Sitzung: 28.08.2014 Sozial- und Gesundheitsausschuss
TOP 6 Information zur
Fortschreibung des Schlüssigen Konzeptes (Kosten der Unterkunft)
Frau Zoschke bat Frau Wohmann zunächst um eine Darstellung des
Sachstandes bei der Erarbeitung eines Schlüssigen Konzeptes für die Kosten der
Unterkunft im Landkreis Anhalt-Bitterfeld.
Frau Wohmann erläuterte dazu die bisherige Entwicklung. Die KomBA hatte
vom Landkreis den Auftrag erhalten eine gerichtsfeste Richtlinie für die
Gewährung der Kosten der Unterkunft an Empfänger von Leitungen nach dem SGB II,
dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz vorzulegen. Da ein kreislicher
Mietspiegel nicht vorliegt wurde entschieden, ein Schlüssiges Konzept zu
erarbeiten. Den Auftrag dazu erhielt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung
die Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft.
Seit dem 01.04.2012 wird in der KomBA nach diesem Schlüssigen Konzept
und auf der Grundlage einer dazu erlassenen Dienstanweisung gearbeitet. Über
die Heizkosten wird entsprechend des bundesweiten Heizspiegels entschieden.
Diese sind jährlich fortzuschreiben.
Eine Mitarbeiterin der KomBA beobachtet die Entwicklung der
Angebotsmieten im Landkreis. Nach zwei Jahren der Gültigkeit ist nunmehr eine
Fortschreibung des Schlüssigen Konzeptes erforderlich, an der gegenwärtig
gearbeitet wird und voraussichtlich zur nächsten Beratung des Sozialausschusses
vorgelegt werden kann.
Ein neues Gutachten ist nach insgesamt vier Jahren zu erarbeiten.
Grundsätzlich muss das Schlüssige Konzept den Anforderungen der
höchstrichterlichen Rechtsprechung genügen. Allerdings liegen landesweit bisher
noch keine rechtskräftigen Urteile zu den in der Praxis umgesetzten Schlüssigen
Konzepten vor.
Anhand übergebener Übersichten erläuterte Frau Jacobshagen im weiteren
Verlauf der Beratung die Arbeiten an der Fortschreibung.
Zielstellung ist es, die fortgeschriebene und überarbeitete Fassung bis
zum 31.08.14 durch die Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft vorzulegen.
Außerdem wirkte an diesem Prozess auch eine rechtskreisübergreifende
Arbeitsgruppe des Landkreises mit.
Die Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft hatte im Rahmen der
Ausschreibung auch den Auftrag zu Aktualisierung und Überarbeitung des
Schlüssigen Konzeptes insbesondere unter Berücksichtigung der Entwicklung auf
dem Wohnungsmarkt und der aktuellen Rechtsprechung erhalten. Grundlage für die
Berechnungen ist der Verbraucherpreisindex des Landes Sachsen-Anhalt. Die
bisherigen vier Wohnungsmarkttypen werden beibehalten. Aufgrund der konkreten
wirtschaftlichen Entwicklung werden höhere Angemessenheitswerte erwartet.
Allerdings sind noch keine Aussagen zu den monetären Auswirkungen möglich.
Herr Hövelmann fragte hinsichtlich der Anzahl von Widersprüchen und
Klageverfahren an sowie zum anteiligen Verhältnis der einzelnen strittigen
Sachverhalte zueinander.
Außerdem interessierte ihn, ob ein fachlicher Austausch zwischen den
Landkreisen stattfindet.
Frau Wohmann führte dazu aus, dass beim Landkreistag eine
Koordinierungsstelle besteht, die den Austausch zwischen den Landkreisen
organisiert und regelmäßige Beratungen der Optionskommunen durchführt. Hier
erfolgen auch Abstimmungen zu den Schlüssigen Konzepten, die in allen
optierenden Landkreisen durch die Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft
erarbeitet wurden.
Durch Frau Jacobshagen wurde erklärt, dass ihr gegenwärtig die
abgefragten Zahlen zu Widersprüchen und Klageverfahren detailliert nicht
vorliegen, sie aber nachgereicht werden.
Frau Zoschke legte fest, dass das nachgereichte Zahlenmaterial dem
Protokoll beigefügt wird.
Ebenso wird das bisher gültige Schlüssige Konzept mit dem Protokoll
zugeschickt.
Frau Zoschke fragte zur Problematik der Stromabschaltung für Empfänger
von Leitungen nach dem SGB II an.
Frau Jacobshagen wies in ihrer Antwort daraufhin, dass es relativ
unproblematisch ist, wenn der Sachverhalt noch vor Abschaltung bei der KomBA
bekannt wird. Hier besteht die Möglichkeit ein Darlehen zu gewähren und damit
die Stromschulden zu begleichen.
Mit Einverständnis des Leistungsempfängers in Form einer
Abtretungserklärung ist es zudem möglich eine direkte Zahlung durch die KomBA
an den Stromlieferanten vorzunehmen, um eine Verschuldung zu vermeiden.
Ist die Abschaltung bereits erfolgt, stellt sich die Problematik
deutlich komplizierter dar. Aber auch hier bemüht sich die KomBA in Verhandlung
mit dem jeweiligen Stromanbieter eine Lösung herbeizuführen.
Eine Zusammenarbeit mit Schuldnerberatung erfolgt außerdem.
Herr Thurau fragte zur Situation bei der Aufnahme und Betreuung von
Asylbewerbern an.
Da dazu keine konkreten Aussagen möglich waren, schlug Frau Zoschke vor,
dieses Thema in die Tagesordnung der nächsten Ausschusssitzung aufzunehmen und
den zuständigen Dezernenten, Herr Böddeker, dazu einzuladen.
Abschließend dankte Frau Zoschke Frau Wohmann und Frau Jacobshagen für
ihre Ausführungen. Zur nächsten Beratung des Sozialausschusses am
23.10.14 im Jobcenter in Bitterfeld wird die fortgeschriebene Fassung
des Schlüssigen Konzeptes beraten.