Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 5, Enthaltungen: 11

Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld beschließt die finanzielle Beteiligung i. H. v. 1.872.500,00 EUR an der Sanierung der Teilfläche des als „Kasernenflügel“ bezeichneten Gebäudeteils des ehemaligen Frauenklosters für das im Grundbuch von Zerbst, Blatt 5274  verzeichnete Grundstück in Zerbst, Breite 86, Flur 31, Flurstück 113/2.

 

Der Landrat wird zur Führung von Grundstücksverhandlungen zum Eigentumsübergang der Teilflächen von der Stadt Zerbst in das Grundvermögen des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beauftragt bzw. die Ermächtigung erteilt, zur Umsetzung der finanziellen Beteiligung  einen Projektdurchführungsvertrag mit Auflagen sowie eine Nutzungsvereinbarung über die Räumlichkeiten und Freiflächen mit der Stadt Zerbst abzuschließen.

 


Herr de Vries fragte, welche finanziellen Auswirkungen ein Neubau hat. Gibt es eine Alternative in Form eines ehemaligen Schulgebäudes, welches direkt am Gelände steht?

Herr Schulze teilte mit, dass der Vorschlag mit dem anderen Schulgebäude erst in der letzten Woche kam, als alle Prozesse gelaufen waren. Das Gebäude ist in einem sanierungsbedürftigen Zustand.

Herr Köhler fragte, warum die Vorlage nicht im Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss beraten wurde bzw. warum kein Abstimmungsergebnis von diesem Ausschuss vorliegt. Warum saniert der Landkreis ein Gebäude, was ihm nicht gehört?

Herr Schulze erklärte, dass man aus diesem Grund Eigentum erwerben möchte.

 

Die Vorlage 1013/2019 wurde mit 27 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen, bei 11 Enthaltungen, mehrheitlich bestätigt.