Zu Beginn erläuterte Frau Mylius die Rechtsgrundlagen, die Gliederung des Inhaltes und die neu erstellten Formulare.

 

Frau Hinze fragte nach der Möglichkeit, Kulturfördermittel des Landkreises mit anderen Fördermöglichkeiten zu kombinieren. Frau Mylius bestätigte diese Möglichkeit und wies auf den Punkt 14 Komplementärfinanzierung in der Kultur- und Kunstförderrichtlinie hin.

 

Weiterhin stellte Frau Mylius folgende Änderung zur vorliegenden Fassung der Kultur- und Kunstförderrichtlinie vor:

 

Pkt. 3.1
Zuwendungsempfänger i. S. d. Richtlinie sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Aufgaben auf dem Gebiet der Kultur und/oder der Kunst, an deren Erfüllung der Landkreis ein erhebliches Interesse hat, erfüllen. (neu) Soweit der Zuwendungsempfänger eine juristische Person des privaten Rechts ist, muss dieser satzungsgemäß gemeinnützig arbeiten. Zuwendungsempfänger sind insbesondere ...

Dies hat zur Folge, dass dann im Pkt. 6.1  2. Anstrich- folgende Änderung vorgenommen werden müsste:

Den Anträgen sind (neu) grundsätzlich insbesondere folgende Unterlagen beizufügen: - detaillierte Beschreibung der Maßnahme, ggf. Konzeption - Kosten- und Finanzierungsplan....

Pkt. 5.4
Unter der Aufzählung der nicht zuwendungsfähigen Ausgaben sollte folgende Ergänzung aufgenommen werden:

Für Kinder und Jugendliche, die an einem Proben- und/oder Trainingslager teilnehmen, können angemessene Kosten für Verpflegung anteilig bezuschusst werden.

 

Herr Mormann stellt die Beschlussvorlage BV/0420/2016 wie folgt zur Abstimmung.

 

BSL-Nr.: 34-01/2017

1.       Der Kreistag beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kultur und Kunst im Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Kultur- und Kunstförderrichtlinie).

 

2.       Der Kreistag beschließt, der Verwaltung die Überarbeitung der Vordrucke gemäß der Anlagen 1 und 2 der Kultur- und Kunstförderrichtlinie des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zu übertragen, soweit dies erforderlich wird

 

Die Beschlussfassung erfolgte mit den vorgenommenen Änderungen einstimmig.