Sitzung: 23.04.2020 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: BV/0093/2020
Herr Stoye teilte
mit, dass der Mietvertrag der Rettungswache mit einer Laufzeit von 10 Jahren
abgeschlossen wurde. Die Laufzeit ist um und es muss ein neuer Mitvertrag
aufgesetzt werden. Es wurde ein neuer Entwurf vorgelegt. Hier gibt es einige
Flächen mehr zu nutzen. Es sollen bauliche Maßnahmen durchgeführt werden.
Deshalb ist ein neuer Mietvertrag für die nächsten 10 Jahre erforderlich. Es
war angedacht, den Mietvertrag rückwirkend in Kraft zu setzen. Auf Grund der
Corona-Situation war es dem Vermieter nicht möglich, Baumaßnahmen
durchzuführen. Deshalb wurde vorgeschlagen, am 01.01.2021 zu beginnen. Die
Kosten sind mit den Kostenträgern des Rettungsdienstes abgestimmt. Die
Zustimmung hierfür ist erteilt.
Herr Northoff
verwies auf Fehler im Text und bat um entsprechende Korrektur.
Frau Zerrenner
fragte, was sich bei der Arbeitsstättenverordnung verändert hat. Ist im
Mietvertrag vom vorigen Jahr auch diese Verlängerungsklausel enthalten, wie im
neuen Mietvertrag?
Herr Stoye erklärte,
dass der gegenwärtige Mietvertrag von 2010 mit einer Laufzeit von 10 Jahren
abgeschlossen wurde. Danach wurde er um 1 Jahr verlängert. Bei der
Rettungswache Deetz wurden bestimmte Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses
gemeinsam mit der Feuerwehr genutzt. Hier gibt es bestimmte Umbaumaßnahmen.
Bisher gab es nur einen Ruheraum, auf den Fahrzeugen ist jedoch eine
2-Mann-Besatzung.
Frau Zerrenner
fragte nach dem Grund des Sonderkündigungsrechts im neuen Mietvertrag.
Herr Stoye erklärte,
dass der Vermieter gewisse Kosten zum Umbau der Rettungswache hat. Die Kosten
sind in Höhe von ca. 35.000 EUR aufgeführt. Man hat Rettungswachenstandorte,
die vom Gutachter her mit Bestand ausgewertet worden sind, mit
10-Jahresverträgen versehen, allein um eine Planungssicherheit zu haben. Es
handelt sich hierbei um eine Absicherung, damit die Standorte für die Zukunft
gesichert werden können.
Frau Zerrenner
fragte, wo die Küche hin soll bzw. ob es noch keine Küche gab.
Herr Stoye erklärte,
dass eine Küche vorhanden ist. Zu den Kostensteigerungen um 25% äußerte er,
dass es aus seiner Sicht als Staffelung zu sehen ist. In der 2. Hälfte der
Mietlaufzeit werden die Nebenkosten angesetzt. Der Vermieter hätte es auch
gleichmäßig verteilen können.
Frau Zerrenner bezog
sich auf § 7 und fragte, was unter dem Begriff „ausreichend“ gemeint ist, eine
bauliche Maßnahme oder soll eine Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen
werden? „Ausreichend versichern“ bedeutet eine Haftpflichtversicherung. Soll
hier beides abgeschlossen werden?
Herr Stoye erklärte,
dass man bei allen Mietverträgen Untermieter ist. Entweder man ist Eigentümer
oder Mieter. Mit dem Leistungserbringer wird ein Untermietvertrag
abgeschlossen.
Die Vorlage 0093/2020 wurde einstimmig
mit 9 Ja-Stimmen, bei 1 Enthaltung dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.