(Herr König
gekommen = 45+1=83,84%)
Frau Zoschke war durchaus bewusst, dass die Förderung
von Kultur und Kunst zum einen ganz viel mit finanziellen Mitteln der
öffentlichen Hand zu tun hat und dass es ein dauerhaftes Zuschussgeschäft ist.
Wir können im Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf eine Vielzahl von Kulturvereinen
und Verbänden schauen und wissen, dass sie nicht nur für die in der Richtlinie
benannten Ziele gerade stehen, sondern u.a. auch den Landkreis
Anhalt-Bitterfeld bei vielen Landes- und darüber hinaus Maßnahmen vertreten.
Wenn man bedenkt, dass Kultur tatsächlich ein Zuschussgeschäft ist und unsere
Kulturvereine nicht in der Regel über ein hohes Sparvermögen verfügen, dann
stellt sich uns die Frage, warum diese Richtlinie grundsätzlich die unbaren
Mittel ablehnt. Sie hatte das am Heimatverein Brehna festgemacht, der vor allem
in diesen Jahr sehr viele Einsätze haben wird und auch sehr viel mit dem Namen
Katharina von Bora (Luther) zu tun haben wird. So wie ihr bekannt ist, gibt es
da kein immenses Barvermögen, jedoch unwahrscheinlich viele unbare Leistungen,
die die Vereinsmitglieder erbringen. Sie beantragte für die Fraktion DIE LINKE
hier die Anerkennung von unbaren Mitteln i.H.v. von 33 %, weil genau dieses das
richtige Signal für Kultur- und Kunstvereine wäre, zumal sie an vielen Stellen
tatsächlich große Schwierigkeiten haben, Eigenmittel in Cash-Form nachzuweisen.
Je weniger Mittel sie tatsächlich haben, desto weniger Fördermittel bekommen
sie. Es wäre ein sehr kluger Schachzug, auch diese unbaren Mittel für alle
Kultur- und Kunstvereine anzuerkennen.
Herr Wolpert verlas noch einmal den Antrag der Fraktion
DIE LINKE. Dieser beinhaltete, dass in der Vorlage 0420/2016 unter dem Punkt
5.4 die Anerkennung von unbaren Mitteln im Verfahren der Fördermittelgewährung
von 33 % anerkannt werden soll.
Herr Gatter bezog sich auf die Versorgungsleistungen im
Punkt 5.4. und fragte, was unter dem Begriff „angemessene Weise“ zu verstehen
ist.
Herr Northoff fragte, ob die Frage der Anerkennung „unbare
Mittel“ im Ausschuss behandelt wurde. Es ist eine grundsätzliche Frage, die
nicht nur Auswirkungen auf Zuschüsse im punktuellen Bereich, sondern auch in
anderen Bereichen hätte, also eine grundsätzliche Frage, über die er ganz gerne
diskutiert hätte. Wenn es nicht behandelt worden ist, bat er um
Zurückverweisung in den Ausschuss.
(Herr Wolkenhaar gekommen = 46+1=85,45%)
Herr Rudolf bezog sich auf den Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Northoff und fragte, ob irgendwelche Fristen versäumt werden, wenn
die Vorlage in den Ausschuss zurückverwiesen wird.
Herr Wolpert – Antwort war nicht zu verstehen.
Herr Böddeker bezog sich auf die Anfrage von Herrn Gatter
zu den Versorgungsleistungen im Punkt 5.4. Hierbei geht es um eine Änderung aus
dem Kulturausschuss für Kinder und Jugendliche, die an Proben und über
Trainingslager teilnehmen. Können angemessene Kosten für Verpflegung anteilig
bezuschusst werden? „Angemessen“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der
entsprechend vom Ausschuss bei der Bewilligung berücksichtigt werden kann. Es
geht einfach nur darum, dass natürlich hier keine Luxusverpflegung bezahlt werden
soll, aber alles das, was üblich ist bei Proben und Trainingslagern.
Herr Hövelmann bat um Beantwortung der Frage von Herrn
Northoff. Der Geschäftsordnungsantrag soll ja nur dann zur Abstimmung kommen,
wenn die Sache nicht im Fachausschuss behandelt wurde.
Herr Böddeker erklärte, dass die Frage im Fachausschuss
nicht gestellt wurde und darum auch nicht beantwortet worden ist.
Herr Wolpert stellte den Geschäftsordnungsantrag von
Herrn Northoff, die Vorlage in den Ausschuss zurückzuverweisen, zur Abstimmung.
Die Vorlage 0420/2016 wurde mit dem
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich
in den Ausschuss zurückverwiesen.
