Sitzung: 09.09.2020 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 3
Vorlage: BV/0153/2020
Herr
Hauschild
bat um die Aufnahme der Summe in der Beschlussvorlage, um wie viel Mehrkosten
es sich handelt. Des Weiteren fragte Herr
Hausschild, ob durch die freiwillige überplanmäßige Ausgabe der Weiterbau
der Pflichtaufgabe Völkerfreundschaft gefährdet ist?
Frau
Bunge
erklärte hierauf hin, dass sich der Text der Vorlage auf die Turnhalle bezieht.
Wir sind bei der Turnhalle im Rahmen der Schulinfrastruktur nicht soweit, dass
wir in diesem Jahr die Ausgaben tätigen, hier gibt es für nächstes Jahr den
erneuten Haushaltsansatz. D.h., das was wir dieses Jahr herausziehen muss dann
im nächsten Jahr eingestellt werden, aber um weiter bei dem Industrie- und
Filmmuseum arbeiten zu können, müssen wir auf diese Mittel zurückgreifen. Es
hat keine Auswirkung und hat auch nichts mit den Mehrkosten der Schule zu tun. Frau Bunge teilte weiterhin mit, dass
bei den finanziellen Auswirkungen für 2020 ein Gesamtbetrag ausgewiesen ist.
Das sind die Baukosten, die höher sind, als damals im Fördermittelbescheid. Es
ist im Jahr 2020 schon ein höherer Haushaltsansatz beschlossen worden, aber
hinterlegt ist jetzt hier der Gesamtbetrag für das Jahr 2020. D.h. also, es
kann nur noch weiter gebaut und auch die Fördermittel in Anspruch genommen
werden, wenn wir diese Mittel verwenden.
Herr
Hauschild
nahm zur Kenntnis, dass durch die Aussage von Frau Bunge die Turnhalle mit
einem neuen Haushaltsansatz 2021 realisiert werden muss, was dann eines
Kreistagsbeschlusses bedarf, aber der Weiterbau der Völkerfreundschaft nicht an
einen Beschluss gehindert ist, wenn man außerplanmäßig Gelder zur Verfügung
stellt?
Dies bejahte Frau Bunge.
Herr
Hauschild
fragte nach, welche Zahlen nun genau aufgenommen werden?
Frau
Bunge
erklärte, das für Baukosten im Haushaltsansatz i.H.v. 2.290.000 EUR
veranschlagt wurden. Es ist noch ein Gesamtmehrkostenbetrag von ca. 1.234.000
EUR enthalten.
Das hat nichts damit zu tun, dass wir schon im
Haushalt 2020 was beschlossen haben, sondern man muss das Gesamtjahr sehen.
Deswegen ist dieser Betrag der Verbindliche. Der Betrag von 966.621,85 EUR, das
war bisher noch nicht beschlossen für das Jahr 2020, muss letztendlich gezahlt
werden, zu dem, was schon im Haushalt beschlossen worden ist. Die Zahl
erscheint nirgends, da wir die finanziellen Auswirkungen komplett für das Jahr
2020 dokumentieren müssen, und das einschließlich der Zahlen, die wir schon im
Haushaltsbeschluss hatten.
Herr
Hauschild
erklärte, wenn über außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen beschlossen
wird und sich über die Höhe geeinigt wird, dann braucht man diesen Beschluss
nicht. Wenn etwas beschlossen wird muss man auch wissen, worüber man beschließt
und wenn hier steht, dass man über außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen
beschließt, aber keinen Vertrag dazu benennt, dann braucht man hierrüber auch
nicht zu beschließen.
Frau
Bunge
sicherte zu, noch einmal im Beschlussvorschlag die genaue Summe aufzuführen.
Herr Schulze ließ so dann abstimmen.
Die Vorlage 0153/2020 wurde einstimmig mit 7 Ja-Stimmen, bei 3
Enthaltungen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.