TOP 6 Information zur Fortschreibung des Schlüssigen Konzeptes (Kosten der Unterkunft)

Frau Zoschke bat Frau Wohmann zunächst um eine Darstellung des Sachstandes bei der Erarbeitung eines Schlüssigen Konzeptes für die Kosten der Unterkunft im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Frau Wohmann erläuterte dazu die bisherige Entwicklung. Die KomBA hatte vom Landkreis den Auftrag erhalten eine gerichtsfeste Richtlinie für die Gewährung der Kosten der Unterkunft an Empfänger von Leitungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzulegen. Da ein kreislicher Mietspiegel nicht vorliegt wurde entschieden, ein Schlüssiges Konzept zu erarbeiten. Den Auftrag dazu erhielt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung die Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft.

Seit dem 01.04.2012 wird in der KomBA nach diesem Schlüssigen Konzept und auf der Grundlage einer dazu erlassenen Dienstanweisung gearbeitet. Über die Heizkosten wird entsprechend des bundesweiten Heizspiegels entschieden. Diese sind jährlich fortzuschreiben.

Eine Mitarbeiterin der KomBA beobachtet die Entwicklung der Angebotsmieten im Landkreis. Nach zwei Jahren der Gültigkeit ist nunmehr eine Fortschreibung des Schlüssigen Konzeptes erforderlich, an der gegenwärtig gearbeitet wird und voraussichtlich zur nächsten Beratung des Sozialausschusses vorgelegt werden kann.

Ein neues Gutachten ist nach insgesamt vier Jahren zu erarbeiten.

Grundsätzlich muss das Schlüssige Konzept den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen. Allerdings liegen landesweit bisher noch keine rechtskräftigen Urteile zu den in der Praxis umgesetzten Schlüssigen Konzepten vor.

 

Anhand übergebener Übersichten erläuterte Frau Jacobshagen im weiteren Verlauf der Beratung die Arbeiten an der Fortschreibung.

Zielstellung ist es, die fortgeschriebene und überarbeitete Fassung bis zum 31.08.14 durch die Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft vorzulegen. Außerdem wirkte an diesem Prozess auch eine rechtskreisübergreifende Arbeitsgruppe des Landkreises mit.

 

Die Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft hatte im Rahmen der Ausschreibung auch den Auftrag zu Aktualisierung und Überarbeitung des Schlüssigen Konzeptes insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt und der aktuellen Rechtsprechung erhalten. Grundlage für die Berechnungen ist der Verbraucherpreisindex des Landes Sachsen-Anhalt. Die bisherigen vier Wohnungsmarkttypen werden beibehalten. Aufgrund der konkreten wirtschaftlichen Entwicklung werden höhere Angemessenheitswerte erwartet. Allerdings sind noch keine Aussagen zu den monetären Auswirkungen möglich.

 

Herr Hövelmann fragte hinsichtlich der Anzahl von Widersprüchen und Klageverfahren an sowie zum anteiligen Verhältnis der einzelnen strittigen Sachverhalte zueinander.

Außerdem interessierte ihn, ob ein fachlicher Austausch zwischen den Landkreisen stattfindet.

Frau Wohmann führte dazu aus, dass beim Landkreistag eine Koordinierungsstelle besteht, die den Austausch zwischen den Landkreisen organisiert und regelmäßige Beratungen der Optionskommunen durchführt. Hier erfolgen auch Abstimmungen zu den Schlüssigen Konzepten, die in allen optierenden Landkreisen durch die Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft erarbeitet wurden.

 

Durch Frau Jacobshagen wurde erklärt, dass ihr gegenwärtig die abgefragten Zahlen zu Widersprüchen und Klageverfahren detailliert nicht vorliegen, sie aber nachgereicht werden.

Frau Zoschke legte fest, dass das nachgereichte Zahlenmaterial dem Protokoll beigefügt wird.

Ebenso wird das bisher gültige Schlüssige Konzept mit dem Protokoll zugeschickt.

 

Frau Zoschke fragte zur Problematik der Stromabschaltung für Empfänger von Leitungen nach dem SGB II an.

 

Frau Jacobshagen wies in ihrer Antwort daraufhin, dass es relativ unproblematisch ist, wenn der Sachverhalt noch vor Abschaltung bei der KomBA bekannt wird. Hier besteht die Möglichkeit ein Darlehen zu gewähren und damit die Stromschulden zu begleichen.

Mit Einverständnis des Leistungsempfängers in Form einer Abtretungserklärung ist es zudem möglich eine direkte Zahlung durch die KomBA an den Stromlieferanten vorzunehmen, um eine Verschuldung zu vermeiden.

Ist die Abschaltung bereits erfolgt, stellt sich die Problematik deutlich komplizierter dar. Aber auch hier bemüht sich die KomBA in Verhandlung mit dem jeweiligen Stromanbieter eine Lösung herbeizuführen.

Eine Zusammenarbeit mit Schuldnerberatung erfolgt außerdem.

 

Herr Thurau fragte zur Situation bei der Aufnahme und Betreuung von Asylbewerbern an.

Da dazu keine konkreten Aussagen möglich waren, schlug Frau Zoschke vor, dieses Thema in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung aufzunehmen und den zuständigen Dezernenten, Herr Böddeker, dazu einzuladen.

 

Abschließend dankte Frau Zoschke Frau Wohmann und Frau Jacobshagen für ihre Ausführungen. Zur nächsten Beratung des Sozialausschusses  am  23.10.14 im Jobcenter in Bitterfeld wird die fortgeschriebene Fassung des Schlüssigen Konzeptes beraten.