Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 10, Enthaltungen: 7, Befangen: 11

Beschluss-Nr.: 047-05/2020

Der Kreistag des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt die Entlastung des Verwaltungsrates der „Jobcenter - Kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts für Beschäftigung und Arbeit des Landkreises Anhalt-Bitterfeld (KomBA-ABI)“ für seine Tätigkeit im Jahr 2017.

 


Folgende Kreistagsmitglieder unterlagen einem Mitwirkungsverbot und enthielten sich bei den Abstimmungen: Herr Schulze, Herr Dittmann, Herr Hemmerling, Herr Grabner, Herr Northoff, Herr Bresch, Herr Maaß, Herr Hövelmann, Herr Sonnenberger, Herr Seydewitz.

Herr Olenicak bezog sich auf diverse Prüfvermerke der Jahresabschlüsse 2014, 2015, 2016 und 2017 und gab den Hinweis, dass eine vollumfängliche Überwachung der gesellschaftlichen Tätigkeiten nicht erkennbar waren. Dies wurde durch den eingesetzten Prüfer festgestellt und nicht von ihm selbst. Es ist nicht nachvollziehbar, ob, in welcher Form und mit welchen Mitteln in geeigneter Weise die KomBA-ABI ihre Steuerungs-, Überwachungs- und Kontrollpflichten gegenüber dem Tochterunternehmen nachgekommen ist. Die Empfehlung zum Thema Berichterstattung wurde nicht umgesetzt. Der Landrat zeigt kaum die Kenntnis der KomBA-ABI zur wirtschaftlichen Lage des Tochterunternehmens. Die eigene Verantwortung gegenüber der Tochtergesellschaft ist nicht nachvollziehbar. Es gibt auch eine Anfrage von Frau Zoschke, die von der Landesregierung beantwortet wurde. Außerdem gibt es diverse Zeitungsartikel der Volksstimme. Er stellte folgende Fragen. 1. Warum wurden die Prüfvermerke und Empfehlungen in 4 Jahresabschlüssen gegenüber dem Tochterunternehmen ignoriert? 2. Warum hat die KomBA-ABI kein Interesse an der Nachvollziehbarkeit der geschäftlichen Tätigkeit mit der B&A in ihren Jahresabschlüssen?

Herr Schulze erklärte, dass es nach seiner Kenntnis im Verwaltungsrat der KomBA-ABI besprochen wurde.

Herr Loth fragte, wie es dazu kommen konnte. Warum wurde die Neubesetzung des Geschäftsführers der B&A 2017….. (war akustisch nicht zu verstehen).

Herr Schulze äußerte, dass der Aufsichtsrat es als notwendig ansah. Der Landkreis hat die Gesellschafteranteile des Jobcenters übernommen. Man war der Auffassung, dass man die Satzung des Vorjahres durchführen konnte und hat sich dazu entschieden, eine Änderung vorzunehmen.

Herr Loth fragte, warum die KomBA-ABI nach der Übernahme der Anteile ab 01.01.2018 keine einzige Maßnahme vergeben kann.

Herr Schulze äußerte, dass nicht er, sondern das Jobcenter über die Maßnahmen entscheidet. Es ist die Frage, wie man diese Maßnahmen begründet hat bzw. welche Anträge gestellt wurden.

Herr Krüger stellte fest, dass die Bemerkung, dass das Jobcenter 2018 keine Maßnahmen bewilligt hat nicht den Tatsachen entspricht. Es wurden Maßnahmen nach SGB II für die B&A Strukturfördergesellschaft bewilligt, die letzte im Dezember 2018.

Herr Roi verwies auf den Prüfvermerk und die Antwort. Heute steht die Entscheidung zur Entlastung aus dem Jahr 2017 auf der Tagesordnung. Er erwartete aus dem Grund, dass auf die Fragen beantwortet werden, was jedoch bisher nicht passiert ist. Weiterhin bezog er sich auf den Geschäftsführer der B&A. Die B&A ist Teil des Berichtes der KomBA-ABI von 2017. Er bezog sich hierbei auf einen Zeitungsartikel, wo stand, dass ein Ex-Neonazi Geschäftsführer der B&A wird. Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Dittmann, war hier der Auffassung, dass dieser über die notwendige Qualifikation als Geschäftsführer verfügt. 2019 kam die Insolvenzverwalterin zu der Erkenntnis, dass es sich um einen inkompetenten Geschäftsführer handelt. Er stellte die Frage an den Landrat, wie er die Qualifikation einschätzte.

Herr Schulze erklärte, dass es eine Ausschreibung und Bewerbungsgespräche gab. Es erfolge ebenso die Vorstellung bei den Aufsichtsratsmitgliedern. Danach fiel die Entscheidung. Ebenso gab es eine Diskussion über die Vergangenheit.

Herr Wolpert schlug vor, dass Fragen über die Geeignetheit und Qualität einer Person nicht im öffentlichen Teil der Sitzung gestellt werden.

Herr Loth bemerkte, dass es bereits öffentlich gemacht wurde, auf Grund der Artikel in der Volksstimme, zur Anstellung und zur Qualifikation.

Herr Wolpert wies nochmals darauf hin, dass hier in der Öffentlichkeit keine Diskussion in dieser Art und Weise geführt wird.

Herr Ehrlich stellte fest, dass ein positives Ergebnis für das Jahr 2017 vorliegt. Er plädierte für die Entlastung des Verwaltungsrates, ansonsten sollte die Vorlage zurückgestellt werden.

Herr Olenicak übergab dem Landrat mehrere Anfragen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung. Er stellte den Antrag, die Vorlage auf die nächste Kreistagssitzung zu verschieben, um sich einen besseren Überblick verschaffen zu können. Die Anmerkungen des Prüfers sollten uns zu denken geben.

Herr Schulze sprach sich dagegen aus. Die Vertreter der AfD waren Mitglied im Verwaltungsrat und hätten ihre Fragen stellen können.

 

Der Geschäftsordnungsantrag auf Vertragung wurde mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen und 28 Gegenstimmen, bei 1 Enthaltung abgelehnt.

 

Herr Roi stellte einen Antrag auf namentliche Abstimmung.

 

Dieser Geschäftsordnungsantrag wurde mehrheitlich mit 10 Ja-Stimmen und 25 Gegenstimmen bei 4 Enthaltungen abgelehnt.

 

Herr Roi bat darum, das Abstimmungsverhalten der AfD-Fraktion namentlich zu protokollieren.

 

Die Vorlage 0084/2020 wurde mehrheitlich mit 22 Ja-Stimmen und 10 Gegenstimmen, bei 7 Enthaltungen bestätigt. Die AfD-Fraktion hat hierbei geschlossen dagegengestimmt.