Frau Petzhold bittet um Zustimmung zur Überarbeitung der Richtlinie. Diese muss teilweise konkreter und an gesetzliche Bestimmungen angepasst werden. Es fehlen zwei Personenkreise: die seelisch Behinderten und Migranten/Flüchtlinge, für die eine soziale Förderung eigentlich bisher ausgeschlossen ist.

Auch sollten bestimmte Qualitätskriterien vorgegeben werden z. Bsp. Fachlichkeit des Personals und veröffentlichen, wo sich die Beratungsstellen befinden.

 

Herr Thurau fragt nach dem Verfahren zur Richtlinienänderung. Frau Zoschke erklärt, dass die Änderungsvorschläge mit der Einladung zur nächsten Sitzung versendet werden. Dann darüber diskutiert werden kann, auch mit der Liga der Wohlfahrtsverbände und dann die Änderungen mit Wirkung zum nächsten Förderzeitraum beschlossen werden sollen. Damit ist ausreichend Zeit zur Vorbereitung und Diskussion.

 

Herr Dr. Preden erläutert was unter seelisch Behinderten zu verstehen ist.