Sitzung: 19.01.2017 Sozial- und Gesundheitsausschuss
In den 3 Städten sind die Angebote an sozialen Einrichtungen fast
durchgängig vorhanden. In den Städten Köthen und Zerbst fehlt jedoch ein
Angebot zur allgemeinen Sozialberatung für rat- und hilfesuchende Bürger im
Bereich SGB XII und SGB II und angrenzender Leistungsgesetze.
Es gibt jedoch ein großes regionales Ungleichgewicht hinsichtlich der
Verteilung der Fördermittel.
Im Jahr 2015 wurden von den zur Verfügung stehenden 80.000 EUR 68.240
EUR bewilligt. Für 2016 wurden von 85.800 EUR zur Verfügung stehenden Mitteln
84.140 EUR bewilligt.
Davon entfielen auf den Sozialraum Bitterfeld (Gebiet des Altlandkreises
52 % der Einwohner des LK)) 65 % der Mittel,
auf den Sozialraum Köthen 5 % (35 % der Einwohner des LK) und
auf den Sozialraum Zerbst 21 % ( 13 % der Einwohner des LK) der
Fördermittel.
Diese Ungleichverteilung änderte sich im Jahr 2016 nicht wesentlich.
Auffällig ist die geringe Inanspruchnahme von Fördermitteln im Bereich
Köthen. Positiv ist, dass fast die gesamte notwendige Infrastruktur des
sozialen Bereiches trotzdem vorhanden ist.
Neben den Fördermitteln stehen für die Schuldnerberatung und auch die
Ko-Finanzierung der Frauenhäuser weitere Mittel zur Verfügung. Fördermittel für
die Schuldnerberatung stehen in Höhe von 101.800 EUR zur Verfügung und für die
Finanzierung der Frauenhäuser in Köthen und Bitterfeld-Wolfen stehen 43.700 EUR
zur Verfügung.
Herr Thurau fragt nach einer Erklärung, warum das Angebot der
allgemeinen sozialen Beratung in Köthen fehlt.
Diese kann nicht gegeben werden.
Frau Zoschke schlägt vor, dies in der nächsten Sitzung mit der LIGA der
Wohlfahrtsverbände zu besprechen.