Sitzung: 28.01.2021 Kreis- und Finanzausschuss
Vorlage: BV/0264/2021
Herr Lucas gab Informationen
anhand der als Anlage beigefügten Rede zum Haushalt.
Herr Schulze bat Herrn Speer,
über die Problematik Telefonanlage Auskunft zu erteilen.
Herr Speer führte aus, dass
es am 27.01.20201 eine Beratung zur geplanten Telefonkommunikationsanlage gab.
Hierzu erfolgte im letzten Jahr eine Vergabe für das Ingenieurbüro, den
Zuschlag gab es dann für die Firma VIC-Consult. Die Vergabeunterlagen werden
spätestens am Montag vorliegen, die eingeplanten Kosten für 2021 werden aber
überschritten. Der Mietvertrag für die derzeit vorhandene TK-Anlage und einem
Großteil der Netzwerkkomponenten mit der Firma Telco wird zum 31.12.2021
auslaufen und nun muss so schnell wie möglich – auch unter der Maßgabe, dass
weniger Geld eingeplant war – die Vergabe vollzogen werden. Mit der jetzigen
Anlage kann nur ein „kleines Callcenter“ bedient werden (Corona-Callcenter),
mit der neuen Anlage sollen mindesten 100 Call-Agents arbeiten können.
Weiterhin sollen die Heimarbeitsplätze ausgebaut werden (ca. 385 Arbeitnehmer
in Heimarbeit) – zur Zeit wird mit eigener Technik gearbeitet (Telefonie mit
eigenem Telefon, eigener Drucker, etc. welche von der Verwaltung nicht
erstattet werden), mit der neuen Anlage sollen Soft-Clients auf den PCs mit der
TK-Anlage installiert werden, mit denen über die aufgebaute Leitung telefoniert
werden kann zzgl. verschiedene andere Funktionen, die die Arbeit im Homeoffice
erleichtern sollen. Weiterhin soll in die TK-Anlage ein Alarmsystem eingeführt
werden, dass unabhängig von der TK-Anlage funktionieren soll.
Es muss das jetzige bestehende E-Mail-System von Lotus auf Microsoft Exchange
umgestellt werden, auch das ist Teil der Ausschreibung.
Herr Speer erklärte, dass es sich um
eine sehr komplexe Aufgabe handelt und wir uns in zeitlicher Not befinden und
schnellstmöglich – mit Zustimmung – die Mittel im Haushalt bereitstellen und
auf Genehmigung hoffen müssen.
Herr Egert sagte, dass
permanent von einem Callcenter und permanent von 350 Homeoffice-Plätzen
ausgegangen wird. Ist dann gegengerechnet, dass diese Mitarbeiter dann nicht
permanent vor Ort sind und hier Kosten gespart werden können?
Herr Speer antwortete, dass
ein Bedarf für die Callcenter-Agents mit 100 Lizenzen angemeldet ist. Bei den
Heimarbeitsplätzen wird zukünftg von 500 ausgegangen.
Herr Schulze erklärte ergänzend,
dass diese zusätzlich zu den bestehenden Arbeitsplätzen angedacht sind, die
derzeitige Anlage kann dies nicht bewältigen und ist an ihre Grenzen gekommen.
Ob zukünftig Arbeitsplätze in der Verwaltung eingespart werden können, kann
derzeit noch nicht gesagt werden – das muss dann die Praxis zeigen.
Herr Dr. Rittner von der Firma
VIC-Consult stellte anhand der als Anlage beigefügten Darstellung die
Telekommunikationsanlage vor.
Herr Speer ergänzte, dass
nur die Standorte aufgeführt wurden, die im Moment direkt mit der TK-Anlage
verbunden sind. Für diverse andere Standorte (Kreismusikschulen,
Kreisvolkshochschulen, Kreismedienstellen, Kreisstraßenmeisterei) wurde
begonnen, über Telekom-Cloud PPX eine Abhilfe zu schaffen, aber wenn das
„Großvorhaben“ erledigt ist werden diese Standorte nach und nach in den
TK-Anlage-Verbund integriert.
Herr Urban mahnte an, dass
am heutigen Tage über eine solch große Summe eine positive Entscheidung
erwartet wird. Von ursprünglich 500.000 € eingeplanten Kosten geht man jetzt
auf über 2.000.000 €, dabei sind wir derzeit in einer haushaltslosen Zeit. Ob
das ganze Vorhaben haushaltstechnisch umsetzbar sei, stellte Herr Urban in Frage und wollte wissen,
aus welchen Gründen erst jetzt mit der Vorstellung und Ausschreibung begonnen
wird?
Herr Speer antwortete, dass der
Grund hierfür Mehrarbeit war und die Vorbereitung für diese Ausschreibung mehr
Zeit in Anspruch genommen hatte, als ursprünglich geplant.
Dr. Rittner ermahnte, dass
wenn am 15.02.2021 mit der Ausschreibung begonnen wird, kann im Juni mit dem
Workshop begonnen werden. Die Lieferzeiten betragen derzeit ca. 8 Wochen, es
kann frühestens im August mit der Migration begonnen werden. Wenn alles gut
läuft, kann frühestens im September mit der Telefonanlage angefangen werden und
ob dann alles bis zum 31.12.2021 läuft, ist ein wahrer Kraftakt.
Herr Egert fragte ob bei den
Endgeräten noch Handlungsspielraum bzgl. den Preisen besteht?
Herr Dr. Rittner erklärte, dass die
Telefone bei ca. 1000 Stück einen Preis von ca. 130.000 € ausmachen; ob diese
am Ende 10 € mehr oder weniger kosten, macht beim Endpreis nicht viel aus.
Herr Egert fragte Herrn
Lucas, ob es Möglichkeiten der Finanzierung gibt, z. B. die Hardware wird über
Kooperation mit der Bank angeschafft und es gibt Möglichkeiten, dass man die
Kosten auf die Nachfolgejahre verteilt, damit nicht sofort diese Einmalausgabe
für den Haushalt zu buche steht?
Herr Lucas antwortete, dass es sich
beim Kauf um ein kreditähnliches Geschäft handelt und dieses muss genehmigt
werden. Wir haben einen Mehrbedarf im Finanzhaushalt von ca. 1.083.000 €, ein
Kredit sowie ein Leasing wäre genehmigungspflichtig. Das Problem liegt auch in
der Zeit, denn wir haben ein Kreditvolumen von 9,5 Mio. € plus der 1 Mio. €,
dann liegen wir bei 10,5 Mio. €, welche erst einmal genehmigt werden müssten.
Herr Dr. Rittner erklärte, dass
die Kaufoption die kostengünstigste ist, Miete ist sehr teuer und Leasing wird
am Ende auch teurer.
Herr Dittmann fragte, was
passiert, wenn der Zeitplan nicht eingehalten werden kann? Gibt es einen Plan
B? Wenn das PC-Netzwerk zum 31.12.2021 nicht mehr funktioniert, tritt die
Arbeitsunfähigkeit der kompletten Kreisverwaltung ein; welche
Verlängerungsoptionen gibt es für das bestehende System, um für den Fall
gewappnet zu sein, dass die geplante Umstellung bis zum 31.12.2021 nicht
erfolgreich sein wird?
Herr Dr. Rittner antwortete, dass
man im Vergaberecht Gefahr im Verzug erklären kann und damit das Verfahren
außer Kraft setzt, um so ein halbes Jahr zu sparen. Wenn man ein weiteres Jahr
die vorhandene Anlage mietet, wird mit Sicherheit ein unverschämter Preis
angeboten. Weiterhin ist das System am Ende der Ausbaugrenzen. Plan B wäre, die
Vergabe einzusparen.
Herr Lucas gab an, dass es
im investiven Bereich ein Mehrbedarf von 1.081.142,72 € gibt, das wäre über
eine mögliche Kreditaufnahme möglich. Im Ergebnishaushalt haben wir durch die
Verschiebung einen Mehrbedarf von ca. 85.000 €; hier wäre der Vorschlag, da das
Corona-Konto aufgrund der derzeitigen Situation auf 500.000 € aufgestockt
wurde, dass hier zu reduzieren. Folgekosten ab 2022 sind ca. 89.000 €
einzuplanen. Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf soll die Kreisumlage auf
39,1 % gesenkt werden und auch das gegenüber den Kommunen unverzüglich, denn
der alte Hebesatz von 42,9 gilt weiter bis zum Erlass des Bescheides. Deswegen
entsteht hier Druck, wie weiter mit der Haushaltsplanung umgegangen wird.
Herr Wolkenhaar sieht ein
erhebliches Problem in der zeitlichen Umsetzung, denn weder steht der Haushalt,
noch kann die Vergabe mit den Haushaltsmitteln gestartet werden, die Vergabe
wird europaweit nicht in der Zeit funktionieren. Fehlt bei der
Komplettausschreibung nur eine Kleinigkeit, dann wird nochmal veröffentlicht
und bis 31.12.2021 kann die Anlage in der geplanten Form vergaberechtlich nicht
umgesetzt werden oder es gibt ein Verfahren vor der Vergabekammer. Herr Wolkenhaar fragte, ob die Switche
nicht schnellstmöglich ersetzt werden können (in einem separaten Verfahren), um
Zeit zu gewinnen und dann im zweiten Schritt die Telefonanlage auf ein Niveau
zu heben, dass die Verwaltung zum 01.01.2022 arbeitsfähig ist. Danach kann im
dritten Schritt die Integration der E-Mail-Konten, Server u. ä. stattfinden und
die alte Telefonanlage für ein weiteres Jahr gemietet werden, um hier Zeit zu
finden. Wäre diese schrittweise Vorgehensweise eine Alternative?
Herr Dr. Rittner erklärte, dass
die Switche nicht am PC sondern an den vorhandenen Telefonen angeschlossen
sind, d. h. es müssen nicht nur die Switche sondern auch die Telefone getauscht
werden und somit muss dann vorher die Telefonanlage ausgetauscht werden.
Herr Urban legte nahe, einen
bezifferbaren Plan-B vorzulegen und bat nochmals um Angabe der Kosten, was die
Verlängerung der derzeitigen Anlage für ein Jahr ausmachen würde.
Herr Sonnenberger erklärte, dass
man wohl nicht darum herum kommen wird, beide Varianten parallel zu versuchen.
Er sprach sich dafür aus, nicht alles einzeln, sondern alles auf einmal
auszutauschen. Herr Sonneberger
wandte sich an Herrn Lucas, hier eine Lösung vorzuschlagen. Er ist der Meinung,
dass hier wahrscheinlich ein Kauf die beste Variante (vor Leasing oder Miete)
wäre und das Geld muss irgendwo gefunden werden.
Herr Dittmann mahnte an, dass sich
über Förderungen nicht mehr unterhalten werden muss, wenn die Verwaltung nicht
arbeiten kann und schlug vor, z. B. die Baumaßnahmen ohne Förderung (ca. 3,5
Mio. €) anzuschauen, ob man hier nicht das erforderliche Geld für die TK-Anlage
herbekommen kann. Es sollte überlegt werden, alles was nicht durch Förderung
belegt ist, „auf Eis zu legen“ und dafür zu sorgen, dass die Verwaltung
arbeitsfähig ist.
Das alles kann aber nicht in so kurzer Zeit besprochen und entschieden
werden und somit schlug Herr Dittmann
weiter vor, den geplanten Kreistag vom 18.02.2021 auf einen späteren Zeitpunkt
zu verschieben.
Auch Herr Maaß empfand den
Zeitraum, dass die neue Anlage ab dem 01.01.2022 laufen soll, als kaum
realisierbar. Gerade in der jetzigen Situation (Corona) sind die Bedingungen
noch erschwerter, es gäbe keine Garantie, dass das neue System zum Januar 2022
in Betrieb genommen werden kann, also ist die Frage nach einem Plan-B nicht vom
Tisch. Auch Herr Maaß ist für die
Anschaffung der TK-Anlage im Ganzen und regte ebenfalls an, den nächsten
Kreistag zu verschieben.
Herr Egert gab zu bedenken, dass bei
dem Verfahren, beide Varianten gleichzeitig zu betreiben, noch höhere Kosten
entstehen werden. Herr Egert fragte,
ob bei den Steuern und Abgaben sowie bei den sonstigen Transferleistungen auch
Einsparungen getätigt werden können?
Herr Wolkenhaar merkte an, dass die
Definition des Leistungsumfanges durch die Firma VIC-Consult und Herrn Speer
erfolgte. Es gibt bisher noch keine Definition, was der Kreistag hiervon
umsetzen möchte. Weiterhin sagte Herr
Wolkenhaar, dass bisher immer noch kein Plan-B vorgelegt wurde. Wäre es
möglich, dass bis zum nächsten Kreistag am 18.02.2021 folgende Informationen
vorgelegt werden: Was kostet eine Verlängerung der bestehenden Anlage für 1
Jahr? Welche Maßnahmen könnten aus diesem Gesamtprojekt zeitlich in der
Umsetzung gestreckt werden? Was muss in 2021 tatsächlich kostenmäßig
dargestellt werden und was könnte noch ins nächste Jahr geschoben werden?
Herr Wolkenhaar fragte, inwieweit
durch diese Auftragserhöhung noch ein „Nachschlag“ von dem Planer zu erwarten
sei?
Herr Speer antwortete, dass sich die
Kosten des Planers nicht erhöhen werden, dieser wird nach den festgelegten
Leistungsstufen bezahlt, mit Ausnahme von Sonderterminen, zu denen der Planer
eingeladen wird. Diese müssten dann wahrscheinlich extra bezahlt werden.
Weiterhin wies Herr Schulze
darauf hin, dass es heute um die Vorstellung der Telefonanlage und nicht um die
Ausschreibung als solches geht.
Herr Schulze bat eindringlich, dass
im nächsten Kreistag der Haushalt beschlossen werden kann und schlug vor, die
heutige Haushaltsberatung auf einen zusätzlichen Kreis- und Finanzausschuss zu
verschieben um bis dahin neue Lösungsvorschläge unterbreiten zu können.
Es wurde sich mit allen anwesenden Mitgliedern darauf geeinigt, dass am
11.02.2020, 17.00 Uhr, im Kreistagssitzungssaal, die Beratung fortgeführt wird.
Herr Lucas merkte an, dass
die Unterlagen aufgrund der Kurzfristigkeit dann ggf. erst 2 Tage vor der Sitzung
an die Mitglieder verschickt werden können.
Weiterhin sagte Herr Lucas bzgl. der
Sonderzahlungen, dass wir für die Kosten der Unterkunft der Corona Pandemie
einmalig 4,9 Mio. € zur Abminderung der Mehrbelastung erhalten, diese sind mit
eingeflossen und waren eine einmalige Sache.
Herr Egert fragte, inwiefern hier eine Anpassung an
die aktuelle Steuersituation erfolgen kann?
Weiterhin sollte das Volumen für die Telefonanlage nochmals überdacht werden,
denn wenn 350 Homeoffice Arbeitsplätze geschaffen werden, dann sollte auch bei
den Verwaltungskosten und Heizkosten geschaut werden, ob hier Einsparungen
gemacht werden können.
Herr Egert fragte, ob bis
zum 11.02.2021 geprüft werden kann, ob die Telefonanlage auch zum 19.02.2021
ausgeschrieben werden kann und zum Kreistag am 18.02.2021 noch eine
Verpflichtungsermächtigung geschlossen werden kann?
Herr Schulze erklärte, dass
dies mit der Vergabestelle erörtert werden wird.
Herr Roi bat um
Stellungnahme bzgl. des HLF Aken, da es hier Befürchtungen des Bürgermeisters
gibt, dass die Finanzierung gefährdet sei.
Herr Schulze antwortete, dass man
davon ausgeht, dass das Landesverwaltungsamt uns die von seitens des
Innenministeriums angekündigte Stellungnahme übersendet, dass das Geld dann
auch an die Kommune zurückgezahlt wird.
Frau Zerrenner nahm Bezug auf
Seite 10 – Ursache für die Ergebnisverschlechterung gegenüber dem
fortgeschriebenen Planansatz sind außerplanmäßige Rückstellungszuführungen für
mögliche Zahlungen an das BIG Hotel sowie für den Zinsanteil der Rückforderung
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Höhe von ca. 500.000 € - und
fragte, woher das kommt?
Herr Krüger antwortete, dass es im
Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse des Jobcenter für die Jahre 2013 und
2014 Rückforderungen des BMAS gegenüber dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld als
zugelassener kommunaler Träger gab, zum damaligen Zeitpunkt gab es diese
Rückstellungsbildung im Hinblick auf die angedrohte Klage gegen den Landkreis.
Die Klage ist derzeit anhängig und es werden Schriftsätze ausgetauscht.
Frau Zerrenner nahm weiter Bezug
zu Seite 32 – bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen ist für 2020
und für 2021 der gleiche Betrag in Höhe von 859.000 € ausgewiesen, und fragte,
ob sich hier die Zahl tatsächlich nicht ändert? Es werden weniger Flüchtlinge,
da müsste auch die Zahl der UMAs zurückgehen?
Herr Böddeker antwortete, dass die UMAs mit der Anzahl der Flüchtlinge nichts zu tun haben. Es gibt eine feste Aufnahmenquote vom Land, eine Sollzahl, welche dieses Jahr nicht erfüllt wurde, nächstes Jahr wohl auch nicht. Zugrunde gelegt wurde die Anzahl der Plätze, die zur Verfügung gestellt werden müssten, nicht die Anzahl der tatsächlichen UMAs.