Anfragen aus der Sitzung vom 02.11.2016

 

Frau Mylius informierte die Mitglieder des Ausschusses zur Anfrage bzgl. der Finanzierung des Projektvorhabens ,,Kunstwelten‘‘ wie folgt:

Die Akademie (Projektträger) hat für das Projektvorhaben 30.000 € als Gesamtausgaben veranschlagt, wobei 20.000 € durch die Akademie finanziert werden und 10.000 € über Fördermittel des Landkreises. Aufgrund der Kürzung der Haushaltsmittel des Landkreises für dieses Projekt auf 9.000 € stehen für das Projekt nunmehr finanzielle Mittel i. H. v. 29.000 € zur Verfügung. Die Akademie bleibt bei ihrer finanziellen Beteiligung i. H. v. 20.000 €.

 

Projekt ,,Duo classico 2017‘‘ Friedrich- Bödecker-Kreis in Sachsen- Anhalt e. V. (FBK)

 

Mit Schreiben vom 10.11.2016 teilte der FBK mit, dass das Land Sachsen- Anhalt das Projekt ,,Duo classico 2017‘‘ leider nicht fördert. Der FBK sieht sich somit außerstande, die zwischen dem FBK und dem Landkreis hierzu getroffenen Vorabsprachen zur Durchführung des Projektes zu erfüllen. Der FBK teilt weiter mit, dass es somit im Jahr 2017 kein vom FBK getragenes DUO-Projekt geben wird.

 

Ende Dezember 2016 teilte der FBK mit, dass er doch zur Leseförderung im Landkreis im Jahr 2017 mit dem Landkreis zusammenarbeiten möchte.

Die Verwaltung plant zu diesem neuen Sachstand mit dem FBK ein Gespräch zu führen.

 

Verwendungsnachweisführung Bibliotheksförderung 2015

 

Mit Schreiben vom 27.12.2016 teilte das Landesverwaltungsamt mit, dass die Prüfung abgeschlossen ist. Es gab keine Beanstandungen.

 

Mittelabforderungen Projektförderung Kunst und Kultur 2016

 

Frau Mylius erörterte, dass im Haushaltsjahr 2016 60.200 € eingeplant wurden. Aufgrund der Mittelübertragung i. H. v. 5.885,43 € aus dem Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 standen somit insgesamt 66.085,43 € für die Fördermittelvergabe zur Verfügung.

Im Jahr 2016 sind 47 Fördermittelanträge eingegangen. Für diese wurden Fördermittel i. H. v. insgesamt 62.113,23 € vergeben. Mit Stand vom 12.01.2017 sind davon 55.402,72 € abgerufen worden (Restmittel: 10.682,71 €). Drei Antragsteller haben ihre Anträge zurückgezogen und drei Antragsteller haben trotz Aufforderung der Verwaltung ihre Mittel nicht abgerufen, wobei zwei von diesen bereits im Jahr davor ihre Fördermittel auch nicht abgerufen haben.

 

Aufgrund der zur Verfügung stehenden Restmittel wurde an die Kämmerei der Antrag gestellt (18.01.2017), Mittel i. H. v. 5.341,35 € aus dem Haushaltsjahr 2016 in das Haushaltsjahr 2017 zu übertragen (Anmerkung: Entsprechend der mit dem KTA abgestimmten bisherigen Verfahrensweise aus den Vorjahren werden die noch verbliebenen nicht verausgabten Restmittel zur Haushaltskonsolidierung zur Verfügung gestellt).

 

Mittelabforderungen der weiteren Förderprojekte 2016

 

Frau Mylius informierte die Ausschussmitglieder darüber, dass alle Zuwendungsempfänger im Rahmen der Förderung der Bibliotheken die ihnen bewilligten Zuschüsse vollständig abgefordert haben (37.000 €). Ebenso haben die Akademie der Künste Berlin, der Friedrich-Bödecker-Kreis und die Köthener BachGesellschaft mbH ihre Fördermittel vollständig abgerufen.

 

Stand Antragstellung Projektförderung Kunst und Kultur 2017

 

Für das Förderjahr 2017 (Stand: 12.01.2017) sind 51 Fördermittelanträge eingegangen. Das Antragsvolumen beläuft sich auf 100.676,53 €.

 

Stand Abarbeitung Anträge auf Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns

 

Ein Antragsteller hat für den 01.12.2016 und 19 Antragsteller haben für den 01.01.2017 bzw. den 04.01.2017 und den 10.01.2017 sowie für den 22.01.2017 einen Antrag auf Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns gestellt. Alle Anträge sind fristgemäß bearbeitet worden und über einen der Anträge wird in der heutigen Sitzung entschieden.

Frau Mylius erörterte weiter, dass 8 Anträge für den Februar 2017, 3 Anträge für den März 2017, 6 Anträge für den April 2017 und 1 Antrag für den Juni 2017 gestellt wurden.

 

Frau Hinze fragt nach, ob die Antragsteller, welche ihre Mittel im Jahr 2016 und auch im Vorjahr nicht abgerufen haben, für das Jahr 2017 wieder einen Antrag gestellt haben. Frau Mylius gab bekannt, dass einer von den betreffenden Antragstellern auch in diesem Jahr wieder einen Antrag auf Förderung gestellt hat. Sie bestätigte, dass die Handlungsweise des Antragstellers in den Vorjahren berücksichtigt wird.

 

Herr Mormann bat um die Nennung der betreffenden Antragsteller.

 

Frau Mylius zählte diese drei wie folgt auf: Evangelischer Pfarrbereich Krina/Chöre, Evangelischer Pfarrbereich Sandersdorf/Chöre und die Evangelische Kirchengemeinde St. Bartholomäi zu Zerbst.

 

 

Herr Böddeker informierte über den aktuellen Stand des KKM-Vertrages. Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die Stadt Köthen und der Aufsichtsrat der KKM haben sich hierzu im Wesentlichen geeinigt. Die Eckdaten sind, der Festzuschuss wird auf 10 Jahre festgeschrieben, der Zuschuss der Stadt Köthen wird rund 350.000,00 € und der Zuschuss des Landkreises rund 1,1 Mio. € jährlich betragen. Auf Grund des erheblich höheren Zuschusses des Landkreises wird der Landkreis im zukünftigen Aufsichtsrat der Gesellschaft die absolute Mehrheit erhalten. Bevor der Kulturausschuss der Stadt Köthen Anfang Februar über den neuen Vertrag verhandelt, werden in der Stadt Köthen und im Landkreis hierzu noch Beratungen stattfinden. Den Ausschussmitgliedern soll in der nächsten KTA-Sitzung am 22.02.2017 der Vertrag vorgelegt werden. Im Kreistag soll dieser dann im März 2017 beraten werden.