Sitzung: 05.03.2015 Rechnungsprüfungsausschuss
Vorlage: BV/0135/2015
Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die
Stellungnahme des Landkreises Anhalt Bitterfeld zum Prüfbericht des LRH vom
01.10.2014 über die überörtlichen Prüfung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit
dem Schwerpunkt „Ausgewählte Maßnahmen der Jugendhilfe und Jugendarbeit“ zur
Kenntnis und empfiehlt dem Amtsleiter des Jugendamtes Herrn Grimm die
Stellungnahme wie folgt für den Kreis- und Finanz-ausschuss zum 12.03.2015 zu
überarbeiten:
1. Für den Punkt 9. Fachkräfteprogramm (Bericht des
Landesrechnungshofes,
Seite 111 ff.) muss ebenfalls eine Stellungnahme erfolgen.
Zum Punkt 3. Zielsetzung und Aufgabe der
Jugendhilfe/Entwicklung der Ausgaben und der Fallzahlen (Bericht des
Landesrechnungshofes, Seite 11 ff.) sollten einige Ausführungen gemacht werden.
2. Die o. g. Stellungnahme ist der Reihenfolge nach und mit
einheitlichem Schriftbild durch das Jugendamt anzufertigen.
3. Die Stellungnahme des Landkreises zum Bericht zur überörtlichen Prüfung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit den Schwerpunkten „Ausgewählte Maßnahmen der Jugendhilfe und Jugendarbeit“ muss vom Landrat unterschrieben werden.
Herr Müller macht
darauf aufmerksam, dass den Anwesenden keine Stellungnahme des Land-kreises
Anhalt-Bitterfeld sondern nur eine Stellungnahmen des Jugendamtes,
unterschrieben von Herrn Grimm, vorliegt. Diese Stellungnahme muss vom Landrat
unterschrieben sein. Die Unter-schriftleistung der Verwaltung durch den Landrat
hat bis zum nächsten Kreis- und Finanzaus-schuss am 12.03.2015 zu erfolgen.
Die dazugehörige Drucksache BV/0135/2015 wurde vom Landrat unterschrieben.
Herr Müller übergibt
dem Jugendamtsleiter Herrn Grimm zu
näheren Erläuterungen der Stellungnahme das Wort.
Herr Grimm berichtet
wie folgt: Der Landesrechnungshof führte eine seit Jahren noch nie dagewesene
Tiefenprüfung im Jugendamt durch. Der daraus resultierende Bericht ist sehr
umfangreich ausgefallen. Die Ergebnisse der Prüfungen haben einen sehr
positiven Tenor. Zur Verbesserung der zukünftigen Arbeit der Verwaltung des
Jugendamtes und zur Herstellung einer höheren Transparenz der Arbeit hat der
Landesrechnungshof wertvolle Hinweise bzw. Empfehlungen gegeben, welche das
Jugendamt zum größten Teil schon umgesetzt hat.
Die
Mitarbeiter des Landesrechnungshofes haben spontan Fallakten gezogen und diese
sehr tiefgründig kontrolliert. Sie sind bis in die Jugendeinrichtungen bzw.
Jugendheime gefahren, haben dort zum Beispiel Anschaffungen und die
dazugehörigen Rechnungen kontrolliert oder zum Beispiel Kinder befragt, ob sie
ihr zustehendes Taschengeld erhalten haben. Weiterhin wurden Anträge von den
Eltern überprüft.
Nicht
alle Empfehlungen des Landesrechnungshofes konnten umgesetzt werden, da es sich
hierbei um Interpretationsfragen handelt. Landesrechtliche Empfehlungen stehen
im Widerspruch zum Bundesrecht. Klärungen müssen hierzu noch dringend erfolgen.
Herr Grimm erläutert anhand von einigen Beispielen den Anwesenden Sachverhalte
näher.
Die Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld muss auf Anraten des
Jugendamtes hinsichtlich des Gremienvorbehaltes geändert und die Zuständigkeit
der Pflegesatzberatungen in den Jugendhilfeausschuss verwiesen werden. Die
Terminketten der Ausschüsse sind sehr eng.
Herr Grimm gibt
noch einige Ausführungen und Erklärungen anhand von Einzelbeispielen ab.
Das
Jugendamt hat ein sehr breites und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum.
Speziell in der Jugendhilfe müssen oft Kompromisse gemacht werden. An 1. Stelle
steht aber die Versorgung von Kindern bzw. Jugendlichen. Der Lohn von
Angestellten Freier Träger muss bezahlt werden.
Herr Grimm bittet
die Anwesenden, auftretende Fragen an ihn zu richten.
Herr Müller eröffnet
die Diskussion.
Herr Kröber stellt fest, dass die Stellungnahme nicht der
Reihenfolge nach, etwas unüber-sichtlich und auch nicht mit einheitlichem
Schriftbild durch das Jugendamt angefertigt wurde. Es entsteht der Eindruck,
dass es sich hierbei um Mitarbeiter von 2 Sachgebieten handelt, welche daran
gearbeitet haben.
Zum
Punkt 9. Fachkräfteprogramm (Bericht
des Landesrechnungshofes, S. 111 ff.)
erfolgte keinerlei Stellungnahme der Verwaltung. Dies ist aufgrund des Umfanges
dringend nachzuholen.
Zum Punkt 3. Zielsetzung und
Aufgabe der Jugendhilfe/Entwicklung der Ausgaben und der Fallzahlen (Bericht des Landesrechnungshofes, S. 11 ff.) sollten auch einige
Ausführungen gemacht werden.
Herr Grimm erläutert
Sachverhalte zum Punkt 9. Fachkräfteprogramm.
Dem
Landkreis Anhalt-Bitterfeld droht möglicherweise seitens des Landes
Sachsen-Anhalt ein Rechtsstreit mit einer evtl. Rückforderung einer ganzen
Jahreszuwendung. Das Landesver-waltungsamt ist der Meinung, das
Besserstellungsverbot wurde nicht genügend beachtet und die Zuwendungskriterien
des Fachkräfteprogramms an den Landkreis wurden nicht erfüllt. Das Jugendamt
hat darauf zu achten, dass Stelleninhaber im Fachkräfteprogramm Freier Träger
finanziell nicht besser gestellt sind als Angestellte im öffentlichen Dienst.
Das Jugendamt Anhalt-Bitterfeld ist aber überzeugt, darauf geachtet zu haben.
Die Überzahlung der Mitarbeiter Freier Träger resultiert meistens aus
Wochenenddiensten, Abendarbeit, betrieblichen Zuwendungen bzw. langjähriger
Tätigkeit. Herr Grimm gibt noch einige Erläuterungen zum Sachverhalt
Abrechnung.
Es
gibt keine weiteren Anfragen der Anwesenden zum Fachkräfteprogramm.
Herr Berkenbusch gibt
den Hinweis, auch in Zukunft viel Wert auf den Datenschutz zu legen. (Bedeutung des Datenschutzes, Bericht des
Landesrechnungshofes, S. 133).
Herr Müller Hierbei
handelt es sich nur um allgemeine Aussagen zum Datenschutz. Im Bericht des
Landesrechnungshofes steht aber nicht, dass der Datenschutz im Jugendamt des
Landkreises Anhalt-Bitterfeld verletzt wurde.
Herr Grimm Das Jugendamt ist berechtigt, Daten für die Hilfe der Erziehung und sonstigen Angelegenheiten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Die Ausführungen des Landesrechnungshofes beziehen sich nach Meinung des Jugendamtes auf dessen Arbeit, nicht aber auf die Arbeit der Sozialarbeiter. Herr Grimm erläutert den Anwesenden anhand des SGB VIII § 36 die Hilfeplanung in Verbindung mit dem Datenschutz näher.