche. Wenn man dann über große Flächen verfügt, dann sind die Investitionskosten wesentlich niedriger.

Herr Dr. Rauball – gibt es eine vertragliche Verpflichtung diese Kosten zu übernehmen?

Herr Schulze erklärte, dass man entsprechend der Gesellschafterverträge dazu verpflichtet ist.

Herr Dittmann – in Bezug auf das andere TGZ wäre auch noch einmal darüber zu reden, ob man sich aus diesem Geschäft zurückzieht. Überlegungen diesbezüglich hat es ja schon 2016 einmal gegeben.

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Seiten 637 bis 640    Wirtschaftsförderung/Tourismus

Herr Dr. Rauball – hat der Landkreis sich jetzt endgültig entschieden, das „Goitzsche Fest“ nicht mehr durchführen zu wollen?

Herr Schulze bestätigte dies.

 

Frau Dr. Engst schlug vor, dass die Beratung zum Stellenplan vorgezogen wird. Es gab keine Einwendungen.

 

Stellenplan Seiten 765 - 870

Frau Kutz – bei der Schwerbehindertenvertretung ist ein kw-Vermerk angebracht. Die Aufgaben fallen aber nicht weg. Wird das dann an einer anderen Stelle angegliedert?

Frau Müller erklärte, dass diese Funktion bei der betreffenden Kollegin angegliedert wurde die auch diese Aufgaben wahrnimmt. Es gibt keinen festen Stellenanteil dafür. Sie ist für diese Aufgabe freizustellen in dem Umfang wie die Aufgaben anfallen. Da ist es immer schwierig einen Stellenanteil zu planen. Die Kollegin ist im Stellenplan enthalten und nimmt die Aufgaben auch wahr.

Frau Kutz – steht der Anteil im Stellenplan?

Frau Müller verneinte dies. Es ist die alte Schwerbehindertenvertretung und der Stellenanteil ist noch solange drin, bis die Stelle gestrichen werden kann, da die Kollegin die Freizeitphase beendet hat.

Herr Northoff - zeichnet es sich angesichts der zurückgehenden Flüchtlingszahlen ab, dass ebenfalls dort Stellen abgebaut oder Stellen, die vorgesehen sind, nicht besetzt werden?

Frau Müller informierte, dass der Stellenplan schon um die Stellen gemindert wurde, die nicht mehr benötigt werden.

Herr Northoff - wie viel Stellen sind das?

Frau Müller entgegnete, dass es im Ausländerbereich 8 Sachbearbeiterstellen sind. Diese Stellen wurden 2016 geplant, da man nicht wusste, wie sich die Fallzahlen entwickeln. 2017 sind diese 8 Stellen nicht mehr im Stellenplan.

Herr Northoff – in welchem Bereich sind die Personen eingesetzt?

Frau Müller informierte, dass diese Personen im Bereich Ausländerrecht und Asylbewerberleistungsrecht eingesetzt sind.

Frau Kutz – im Stellenplan sind zahlreiche Stellen mit einem kw - Vermerk durch Altersteilzeit versehen. Kann man eine Übersicht bekommen, wann zu welchem Zeitpunkt und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Altersteilzeit ausscheiden?

Frau Wähnelt verwies darauf, dass die Mitarbeiter, die sich schon in der Freizeitphase befinden, zum Teil schon ersetzt wurden. Die fehlen ja nicht erst wenn sie in Rente gehen, sondern sie fehlen schon in der Freizeitphase.

Herr Northoff – bei wie viel Mitarbeitern wird tatsächlich durch den Übertritt in den Ruhestand die Stelle nicht mehr besetzt bzw. wurden ersetzt.

Herr Böhm – auf Seite 43 steht z.B. ein kw-Vermerk zum 01.11.2017. Was bedeutet das?

Ist dieser Vermerk schon bindend? Wozu braucht man eine Aufstellung, wenn diese Vermerke schon da sind?

Frau Wähnelt verwies darauf, dass dieser Wunsch hier geäußert wurde. Man findet es aber nicht auf einen Blick.

Frau Kutz – auf Seite 769 sind noch 7 Reinigungskräfte aufgeführt, die dann aber wegfallen sollen.

Frau Wähnelt erklärte, dass die Reinigungskräfte hauptsächlich in Schulen (z.B. Förderschulen) eingesetzt sind. In den Altkreisen wurde das in Bezug auf die Reinigungskräfte sehr unterschiedlich gehandhabt. Zurzeit wird dieser Vorgang im Hause geprüft, wie weiter zu verfahren ist.

Herr Dr. Rauball – wenn aber alles auf null gesetzt wird, so muss sich das im Ergebnis niederschlagen. Für 2017 wird dann praktisch kein Geld geplant oder?

Frau Wähnelt erklärte, dass 2017 die Personalkosten noch enthalten sind.

 

Festlegung:   Erarbeitung einer entsprechend Übersicht zu den kw-Vermerken

 

 

Investitionsübersicht Seiten 14-27

Seite 15          Bereich Schulen

Herr Dr. Rauball – wurde die Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Investitionen im Vorfeld geprüft, um eventuell auf einige Investitionen zu Gunsten anderer Investitionen zu verzichten.

Herr Schulze erklärte, dass zurzeit noch Gespräche diesbezüglich stattfinden. Es muss natürlich geprüft werden, welche Investitionen dringend erforderlich sind. Gegenwärtig werden die Immobilien, welche sich im Besitz des Landkreises befinden, auf weiteren Bestand überprüft. Des Weiteren verwies er auf den Kreistagsbeschluss zur Aufrechterhaltung von zwei Berufsschulstandorten. Das müsste dann auch auf den Prüfstand.

Herr Dr. Rauball informierte, dass die SK „Helene Lange“ in Bitterfeld aus allen Nähten platzt. Gibt es Möglichkeiten, dass man Investitionen, die nicht so dringend benötigt werden, dann zu Gunsten der “Helene Lange“ Schule eingesetzt werden.

Herr Schulze erklärte, dass es damals eine Entscheidung für die „Helene Lange“ Schule durch den Kreistag gegeben hat, obwohl man damals schon wusste, dass die Raumkapazitäten nicht ausreichen werden. Jetzt sind zum Glück wieder mehr Kinder da, aber laut Schulentwicklungsplanung ist das nur temporär. Man wird dann wieder von den zusätzlichen Räumen das das normale Maß an Räumen zurückkehren.

Herr Dr. Rauball verwies auf Prognosen, die von einer Steigerung der Bevölkerungszahlen für Bitterfeld-Wolfen ausgehen. Das hat dann natürlich auch Konsequenzen für die „Helene Lange“ Schule.

Herr Schulze verwies darauf, dass man dieses Problem auch bei anderen Schulen hat. Man kann aber nur von den geltenden Zahlen ausgehen, die das Ministerium vorgegeben hat. Auf Grund eines Schlüssels wird dann errechnet, wie viel Schüler sind da und das geht in die Schulentwicklungsplanung ein. Daran muss man sich auch halten. Es kann jetzt noch nicht eingeschätzt werden, was in den nächsten Jahren so kommen wird.

Frau Kutz – gibt es Vorstellungen zur Änderungen für die zwei Berufsschulstandorte?

Herr Schulze erklärte, dass es zurzeit keine anderen Planungen gibt. Es wird natürlich regelmäßig immer die Effektivität der einzelnen Standorte geprüft.

Seite 15

Frau Kutz – werden für die Schulen, wo noch keine Förderzusagen vorliegen aber Fördersummen bereits eingestellt sind, im Laufe des Jahres noch entsprechende Anträge gestellt? Kommen diese zusätzlichen Kosten dann noch auf den Landkreis zu?

Frau Wohmann informierte, dass die Antragstellung bis 21. November erfolgen muss und derzeit arbeitet man intensiv an der Erarbeitung der entsprechenden Anträge. In der vorliegenden Tabelle sind diesbezüglich die Gesamtkosten, der Finanzbedarf, die Fördermittel und der Eigenanteil des Landkreises dargestellt.

Frau Kutz – was passiert mit der Völkerfreundschaft, da hier noch keine Förderzusage vorliegt. Man diskutiert ja schon sehr lange über diese Schule.

Frau Wohmann erklärte, dass der Förderantrag für die Völkerfreundschaft am 21.11.2016 eingereicht wird. Ob man eine Förderung bekommt, kann jetzt noch nicht gesagt werden. Für die SK Muldenstein und Roitzsch liegt die Förderzusage vor und man arbeitet gerade an der Umsetzung.

Herr Nitsche erklärte, dass es sich bei der SK Muldenstein und Roitzsch um eine Förderwürdig-keitszusage handelt. Die abschließende Zusage liegt noch nicht vor. Es mussten hier noch Unterlagen nachgereich werden.

Herr Böhm – was wird mit der Völkerfreundschaft gemacht, wenn die Förderung nicht kommt? Werden die Investitionen dann auch durchgezogen?

Frau Matz informierte, dass für Roitzsch und Muldenstein die Zuwendungsbescheide noch nicht vorliegen, aber man rechnet jeden Tag damit, dass die Bescheide kommen.

Zum 28.10.2016 werden die Anträge für die SK Zörbig und Gröbzig gestellt, da diese über ELER laufen. Über EFRE werden am 21.11.2016 die SK Völkerfreundschaft Köthen und die Musikschule. Die Kosten, die aufgeführt werden für die SK Völkerfreundschaft und der Musikschule werden eventuell noch korrigiert.

Herr Dr. Rauball – Herr Landrat, Sie müssten doch antworten ob mit oder auch ohne Fördermittel für die Völkerfreundschaft gebaut wird.

Herr Schulze verwies darauf, dass es hier um eine Förderwürdigkeit von 20 % geht und das sind ca. 1,5 Mio. €. Das ist die Schule, die noch offen ist. Wenn es nicht anders geht, würde er auch ohne Fördermittel bauen, aber dann ist das Investitionsvolumen ausgeschöpft. Das muss aber der Kreistag dann entscheiden. Gegenwärtig wird geprüft, was es kostet, wenn die Rüsternbreite als Schule richtig ausgebaut wird. Dass die SK Völkerfreundschaft nicht am jetzigen Standort verbleibt, sondern die Schüler dann in die Schule Rüsternbreite gehen. Die Diskussion wird man dann hier in Köthen haben, da man die Völkerfreundschaft saniert haben möchte. Die Sekundarschule soll ja erhalten bleiben und daher werden jetzt die Standortfragen geprüft.

Frau Wohmann informierte zur Rüsternbreite. Die Rüsternbreite befindet sich in einem schlechteren Zustand als die Völkerfreundschaft. Des Weiteren befindet sich dort keine Außensportanlage und sie wird auch keinen Platz für eine Neue haben. Die Völkerfreundschaft hatte aber vor ein paar Jahren eine neue Außensportanlage erhalten. Hinzu kommt noch, dass für Rüsternbreite eine Turnhalle fehlt, die dann noch angemietet werden müsste.

Herr Dr. Rauball – wie wird sichergestellt, dass Maßnahmen gebaut werden, die nicht mit Fördermitteln untersetzt sind? Herr Schulze erklärte, dass man entweder dem Wort des Landrates vertraut oder aber eine entsprechende Haushaltssperre verhängt. Der Kreistag muss sich positionieren, ob man die SK Völkerfreundschaft neben der SK Zörbig sanieren möchte. Das sind die beiden noch offenen Schulen, wo umfangreiche Sanierungen durchgeführt werden müssen. Man wird alles versuchen, um so viel wie möglich an Fördermitteln zu bekommen.

Herr Dittmann - der Landkreis ist kein juristisch exterritoriales Gebilde und somit gelten die Haushaltsvorschriften, auch für den Landkreis. Wenn keine Fördermittel kommen, dann bleibt die Haushaltssystematik und es kann nicht gebaut werden, da die Gesamt-finanzierung nicht gesichert ist. Es sei denn, der Landrat will bei einer überörtlichen Prüfung riskieren, persönlich in Regress zu treten, denn die Amtshaftung dürfte das kaum abdecken. Die Nichtbewilligung von Zuschüssen wirkt natürlich wie eine Haushaltssperre.

Herr Böhm – wir befinden uns jetzt beim Haushaltsplan und die Verwaltung hat etwas vorgelegt, was beschlossen werden soll.

 

Es gab keine weiteren Anfragen zum Bereich Hochbau.

 

Seite 15          Tiefbau

Herr Northoff – welche Nuthe ist das jetzt?

Herr Schulz erklärte, dass es sich hier um die Brücke an der Zollmühle an der K 1250 handelt. Diese Brücke ist auf nur 16 t beschränkt. Mit der Entwicklung des Zerbster Flugplatzes als auch der umliegenden Landwirtschaft wird die Kreisstraße auch benötigt, um dort bestimmte Transporte durchzuführen. Die Brücke hat hierfür nicht die erforderliche Traglast. Es handelt sich hier um die Straße von Deetz nach Zerbst.

Es gab keine weiteren Anfragen zum Tiefbau.

 

Seite 16

Frau Kutz – für die SK Rüsternbreite wird noch Software angeschafft obwohl diese leer steht. Wird es dann umgelagert?

Frau Dr. Engst erklärte, dass es an der Rüsternbreite auch noch eine Sekundarschule gibt. Das andere war die Außenstelle des Gymnasiums an der Rüsternbreite.

 

Es gab keine weiteren Anfragen.

 

Seite 17

Herr Dittmann – auf Seite 17 werden wahrscheinlich Diktiergeräte von unterschiedlicher Qualität angeschafft. Auf Seite 18,Gebäudemanagement, stellt sich die Frage, ob da jemand  ausgeplündert wurde.

Herr Schulze erklärte, dass es das bisherige Wohnheim in Wolfen ist. Es erfolgt dann ein Umzug nach Bitterfeld, Hahnstückenweg.

Herr Dittmann – gibt es dort drei Hausmeister?

Herr Nitsche erklärte, dass es hier allgemein um den Bereich der Hausmeister und nicht nur um das Jugendwohnheim geht.

Herr Northoff – werden hier Digitalgeräte oder Bandgeräte angeschafft?

Herr Nitsche informierte, dass es Digitalgeräte sind, da Bandgeräte jetzt nicht mehr angeschafft werden.

 

Seite 18

Herr Dittmann – auf Seite 18 beträgt die Gesamtausstattung für das Jugendwohnheim 33 T€. Dann werden beim Produkt 08220 nochmals 62 T€ geplant u.a. auch für 3 Akku-Schrauber.

Frau Steffen erklärte, dass sich diese Ausgaben auf das Produkt 11170100 Gebäudemanagement bezieht. Das Gebäudemanagement ist verantwortlich für die Ausstattung des Jugendwohnheimes. Beim SK 082100 werden die Ausrüstungsgegenstände über 1000€ geplant. Beim SK 082200 wird dann das bewegliche Vermögen von 150 € bis 1000€ geplant. Da sich alles auf das Produkt Gebäudemanagement bezieht, sind auch die Anschaffungen für die Hausmeister mit aufgeführt. Es hängt nicht mit dem Wohnheim zusammen.

Herr Dr. Rauball – die Anschaffungen sind nicht nur für das Jugendwohnheim, sondern für den gesamten Bereich des Gebäudemanagements.

 

Seite 19

Herr Stoye informierte über die Notwendigkeit der Anschaffung von e-Call. Hier handelt es sich um ein Hilfeleistungssystem, welches in Europa eingeführt werden soll. Die EU hat dies beschlossen und das heißt, dass alle Neufahrzeuge ab Frühjahr 2018 mit einem entsprechenden Notrufsystem ausgestattet sein müssen. Das bedeutet, wenn ein Fahrzeug einen Unfall hat, so löst sich das System automatisch aus, es kann aber auch per Knopfdruck ausgelöst werden. Hier erteilte die Politik die Auflage, dass alle Leitstellen in Deutschland bis Oktober 2017 e-Call fähig gestaltet werden. Es liegt jetzt ein entsprechendes Angebot des Betreibers der Leitstelle (Siemens) vor, was die Leitstelle ertüchtigt, diese Notrufe zu empfangen und darauf reagieren können. Die Kosten betragen voraussichtlich ca.110 T€. Es ist keine freiwillige Aufgabe.

Herr Dittmann – das ist eine sinnvolle Sache. Die ÖSA bietet je so etwas im Rahmen ihrer Kfz-Versicherung ohne Aufpreis an. Muss man jetzt ein Parallelsystem haben, wenn das eigentlich ein Versicherer mit anbietet.

Herr Schulze erklärte, dass er das System der Versicherung auch kennt, aber es ist nicht ganz kostenfrei. Er verwies in diesem Zusammenhang auf das System beim Kat-Schutz, wo der Bund dann auch ein anderes System hat und man muss dann sehen, wie alles zusammen harmoniert. Diese Sachen kann man schwer beeinflussen.

Herr Stoye ergänzte, dass das eine gesetzliche Aufgabe ist. Verschiedene Autohersteller bieten solche ähnlichen Systeme über Call Center an. Das ist aber hier nicht die Thematik, weil es hier die gesetzliche Aufgabe ist, die Leitstellen mit genormten Systemen auszustatten. Hier gibt es von der technischen Seite ganz harte Vorschriften.

Herr Dr. Rauball – gilt das auch für die örtlichen Feuerwehren?

Herr Stoye verneinte dies. Dieses e-Call System, dieser Notruf, der von dem verunfallten Fahrzeug automatisch abgesendet wird, läuft in der zuständigen Leitstelle, da wo sich das Fahrzeug gegenwärtig befindet, ein. Das wäre hier die Leitstelle in Bitterfeld. Er erläuterte dazu die weitere Verfahrensweise.

Herr Schulze verwies darauf, dass in den höherwertigen Autos dieses System schon mit eingebaut ist. Ansonsten bieten Versicherungen das mit an.

Herr Dittmann – geht es hier nur um die Aufrüstung der Leistelle oder auch um die Aufrüstung von Fahrzeugen?

Herr Stoye erklärte, dass es hier nur um die Aufrüstung der Leistelle geht, damit man rechtzeitig und auch schneller reagieren kann.

Herr Schulze stellte fest, dass Herr Dittmann schon auf ein Problem hingewiesen hat. Die Kommunen müssten dann nachträglich dieses System einbauen lassen bzw. bei Neuanschaffungen mit kaufen.

Herr Dittmann – sind die Signale, die dann ankommen, Produkt neutral oder hofft man, dass alle die ein Fahrzeug haben sich dann für ein System entscheiden, was mit unserem System dann wieder kompatibel ist?

Herr Stoye stellte fest, dass es für dieses System technische Normen gibt, die aber vorgegeben werden und die Fahrzeughersteller haben sich daran zu halten. Die abgesetzten Notrufe können von jeder Leitstelle empfangen werden. Dieses e-Call gilt aber nur für Neufahrzeuge.

Es besteht bisher keine Pflicht, dass Altfahrzeuge nachgerüstet werden müssen.

 

Seite 19 bis 24

Frau Dr. Engst  hier werden für die einzelnen Schulen detailliert die Anschaffungen von beweglichen Vermögensgegenständen aufgeführt. Es handelt sich hier um Ersatz- bzw. Erweiterungsbeschaffungen.

Herr Dittmann – auf Seite 22 (082200) soll eine Kirschblüte angeschafft werden.

Frau Dr. Engst erklärte, dass es sich hier um Unterrichtsmittel handelt.

Herr Hemmerling – auf Seite 21 sollen für die SK Wolfen-Nord 7 TV Geräte angeschafft werden.

Frau Steffen erklärte, dass dazu im Moment nichts gesagt werden kann. Die Antwort muss nachgereicht werden.

 

Festlegung:   Die Antwort wird schriftlich nachgereicht.

 

Seiten 25 bis 27

Herr Northoff – die Wohnungen für die Flüchtlinge wurden doch bereits ausgestattet. Warum werden jetzt noch einmal 130 T€ eingeplant? Sobald die Flüchtlinge anerkannt werden, ziehen diese doch dann um, so dass die Wohnungen dann frei werden.

Herr Dittmann – auf Seite 25 soll eine Rollregalanlage angeschafft werden. Dafür sind in der ersten Spalte 10T€ und in der Spalten nochmals 6 T€ eingetragen. Wird die Anlage über zwei Jahre angeschafft?

Frau Steffen verneinte dies und erklärte, dass es sich hier um einen Schreibfehler handelt. Es sind nur die 6T€.

Herr Dittmann – kann davon ausgegangen werden, dass die Notwendigkeit dieser Ersatzbeschaffungen kritisch überprüft wurden? Haben dazu die Gespräche schon stattgefunden?

Frau Steffen informierte, dass diese Rollregalanlage schon über mehrere Jahre im Gespräch ist. Die Anschaffung wurde aber bisher immer wieder verschoben. In Bezug auf die Ersatzbeschaffungen wurden die Gespräche bereits geführt und Kürzungen wurden auch schon vorgenommen.

Herr Hemmerling – bei den Anschaffungen z.B. TV Geräte im Schulbereich fällt auf, dass unterschiedliche Preise aufgeführt sind. Ebenso ist die Anschaffung von 13 Beamer für die   Berufsschule doch sehr fraglich.

Herr Nitsche erklärte, dass die Beschaffung der 13 Beamer für beide Berufsschulen, Köthen und Bitterfeld getätigt werden. Über die Jahre entsteht nun einmal der Bedarf an Nachrüstungen. Man macht es sich aber nicht leicht und schaut auch genau hin.

 

Es gab keine weiteren Anfragen zum beweglichen Vermögen.

 

Frau Dr. Engst informierte, dass die einzelnen Investitionen im Bereich der EDV nicht noch einmal aufgeführt sind, sondern auf Seite 83 technikunterstütze Informationsverarbeitung. Es wurde ja schon gesagt, dass eine entsprechende Übersicht den Mitgliedern des Kreis- und Finanzausschusses zur Verfügung gestellt wird.

Herr Speer erklärte, dass in der Übersicht alle Invest-Maßnahmen einschließlich Aufwand aufgeführt sind. Die Maßnahmen werden ja nicht nur aus einem Teil des Haushaltes finanziert, sondern über alle Bereiche.

Frau Kutz – in der übergebenen Grundstücksübersicht gibt es einige Randbemerkungen z.B. bei leerstehenden Schulen. Wie wird mit diesen Objekten umgegangen? Sind Nachnutzungen oder Verkäufe geplant, was den Haushalt beeinflussen könnte?

Herr Schulze informierte, dass in der nächsten Zeit alle Grundstücke, die nicht mehr benötigt werden, überprüft werden und entsprechende Gespräche mit den betreffenden Kommunen und auch Vereinen geführt werden.

Frau Dr. Engst ergänzt, dass die Grundstücke, die dem Landkreis gehören aber Kommunen nicht daran beteiligt sind, geräumt und zum Verkauf angeboten werden. Diese Vorhaben wie z.B. Vierzoner Straße und das Jugendwohnheim in der Saarstraße sollten dann in das Konsolidierungskonzept eingebunden werden. Ein Konsolidierungskonzept muss auch noch erarbeitet werden.

Herr Böhm - auf Seite 4 steht, dass noch ein Defizit vorhanden ist und die Verwaltung muss noch nach weiteren Einsparungen suchen. Wird die Rollregalanlage gebraucht oder nicht? Das ist sicher der 1. Entwurf und kann nochmals überarbeitet werden. Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, da die Verwaltung sagt, das ist nun einmal so und es bleibt so oder ist das falsch verstanden worden?

Frau Steffen erklärte, dass das falsch verstanden wurde. Es befindet sich alles noch in der Prüfung.

Herr Schulze stellte fest, wenn es notwendig ist, muss es aber irgendwann einmal gemacht werden. 

Da es keine weiteren Anfragen gab stellte Frau Dr. Engst fest, dass die Beratungen zum Haushalt beendet sind.

Zur weiteren Verfahrensweise informierte Frau Dr. Engst, dass es zum vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes mit Stand 30.09.2016 eine Änderungsliste, mit den Änderungen die bis nächste Woche bei der Kämmerei eingereicht werden müssen, geben wird. Das wird dann die Grundlage für die Beratung zum Haushalt für die Beschlussfassung am 08.12.2016 sein.

Herr Northoff fragte nach, wie man sich in der nächsten Kreistagssitzung verhalten sollte.

Denn die endgültige Fassung des Haushaltes wird da noch nicht vorliegen.

Herr Schulze erklärte, dass sich dazu die Fraktionen verständigen müssten.

Herr Dittmann erklärte, dass man in der Vergangenheit nicht schlecht damit gefahren war, dass die grundsätzlichen Aussagen zum Haushalt bei der 2. Lesung und Beschlussfassung getroffen wurden. Aber mit Blick auf die Beratung des Haushaltes, welche in der Tagesordnung steht, wäre dann die Frage, inwieweit die auch heute schon angedeuteten Änderungsanträge als Arbeitsauftrag an die Kreisverwaltung gehen, Berücksichtigung finden. Man müsste dann über den Änderungsantrag zum Kreistag schon abstimmen.

Frau Dr. Engst verwies darauf, dass es aber zeitlich nicht zu schaffen ist, die entsprechende Änderungsliste zur Beschlussfassung vorzulegen.

Herr Dittmann stellte fest, dass man ihn falsch verstanden hat. Zur kommenden Kreistagssitzung sollte über die Änderungsanträge zum vorliegenden Haushalt von den Fraktionen eingebracht und abgestimmt werden, damit die Verwaltung die Chance hat, mehrheitsfähige Anträge in den zu konkretisierenden Haushalt einzupflegen, wie z.B. die Beibehaltung des Hebesatzes der Kreisumlage. Mit den 47,77 % Hebesatz braucht man gar nicht erst im Dezember antreten.

Herr Northoff – gerade zu diesem Punkt kann man sich besser eine Meinung bilden, wenn man weiß, das Geld reicht hinterher.

Herr Schulze stellte fest, dass die Absicht besteht, den Haushalt in diesem Jahr noch zu beschließen, damit er rechtzeitig wirksam werden kann.

Herr Sonnenberger – unterstützt den Antrag von Herrn Dittmann und der Haushalt sollte im Dezember beschlossen werden.

Herr Böhm – man erwartet jetzt die Änderungsanträge von den Fraktionen und wird dann eine Entscheidung treffen.

 

Festlegung:   In der Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses am 17.112.2016 wird über die Änderungsanträge von den Fraktionen zum Haushalt nochmals beraten.

 

Es gab keine weiteren Anfragen zum Haushalt.