Sitzung: 19.04.2017 Kultur- und Tourismusausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: BV/0486/2017
Herr Böddeker informierte darüber, dass die
Gebührenerhöhung gleichmäßig und sozial verträglich gestaltet wurde. D.h.
besonders förderwürdiger Unterricht wurde deutlich weniger erhöht.
Herr Maaß fragte nach, was die Gesamtuntersuchung zum
31.03.2017 ergeben hat, wo Defizite aufgezeigt wurden und ob es strukturelle
Überlegungen gibt?
Herr Böddeker teilte mit, dass der Betriebsausschuss zum
einen Personalkostenreduzierungen und zum anderen Gebührenerhöhungen in allen
Bereichen beschlossen hat. Weiterhin wurden die Honorare der Musikschullehrer
für beide Gruppen (mit und ohne Hochschulabschluss) um 1 Euro erhöht. Außerdem
tagt am 25.04.2017 ein Sonderausschuss des Eigenbetriebes, in dem der
veränderte Wirtschaftsplan erstmalig vorgelegt wird, welcher die Folgen der
verschiedenen Maßnahmen für die kommenden Jahre erkennen lässt. Demnach sei das
Defizit, trotz der Honorarerhöhung für die Musikschullehrer, in 2018
vollständig ausgeglichen. Ab 2019 wird durch die Personalkostenerhöhung der
festangestellten Mitarbeiter wahrscheinlich ein weiteres Defizit auftreten.
Aufgrund dessen wird in dem Sonderausschuss am 25.04.2017 über weitere
Strukturveränderungen gesprochen.
Herr Maaß fragte nach, ob die Erhöhung der Honorare
um 1 Euro branchenüblich sei.
Herr Böddeker erklärte dazu, dass man sich mit dieser
Erhöhung im Mittelfeld des Üblichen bewege.
Herr Seydewitz merkte an, dass die Erhöhung der Gebühren zu
hoch sei und er dem nicht zustimmen kann.
Herr Lehmann gab den bestehenden Lehrermangel und der
daraus resultierenden Abnahme der Schüler zu bedenken.
Herr Donath, Leiter der Musikschule Zerbst, bestätigte das Problem des
Lehrermangels und befürwortet die Gebührenerhöhung. Weiterhin führte er aus,
dass die neuen Honorarsätze für die Musikschullehrer im Mittelfeld des Üblichen
liegen. Aus der Begabtenförderung entsteht kein Defizit, da diese über Landesmittel
finanziert wird. Ein größeres Problem hingegen sind die Sozialermäßigungen,
welche nicht erstattet werden, sowie die Wertschätzung der kulturellen Arbeit
in unserem Landkreis.
Herr Maaß fragte nach, ob die Wertschätzung der Eltern
gemeint sei oder die Wertschätzung der öffentlichen Hand mittels Förderung.
Herr Donath erklärte, dass die Wertschätzung der Eltern
gemeint sei, da es auch bei der letzten Gebührenerhöhung viele Diskussionen
seitens der Eltern gab. Ziel sollte es sein, die gute Arbeit der Musikschule in
den Vordergrund zu stellen. Weiterhin verwies er auf die Möglichkeit zur
Nutzung der Ermäßigungen oder der Förderungen über Vereine für die Teilnehmer,
denen die finanziellen Mittel fehlen.
Herr Maaß stellt die Wichtigkeit der kulturellen Tätigkeit
der Musikschule dar, gibt aber zu bedenken, dass es auch in vielen anderen Bereichen (z.B.
Kita-Gebühren) zu Steigerungen der Gebühren kommt.
Herr Donath führte außerdem noch an, dass neben dem
Problem des Bevölkerungsrückganges, die Problematik der Ganztagsschulen ein
viel größeres ist, da den Schülern aufgrund der langen Unterrichtszeiten keine
freie Zeit für den Unterricht in der Musikschule bleibt.
Frau Reinbothe stellte die Beschlussvorlage BV/0486/2017 wie folgt zur Abstimmung:
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Benutzungs- und Gebührensatzung der
Kreismusikschulen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld, Geschäftsbereich im
kommunalen Eigenbetrieb "Institut für Kultur und Weiterbildung
Anhalt-Bitterfeld".
Die Vorlage BV/0420/2016 wurde mehrheitlich
mit 5 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.