Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 9, Enthaltungen: 4

  1. Um den Erhalt der kommunalen Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH langfristig zu sichern, wird der Landrat beauftragt, die Geschäftsführung des Klinikums anzuhalten, sofort die Voraussetzungen für den Wiederaufbau der derzeit, aufgrund der Corona-Krise und der andauernden Fachkräftemangelsituation, ausgesetzten Fachklinik „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH zu schaffen.

 

  1. In der Aufbaubauphase der Fachklinik trägt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld das Defizit dieser Klinik in Form eines Zuschusses in Höhe von max. 3,222 Mio. Euro in 2021 und max. 3,370 Mio. Euro in 2022 nach Vorlage einer testierten Deckungsbeitragsrechnung im Folgejahr. Eine anteilige Vorauszahlung kann im laufenden Jahr bis max. 1,0 Mio. Euro für die Unterdeckung der Fachklinik gezahlt werden. Der Landkreis trägt das real entstandene, belegbare Defizit für die Jahre 2021 und 2022 nach Vorlage der bestätigten Jahresabschlüsse 2021 und 2022. Die Quersubventionierung der Kliniken der Gesundheitszentrum Bitterfeld-Wolfen gGmbH untereinander muss für alle Fachkliniken dargestellt und ausgeschöpft werden, auch für die Klinik für „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“.

 

  1. Der Geschäftsführer legt bis zur nächsten Sitzung des Kreistages ein stufenweises Konzept zur Umsetzung des Beschlusses vor. Im Kalenderjahr 2020 soll der Landrat gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH dem Kreistag in jeder seiner Sitzungen und ab 2021 dem Sozial- und Gesundheitsausschuss quartalsweise über den Umsetzungsstand des Wiederaufbaus der Fachklinik berichten.

 

  1. Der Landrat soll den Geschäftsführer der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH anweisen, mittels eines Rechtsgutachtens die Erfolgsaussichten einer Klage des Krankenhauses gegen das Land Sachsen-Anhalt in Bezug auf eine dauerhaft auskömmliche jährliche Investitionskostenpauschale nach dem KHG LSA prüfen zu lassen.

               

5.    Der Kreistag überprüft und aktualisiert jährlich die Beschlusslage.

 


Herr Wolpert ließ über den Geschäftsführungsantrag, die Sitzung heute zu den Tagesordnungspunkten BV/0154/2020, BV/0117/2020 und BV/0132/2020 fortzuführen, abstimmen. Dieser wurde mehrheitlich angenommen.

 

Herr Maaß ging noch mal auf den Standpunkt der Fraktion die Linke. ein, insbesondere auch auf den Änderungsantrag der Fraktionen, und wünschte sich, dass heute der Kreistag beschließen wird, die Fachklinik wieder aufzubauen und zu erhalten und damit auch das kommunale Krankenhaus zu bestärken.

 

Zu den Änderungsanträgen der Fraktion AfD-Fraktion sagte Herr Wolpert, dass es zu Punkt 1 heißen muss „beauftragt den Landrat“; zum Antrag zu 2., „in dem Gelder an die Gemeinden wieder zurückfließen sollen, die nicht verbraucht werden“ und der Antrag zu Punkt 4.

Hierzu begründete Herr Roi die Anträge wie folgt: Hintergrund des Antrages zu Punkt 2 war, das den Gemeinden aufgezeigt werden muss, wenn das ganze so ins laufen kommt, wird nicht alles abgezogen, was nicht für die Frauenklinik verbraucht wurde. Der Antrag zu 4 ergänzt den Antrag des Landrates noch um den Zusatz, dass der Krankenhausplan noch mit enthalten ist, nicht nur das Krankenhausgesetz. Herr Roi appellierte, sich heute für den Erhalt der Frauenklinik zu entscheiden.

 

(Herr Kohlmann gegangen = 44+1 = 81,82 %)

 

Herr Sonnenberger sagte zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Punkt 1, dass hier im nichtöffentlichen Teil ein Beschluss zum Erhalt gefasst wurde, der erste Teilsatz sollte übernommen werden, dann wäre es eine denkbare Variante. Zum Punkt 2. zur Finanzierung sagte Herr Sonnenberger, dass die Formulierung geändert werden sollte, dass der Anteil für Kommunen separat verrechnet und abgefordert wird.

Zum Änderungsantrag der Fraktion die Linke. zum Punkt 2. meinte Herr Sonnenberger, dass er diesen auch als Ergänzung sieht.

Herr Krüger erklärte, das es Wunsch des Kreistages war, eine Medium Case Prognose zu erhalten, also eine Prognoserechnung mit Erlösen. Diese liegt vor, die Zahlen können vom Wirtschaftsprüfer heute vorgetragen werden.

Herr Schulze erklärte, wenn die Quersubventionierung wieder mit reingenommen wird, dann kann nicht weiterhin der Aufsichtsrat als auch die Geschäftsführung beauftragt werden, ein zukunftsfähiges Konzept aufzustellen. Er schlug vor, dieses in der Frauenklinik entsprechend herauszunehmen.

Herr Maaß sagte, die Quersubventionierung sei ein ganz normaler Vorgang, wie es dann vollzogen wird, kann man dann nochmal darstellen. Man kann nicht davon ausgehen, dass es 1:1 übernommen wird und durch die Quersubventionierung das ganze Krankenhaus in Frage gestellt wird - das sieht er nicht so. Herr Maaß erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag so beibehält, wie er gestellt wurde.

Herr Nowak nahm Bezug auf die Einlassung von Herr Wolpert wo er sagte, er glaube, dass es haushaltsrechtlich nicht passt, den Kommunen einen gewissen Rückfluss bei nicht verbrauchten Geldern zukommen zu lassen. Er fragte, ob es schon eine feststehende Rechtsauffassung vom Rechtsamt, vom Landkreis, gibt oder es noch ein Prüffall sei?

Herr Wolpert antwortete, dass er es selbst nicht fachlich geprüft habe.

Herr Schulze erklärte, dass er bei diesem Vorschlag Bedenken hat. Wenn erst im Nachhinein bezahlt wird, kommen wir vielleicht vorher in Liquiditätsprobleme. Deswegen war für uns als Verwaltung und als Träger des Gesundheitszentrums wichtig, dass die Finanzierung des Defizits tatsächlich schon im Vorfeld gesichert ist.

Frau Rinke teilte mit, dass im vergangenen Jahr zugestimmt wurde, dass das Krankenhaus die Bewilligung des Investitionskredites bekommt, um eine Abteilung erschaffen zu können, die mit Gewinn arbeiten kann. Hier wurde politisch eingegriffen, obwohl man wußte, dass im Landkreis Anhalt-Bitterfeld genügend Herzkatheterlabore vorhanden sind, hier wurde eine Überversorgung aus politischen Gründen geschaffen, um die Querfinanzierung des Krankenhauses in Bitterfeld sicherzustellen. Frau Rinke stellte sich die Frage, wenn wir jetzt alle Defizite aus dem Betrieb der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe über die Kreisumlage finanzieren lassen, und dann überhaupt keine Querfinanzierung in Betracht ziehen, ist das nicht wichtig, denn wir haben es bewilligt, um die Arbeit des Klinikums besser gestalten zu können.

Herr Schulze sagte, dass dies nicht ganz stimme. Es wurde dem Krankenhaus damit die Möglichkeit eröffnet, dass sie eine ihrer Fachkliniken weiter fortführen können.

Herr Loth meinte, dass in der Diskussion jetzt raus kam, dass die Kreisumlage erhöht werden müsste, damit wir Liquidität haben, falls der schlechteste Fall eintritt, 3,3 Mio. € im Haushalt sind, die dann verwendet werden. Angenommen es läuft besser, und wir kommen mit 1 Mio. € aus, dann haben wir von der Kreisumlage 2 Mio. € eingenommen. Was passiert dann mit diesem Geld, verschwindet es im Haushalt? Ziel des Antrages muss sein, dass wir die Mittel für die Klinik bereitstellen. Viele Bürgermeister haben sich dazu freiwillig bereit erklärt und jetzt muss eine Möglichkeit gefunden werden, dort dieses Geld aus der Kreisumlage auf ein extra Konto zu legen.

Frau Zoschke erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Satzteil „Der Punkt 2 erhält folgende Fassung“ zurückziehen und es heißen soll „Ergänzung des Punktes 2“.

Bezüglich der Quersubventionierung sagte Frau Zoschke, dass sich der Kreistag politisch zum Fortbestand der Frauenklinik und Geburtshilfe bekennt, auch in dem Wissen, dass die Kommunen mit einer größeren Kreisumlage bedacht werden. Wenn diese Leistung erbracht wird, kann man vom Krankenhaus auch erwarten, dass dieses eine Solidaritätsleistung gegenüber der Frauenklinik und Geburtshilfe erbringt. Frau Zoschke meinte, dass man von dieser Forderung auch nicht weg gehen sollte.

Weiterhin führte Frau Zoschke aus, dass sowohl im Sozial – und Gesundheitsausschuss, als auch im Kreis – und Finanzausschuss der Geschäftsführer des Gesundheitszentrums sowie der Landrat zugesagt hatte, dass heute eine Abhandlung vorgelegt wird, wie der Geschäftsführer gedenkt, den zu fassenden Beschluss umzusetzen. Leider liegt dies heute nicht vor.

Herr Schulze, Herr Schaaf und Herr Jahn boten an, anhand einer PowerPoint Präsentation das von Frau Zoschke erbetene Personalaufbaukonzept Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe vorzustellen. Dies wurde mehrheitlich von den Mitgliedern abgelehnt.

Das Personalaufbaukonzept liegt als Anlage anbei.

 

Herr Egert bemängelte, dass noch kein richtiges finanzielles Konzept vorgelegt wurde, wie das alles finanziert werden soll. Aus Bürgermeistersicht sagte Herr Egert, dass es schwer sei, mit einer Umlage zu rechnen, die nicht wirklich definiert werden kann. Keiner weiß, wann mit den Zahlen gerechnet werden kann, was im Haushalt eingestellt werden soll. Dann stellte Herr Egert die Frage, in welcher Höhe man kommunal mit der Sonderumlage rechnen könne? Er sagte, man wisse heute noch nicht, wie das ganze finanziert werden soll.

 

Herr Dittmann warb nochmals ausdrücklich für den Antrag der Fraktion DIE LINKE., das Ganze auf einen testierten Jahresabschluss zu legen. Er sagte nochmals, dass wir als Landkreis kein eigenes Geld haben, es gibt nur zwei ernstzunehmende Finanzierungsgrundlagen, zum einen die Zuweisungen des Landes und die Kreisumlage. Eine Rückerstattung wird genau an diesen Voraussetzungen scheitern.

Herr Dittmann ist der Meinung, wenn von einer Umlagefinanzierung geredet werden muss, dann ist tatsächlich der Vortrag der Fraktion DIE LINKE., dass aufgrund eines geprüften Jahresabschlusses rückwirkend zu erstatten ist, der einzig richtige Weg.

Herr Krillwitz merkte an, dass für ihn die Diskussion hier völlig am Thema vorbei ginge. Heute soll entschieden werden, ob es politisch gewollt ist, dass die Frauenklinik in Bitterfeld wieder aufgebaut wird und ob wir bereit sind, das Defizit als Landkreis zu tragen. Alle angesprochenen Themen stehen nicht in der Beschlussvorlage, diese Themen kann man alle später klären. Er erklärte, dass wir Verantwortung für die Bürger haben und die ganzen Details später geklärt werden sollten.

Herr Schulze erklärte, dass die Diskussion um die Finanzierung wichtig sei, denn im Nachhinein zu klären, wer bezahlt, wird nicht funktionieren.

Herr Schenk teilte die Meinung der Fraktion DIE LINKE: ausdrücklich, dass ein testierter Jahresabschluss notwendig ist. Weiterhin teilte er die Meinung, dass die Quersubventionierung betrachtet werden muss. Das schließe aber nicht aus, dass dennoch ein Zuschuss bezahlt werden muss. Er sagte, dass wenn der Wirtschaftsplan des Gesundheitsausschusses von vornherein ein Defizit beinhaltet, dieses Defizit durch den Kreis ausgeglichen werden muss. Dies geschieht dann durch die Kreisumlage. Wenn aber die Zahlen des Wirtschaftsplanes nicht eingehalten werden, wenn es niedriger oder höher ist, dann muss dementsprechend ausgeglichen werden. Es sei bei kreisangehörigen Gesellschaften üblich, so zu verfahren. Er sieht somit eine Möglichkeit das Problem zu lösen, und damit den tatsächlich notwendigen und erforderlichen Ausgleich vorzunehmen.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Herr Wolpert ging dann über zur Abstimmung.

 

Er ließ darüber abstimmen: „Der Kreistag stimmt zu, dass die Geschäftsführung des Klinikums nicht nur die Voraussetzungen zum Wiederaufbau schafft, sondern dass der Landrat beauftragt wird, sofort die Geschäftsführung damit zu beauftragen.“

 

Der Änderungsantrag zu Ziffer 1. wurde mehrheitlich mit 21 Ja-Stimmen, bei 7 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen, bestätigt.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE., den Punkt 2 zu ergänzen, wurde mehrheitlich bestätigt.

 

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Punkt 2, dass die eingezahlten Mittel dann zurückzuzahlen sind, wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Punkt 3 wurde mehrheitlich bestätigt.

 

Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Punkt 4, dass im Vorfeld der Klageerhebung weitere Geschäftsführer oder Aufsichtsratsvorsitzende kommunaler Krankenhäuser angesprochen werden um eine mögliche Zusammenarbeit zu prüfen; und zu prüfen, ob eine Klage gegen den Krankenhausplan verstößt, wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Punkt 5, dass der Kreistag überprüft und aktualisiert jährlich die Beschlusslage, wurde mehrheitlich bestätigt.

 

 

Herr Wolpert ließ sodann über die gesamte Beschlussvorlage abstimmen.

 

Die Vorlage 0154/2020 wurde mehrheitlich mit 32 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, bei 4 Enthaltungen, bestätigt.