Herr Wolpert teilte mit, dass man bereits der Presse entnehmen konnte und es auch im Kreis- und Finanzausschuss bekanntgegeben wurde, dass die BV/0113/2020 vom Landrat zurückgenommen wurde. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung stand die Vorlage noch auf der Tagesordnung. Herr Wolpert schlug vor, diese von der Tagesordnung zu nehmen.

Herr Roi war der Meinung, dass der Beschlussantrag auf der Tagesordnung bleiben sollte. Ansonsten bat er den Vorsitzenden um Prüfung, ob eine Fraktion in den Beschlussantrag eintreten kann. Er bat den Landrat, den Antrag aufrecht zu erhalten. Dann könnte man sich in einer 5-minütigen Pause darauf verständigen, die Änderungsanträge zurückzuziehen und aus diesem Tagesordnungspunkt eine Willenserklärung des Kreistages zum Wiederaufbau der Frauenklinik zu machen. Es macht keinen Sinn. Die Geschäftsführung und der Landrat hatten in einer Podiumsdiskussion gesagt, dass es nicht von heute auf morgen möglich ist, das Personal wieder zurückzuholen oder aufzubauen. Die Fraktion hält es für fatal, wenn die Entscheidung oder die Willensbekundung des Kreistages erst im September erfolgt, auch wenn die finanzielle Ausstattung heute nicht geklärt werden kann und das Personal, was noch da ist, sehr wenig ist.

Der 2. Punkt ist, dass zur letzten Kreistagssitzung darum gebeten wurde, den Tagesordnungspunkt auf Berichterstattung durch den Landrat zur Entwicklung des Gesundheitszentrums der letzten Jahre im öffentlichen Teil auf die Tagesordnung zu setzten. Er vermisste diesen Tagesordnungspunkt, obwohl ihm zugesagt wurde, dass er aufgenommen wird.

Sollte es nicht möglich sein, bezüglich des Antrages BV/0113/2020, fragte er den Vorsitzenden, ob man im Tagesordnungspunkt Mitteilungen und Berichte ein solches Meinungsbild einholen können.

 

(Herr de Vries, Herr Grabner und Herr Zimmer gekommen = 44+1 = 81,82%)

 

Herr Wolpert erklärte, dass, wenn ein Tagesordnungspunkt zurückgezogen wurde, die Fraktionen die Möglichkeit haben, den Antrag zu übernehmen. Über den Antrag wird leider nicht abgestimmt, sondern er ist durchzuführen. Es ist ein Antrag zur Form, weil er laut Geschäftsordnung im Kreis– und Finanzausschuss vorberaten werden müsste. Da dies nicht geschehen ist, würde es bedeuten, dass er automatisch in den Kreis- und Finanzausschuss zurückgewiesen worden ist. Um sich zu einer Willensbekundung zu beraten, schlug Herr Wolpert eine 5-minütige Unterbrechung vor. Eine Willensbekundung in einen anderen Tagesordnungspunkt unterzubringen, dürfte geschäftsordnungsrechtlich sehr schwer sein.

Frau Zoschke äußerte, dass es nicht nur im Kreis- und Finanzausschuss nicht vorberaten wurde, sondern der Landrat den Antrag im Sozial- und Gesundheitsausschuss auch zurückgezogen hat. Sie zitierte aus einer Pressemitteilung, dass der Landrat, nachdem er die Beschlussvorlage zurückgezogen hat, zudem einen gemeinsamen Vorschlag des Landkreises und des Gesundheitszentrums zum Erhalt der Fachklinik vorbereitet. Sie bat darum, die Chance zu haben, diesen Vorschlag zu beraten. Den kennt aber noch keiner. Das was man der Presse sagt, ist nicht unbedingt als Vorschlag zum Erhalt dieser beiden Klinikabteilungen zu werten. Deshalb würde sie gerne dem Ansinnen von Herrn Roi widersprechen wollen und zur Kenntnis nehmen, dass der Antrag zurückgezogen ist. Der beratende Ausschuss wurde genauso an diesem Tag erschlagen, von dieser Rücknahme.

Herr Wolpert erklärte, dass er den Sozial- und Gesundheitsausschuss nicht im Blick hatte, weil gemäß § 48 (3), Satz 2, Anträge in den beschließenden Ausschüssen vorberaten werden müssen.

Herr Schulze teilte mit, dass gestern eine Aufsichtsratssitzung im Gesundheitszentrum stattfand. Er geht davon aus, dass die Fraktionen, die im Aufsichtsrat vertreten sind, mit ihren Mitgliedern schon Rücksprache genommen haben. Dort hat man mit großer Mehrheit die Meinungen und Zielrichtungen abgestimmt. Die Kreistagsmitglieder haben sich mit ein paar unterschiedlichen Meinungen zum Grundsatz her dazu ausgesprochen. Man braucht jedoch Zeit zur entsprechenden Vorbereitung, da es hierbei auch um Zuschussregelungen geht. Das eine ist die Positionierung, das andere die Umsetzung, dass der Kreistag zu seiner Entscheidung steht.

Herr Wolpert unterbrach die Sitzung für 5 Minuten. Anschließend bat er Herrn Roi, kurz zu formulieren, wie er es sich vorgestellt hat, den Antrag zu übernehmen.

Herr Roi teilte mit, dass man heute eine Willensbekundung abgeben möchte, um ein Zeichen zu setzen. Er verlas folgende Resolution:

 

„Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld bekennt sich zum Erhalt der Frauenklinik und Geburtshilfe. Der Landrat wird beauftragt, den Wiederaufbau der genannten Frauenklinik mit der Geburtenstation im Aufsichtsrat vorzubereiten. Eine Beschlusslage mit einem entsprechenden Konzept ist dem Kreistag schnellstmöglich zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Begründung:

Es muss verhindert werden, dass das noch vorhandene Personal bis September weg ist. Außerdem ist mit der Suche nach Fachkräften zu beginnen!“

 

Herr Schulze gab an, dass mit der Geschäftsführung abgesprochen war, dass der Kreistag von seiner Seite aus Interesse hat, die Klinik entsprechend zu erhalten und wir die Maßnahmen ergreifen, um sie wieder herzustellen.

Herr Northoff erklärte, dass man für eine Abstimmung die Unterlagen benötigt, die zugesandt wurden. Eine Beschlussfassung ohne weitere Vorberatung scheint hier nicht sinnvoll.

Herr Maaß lehnte die Variante der AfD-Fraktion ab und erklärte, dass es die Zielstellung der Fraktion DIE LINKE. ist, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Wiederinbetriebnahme der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe zu realisieren. Für die weitere Behandlung in den Gremien wurde ein Beschlussentwurf vorbereitet, den man heute dem Kreistagsvorsitzenden zukommen lassen möchte. Hierbei soll ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, das Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen dauerhaft als kommunales Krankenhaus zu erhalten, sowie die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe wieder in Betrieb zu nehmen und schnellstmöglich die Voraussetzungen zu schaffen. Man möchte, dass zur letzten Kreistagssitzung in diesem Jahr ein Prozess vorgelegt wird, das dieser Kreistag verabschiedet. Er stellte den Antrag, dass der Landrat mit dem Geschäftsführer in den zuständigen Gremien über die finanziellen Dinge Bericht erstattet.

Herr Sonnenberger bemerkte, dass man nur darüber diskutieren kann, wenn eine entsprechende Vorlage vorliegt. Aus seiner Sicht wäre es heute nicht zielführend.

Herr Dittmann erklärte, dass die Änderungsanträge der Fraktion SPD-Grüne bereits vorliegen. Er erwartet, dass bis zur nächsten Kreistagssitzung im September ein neuer Beschlussvorschlag unterbreitet wird. Es steht dem Landrat völlig frei, die Hinweise, die eingebaut wurden an den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung, schon vorher umzusetzen.

Herr Wolpert stellte fest, dass die Mehrheit nicht gewillt ist, dem Prozedere zu folgen sowie den Tagesordnungspunkt auf der Tagesordnung zu belassen und eine Resolution daraus zu machen. Es stellt sich die Frage, ob die AfD-Fraktion den Antrag des Landrates übernimmt und ihn trotzdem auf der Tagesordnung belässt, auch auf die Gefahr hin, dass der Antrag gemäß § 48 (3) KVG LSA in den Kreis- und Finanzausschuss überwiesen wird.

Herr Roi bestätigte, dass man den Antrag übernimmt.

Herr Wolpert stellte den Antrag, dass die Vorlage gemäß § 48 (3) KVG LSA in den Kreis- und Finanzausschuss zurücküberwiesen wird. Gemäß der Kommentierung findet darüber keine Abstimmung statt.

Herr Schulze möchte, dass es nicht mehr der Antrag der Verwaltung ist und wir einen neuen Antrag stellen.

Herr Roi stellte einen weiteren Änderungsantrag. Er forderte bereits zur letzten Kreistagssitzung im Juni die Berichterstattung im öffentlichen Teil zur Entwicklung des Gesundheitszentrums durch den Landrat. Dieser befindet sich heute nicht auf der Tagesordnung.

Herr Wolpert bat Herrn Roi, die Dringlichkeit zu begründen.

Herr Roi erklärte, dass die Dringlichkeit hier nicht begründet werden muss, da man ein Zeichen setzten will und nicht bis September warten möchte. Man braucht die Einschätzung des Landrates und die Berichterstattung und im öffentlichen Teil die Erkenntnis des Kreistages, von jedem einzelnen Kreistagsmitglied, ob man diese Station erhalten will oder nicht. Man kann nicht erst im September darüber entscheiden, da dann kein Personal mehr vorhanden ist. Es geht um die Zukunft dieses Gesundheitszentrums in seiner Struktur. Man sollte dem Landrat den Rücken stärken, diese Dinge auf den Weg zu bringen. Der Landrat hat es leichter, eine Mehrheit zu finden, wenn er dieses Konzept vorstellt.

 

Herr Wolpert ließ über den Antrag der AfD-Fraktion zur Berichterstattung durch den Landrat zur Entwicklung des Gesundheitszentrums Bitterfeld-Wolfen abstimmen.

Der Antrag wurde mehrheitlich mit 14 Ja-Stimmen, 25 Gegenstimmen, bei 6 Enthaltungen, abgelehnt.

 

Die geänderte Tagesordnung wurde mehrheitlich, bei 1 Enthaltung, bestätigt.