Herr Bock (Amtsleiter Bauordnungsamt) stellt sich vor und informiert anhand einer Präsentation in Papierform (Power Point-Präsentation aufgrund fehlendem Beamer nicht möglich) über Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energien und Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Die Präsentation wurde den Ausschussmitgliedern vor der Sitzung übergeben und ist dieser Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

Herr Bock weist darauf hin, dass das Bauordnungsamt nur zuständig ist für die Zulassung von Freiflächenphotovoltaikanlagen, nicht für andere Anlagen, wie Biogasanlagen u.a. In diesem Fall bittet Herr Bock, sich an den Kollegen Rößler zu wenden.

Herr Bock geht nunmehr auf folgende Punkte ein:

 

1.    Zulassungen für PV-Anlagen nach Jahren geordnet – aufsteigend  (Lage, Leistungen, Flächen)

2.    Statistische Angaben nach Jahren

3.    Zulassungsvoraussetzungen

4.    Zulassungsverfahren

5.    Vor- und Nachteile Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Herr Bock führt aus, dass er in seiner Übersicht (Folie 2) alle zugelassenen PV-Anlagen aufgelistet hat. Doppelzulassungen wurden jedoch nicht berücksichtigt. Die rot markierten Anlagen sind die leistungsstärksten Anlagen. Er führt weiter aus, dass in den Jahren 2015 – 2020 eine größere Anzahl von Anlagen zugelassen wurde. Die Anlagen werden jedoch in den Jahren immer leistungsstärker.

 

Herr Heeg wendet sich noch während des Vortrages von Herrn Bock an den Ausschuss mit dem Hinweis, dass dessen Übersicht nicht stimmen kann, da bereits die Anlage auf dem Flugplatzgelände in Köthen eine Leistung von 45.000 kWp hat. Es fehlen sämtliche Anlagen des Stadtgebietes von Köthen. Auch die anderen 2 Anlagen um Köthen sind nicht aufgeführt und weitaus größer, als die in der von Herrn Bock aufgeführten Liste. Insofern gibt die Auflistung – lt. Herrn Heeg – keine Auskunft über die PV-Anlagen des gesamten Landkreises Anhalt-Bitterfeld. Herr Heeg führt weiter aus, dass der LK ABI Überproduzent von Solarstrom ist und dies nur durch die Anlagen im Stadtgebiet von Köthen.

 

Herr Bock entgegnet, dass es tatsächlich so ist und es im Landkreis 2 untere Bauaufsichtsbehörden gibt und er nur von seiner Behörde sprechen kann.

 

Herr Northoff weist darauf hin, dass – wenn eine gesamte Übersicht über vorhandene PV-Anlagen des LK ABI erwartet wird – er sich vorher bei dem anderen Bauordnungsamt erkundigen möchte. Wenn hier die Zeit gefehlt hat, hätte Herr Bock dies auch so anmerken müssen.

 

Herr Bock wird bei der anderen Bauaufsichtsbehörde Köthen entsprechend nachfragen, Erkundigungen einholen und den Ausschuss entsprechend informieren.

 

Herr Northoff möchte gern in einer nächsten Sitzung wissen, wieviel PV-Anlagen auf Hausdächern vorhanden sind.

 

Frau Wohmann führt aus, dass sie und auch Herr Bock bei der Vorbereitung davon ausgegangen sind, dass nur Auskunft von der Zuständigkeit unseres Landkreises erwartet wurde und in der Kürze der Zeit eine umfassende Ausarbeitung in der womöglich erwarteten Form nicht zu schaffen war.

 

Herr Northoff erwartet die zusätzlichen Angaben in einer der nächsten Sitzungen.

 

Herr Bock führt jedoch bereits jetzt aus, dass Angaben zu PV-Anlagen auf Dächern von ihm als Bauordnungsamt des LK ABI nicht gemacht werden können.

 

Herr Hermann weist darauf hin, dass über die Angaben zu PV-Anlagen auf Dächern kein Kataster geführt wird. Von den Energieversorgern bekommt man auch hier keine Auskunft, lediglich über evtl. Einspeisungsmengen. Er verweist an die regionalen Planungsgesellschaften.

 

Herr Northoff fragt in diesem Zusammenhang an, inwieweit es möglich ist, die Dächer der Landkreisgebäude mit PV-Anlagen auszustatten.

 

Herr Loth weist darauf hin, dass wohl auf Dächern des Landkreises keine PV-Anlagen montiert werden können, da der LK dann Unternehmer sein müsste und vergleicht dies mit der E-Auto-Flotte, die angeschafft werden sollte.

 

Herr Northoff entgegnet dem mit Vehemenz und bittet die Verwaltung darum, dies zu recherchieren, ob die Aussage des Herrn Loth tatsächlich zutrifft.

 

Herr Honsa bittet darum, die kreiseigenen Städte anzufragen, wo und in welchem Ausmaß es welche Flächen gibt und wo Anbindungen an die nächsten Trafostationen vorhanden sind. Selbstverständlich sollten auch öffentliche Gebäude mit PV-Anlagen versehen werden. Alle müssen sich einbringen und nicht nur „Strom aus Steckdose“ wollen.

 

Herr Honsa macht weitere Ausführungen zur evtl. Teilhabe des Landkreises.

 

Herr Wolkenhaar macht weiter Ausführungen zu etwaigen PV-Anlagen auf Landkreisdächern und untermauert dies mit Preisen. Vor einer Montage auf den vorhandenen Dächern müsse unbedingt eine Kostenanalyse gemacht werden.

 

Herr Wolkenhaar macht Ausführungen zur Aufheizung der Platten auf den PV-Anlagen und fragt Herrn Bock, ob denn auch schon einmal die negativen Aspekte dieser PV-Anlagen angeschaut wurden.

 

Herr Bock führt seinen Vortrag im Anschluss zu Ende.

 

Herr Northoff hat Nachfragen zum Genehmigungsfreistellungsverfahren, diese werden von Herrn Honsa fachlich beantwortet.

 

Herr Bock führt aus, dass er nur Ausführungen zu Freiflächen-PV-Anlagen gemacht hat, nicht zu PV-Anlagen auf Dächern von Einfamilienhäusern.

 

Herr Heeg hat eine Nachfrage zu den Sicherheitsleistungen/Bankbürgschaften, die von Herrn Bock beantwortet wird. Auch Herr Honsa macht nochmals ausführliche Angaben dazu, auch zur Baugenehmigungspflicht.