Sitzung: 28.08.2014 Sozial- und Gesundheitsausschuss
Zu diesem Tagesordnungspunkt verwies Frau Zoschke auf den Bericht zur
Arbeit des Ausschusses in der Legislaturperiode von 2007 bis 2014 und die
Bemerkungen zur vergangenen Legislaturperiode, die den Ausschussmitgliedern mit
der Einladung zugegangen sind.
Besondere Höhepunkte in der zurückliegenden Legislaturperiode waren die
Armutsberichterstattung, an deren Vorbereitung und Umsetzung
Ausschussmitglieder mitgearbeitet haben, die Durchführung der
Gesundheitskonferenz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld sowie die Beschäftigung mit
dem Aktionsplan des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen
mit Behinderungen in den Jahren 2013 - 2018 „Deutschland wird inklusiv – wir
sind dabei“
Die Beratungen des Sozial- und Gesundheitsausschusses fanden sehr häufig
bei Leistungsträgern in Altenpflegeheimen, anderen sozialen Einrichtungen und
Beratungsstellen statt. Das ermöglichte
auch Gespräche mit Personal und Klientel.
Insbesondere im zurückliegenden Jahr war ein Arbeitsschwerpunkt die
Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.
Regelmäßig befasste sich der Ausschuss auch mit der Umsetzung des SGB II
und hier insbesondere mit der Erarbeitung des Schlüssigen Konzeptes
(KdU-Richtlinie des Landkreises Anhalt-Bitterfeld) in Verantwortung der KomBA
und der von ihr beauftragten Analyse
& Konzepte Beratungsgesellschaft.
Die Arbeit im Ausschuss war stets von einer hohen Sachlichkeit und
Konstruktivität im Umgang miteinander gekennzeichnet. Frau Zoschke brachte ihre
Hoffnung zum Ausdruck, dass dies auch künftig so sein wird.
Ergänzungen und Einwände zu ihren Ausführungen erfolgten nicht.
Frau Zoschke formulierte daher folgende Schwerpunkte für die künftige
Arbeit des Ausschusses:
1.
Armutsberichterstattung
(einmal in der Legislaturperiode)
2.
Durchführung
einer Gesundheitskonferenz
Aufnahme,
Unterbringung und Betreuung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern
3.
SGB II –
Umsetzung des Schlüssigen Konzeptes in Verantwortung der
KomBA
4.
Mitwirkung an
der Gestaltung der soziale Infrastruktur des Landkreises
5.
Aktionsplan des Landkreises Anhalt-Bitterfeld zur Umsetzung der UN-
Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen
6.
Entscheidung
und Empfehlung für die Vergabe der jährlichen Fördermittel
auf der Grundlage der
Richtlinie des Landkreises 27.03.2008 über die Gewäh-
rung von Zuschüssen des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld als örtlicher Träger
der
Sozialhilfe an Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige
Vereine
Zur Umsetzung dieser Schwerpunkte bestand Einigkeit.