Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Herr Böddeker informierte darüber, dass die Gebührenerhöhung gleichmäßig und sozial verträglich gestaltet wurde. D.h. besonders förderwürdiger Unterricht wurde deutlich weniger erhöht. 

 

Herr Maaß fragte nach, was die Gesamtuntersuchung zum 31.03.2017 ergeben hat, wo Defizite aufgezeigt wurden und ob es strukturelle Überlegungen gibt?

 

Herr Böddeker teilte mit, dass der Betriebsausschuss zum einen Personalkostenreduzierungen und zum anderen Gebührenerhöhungen in allen Bereichen beschlossen hat. Weiterhin wurden die Honorare der Musikschullehrer für beide Gruppen (mit und ohne Hochschulabschluss) um 1 Euro erhöht. Außerdem tagt am 25.04.2017 ein Sonderausschuss des Eigenbetriebes, in dem der veränderte Wirtschaftsplan erstmalig vorgelegt wird, welcher die Folgen der verschiedenen Maßnahmen für die kommenden Jahre erkennen lässt. Demnach sei das Defizit, trotz der Honorarerhöhung für die Musikschullehrer, in 2018 vollständig ausgeglichen. Ab 2019 wird durch die Personalkostenerhöhung der festangestellten Mitarbeiter wahrscheinlich ein weiteres Defizit auftreten. Aufgrund dessen wird in dem Sonderausschuss am 25.04.2017 über weitere Strukturveränderungen gesprochen.

 

Herr Maaß fragte nach, ob die Erhöhung der Honorare um 1 Euro branchenüblich sei.

 

Herr Böddeker erklärte dazu, dass man sich mit dieser Erhöhung im Mittelfeld des Üblichen bewege.

 

Herr Seydewitz merkte an, dass die Erhöhung der Gebühren zu hoch sei und er dem nicht zustimmen kann.

 

Herr Lehmann gab den bestehenden Lehrermangel und der daraus resultierenden Abnahme der Schüler zu bedenken.

 

Herr Donath, Leiter der Musikschule Zerbst, bestätigte das Problem des Lehrermangels und befürwortet die Gebührenerhöhung. Weiterhin führte er aus, dass die neuen Honorarsätze für die Musikschullehrer im Mittelfeld des Üblichen liegen. Aus der Begabtenförderung entsteht kein Defizit, da diese über Landesmittel finanziert wird. Ein größeres Problem hingegen sind die Sozialermäßigungen, welche nicht erstattet werden, sowie die Wertschätzung der kulturellen Arbeit in unserem Landkreis.

 

Herr Maaß fragte nach, ob die Wertschätzung der Eltern gemeint sei oder die Wertschätzung der öffentlichen Hand mittels Förderung.

 

Herr Donath erklärte, dass die Wertschätzung der Eltern gemeint sei, da es auch bei der letzten Gebührenerhöhung viele Diskussionen seitens der Eltern gab. Ziel sollte es sein, die gute Arbeit der Musikschule in den Vordergrund zu stellen. Weiterhin verwies er auf die Möglichkeit zur Nutzung der Ermäßigungen oder der Förderungen über Vereine für die Teilnehmer, denen die finanziellen Mittel fehlen.

 

Herr Maaß stellt die Wichtigkeit der kulturellen Tätigkeit der Musikschule dar, gibt aber zu bedenken, dass es  auch in vielen anderen Bereichen (z.B. Kita-Gebühren) zu Steigerungen der Gebühren kommt.

 

Herr Donath führte außerdem noch an, dass neben dem Problem des Bevölkerungsrückganges, die Problematik der Ganztagsschulen ein viel größeres ist, da den Schülern aufgrund der langen Unterrichtszeiten keine freie Zeit für den Unterricht in der Musikschule bleibt.

 

Frau Reinbothe stellte die Beschlussvorlage BV/0486/2017 wie folgt zur Abstimmung:

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung der Kreismusikschulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Geschäftsbereich im kommunalen Eigenbetrieb "Institut für Kultur und Weiterbildung Anhalt-Bitterfeld". 

 

Die Vorlage BV/0420/2016 wurde mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.