Nachtrag: 24.04.2017 Nummer 7

 

 


Herr Prof. Dr. Großmann bedankt sich für die Einladung und gab einführende Worte zum Unternehmen Lehmann und Partner.

Da im Landkreis Anhalt-Bitterfeld Bedarf an Erhaltungsmaßnahmen an kommunalen Straßen besteht wurde dies durch Herrn Prof. Dr. Großmann aufgegriffen und anhand einer Präsentation, welche sich aus Beispielen vieler Landkreise zusammenstellt, vorgetragen. Das Spektrum ist fast in allen Landkreisen gleich, es besteht der Bedarf und es steht zu wenig Geld zur Verfügung. Also muss aus dem herausgesucht werden, welche Straßen für uns eine bestimmte Bedeutung haben. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche durch Herrn Prof. Dr. Großmann gezeigt wurden.

 

Ob es für den Landkreis Unterlagen gibt, wie die Straßen in unserem Landkreis beschaffen sind, auch die mit Kopfsteine fragt Herr Böhm.

Herr Nitsche teilt mit, dass es im Tiefbauamt eine solche Statistik gibt.

Die Frage von Herrn Böhm an Herrn Prof. Dr. Großmann, ob die Daten von 2011 für den LK ABI schon erfasst sind, worden seines Wissens bestätigt. Er müsste es sich aber noch einmal in Ruhe anschauen.

 

Herr Schönemann widersprach dem. Im letzten Ausschuss wurde ganz klar dargelegt, dass das Kataster, was dem Landkreis zur Verfügung steht auch neuere Straßenzustände schon erfasst hat. Es muss schon punktuell fortgeschrieben worden sein.

 

Herr Nitsche sagte, dass speziell dieses Programm aktualisiert werden müsste. Die Frage von Herrn Mottel ist, wie groß der Aufwand wäre, die Daten die bereits erfasst wurden in dieses System einzuarbeiten.

 

Herr Herrmann ist der Meinung, dass der von seiner Fraktion eingebrachte Beschlussantrag ziemlich zielgerichtet ist, daraufhin, dass man für die Zukunft für die Fortentwicklung des Erhaltungs- und Investitionsmanagements sich nochmals über die Prioritätensetzung unterhält, damit es letztendlich in der Fortschreibung dieses Managements mündet. Einige Fragen beschäftigen Herrn Herrmann, so dass man grundsätzlich von einer Erhaltungsdauer von 30 Jahren ausgeht.

Es sollte ein System gefunden werden, wo sowohl der Landkreis als auch die Kreisstraßenmeisterei drauf zurückgreift, um letztendlich den Unterhaltungsrhythmus für die Straßen zu finden. Ausgangspunkt der Diskussion war das Thema mit dem Kopfsteinpflaster gerade im ländlichen Bereich. Es ist die Mischung zwischen dem Instandsetzungsprogramm und dem Investitionsprogramm und das ist natürlich über die gesamten Kreisstraßen aufgebaut. Es ist eine Gesamtübersicht über die zu erwartenden Investitionen und Instandsetzungsleistungen aufgearbeitet wird und für die zukünftige Haushaltserstellung Berücksichtigung findet.

 

Herr Wesenberg seine Frage zielt dahin, dass wir teilweise bei unseren Straßen im Osten ganz andere Straßensituationen haben. Welche Prioritäten werden in wohlhabendere Kommunen gesetzt. Die Attraktivität der ländlichen Region leidet immens darunter,  wenn die Straßen zu den Versorgungsorten der größeren Straße schlecht sind. Welche Erfahrungen es da schon gibt wurde Herr Prof. Dr. Großmann gefragt. Es ist eine politische Entscheidung

Beantwortet er die gestellten Fragen, welche Straßen gemacht werden müssen. Das Spektrum ist weit, es gibt keinen einheitlichen Weg. Es muss durch die Abgeordneten festgelegt werden, welche Straßen  in unseren Landkreis Priorität haben.

 

Für die Kreisstraßen ist der Landkreis zuständig sagt Herr Rudolf. Seine Frage geht dahin,  ob sie wirklich so ausgebaut werden müssen, dass wir 6 Meter breite Asphaltstraßen haben müssen. Es sollte über eine Kosteneinsparung nachgedacht werden.

 

Herr Wesenberg zitierte Frau Petzold von der Kreisstraßenmeisterei, wenn wir so viel Geld für die Kreisstraßen ausgeben wie wir das gegenwärtig tun, hätten wir ungefähr 60 Jahre zu tun um sie instand zu setzen.

Herr Böhm ergänzte, dass in der vorhergehenden Sitzung darum gebeten wurde, vom Hoch- und Tiefbauamt mal einen Überblick zu erhalten. Das ist nun nicht der Fall. Auf die Verwaltung kommt auf alle Fälle viel Arbeit zu. Wie es mit der Einarbeitung in die Datenbank steht fragt Herr Böhm.

Frau Wohmann informiert, die Datenbank wo der Zustand der Straßen erfasst wird, heißt wohl TTSIBT. Die Datenbank gibt aber nicht die Auskunft, wie es durch das Erhaltungsmanagement vorgestellt wird. Dort sind mehr Daten enthalten, wenn sie regelmäßig ordentlich eingepflegt werden, um dann ein ordentliches Investitions- und Instandsetzungsprogramm aufzustellen. 2011 haben wir ja die erste Erfassung gemacht. Das Unterhaltungsmanagement wurde jedoch nicht gepflegt, sondern sich darauf berufen. Was in der TTSIBT drinnen ist. Das ist die normale Straßendatenbank sagt Frau Pätzold. Sie erhält Daten zu Straßenknoten, Straßenlängen aber nicht zum Zustand. Die Basis ist der Zustand der Straßen. Wenn das Erhaltungsmanagement, welches von Dr. Großmann vorgestellt wurde, können die Daten eingeflochten werden. Im Rahmen von Exel wäre es möglich diese Dinge, die eingeflossen sind, einzuarbeiten. Eine neue Befahrung ist natürlich nochmals notwendig.

Herr Mottel sagte, dass in der letzten Sitzung so etwas wie eine Zensurenbewertung der Straßen erfolgt ist. Wie werden die Straßen priorisiert, das ist die bedeutende Frage. Dann findet man sicher eine objektivere Grundlage für die Maßnahmen der nächsten 2 bis 3 Jahre.

Frau Wohmann sagt, dass eine Prioritätenliste von den Straßen, die 2018 gemacht werden müssen bis September zur Verfügung gestellt wird.

 

Frau Wohmann nimmt die Frage, wer für das Erhaltungsmanagement zuständig ist mit und in der nächsten Ausschusssitzung wird das Ergebnis mitgeteilt.