Sitzung: 16.02.2017 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 1, Enthaltung: 2
Vorlage: BV/0469/2016
Beschlussvorschlag:
Um Beschlussfassung
der Geschäftsordnung für den Forstausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld
wird gebeten.
Herr Wolpert bat auch hier um Berücksichtigung, im
Beschussvorschlag den Zusatz „mit der Mehrheit der Mitglieder des Kreistages
Anhalt-Bitterfeld“ zu streichen. Es muss heißen: „Um Beschlussfassung der Geschäftsordnung für
den Forstausschuss des Landkreises Anhalt-Bitterfeld wird gebeten.“
Herr Lehmann
teilte mit, dass er seine Aussage, welche er zur 1. Änderung der Geschäftsordnung
machte, auch auf die jetzige Vorlage bezieht.
Herr Köhler
fragte, warum dieser Ausschuss laut § 6(5) nichtöffentlich ist. Wald ist
öffentliches Gut, es gibt ein Betretungsrecht für die Bürger, dementsprechend
sind Interessenten auch erwünscht. Nichtöffentlichkeit wäre bei Bedarf
herstellbar, § 6 (6). Dort steht: „…. soweit der Beratungsgegenstand dies
verlangt.“ Hierzu übergab er Herrn Wolpert einen Änderungsantrag in welchem er
beantragte, das Wort „nichtöffentlich“ zu streichen und durch das Wort
„öffentlich“ zu ersetzen.
Herr Wolpert
fragte, ob es eine Erläuterung gibt, warum der Forstausschuss nichtöffentlich
tagt.
Herr Rößler
erklärte, dass wir im übertragenen Wirkungskreis für das Land tätig sind. Auch
hier wurde vom Gesetzgeber die Nichtöffentlichkeit festgelegt.
Herr Roi
fragte, wie viele Sitzungen es in den letzten Jahren gab?
Herr Wolpert
teilte mit, dass es sich um einen komplett neuen Ausschuss handelt.
Herr Wolkenhaar bezog sich auf den § 5 (1). Hier werden die Ausschussmitglieder für die
Dauer von 5 Jahren vom Landrat berufen, wobei bei der Geschäftsordnung zum
Naturschutzbeirat nur 3 Jahre gesetzlich vorgeschrieben sind. Können es hier
nicht auch 5 Jahre sein?
Herr Wolpert erklärte,
dass es sich hierbei um unterschiedliche Gesetze handelt. Das eine ist
Naturschutzgesetz und das ist das Landeswaldgesetz.
Es gab keine
weiteren Nachfragen.
Der Änderungsantrag
von Herrn Köhler wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 34
Gegenstimmen, bei 10 Enthaltungen abgelehnt.
Die Vorlage
0469/2016 wurde mehrheitlich, mit 43 Ja-Stimmen und 1
Gegenstimme, bei 2 Enthaltungen bestätigt.
