Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 6, Enthaltungen: 2

Herr Roi stellte die Frage, ob es sich bei dem Antrag der 4 Fraktionen um einen Änderungsantrag handelt, der diesen Antrag ersetzen soll?

Frau Schilling, Geschäftsführerin der Regionalen Planungsgemeinschaft, informierte zu den Tätigkeiten der Regionalen Planungsgemeinschaft. Den Gemeinden wurde eine Hilfestellung gegeben, wie man gesamträumliche Konzepte erarbeiten kann, für diese Nutzungsart. Muss man das überhaupt? Es ist die Frage zu stellen, ob dem Bau von Freiflächenanlagen in der Größenordnung nach Baugesetzbuch überhaupt zulässig sind. Die BV-Freiflächenanlage ist nicht privilegierte Anlage. Aus dem Grund kann die Regionale Planungsgemeinschaft keine Flächen dafür ausweisen. Privilegierungstatbestand sind die landwirtschaftliche Nutzung und die Windkraftanlagen. BV-Anlagen sind keine privilegierte Nutzung und laut § 35 Baugesetzbuch ist der Außenbereich freizuhalten. Die Gemeinde kann in Einzelfällen B-Pläne aufsetzen, um ein Planungsrecht im Außenbereich zu schaffen. Von Einzelfällen kann man jetzt nicht reden.

Die Gemeinden selbst müssen auf Anfragen von Investoren oder Bodeneigentümern nicht planen. Eine Planungspflicht besteht nicht.

Es ist jedoch erforderlich, vor Ort klare Konzepte vorzulegen. Man wird sich dazu verständigen, am 30.04.21 ist die Regionalversammlung. Dort wird das Ergebnis vorgestellt.

Herr Egert gab an, dass man über das EEG die Maßgabe hat, dass 200 Meter neben der Autobahn Photovoltaikflächen entstehen können. Er fragte Frau Schilling, ob solches bereits angedacht sei, es nicht in Frage kommt oder sowieso nicht verfügbar ist, weil es Bundeseigentum ist.

Frau Schilling erklärte, wenn die Gemeinde ein gesamträumliches Konzept erarbeitet, sollte es völlig unabhängig von Fördermitteln, vom Land, von den Wünschen der Bodeneigentümer sein. Hier muss man sich mit den städtebaulichen Begebenheiten der Gemeinde auseinandersetzen. Die Förderkulisse hat für die Gemeinde keine Bedeutung, sondern nur für den Investor. Hier erfolgt eine städtebauliche Planung. Frau Schilling rät dazu, es insofern abzugeben.

Herr Urban fragte, ob es sich bei den Dachflächen nur um Gewerbedachflächen oder alle Dachflächen handelt.

Frau Schilling erklärte, dass alle Dachflächen der gesamten regionalen Planungsgemeinschaften aufgenommen wurden. 12% der Dachflächen sind bereits belegt.

Herr Schulze stellte die Bitte an die Fraktionsvorsitzenden, im Antrag „die Beauftragung des Vorsitzenden der Regionalen Planungsgemeinschaft“ zu streichen.

Herr Dittmann erklärte, dass der Antrag der Fraktionen als Alternative zum Antrag der AfD-Fraktion zu verstehen ist, als weitergehende Änderung, welche im Idealfall diesen Antrag ersetzen kann. Er merkte an, dass in der Sachdarstellung bis zur nächsten Kreistagssitzung noch das eine oder andere präzisiert wird.

Herr Roi verwies auf die Geschäftsordnung. Man kann hier nicht einen kompletten Tagesordnungspunkt austauschen.

 

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mehrheitlich mit 2 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen, bei 2 Enthaltungen, abgelehnt.

 

Der Antrag der Fraktion CDU-FDP, SPD-Grüne, Freie Wähler und DIE LINKE. wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen, bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen, mit der Änderung, dass der Passus „die Beauftragung des Vorsitzenden der Regionalen Planungsgemeinschaft“ entfernt wird.