Nachtrag: 24.04.2017 Nummer 7
Sitzung: 24.04.2017 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Herr Prof.
Dr. Großmann bedankt sich für die Einladung und gab einführende Worte zum
Unternehmen Lehmann und Partner.
Da im
Landkreis Anhalt-Bitterfeld Bedarf an Erhaltungsmaßnahmen an kommunalen Straßen
besteht wurde dies durch Herrn Prof. Dr. Großmann aufgegriffen und anhand einer
Präsentation, welche sich aus Beispielen vieler Landkreise zusammenstellt,
vorgetragen. Das Spektrum ist fast in allen Landkreisen gleich, es besteht der
Bedarf und es steht zu wenig Geld zur Verfügung. Also muss aus dem
herausgesucht werden, welche Straßen für uns eine bestimmte Bedeutung haben. Da
gibt es verschiedene Möglichkeiten, welche durch Herrn Prof. Dr. Großmann
gezeigt wurden.
Ob es für den
Landkreis Unterlagen gibt, wie die Straßen in unserem Landkreis beschaffen
sind, auch die mit Kopfsteine fragt Herr Böhm.
Herr Nitsche
teilt mit, dass es im Tiefbauamt eine solche Statistik gibt.
Die Frage von
Herrn Böhm an Herrn Prof. Dr. Großmann, ob die Daten von 2011 für den LK ABI
schon erfasst sind, worden seines Wissens bestätigt. Er müsste es sich aber
noch einmal in Ruhe anschauen.
Herr
Schönemann widersprach dem. Im letzten Ausschuss wurde ganz klar dargelegt,
dass das Kataster, was dem Landkreis zur Verfügung steht auch neuere
Straßenzustände schon erfasst hat. Es muss schon punktuell fortgeschrieben
worden sein.
Herr Nitsche
sagte, dass speziell dieses Programm aktualisiert werden müsste. Die Frage von
Herrn Mottel ist, wie groß der Aufwand wäre, die Daten die bereits erfasst
wurden in dieses System einzuarbeiten.
Herr Herrmann
ist der Meinung, dass der von seiner Fraktion eingebrachte Beschlussantrag
ziemlich zielgerichtet ist, daraufhin, dass man für die Zukunft für die
Fortentwicklung des Erhaltungs- und Investitionsmanagements sich nochmals über
die Prioritätensetzung unterhält, damit es letztendlich in der Fortschreibung
dieses Managements mündet. Einige Fragen beschäftigen Herrn Herrmann, so dass
man grundsätzlich von einer Erhaltungsdauer von 30 Jahren ausgeht.
Es sollte ein
System gefunden werden, wo sowohl der Landkreis als auch die
Kreisstraßenmeisterei drauf zurückgreift, um letztendlich den
Unterhaltungsrhythmus für die Straßen zu finden. Ausgangspunkt der Diskussion
war das Thema mit dem Kopfsteinpflaster gerade im ländlichen Bereich. Es ist
die Mischung zwischen dem Instandsetzungsprogramm und dem Investitionsprogramm
und das ist natürlich über die gesamten Kreisstraßen aufgebaut. Es ist eine
Gesamtübersicht über die zu erwartenden Investitionen und
Instandsetzungsleistungen aufgearbeitet wird und für die zukünftige
Haushaltserstellung Berücksichtigung findet.
Herr
Wesenberg seine Frage zielt dahin, dass wir teilweise bei unseren Straßen im
Osten ganz andere Straßensituationen haben. Welche Prioritäten werden in
wohlhabendere Kommunen gesetzt. Die Attraktivität der ländlichen Region leidet
immens darunter, wenn die Straßen zu den
Versorgungsorten der größeren Straße schlecht sind. Welche Erfahrungen es da
schon gibt wurde Herr Prof. Dr. Großmann gefragt. Es ist eine politische
Entscheidung
Beantwortet
er die gestellten Fragen, welche Straßen gemacht werden müssen. Das Spektrum
ist weit, es gibt keinen einheitlichen Weg. Es muss durch die Abgeordneten
festgelegt werden, welche Straßen in
unseren Landkreis Priorität haben.
Für die
Kreisstraßen ist der Landkreis zuständig sagt Herr Rudolf. Seine Frage geht
dahin, ob sie wirklich so ausgebaut
werden müssen, dass wir 6 Meter breite Asphaltstraßen haben müssen. Es sollte
über eine Kosteneinsparung nachgedacht werden.
Herr
Wesenberg zitierte Frau Petzold von der Kreisstraßenmeisterei, wenn wir so viel
Geld für die Kreisstraßen ausgeben wie wir das gegenwärtig tun, hätten wir ungefähr
60 Jahre zu tun um sie instand zu setzen.
Herr Böhm
ergänzte, dass in der vorhergehenden Sitzung darum gebeten wurde, vom Hoch- und
Tiefbauamt mal einen Überblick zu erhalten. Das ist nun nicht der Fall. Auf die
Verwaltung kommt auf alle Fälle viel Arbeit zu. Wie es mit der Einarbeitung in
die Datenbank steht fragt Herr Böhm.
Frau Wohmann
informiert, die Datenbank wo der Zustand der Straßen erfasst wird, heißt wohl
TTSIBT. Die Datenbank gibt aber nicht die Auskunft, wie es durch das
Erhaltungsmanagement vorgestellt wird. Dort sind mehr Daten enthalten, wenn sie
regelmäßig ordentlich eingepflegt werden, um dann ein ordentliches
Investitions- und Instandsetzungsprogramm aufzustellen. 2011 haben wir ja die
erste Erfassung gemacht. Das Unterhaltungsmanagement wurde jedoch nicht
gepflegt, sondern sich darauf berufen. Was in der TTSIBT drinnen ist. Das ist
die normale Straßendatenbank sagt Frau Pätzold. Sie erhält Daten zu
Straßenknoten, Straßenlängen aber nicht zum Zustand. Die Basis ist der Zustand
der Straßen. Wenn das Erhaltungsmanagement, welches von Dr. Großmann
vorgestellt wurde, können die Daten eingeflochten werden. Im Rahmen von Exel
wäre es möglich diese Dinge, die eingeflossen sind, einzuarbeiten. Eine neue
Befahrung ist natürlich nochmals notwendig.
Herr Mottel
sagte, dass in der letzten Sitzung so etwas wie eine Zensurenbewertung der
Straßen erfolgt ist. Wie werden die Straßen priorisiert, das ist die bedeutende
Frage. Dann findet man sicher eine objektivere Grundlage für die Maßnahmen der
nächsten 2 bis 3 Jahre.
Frau Wohmann
sagt, dass eine Prioritätenliste von den Straßen, die 2018 gemacht werden
müssen bis September zur Verfügung gestellt wird.
Frau Wohmann
nimmt die Frage, wer für das Erhaltungsmanagement zuständig ist mit und in der
nächsten Ausschusssitzung wird das Ergebnis mitgeteilt.