Sitzung: 17.09.2020 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 9, Enthaltungen: 4
Vorlage: BV/0154/2020
- Um den Erhalt der kommunalen
Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH langfristig zu sichern, wird
der Landrat beauftragt, die Geschäftsführung des Klinikums anzuhalten,
sofort die Voraussetzungen für den Wiederaufbau der derzeit, aufgrund der
Corona-Krise und der andauernden Fachkräftemangelsituation, ausgesetzten
Fachklinik „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“ der Gesundheitszentrum
Bitterfeld/Wolfen gGmbH zu schaffen.
- In der Aufbaubauphase der Fachklinik
trägt der Landkreis Anhalt-Bitterfeld das Defizit dieser Klinik in Form
eines Zuschusses in Höhe von max. 3,222 Mio. Euro in 2021 und max. 3,370
Mio. Euro in 2022 nach Vorlage einer testierten Deckungsbeitragsrechnung
im Folgejahr. Eine anteilige Vorauszahlung kann im laufenden Jahr bis max.
1,0 Mio. Euro für die Unterdeckung der Fachklinik gezahlt werden. Der Landkreis trägt das real entstandene, belegbare Defizit für die
Jahre 2021 und 2022 nach Vorlage der bestätigten Jahresabschlüsse 2021 und
2022. Die Quersubventionierung der Kliniken der Gesundheitszentrum
Bitterfeld-Wolfen gGmbH untereinander muss für alle Fachkliniken
dargestellt und ausgeschöpft werden, auch für die Klinik für
„Frauenheilkunde und Geburtshilfe“.
- Der Geschäftsführer legt bis zur nächsten Sitzung des Kreistages ein
stufenweises Konzept zur Umsetzung des Beschlusses vor. Im Kalenderjahr 2020 soll der Landrat
gemeinsam mit dem Geschäftsführer der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen
gGmbH dem Kreistag in jeder seiner Sitzungen und ab 2021 dem Sozial- und
Gesundheitsausschuss quartalsweise über den Umsetzungsstand des Wiederaufbaus
der Fachklinik berichten.
- Der Landrat soll den Geschäftsführer der Gesundheitszentrum
Bitterfeld/Wolfen gGmbH anweisen, mittels eines Rechtsgutachtens die
Erfolgsaussichten einer Klage des Krankenhauses gegen das Land
Sachsen-Anhalt in Bezug auf eine dauerhaft auskömmliche jährliche Investitionskostenpauschale nach
dem KHG LSA prüfen zu
lassen.
5.
Der Kreistag überprüft
und aktualisiert jährlich die Beschlusslage.
Herr Wolpert ließ über den
Geschäftsführungsantrag, die Sitzung heute zu den Tagesordnungspunkten
BV/0154/2020, BV/0117/2020 und BV/0132/2020 fortzuführen, abstimmen. Dieser
wurde mehrheitlich angenommen.
Herr Maaß ging noch mal auf
den Standpunkt der Fraktion die Linke. ein, insbesondere auch auf den
Änderungsantrag der Fraktionen, und wünschte sich, dass heute der Kreistag
beschließen wird, die Fachklinik wieder aufzubauen und zu erhalten und damit
auch das kommunale Krankenhaus zu bestärken.
Zu den Änderungsanträgen der Fraktion AfD-Fraktion sagte Herr Wolpert, dass es zu Punkt 1 heißen
muss „beauftragt den Landrat“; zum Antrag zu 2., „in dem Gelder an die
Gemeinden wieder zurückfließen sollen, die nicht verbraucht werden“ und der
Antrag zu Punkt 4.
Hierzu begründete Herr Roi
die Anträge wie folgt: Hintergrund des Antrages zu Punkt 2 war, das den
Gemeinden aufgezeigt werden muss, wenn das ganze so ins laufen kommt, wird
nicht alles abgezogen, was nicht für die Frauenklinik verbraucht wurde. Der
Antrag zu 4 ergänzt den Antrag des Landrates noch um den Zusatz, dass der
Krankenhausplan noch mit enthalten ist, nicht nur das Krankenhausgesetz. Herr Roi appellierte, sich heute für
den Erhalt der Frauenklinik zu entscheiden.
(Herr Kohlmann gegangen = 44+1 = 81,82 %)
Herr Sonnenberger sagte zum
Änderungsantrag der AfD-Fraktion, Punkt 1, dass hier im nichtöffentlichen Teil
ein Beschluss zum Erhalt gefasst wurde, der erste Teilsatz sollte übernommen
werden, dann wäre es eine denkbare Variante. Zum Punkt 2. zur Finanzierung
sagte Herr Sonnenberger, dass die
Formulierung geändert werden sollte, dass der Anteil für Kommunen separat
verrechnet und abgefordert wird.
Zum Änderungsantrag der Fraktion die Linke. zum Punkt 2. meinte Herr Sonnenberger, dass er diesen auch
als Ergänzung sieht.
Herr Krüger erklärte, das es
Wunsch des Kreistages war, eine Medium Case Prognose zu erhalten, also eine
Prognoserechnung mit Erlösen. Diese liegt vor, die Zahlen können vom
Wirtschaftsprüfer heute vorgetragen werden.
Herr Schulze erklärte, wenn
die Quersubventionierung wieder mit reingenommen wird, dann kann nicht
weiterhin der Aufsichtsrat als auch die Geschäftsführung beauftragt werden, ein
zukunftsfähiges Konzept aufzustellen. Er schlug vor, dieses in der Frauenklinik
entsprechend herauszunehmen.
Herr Maaß sagte, die
Quersubventionierung sei ein ganz normaler Vorgang, wie es dann vollzogen wird,
kann man dann nochmal darstellen. Man kann nicht davon ausgehen, dass es 1:1
übernommen wird und durch die Quersubventionierung das ganze Krankenhaus in
Frage gestellt wird - das sieht er nicht so. Herr Maaß erklärte, dass die Fraktion DIE LINKE. den Antrag so
beibehält, wie er gestellt wurde.
Herr Nowak nahm Bezug auf
die Einlassung von Herr Wolpert wo er sagte, er glaube, dass es
haushaltsrechtlich nicht passt, den Kommunen einen gewissen Rückfluss bei nicht
verbrauchten Geldern zukommen zu lassen. Er fragte, ob es schon eine
feststehende Rechtsauffassung vom Rechtsamt, vom Landkreis, gibt oder es noch
ein Prüffall sei?
Herr Wolpert antwortete, dass
er es selbst nicht fachlich geprüft habe.
Herr Schulze erklärte, dass er
bei diesem Vorschlag Bedenken hat. Wenn erst im Nachhinein bezahlt wird, kommen
wir vielleicht vorher in Liquiditätsprobleme. Deswegen war für uns als
Verwaltung und als Träger des Gesundheitszentrums wichtig, dass die
Finanzierung des Defizits tatsächlich schon im Vorfeld gesichert ist.
Frau Rinke teilte mit, dass
im vergangenen Jahr zugestimmt wurde, dass das Krankenhaus die Bewilligung des
Investitionskredites bekommt, um eine Abteilung erschaffen zu können, die mit
Gewinn arbeiten kann. Hier wurde politisch eingegriffen, obwohl man wußte, dass
im Landkreis Anhalt-Bitterfeld genügend Herzkatheterlabore vorhanden sind, hier
wurde eine Überversorgung aus politischen Gründen geschaffen, um die
Querfinanzierung des Krankenhauses in Bitterfeld sicherzustellen. Frau Rinke stellte sich die Frage, wenn
wir jetzt alle Defizite aus dem Betrieb der Klinik für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe über die Kreisumlage finanzieren lassen, und dann überhaupt keine
Querfinanzierung in Betracht ziehen, ist das nicht wichtig, denn wir haben es
bewilligt, um die Arbeit des Klinikums besser gestalten zu können.
Herr Schulze sagte, dass dies
nicht ganz stimme. Es wurde dem Krankenhaus damit die Möglichkeit eröffnet,
dass sie eine ihrer Fachkliniken weiter fortführen können.
Herr Loth meinte, dass in
der Diskussion jetzt raus kam, dass die Kreisumlage erhöht werden müsste, damit
wir Liquidität haben, falls der schlechteste Fall eintritt, 3,3 Mio. € im
Haushalt sind, die dann verwendet werden. Angenommen es läuft besser, und wir
kommen mit 1 Mio. € aus, dann haben wir von der Kreisumlage 2 Mio. €
eingenommen. Was passiert dann mit diesem Geld, verschwindet es im Haushalt?
Ziel des Antrages muss sein, dass wir die Mittel für die Klinik bereitstellen.
Viele Bürgermeister haben sich dazu freiwillig bereit erklärt und jetzt muss
eine Möglichkeit gefunden werden, dort dieses Geld aus der Kreisumlage auf ein
extra Konto zu legen.
Frau Zoschke erklärte, dass die
Fraktion DIE LINKE. den Satzteil „Der Punkt 2 erhält folgende Fassung“
zurückziehen und es heißen soll „Ergänzung des Punktes 2“.
Bezüglich der Quersubventionierung sagte Frau Zoschke, dass sich der Kreistag politisch zum Fortbestand der
Frauenklinik und Geburtshilfe bekennt, auch in dem Wissen, dass die Kommunen
mit einer größeren Kreisumlage bedacht werden. Wenn diese Leistung erbracht
wird, kann man vom Krankenhaus auch erwarten, dass dieses eine
Solidaritätsleistung gegenüber der Frauenklinik und Geburtshilfe erbringt. Frau Zoschke meinte, dass man von
dieser Forderung auch nicht weg gehen sollte.
Weiterhin führte Frau Zoschke
aus, dass sowohl im Sozial – und Gesundheitsausschuss, als auch im Kreis – und
Finanzausschuss der Geschäftsführer des Gesundheitszentrums sowie der Landrat
zugesagt hatte, dass heute eine Abhandlung vorgelegt wird, wie der
Geschäftsführer gedenkt, den zu fassenden Beschluss umzusetzen. Leider liegt
dies heute nicht vor.
Herr Schulze, Herr Schaaf und Herr
Jahn boten an, anhand einer PowerPoint Präsentation das von Frau Zoschke
erbetene Personalaufbaukonzept Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
vorzustellen. Dies wurde mehrheitlich von den Mitgliedern abgelehnt.
Das Personalaufbaukonzept liegt als Anlage anbei.
Herr Egert bemängelte, dass
noch kein richtiges finanzielles Konzept vorgelegt wurde, wie das alles
finanziert werden soll. Aus Bürgermeistersicht sagte Herr Egert, dass es schwer sei, mit einer Umlage zu rechnen, die
nicht wirklich definiert werden kann. Keiner weiß, wann mit den Zahlen
gerechnet werden kann, was im Haushalt eingestellt werden soll. Dann stellte Herr Egert die Frage, in welcher Höhe
man kommunal mit der Sonderumlage rechnen könne? Er sagte, man wisse heute noch
nicht, wie das ganze finanziert werden soll.
Herr Dittmann warb nochmals
ausdrücklich für den Antrag der Fraktion DIE LINKE., das Ganze auf einen
testierten Jahresabschluss zu legen. Er sagte nochmals, dass wir als Landkreis
kein eigenes Geld haben, es gibt nur zwei ernstzunehmende
Finanzierungsgrundlagen, zum einen die Zuweisungen des Landes und die
Kreisumlage. Eine Rückerstattung wird genau an diesen Voraussetzungen
scheitern.
Herr Dittmann ist der Meinung,
wenn von einer Umlagefinanzierung geredet werden muss, dann ist tatsächlich der
Vortrag der Fraktion DIE LINKE., dass aufgrund eines geprüften
Jahresabschlusses rückwirkend zu erstatten ist, der einzig richtige Weg.
Herr Krillwitz merkte an, dass
für ihn die Diskussion hier völlig am Thema vorbei ginge. Heute soll
entschieden werden, ob es politisch gewollt ist, dass die Frauenklinik in
Bitterfeld wieder aufgebaut wird und ob wir bereit sind, das Defizit als
Landkreis zu tragen. Alle angesprochenen Themen stehen nicht in der
Beschlussvorlage, diese Themen kann man alle später klären. Er erklärte, dass
wir Verantwortung für die Bürger haben und die ganzen Details später geklärt
werden sollten.
Herr Schulze erklärte, dass
die Diskussion um die Finanzierung wichtig sei, denn im Nachhinein zu klären,
wer bezahlt, wird nicht funktionieren.
Herr Schenk teilte die
Meinung der Fraktion DIE LINKE: ausdrücklich, dass ein testierter
Jahresabschluss notwendig ist. Weiterhin teilte er die Meinung, dass die
Quersubventionierung betrachtet werden muss. Das schließe aber nicht aus, dass
dennoch ein Zuschuss bezahlt werden muss. Er sagte, dass wenn der
Wirtschaftsplan des Gesundheitsausschusses von vornherein ein Defizit
beinhaltet, dieses Defizit durch den Kreis ausgeglichen werden muss. Dies
geschieht dann durch die Kreisumlage. Wenn aber die Zahlen des
Wirtschaftsplanes nicht eingehalten werden, wenn es niedriger oder höher ist,
dann muss dementsprechend ausgeglichen werden. Es sei bei kreisangehörigen
Gesellschaften üblich, so zu verfahren. Er sieht somit eine Möglichkeit das
Problem zu lösen, und damit den tatsächlich notwendigen und erforderlichen
Ausgleich vorzunehmen.
Es gab keine weiteren Nachfragen.
Herr Wolpert ging dann über
zur Abstimmung.
Er ließ darüber abstimmen: „Der Kreistag stimmt zu, dass die
Geschäftsführung des Klinikums nicht nur die Voraussetzungen zum Wiederaufbau
schafft, sondern dass der Landrat beauftragt wird, sofort die Geschäftsführung
damit zu beauftragen.“
Der Änderungsantrag zu Ziffer 1. wurde mehrheitlich mit 21 Ja-Stimmen,
bei 7 Nein-Stimmen und 17 Enthaltungen, bestätigt.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE., den Punkt 2 zu ergänzen,
wurde mehrheitlich bestätigt.
Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Punkt 2, dass die eingezahlten
Mittel dann zurückzuzahlen sind, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Punkt 3 wurde
mehrheitlich bestätigt.
Der Änderungsantrag der AfD-Fraktion zum Punkt 4, dass im Vorfeld der
Klageerhebung weitere Geschäftsführer oder Aufsichtsratsvorsitzende kommunaler
Krankenhäuser angesprochen werden um eine mögliche Zusammenarbeit zu prüfen;
und zu prüfen, ob eine Klage gegen den Krankenhausplan verstößt, wurde
mehrheitlich abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zu Punkt 5, dass der
Kreistag überprüft und aktualisiert jährlich die Beschlusslage, wurde
mehrheitlich bestätigt.
Herr Wolpert ließ sodann über
die gesamte Beschlussvorlage abstimmen.
Die Vorlage
0154/2020 wurde mehrheitlich mit 32 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen, bei 4
Enthaltungen, bestätigt.