Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Herr Schulze erklärte, dass der Aufsichtsrat und die Verwaltung sich die Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Die Schulsozialarbeit kann über andere freie Träger weitergeführt werden oder ab 01.01.2020 als Mitarbeiter innerhalb der Kreisverwaltung. Die sozialen Werkstätten und das Sozialkaufhaus können auch von anderen freien Trägern fortgeführt werden.

Für den Erwerb des Grundstückes aus der Insolvenz werden 300.000 EUR gefordert. Der Erwerb des mobilen Vermögens liegt bei ca. 100.000 EUR. Um die Gesellschaft zu gründen benötigt man 25.000 EUR. Für eine entsprechende Anschubfinanzierung benötigt man ca. 105.000 EUR. Die Idee war hier, das Geld aus der Abwicklung der BQP zu nehmen. Ein großes Problem, was gesehen wurde bei der Erarbeitung eines Projekts zur Fortführung oder Neugründung, waren die Schwierigkeiten mit den Beihilfeverfahren. Wir können nicht alles so machen, wie es ein Privater macht. Er sprach sich gegen die Weiterführung der B&A aus.

Herr Northoff äußerte, dass alles seine Zeit hat. Der Vorschlag der Verwaltung ist sinnhaft und man sollte ihm folgen. Er geht davon aus, dass die Bereiche durch Private weitergeführt werden.

Herr Maaß erkannte, dass im Laufe der Jahre eine Situation entstanden ist, wo es sehr wahrscheinlich keine andere Möglichkeit gibt, was die jetzige Gesellschaft angeht. Es gab keine ausreichende Ursachenforschung, warum diese Situation eingetreten ist. Welche Maßnahmen kann man ergreifen, um dem entgegenzuwirken? Fakt ist, dass es diese Gesellschaft vom ersten Tag an schwer hatte. Er unterstützte ausdrücklich, dass ein Weg gefunden werden muss, um wesentliche Projekte am Leben zu halten.

Herr Sonnenberger sah darin ein Problem, dass sich permanent die Rahmenbedingungen ändern. Die Verhältnisse haben sich schneller geändert, als man reagieren konnte. Ihm ist wichtig, dass die Leute weiterhin beschäftigt werden. Hier ist nur die Umorganisation notwendig.

 

Die Vorlage 0999/2019 wurde einstimmig mit 9 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.