Sitzung: 04.03.2015 Kultur- und Tourismusausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: BV/0136/2015
Beschlussvorschlag:
1. Der Kultur- und Tourismusausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt-Bitterfeld beschließt, die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns (vorzMB) für folgende Antragsteller zu erteilen:
1.1. vorz. MB zum
06.03.2015
Förderverein Schloss Zerbst e. V. (Az. 14/15)
Ev. Pfarramt St. Jakob in Köthen/Anhalt (Az. 42/15)
Rondolakulturo coethen e. V. (Az.
46/15)
1.2. vorz. MB zum 13.03.2015
Görziger Schalmaienkapelle 1957 e. V. (Az. 09/15)
1.3. vorz. MB zum 16.03.2015
Behindertenverband Köthen e. V. (Az. 07/15)
1.4. vorz. MB zum
19.03.2015
Ev. Pfarramt St. Nicolai & St. Trinitatis (Az. 17/15)
1.5. vorz. MB zum 01.04.2015
Essenzen-Fabrik Zerbst e. V. (Az.
19/15)
Ländlicher Verein Steutz/Steckby
e. V. (Az.
28/15)
Amateurtheater Wolfen e. V. (Az.
29/15)
Förderverein Goitzsche e.V. (Az.
33/15)
Roitzscher Carnevalsverein e. V. (Az.
44/15)
Förderverein Stadt- und Klosterkirche Brehna e.V. (Az. 50/15)
1.6. vorz. MB zum 13.04.2015
Motorsportclub Köthen e. V. (Az.25/15)
1.7. vorz. MB zum 01.05.2015
Köthener Sportverein 2009 e. V. (Az.
40/15)
Kulturaktion Zerbst e.V. (Az.
45/15)
1.8. vorz. MB zum 30.05.2015
Fanfarenzug/Fanfarenorchester Wolfen 1948 e. V. (Az. 16/15)
1.9. vorz. MB zum 01.07.2015
Heimatverein Stadt Gröbzig e. V. (Az.
24/15)
2. Der
Kultur- und Tourismusausschuss des Kreistages des Landkreises Anhalt- Bitterfeld
beschließt, den Antrag auf Genehmigung des vorzeitigen Maßnahme-beginns
(vorzMB) für den nachfolgend benannten Antragsteller abzulehnen:
2.1. vorz. MB zum 16.03.2015
Greppiner Heimatverein e. V. (Az. 05/15)
Herr Lehmann fragte an, ob nun alle Vereine den vorzeitigen Maßnahmebeginn genehmigt bekommen hätten. Die Übersicht weist mehr Vereine mit einem vorzeitigen Maßnahmebeginn aus, als im vorliegenden Beschluss aufgeführt sind.
Frau Rothe führte aus, dass die Anträge zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch Vereine für den Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 14.01.2015 (Sitzung des Ausschusses) von der Verwaltung beschieden wurden, um den Beginn der entsprechenden Projektvorhaben nicht zu gefährden. Für die Anträge auf einen vorzeitigen Maßnahmebeginn, deren Beantragungsdatum in den Zeitraum vom 14.01.2015 bis zum 04.03.2015 fiel, erfolgte eine Beschlussfassung durch den Ausschuss in der Sitzung am 14.01.2015 (BV/0132/2015).
Weitere Nachfragen bestanden
seitens der Ausschussmitglieder nicht. Die Beschlussvorlage BV/0136/2015 wurde
zur Abstimmung gestellt.
Die Beschlussfassung erfolgte einstimmig.