Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Northoff fragte, ob hier eine Fehlleistung des Planers vorliegt. Hätte er es nicht vorher erkennen müssen?

Frau Bunge teilte mit, dass man vorlegen muss, was geplant ist. Die eingehende Untersuchung der Gebäudesubstanz kommt in der Ausführungsplanung. Der Statiker vor Ort stellte fest, dass man die Decken in der historischen Villa so nicht verwenden kann.

Herr Böhm äußerte, dass man im Vergabeausschuss immense Probleme bei der Vergabe der letzten und künftigen Baumaßnahme hatte, weil kein Deckungsnachweis im Haushalt 2019 vorhanden ist. Es ist unbedingt erforderlich, dass von der Kämmerei bis zum nächsten Vergabeausschuss ordentlich erklärt wird, wie die Absicherung erfolgt.

Frau Bunge erklärte, dass die Verpflichtungsermächtigung fehlt. Man hat daraus die Konsequenzen gezogen und die ganzen Auftragsvergaben werden im kommenden Jahr geleistet. Man geht davon aus, dass mit dem Anstoß der Ausschreibung im Bauablauf der Fördermaßnahmen nicht gefährdet sind.

Herr Müller bezog sich auf die Finanzierung i.H.v. 670.000 EUR. 2020 sollen 1.170.000 EUR eingestellt werden. Er bat um Erläuterung.

Frau Bunge gab an, dass die 670.000 EUR für die Vorarbeiten sind, die in Folge laufen. Die 670.000 EUR wurden aus der Verpflichtungsermächtigung einer anderen Baumaßnahme für die Folgearbeiten abgedeckt.

Herr Müller bemerkte, dass die Summe der Verpflichtungsermächtigungen ansteigen wird, da die Verpflichtungsermächtigung für den Straßenbau eingestellt werden soll. Inwieweit ist das mit § 107 (5) vereinbart, da man es außer-/überplanmäßig beschließen kann, aber die Höhe der Gesamtverpflichtungsermächtigung nicht steigen darf.

Herr Lucas bestätigte, dass im Jahr 2019 eine Summe der Verpflichtungsermächtigungen in der Gesamtsumme eingeplant ist und nicht überschritten wird. Es könnten jedoch dadurch bei der anderen Maßnahme keine Aufträge vergeben werden. Es ist die Legimitation, in diesem Jahr mit der Maßnahme beginnen bzw. diese ausschreiben zu können, um den Auftrag zu vergeben.

Herr Müller fragte, was passiert, wenn das Landesverwaltungsamt diese Verpflichtungsermächtigung nicht genehmigt.

Herr Lucas äußerte, dass die Genehmigung für das Gesamtvolumen der Verpflichtungsermächtigung durch das Landesverwaltungsamt bereits vorliegt. Somit darf der Auftrag erteilt werden.

Herr Dittmann stellte fest, dass eine Neuveranschlagung der bisher nicht in Anspruch genommen Maßnahme gravierende Auswirkungen auf das zu erwartende Ausschreibungsergebnis für den Straßenbau hat.

Frau Bunge erklärte, dass die Maßnahme ausgesetzt wurde, da es keine Rückmeldung über eine Weiterführung des Förderprogramms gab. Aus diesem Grund ist das Geld weiterhin verfügbar, was nicht ausschließt, dass man die Maßnahme fortführt. Bei früheren Baumaßnahmen am Standort Zerbst hatte man das erschreckende Ergebnis der Ausschreibung, dass von dem, was man sich vorgenommen hatte, nur ein Teil durchführbar war.

Herr Dittmann fragte, ob die 950.000 EUR, welche zur Deckung herangezogen werden, nur der Eigenanteil sind und die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz enthalten?

Herr Lucas teilte mit, dass es nur darum geht, die Verpflichtungsermächtigungen von der einen Maßnahme zur nächsten zu transferieren, damit es bei der Galerie am Ratswall weitergeht. Die Gelder stehen weiterhin im Haushaltsplan. Es ist die einzige Möglichkeit, über das Niveau hinaus Aufträge auszulösen.

Herr Müller stellte fest, dass die Verpflichtungsermächtigung für die Straßenbaumaßnahme unter dem Gesichtspunkt einer 80%igen Förderung sowie 20% Eigenmittel erteilt wurde. Hier wird etwas übernommen und zu 100% aus Eigenmitteln finanziert.

Herr Northoff stellte fest, dass Investitionen zu denen Fördermittel eingesetzt sind, nur vergeben werden dürfen, wenn auch die Fördermittel bewilligt sind. Gilt hier nicht das Gleiche für Verpflichtungsermächtigungen, dass diese nur in Anspruch genommen werden kann, wenn zu dem Zeitpunkt auch schon die Bewilligung vorliegt? Er ging davon aus, dass die Verpflichtungsermächtigung so nicht in Anspruch genommen werden dürfen, weil die Anteilsfinanzierung noch nicht gegeben ist.

Herr Böhm fragte, wie sicher die 1,17 Mio. EUR für die Musikschule sind.

Herr Lucas gab an, dass diese Summe im Planentwurf aufgenommen wurde. Es gibt die Prämisse, dass begonnene Maßnahmen entsprechend fortgeführt werden müssen. In diesem Sinne besteht ein „Zwang“, mit der Maßnahme fortzufahren.

Herr Dittmann stellte fest, dass in den 950.000 EUR Fördermittel eingerechnet sind. Wenn diese nicht kommen, haben wir nur die Mittel zur Verfügung, wenn wir dies im Zweifelfall selbst voll finanzieren. Ist die Maßnahme für die Ertüchtigung der Geschossdecken Teil der Fördermaßnahme oder kommen 100% Eigenleistung dazu?

Frau Bunge erklärte, dass es sich um eine reine Eigenleistung handelt. Diese ist nicht förderfähig.

Herr Lucas informierte, dass der Gesamtbetrag der Auszahlungen die Verpflichtungsermächtigung ist und diese auch teils genehmigungspflichtig durch das Landesverwaltungsamt sind. Hier spielen die Fördermittel keine Rolle.

Herr Böhm gab an, dass man nur Aufträge vergeben kann, wo die Finanzierung gesichert ist.

Herr Schulze fragte, ob es noch eine andere Deckungsmöglichkeit gibt.

Herr Lucas fasste nochmals zusammen, dass ein Auftrag vergeben werden soll, der finanziell in das Jahr 2020 greift. Der Haushalt 2019 wird nicht mehr die Rolle spielen, da die Auszahlung erst im nächsten Jahr erfolgten wird. Aus diesem Grund muss die Verpflichtung sichergestellt werden. Um die Finanzierung zu sichern, soll die außerplanmäßige Verpflichtung durchgeführt werden.

Herr Dittmann stellte fest, dass das Thema Verpflichtungsermächtigung mit der Kassenwirksamkeit durcheinander gebracht wird. Es muss allen Beteiligten klar werden, dass im nächsten Jahr 670.000 EUR fällig werden, ohne Fördermittel.

Herr Hemmerling merkte an, wenn man Fördermittel möglichst co-finanzieren will, dann ist es eine Vorfestlegung in erheblicher Höhe in Bezug auf die derzeit sehr schlechte Haushaltssituation. Das stellt sich für ihn problematisch dar.

Herr Müller bestätigte, dass mit diesem Beschluss der neue Kreistag verpflichtet wird, diese Mittel in den Haushalt einzustellen. Diese Mittel würden dann fehlen, wenn man Fördermittel bekommt und den Eigenanteil nicht hat.

Herr Schulze erklärte, dass bei diesem Projekt nicht nur Eigenmittel, sondern auch Fördermittel seitens des Landes und Bundes dabei sind.

Herr Dittmann bat um Überarbeitung der Vorlage bis zum nächsten Kreistag. Es sollte dargelegt werden, warum die Gegebenheiten für eine ÜPL da sind und was passiert, wenn man den Beschluss nicht fasst.

Herr Böhm fragte, ob die Höhe der gesamten Verpflichtungsermächtigungen auch rückwirkend für die ganzen Maßnahmen heranzuziehen ist, die schon vergeben wurden.

Herr Schulze griff den Vorschlag von Herrn Dittmann auf.

 

Die Vorlage 1012/2019 wurde mit der Bitte um Überarbeitung einstimmig mit 10 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.