Herr Köhler hatte vor geraumer Zeit dem Straßenverkehrsamt eine Anfrage gestellt. Es ging um eine Geschwindigkeitsreduzierung in einer Straße. Die Stadt leitete diese Angelegenheit als Widerspruch zum Landkreis weiter. Er fragte, ob es eine Frist gibt, innerhalb der Widersprüche bearbeitet werden bzw. ob es zwischendurch Informationen gibt, wie weit das Verfahren vorangeschritten ist und wie weit die Behörde das Verfahren bearbeitet hat. Es ist bereits ein halbes Jahr her. Eine Eingangsbestätigung liegt ihm nicht vor, auch nicht der Hinweis, inwieweit die Bearbeitung vorangeschritten ist.

Herr Böddeker erklärte, dass es für die Bearbeitung von Widersprüchen grundsätzlich keine Fristen gibt. Es besteht aber die Möglichkeit, nach Ablauf von 3 Monaten eine Untätigkeitsklage zu erheben.

Herr Dr. Trummel äußerte, dass man vor etwa einem Jahr im Plenum vom erhöhten Krankenstand der Mitarbeiter des Landkreises erfahren hatte. Er wollte sich nach dem werten Befinden der Angestellten des Landkreises erkundigen und fragte, ob das Programm, welches damals mit Geldern des Landrates aufgelegt wurde, zum Erfolg geführt hat.

Das zweite ist eine Anregung für die Kommunen. In den Zeitungen war sehr oft zu lesen, dass die hausärztliche Versorgung in Gefahr sei. Er hatte sowohl im Bitterfeld-Wolfener Rathaus angemahnt, dass die Kolleginnen und Kollegen, die jetzt die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, eine gewisse Wertschätzung erfahren. Eine derartige Wertschätzung ist an keiner Stelle, weder in den Kommunen, noch im Landkreis passiert. Warum erfolgt diese Wertschätzung der noch tätigen Kolleginnen und Kollegen, die sich teilweise schon im Rentenalter befinden, nicht? Ist es eine Missachtung ihrer über 30 Jahre tätigen Arbeit oder einfach nur, dass man es nicht bemerkt?

Herr Wolpert äußerte, dass sich die kreisangehörigen Kommunen nicht in unserer Zuständigkeit befinden. Es ist nicht die Aufgabe des Kreises, solche Anerkennungen auszusprechen.

Herr Schulze gab an, die Frage zum eingeführten Programm zum Krankenstand der Mitarbeiter schriftlich zu beantworten.

Herr Wolfgang Gahler, stellte seine Frage an alle Fraktionen, ob es möglich ist, eine letzte Stasi-Überprüfung der Kreisräte zu machen. Es geht ihm nicht um Rache und Vergeltung, sondern um Aufklärung und eine Entschuldigung. Die Frage braucht von den Fraktionen nicht beantwortet werden. Er kann sich jedoch vorstellen, dass es diskutiert wird. Er stellte folgende Fragen an die Landtagsabgeordneten: „Ist Ihnen bekannt, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen jetzt abgeschlossen ist, jedoch die elektronische Patientenkarte bzw. –akte dazu führt, dass der Datenschutz verletzt wird und ein Datenklau sowie ein Datenmissbrauch beginnen wird? Ist Ihnen bekannt, dass die digitalen Gesundheitskarten bzw. Daten von 18 Mio. Bürgern der Bundesrepublik Deutschland an den Bertelsmann-Konzern geschickt werden sollen. Wie ist das nach dem Grundgesetz möglich, dass ein Konzern …. „

Herr Wolpert unterbrach den Redebeitrag und wies darauf hin, dass sich Herr Gahler auf die Zuständigkeit des Kreises beziehen soll. Die Einführung einer Krankenkarte in digitalisierter Form und dem damit verbundenen Datenklau sind nicht Gegenstand des Kreistages, auch wenn im Kreistag Abgeordnete des Landtages sitzen.

Herr Gahler äußerte, dass dieses Thema alle betrifft, nicht nur die Landtagsabgeordneten. Es geht auch um die Antibiotikatherapie, die nicht gesichert ist und dass wir keine Serumwerke in Deutschland haben.

Herr Wolpert erklärte nochmals, dass der Kreistag hierfür nicht zuständig ist.