Sitzung: 07.09.2017 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 2, Enthaltungen: 2, Befangen: 13
Vorlage: BV/0572/2017
Der Kreistag des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Entlastung des
Verwaltungsrates
der „Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für
Beschäftigung und
Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA-ABI)“ für seine Tätigkeit
im Jahr 2015
Herr Wolpert verwies
auf das Mitwirkungsverbot der Verwaltungsratsmitglieder.
Herr Köhler zitierte
folgenden Artikel aus der MZ: „Die neue Vorstandsvorsitzende des Jobcenters
(KomBA-ABI), Diane Gardyan, wird ihre Aufgabe vorerst nicht ausüben. Sie sei
unerwartet erkrankt, ist einer Pressemitteilung vom Mittwochabend zu entnehmen.
Die Bereichsleiter Sven Rutsch und Carsten Kiunke werden ihre Aufgabe
übernehmen. Das sei nach der Geschäftsordnung so vorgesehen und wurde gestern
während eines Bereichsleitertreffens so entschieden, erläuterte Helgard
Neumann, Sprecherin der KomBA-ABI. Die bisherigen beiden Vorstandsvorsitzenden
Bärbel Wohmann und Ingolf Eichelberg wurden zum 2. Januar ihrer Ämter enthoben.
Sie werden als Koordinatoren für soziale Aufgaben im Landkreis eingesetzt.
Hinter dem Aus für die Anhalt-Bitterfelder Jobcenter-Chefs steckt wohl weit
mehr, als zunächst bekannt wurde. So soll der Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu
Vorwürfen ermitteln, die sich um die Amtsführung der Ex-Vorstandsvorsitzenden
Bärbel Wohmann drehen sollen. Ein anonymes Schreiben dazu ist eingegangen,
bestätigte Landrat Uwe Schulze (CDU). Auch Mitglieder des Verwaltungsrates
haben anonyme Briefe erhalten. Es sei allerdings völlig offen, ob die Vorwürfe
stichhaltig seien. Landrat Schulze äußert sich zu konkreten Verdachtsmomenten
nicht, bestätigt aber, einen Ermittler aus der Verwaltungsebene bestellt zu
haben. Wir prüfen diese Hinweise. Aber derzeit ist weder dienst- noch
strafrechtlich von einem Vergehen auszugehen. Gegenüber der Volksstimme hatte
Schulze erklärt, dass der Verwaltungsrat den beiden Vorstandschefs die Leitung
der Einrichtung nicht mehr zutraue.
Zwischen der verbeamteten
Wohmann und dem nicht-verbeamteten Eichelberg soll es viele
Meinungsverschiedenheiten gegeben haben. Eichelberg soll auch wegen einer -
allerdings bekannten - Aufgaben-Verquickung im Fokus gestanden haben. Er war
nicht nur Vorstandsvorsitzender des kommunalen Jobcenters, sondern bis Mitte
2014 auch Geschäftsführer der Zerbster Strukturförderungsgesellschaft B&A,
einer hundertprozentigen Tochter des Jobcenters. Kritiker sehen diese
Tätigkeiten als unvereinbar. Das Jobcenter vermittelt auch an den Zerbster
Bildungsträger, der drängte immer stärker in den Markt. So sollen sich andere
Träger beschwert haben. Dies bestätigt Eichelberg. Aber dass man in die eigene
Tochter vermittelt, ist klar, wenn man das Unternehmen nicht an die Wand fahren
will. Das Vorgehen war immer mit dem Beirat abgestimmt. Andere Träger seien
nicht benachteiligt worden. Zurückgetreten sei er, weil man zwei Posten auf
Dauer nicht mit dieser Intensität ausführen kann.“
Herr Köhler fragte, ob die
Ermittlungen zum Sachverhalt abgeschlossen sind oder wurden sie nur
eingestellt, wenn man hier den Verwaltungsrat entlasten soll?
Herr Wolpert
erklärte, dass diese Frage nicht im öffentlichen Teil beantwortet werden kann,
da das Ergebnis des Verfahrens nichtöffentlich ist.
Herr Köhler findet
es für die Abstimmung wichtig, dass man sämtliche Informationen hat, um die
Entscheidung tragen oder nicht tragen zu können.
Herr Tappel
erklärte, dass es hier nicht um die Entlastung des Vorstandes geht, sondern um
die Entlastung des Verwaltungsrates. Es handelt sich hierbei um das Gremium,
welches den Vorstand überwacht. Es heißt nicht, dass, wenn der Vorstand einen
Fehler gemacht hat, es dazu führt, dass die Entlastung des Verwaltungsrates
befreiend für den Vorstand wird. Hier geht es nur um den Verwaltungsrat, ob
dieser seine Arbeit richtig gemacht hat. Ob der Vorstand richtig oder falsch
gehandelt hat, ist nicht Beschlussgegenstand.
Herr Schulze
bemerkte, dass es hier um das Geschäftsjahr 2015 geht. Was dort diskutiert
wurde, ist aus dem Jahr 2014.
Herr Roi fragte, ob
die stellvertretenden Verwaltungsratsmitglieder auch von der Mitwirkungspflicht
betroffen sind.
Herr Wolpert
bestätigte, dass ebenso die Stellvertreter bei der Abstimmung vom
Mitwirkungsverbot betroffen sind.
Herr Roi fragte weiterhin,
wo der Bericht des Chefermittlers zu den Vorgängen im Jobcenter einsehbar ist?
Es interessiert ihn weiterhin, was die Ermittlungen ergeben haben.
Herr Böddeker führte
aus, dass die Verfahren mit entsprechenden personalrechtlichen Konsequenzen
abgeschlossen wurden. Der Bericht wurde im Verwaltungsrat abgegeben. Jedes
Verwaltungsratsmitglied kennt den Bericht und kann ihn ggf. noch einmal
einsehen.
Herr Wolkenhaar bat
darum, beim nächsten Mal den Jahresabschluss nicht zu kopieren, sondern
auszudrucken, da er schlecht lesbar wäre.
Die Vorlage 0573/2017 wurde mehrheitlich
mit 26 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen bestätigt.
13 Verwaltungsratsmitglieder machten von ihrem Mitwirkungsverbot Gebrauch.