1. Der Kreistag stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Feuerwehrverein der FFW Deetz e.V. (Vermieter) und dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld (Mieter) für die Rettungswache Deetz mit einer Laufzeit von zehn Jahren ab dem 01.01.2021 zu.

 

2. Als monatlicher Mietzins wird vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 ein Mietzins in Höhe von monatlich 879,91 Euro, zuzüglich Betriebskosten, beschlossen. Ab dem 01.01.2026 wird zugestimmt, dass der monatliche Mietzins 1.015,28 Euro, zuzüglich Betriebskosten, beträgt.

 

3. Der Landrat wird ermächtigt, den Mietvertrag zu verhandeln und abzuschließen.

 


Herr Mölle bezog sich auf einen Quadratmeterkaltmietpreis, der um 30 bis 40% höher liegt als der Durchschnittspreis für gewerbliche Mietflächen in dieser Region. Warum ist das so? Wer ist Eigentümer bzw. Pächter des Objektes? Wer zahlt die Sanierung? Die letzte Frage bezieht sich auf die Zahlung einer Pacht. Wie hoch ist die Pacht und wie hoch sind die Nebenkosten?

Herr Wolpert wies darauf hin, dass die finanzielle Beziehung von Dritten nicht für den öffentlichen Teil bestimmt ist. Außerdem sind sie nicht Gegenstand des Mietvertrages.

Herr Stoye erklärte, dass Untermieter der Feuerwehrverein der Feuerwehr Deetz ist. Der Feuerwehrverein war bereits im Jahr 2010 durch die Stadt ermächtigt, hier ein Mietverhältnis abzuschließen. In welchem Rahmen die vertragliche Stellung zwischen Stadt und dem Verein ist, entzieht sich seiner Kenntnis. Bereits 2010 wurde der Mietvertrag zu einem Mietpreis von 5,11€/m² abgeschlossen. Wenn man die Steigerung im Mietvertrag auf die Quadratmeterzahl umrechnet, kommt man genau auf die Investitionssumme, die hier investiert wird, um die Räumlichkeiten umzubauen, wie es ab 01.01.2021 sein soll. Es handelt sich nicht um eine Mieterhöhung, sondern um eine Refinanzierung der Investitionskosten i.H.v. ca. 21.000 EUR.

 

Die Vorlage 0093/2020 wurde mehrheitlich mit 39 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme, bei 10 Enthaltungen bestätigt.