Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 13

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Entlastung des

Verwaltungsrates der „Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für

Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA-ABI)“ für seine Tätigkeit

im Jahr 2015

 


Herr Wolpert verwies auf das Mitwirkungsverbot der Verwaltungsratsmitglieder.

Herr Köhler zitierte folgenden Artikel aus der MZ: „Die neue Vorstandsvorsitzende des Jobcenters (KomBA-ABI), Diane Gardyan, wird ihre Aufgabe vorerst nicht ausüben. Sie sei unerwartet erkrankt, ist einer Pressemitteilung vom Mittwochabend zu entnehmen. Die Bereichsleiter Sven Rutsch und Carsten Kiunke werden ihre Aufgabe übernehmen. Das sei nach der Geschäftsordnung so vorgesehen und wurde gestern während eines Bereichsleitertreffens so entschieden, erläuterte Helgard Neumann, Sprecherin der KomBA-ABI. Die bisherigen beiden Vorstandsvorsitzenden Bärbel Wohmann und Ingolf Eichelberg wurden zum 2. Januar ihrer Ämter enthoben. Sie werden als Koordinatoren für soziale Aufgaben im Landkreis eingesetzt. Hinter dem Aus für die Anhalt-Bitterfelder Jobcenter-Chefs steckt wohl weit mehr, als zunächst bekannt wurde. So soll der Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu Vorwürfen ermitteln, die sich um die Amtsführung der Ex-Vorstandsvorsitzenden Bärbel Wohmann drehen sollen. Ein anonymes Schreiben dazu ist eingegangen, bestätigte Landrat Uwe Schulze (CDU). Auch Mitglieder des Verwaltungsrates haben anonyme Briefe erhalten. Es sei allerdings völlig offen, ob die Vorwürfe stichhaltig seien. Landrat Schulze äußert sich zu konkreten Verdachtsmomenten nicht, bestätigt aber, einen Ermittler aus der Verwaltungsebene bestellt zu haben. Wir prüfen diese Hinweise. Aber derzeit ist weder dienst- noch strafrechtlich von einem Vergehen auszugehen. Gegenüber der Volksstimme hatte Schulze erklärt, dass der Verwaltungsrat den beiden Vorstandschefs die Leitung der Einrichtung nicht mehr zutraue.

Zwischen der verbeamteten Wohmann und dem nicht-verbeamteten Eichelberg soll es viele Meinungsverschiedenheiten gegeben haben. Eichelberg soll auch wegen einer - allerdings bekannten - Aufgaben-Verquickung im Fokus gestanden haben. Er war nicht nur Vorstandsvorsitzender des kommunalen Jobcenters, sondern bis Mitte 2014 auch Geschäftsführer der Zerbster Strukturförderungsgesellschaft B&A, einer hundertprozentigen Tochter des Jobcenters. Kritiker sehen diese Tätigkeiten als unvereinbar. Das Jobcenter vermittelt auch an den Zerbster Bildungsträger, der drängte immer stärker in den Markt. So sollen sich andere Träger beschwert haben. Dies bestätigt Eichelberg. Aber dass man in die eigene Tochter vermittelt, ist klar, wenn man das Unternehmen nicht an die Wand fahren will. Das Vorgehen war immer mit dem Beirat abgestimmt. Andere Träger seien nicht benachteiligt worden. Zurückgetreten sei er, weil man zwei Posten auf Dauer nicht mit dieser Intensität ausführen kann.“

Herr Köhler fragte, ob die Ermittlungen zum Sachverhalt abgeschlossen sind oder wurden sie nur eingestellt, wenn man hier den Verwaltungsrat entlasten soll?

Herr Wolpert erklärte, dass diese Frage nicht im öffentlichen Teil beantwortet werden kann, da das Ergebnis des Verfahrens nichtöffentlich ist.

Herr Köhler findet es für die Abstimmung wichtig, dass man sämtliche Informationen hat, um die Entscheidung tragen oder nicht tragen zu können.

Herr Tappel erklärte, dass es hier nicht um die Entlastung des Vorstandes geht, sondern um die Entlastung des Verwaltungsrates. Es handelt sich hierbei um das Gremium, welches den Vorstand überwacht. Es heißt nicht, dass, wenn der Vorstand einen Fehler gemacht hat, es dazu führt, dass die Entlastung des Verwaltungsrates befreiend für den Vorstand wird. Hier geht es nur um den Verwaltungsrat, ob dieser seine Arbeit richtig gemacht hat. Ob der Vorstand richtig oder falsch gehandelt hat, ist nicht Beschlussgegenstand.

Herr Schulze bemerkte, dass es hier um das Geschäftsjahr 2015 geht. Was dort diskutiert wurde, ist aus dem Jahr 2014.

Herr Roi fragte, ob die stellvertretenden Verwaltungsratsmitglieder auch von der Mitwirkungspflicht betroffen sind.

Herr Wolpert bestätigte, dass ebenso die Stellvertreter bei der Abstimmung vom Mitwirkungsverbot betroffen sind.

Herr Roi fragte weiterhin, wo der Bericht des Chefermittlers zu den Vorgängen im Jobcenter einsehbar ist? Es interessiert ihn weiterhin, was die Ermittlungen ergeben haben.

Herr Böddeker führte aus, dass die Verfahren mit entsprechenden personalrechtlichen Konsequenzen abgeschlossen wurden. Der Bericht wurde im Verwaltungsrat abgegeben. Jedes Verwaltungsratsmitglied kennt den Bericht und kann ihn ggf. noch einmal einsehen.

Herr Wolkenhaar bat darum, beim nächsten Mal den Jahresabschluss nicht zu kopieren, sondern auszudrucken, da er schlecht lesbar wäre.

 

Die Vorlage 0573/2017 wurde mehrheitlich mit 26 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen bestätigt.

 

13 Verwaltungsratsmitglieder machten von ihrem Mitwirkungsverbot Gebrauch.