Frau Sandra Friebe, Kreiselternrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld fragt nach dem Kinderförderungsgesetz § 13, Absatz 7, hier betrifft die Anfrage speziell die Servicepauschale im Bereich Zerbst.

Herr Grimm erläutert, dass die Kindertagesstättenkosten finanzieren sich so zu sagen aus dem Landesanteil, 53 % davon gibt der Landkreis für die Betreuungskosten dazu, den Rest erhält man von den Elternbeiträgen und das Defizit was sich ergibt, tragen die jeweiligen Kommunen.

Es fand hierzu eine umfangreiche Diskussion statt. Die gestellten Anfragen von Frau Friebe wurden ausführlich von Herrn Grimm beantwortet. Weitere Anfragen zur Einwohnerfragestunde gab es nicht.

 

Frau Reinbothe schließt die Einwohnerfragestunde.