Sitzung: 06.05.2021 Kreistag
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 8, Enthaltungen: 5
Vorlage: BV/0288/2021
Der Landrat wird in seiner
Funktion als Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft
Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg beauftragt, sich dafür einzusetzen, die Nutzung
von landwirtschaftlichen Flächen auszuschließen.
Der Landrat wird in seiner Funktion als Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg außerdem beauftragt, die Handreichung „Baurechtliche und regionalplanerische Beurteilung und Bewertung von großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Freiraum der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ zu aktualisieren.
Herr Dittmann bezog
sich auf den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP, Freie Wähler,
SPD-Grüne und Die LINKE. Es handelt sich hierbei um den weitergehenden Antrag.
In der letzten Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses gab es 2 Korrekturen.
Es muss im Beschlusstext lauten, dass der Landrat als Mitglied der
Planungsgesellschaft aufgefordert wird und nicht in seiner Eigenschaft als
Vorsitzender. Er bat darum, auf Seite 1 des Antrages, den vorletzten Anstrich
zu streichen. Es geht hier nicht nur um eine Maßnahme, die im Landkreis aktuell
im Raum steht. Im Stadtgebiet Zerbst bestehen konkrete Vorhaben für eine Fläche
von 5 Hektar. Das wird im gesamten Landkreis um sich greifen.
Herr Roi bemerkte,
dass man sich im Beschlussantrag direkt auf das Projekt zwischen den
Ortschaften Zehbitz und Salzfurth positioniert, ohne eine Entscheidung des südlichen
Anhalts rechtsverbindlich beeinflussen zu können. Man kann jedoch als Kreistag
ein Signal zu diesem konkreten Großprojekt senden. Wenn man es jetzt nicht so
beschließt, ist das nicht mehr seine Intension. Er bat die Einreicher, sich
noch einmal zu verständigen, ob der Änderungsantrag als Ergänzung genommen
wird. Der 2. Punkt ist das Selbe, was übernommen wird. Er möchte, dass der 1.
Satz im Beschlussantrag enthalten bleibt.
Herr Wolpert ging
davon aus, dass auch im Antrag der AfD-Fraktion das Wort „Vorsitzender“
gestrichen wird. Man kann den Vorsitzenden nicht beauftragen. Der
Änderungsantrag der anderen Fraktionen umfasst den Punkt der Ablehnung nicht.
Deshalb ist er in Gänze nicht der weitergehende Antrag, im 2. Teil schon, aber
nicht im 1. Teil.
Er fragte, ob bei der
Abstimmung die beiden Teile getrennt werden sollen. Er machte den Vorschlag,
zunächst über den 2. Teil abzustimmen und danach über den Gesamtantrag mit Teil
1 und Teil 2.
Herr Dittmann beantragte
eine Unterbrechung der Sitzung. Darüber wurde einstimmig abgestimmt und die
Sitzung wurde für 5 Minuten unterbrochen.
Herr Wolpert wies
darauf hin, dass der Punkt 1 in die Planungshoheit der Gemeinde eingreift und
rechtlich schwierig sein dürfte.
Herr Maaß stellte
einen Änderungsantrag, die Nutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen für
Solaranlagen zu streichen.
Herr Schulze
erklärte, dass dieser Antrag in die kommunale gemeinheitliche Planungshoheit
eingreift.
Frau Rinke erklärte,
dass Herr Roi mit dem Antrag in die Planungshoheit der Gemeinde eingreifen
würde, was nicht möglich ist. Der Kreistag kann es nicht umsetzen und der
Landrat würde den Beschluss kassieren müssen, da er nicht rechtens ist.
Herr Dittmann
erklärte, dass man versucht, einen Weg zu finden, der in der Realität auch
Stand hält und umsetzbar ist. Deshalb muss ein Handlungsfaden entwickelt
werden, der den jeweiligen lokalen Besonderheiten Rechnung trägt und einem
großen Flächenverzehr landwirtschaftlicher Nutzfläche für Photovoltaik nicht
Tür und Tor öffnet. Er plädierte dafür, dass es dabei bleibt, wie hier im
Antrag dargestellt wird. Man wird sich im Beschlusstext auf das konzentrieren,
was die Handlungskompetenz des Kreistages betrifft.
Herr Loth bezog sich
auf die Bezeichnung des Landrates im Antrag. Er wurde als „Mitglied und
Vorsitzender“ bezeichnet. Er sah es nicht als rechtswidrig an. Es handelt sich
hierbei lediglich um eine Ergänzung zum Titel. Des Weiteren erklärte er, dass
man nicht in die Planung eingreifen will, sondern erfahren hat, dass die Fläche
von der Planungsgesellschaft nicht berücksichtigt wurde. Man möchte, dass der
Planungsgesellschaft ein Antrag vom Landrat vorliegt, wo drin steht, dass es
eine Vorrangfläche für Nahrungsmittel und Umweltschutz wird.
Herr Egert ging
davon aus, dass niemand dafür ist, eine Mega-Solaranlage im Landkreis zu haben.
Man weiß aber bereits jetzt, dass die Thematik Photovoltaik kommt, auch auf
landwirtschaftlichen Flächen. Man sollte hier jedoch nach vorne schauen. Es
sollten Kriterien aufgestellt werden. Als erstes ist auf die Dachflächen zu
schauen und als zweites auf Flächen, die noch möglich sind.
Herr Roi erklärte,
dass es sich bei dem Thema Mega-Solaranlage um eine klare Positionierung des
Kreistages handelt. Man kann hier nicht immer alles offen lassen, dies hat Herr
Maaß auch so bestätigt.
Herr Wolpert schlug
vor, über die vorliegenden Anträge abzustimmen.
Es liegt ein Änderungsantrag
der Fraktion DIE LINKE. zum Änderungsantrag vor. Der 1. Teil des
Änderungsantrages der Fraktionen soll insoweit geändert werden, dass der 1.
Satz geändert wird, dass die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen
auszuschließen ist.
Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich
mit 23 Ja-Stimmen und 20 Gegenstimmen, bei 4 Enthaltungen bestätigt.
Der Änderungsantrag der 4 Fraktionen in der geänderten Fassung, d.h.
der 1. Teil, wie ihn die Fraktion DIE LINKE. beschlossen hat und der 2. Teil,
wie die übrigen Fraktionen es beantragt haben, wurde mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen, bei 5
Enthaltungen, bestätigt.
Beim ursprünglichen Antrag der AfD-Fraktion wurde der 2.
Teil bereits ersetzt. Der 1. Teil, dass der Kreistag Anhalt-Bitterfeld die
geplante Solaranlage ablehnt, wurde mehrheitlich
mit 12 Ja-Stimmen und 32 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt.