In den 3 Städten sind die Angebote an sozialen Einrichtungen fast durchgängig vorhanden. In den Städten Köthen und Zerbst fehlt jedoch ein Angebot zur allgemeinen Sozialberatung für rat- und hilfesuchende Bürger im Bereich SGB XII und SGB II und angrenzender Leistungsgesetze.

Es gibt jedoch ein großes regionales Ungleichgewicht hinsichtlich der Verteilung der Fördermittel.

Im Jahr 2015 wurden von den zur Verfügung stehenden 80.000 EUR 68.240 EUR bewilligt. Für 2016 wurden von 85.800 EUR zur Verfügung stehenden Mitteln 84.140 EUR bewilligt.

Davon entfielen auf den Sozialraum Bitterfeld (Gebiet des Altlandkreises 52 % der Einwohner des LK)) 65 % der Mittel,

auf den Sozialraum Köthen 5 % (35 % der Einwohner des LK) und

auf den Sozialraum Zerbst 21 % ( 13 % der Einwohner des LK) der Fördermittel.

Diese Ungleichverteilung änderte sich im Jahr 2016 nicht wesentlich.

Auffällig ist die geringe Inanspruchnahme von Fördermitteln im Bereich Köthen. Positiv ist, dass fast die gesamte notwendige Infrastruktur des sozialen Bereiches trotzdem vorhanden ist.

Neben den Fördermitteln stehen für die Schuldnerberatung und auch die Ko-Finanzierung der Frauenhäuser weitere Mittel zur Verfügung. Fördermittel für die Schuldnerberatung stehen in Höhe von 101.800 EUR zur Verfügung und für die Finanzierung der Frauenhäuser in Köthen und Bitterfeld-Wolfen stehen 43.700 EUR zur Verfügung.

 

Herr Thurau fragt nach einer Erklärung, warum das Angebot der allgemeinen sozialen Beratung in Köthen fehlt.

Diese kann nicht gegeben werden.

Frau Zoschke schlägt vor, dies in der nächsten Sitzung mit der LIGA der Wohlfahrtsverbände zu besprechen.