Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 34, Nein: 8, Enthaltungen: 5

Der Landrat wird in seiner Funktion als Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg beauftragt, sich dafür einzusetzen, die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen auszuschließen.

 

Der Landrat wird in seiner Funktion als Mitglied der Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg außerdem beauftragt, die Handreichung „Baurechtliche und regionalplanerische Beurteilung und Bewertung von großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Freiraum der Planungsregion Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg“ zu aktualisieren.

 


Herr Dittmann bezog sich auf den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP, Freie Wähler, SPD-Grüne und Die LINKE. Es handelt sich hierbei um den weitergehenden Antrag. In der letzten Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses gab es 2 Korrekturen. Es muss im Beschlusstext lauten, dass der Landrat als Mitglied der Planungsgesellschaft aufgefordert wird und nicht in seiner Eigenschaft als Vorsitzender. Er bat darum, auf Seite 1 des Antrages, den vorletzten Anstrich zu streichen. Es geht hier nicht nur um eine Maßnahme, die im Landkreis aktuell im Raum steht. Im Stadtgebiet Zerbst bestehen konkrete Vorhaben für eine Fläche von 5 Hektar. Das wird im gesamten Landkreis um sich greifen.

Herr Roi bemerkte, dass man sich im Beschlussantrag direkt auf das Projekt zwischen den Ortschaften Zehbitz und Salzfurth positioniert, ohne eine Entscheidung des südlichen Anhalts rechtsverbindlich beeinflussen zu können. Man kann jedoch als Kreistag ein Signal zu diesem konkreten Großprojekt senden. Wenn man es jetzt nicht so beschließt, ist das nicht mehr seine Intension. Er bat die Einreicher, sich noch einmal zu verständigen, ob der Änderungsantrag als Ergänzung genommen wird. Der 2. Punkt ist das Selbe, was übernommen wird. Er möchte, dass der 1. Satz im Beschlussantrag enthalten bleibt.

Herr Wolpert ging davon aus, dass auch im Antrag der AfD-Fraktion das Wort „Vorsitzender“ gestrichen wird. Man kann den Vorsitzenden nicht beauftragen. Der Änderungsantrag der anderen Fraktionen umfasst den Punkt der Ablehnung nicht. Deshalb ist er in Gänze nicht der weitergehende Antrag, im 2. Teil schon, aber nicht im 1. Teil.

Er fragte, ob bei der Abstimmung die beiden Teile getrennt werden sollen. Er machte den Vorschlag, zunächst über den 2. Teil abzustimmen und danach über den Gesamtantrag mit Teil 1 und Teil 2.

Herr Dittmann beantragte eine Unterbrechung der Sitzung. Darüber wurde einstimmig abgestimmt und die Sitzung wurde für 5 Minuten unterbrochen.

Herr Wolpert wies darauf hin, dass der Punkt 1 in die Planungshoheit der Gemeinde eingreift und rechtlich schwierig sein dürfte.

Herr Maaß stellte einen Änderungsantrag, die Nutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen für Solaranlagen zu streichen.

Herr Schulze erklärte, dass dieser Antrag in die kommunale gemeinheitliche Planungshoheit eingreift.

Frau Rinke erklärte, dass Herr Roi mit dem Antrag in die Planungshoheit der Gemeinde eingreifen würde, was nicht möglich ist. Der Kreistag kann es nicht umsetzen und der Landrat würde den Beschluss kassieren müssen, da er nicht rechtens ist.

Herr Dittmann erklärte, dass man versucht, einen Weg zu finden, der in der Realität auch Stand hält und umsetzbar ist. Deshalb muss ein Handlungsfaden entwickelt werden, der den jeweiligen lokalen Besonderheiten Rechnung trägt und einem großen Flächenverzehr landwirtschaftlicher Nutzfläche für Photovoltaik nicht Tür und Tor öffnet. Er plädierte dafür, dass es dabei bleibt, wie hier im Antrag dargestellt wird. Man wird sich im Beschlusstext auf das konzentrieren, was die Handlungskompetenz des Kreistages betrifft.

Herr Loth bezog sich auf die Bezeichnung des Landrates im Antrag. Er wurde als „Mitglied und Vorsitzender“ bezeichnet. Er sah es nicht als rechtswidrig an. Es handelt sich hierbei lediglich um eine Ergänzung zum Titel. Des Weiteren erklärte er, dass man nicht in die Planung eingreifen will, sondern erfahren hat, dass die Fläche von der Planungsgesellschaft nicht berücksichtigt wurde. Man möchte, dass der Planungsgesellschaft ein Antrag vom Landrat vorliegt, wo drin steht, dass es eine Vorrangfläche für Nahrungsmittel und Umweltschutz wird.

Herr Egert ging davon aus, dass niemand dafür ist, eine Mega-Solaranlage im Landkreis zu haben. Man weiß aber bereits jetzt, dass die Thematik Photovoltaik kommt, auch auf landwirtschaftlichen Flächen. Man sollte hier jedoch nach vorne schauen. Es sollten Kriterien aufgestellt werden. Als erstes ist auf die Dachflächen zu schauen und als zweites auf Flächen, die noch möglich sind.

Herr Roi erklärte, dass es sich bei dem Thema Mega-Solaranlage um eine klare Positionierung des Kreistages handelt. Man kann hier nicht immer alles offen lassen, dies hat Herr Maaß auch so bestätigt.

 

Herr Wolpert schlug vor, über die vorliegenden Anträge abzustimmen.

 

Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. zum Änderungsantrag vor. Der 1. Teil des Änderungsantrages der Fraktionen soll insoweit geändert werden, dass der 1. Satz geändert wird, dass die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen auszuschließen ist.

Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich mit 23 Ja-Stimmen und 20 Gegenstimmen, bei 4 Enthaltungen bestätigt.

 

Der Änderungsantrag der 4 Fraktionen in der geänderten Fassung, d.h. der 1. Teil, wie ihn die Fraktion DIE LINKE. beschlossen hat und der 2. Teil, wie die übrigen Fraktionen es beantragt haben, wurde mehrheitlich mit 34 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen, bei 5 Enthaltungen, bestätigt.

 

Beim ursprünglichen Antrag der AfD-Fraktion wurde der 2. Teil bereits ersetzt. Der 1. Teil, dass der Kreistag Anhalt-Bitterfeld die geplante Solaranlage ablehnt, wurde mehrheitlich mit 12 Ja-Stimmen und 32 Gegenstimmen, bei 3 Enthaltungen, abgelehnt.