Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die Stellungnahme des Landkreises Anhalt Bitterfeld zum Prüfbericht des LRH vom 01.10.2014 über die überörtlichen Prüfung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit dem Schwerpunkt „Ausgewählte Maßnahmen der Jugendhilfe und Jugendarbeit“ zur Kenntnis und empfiehlt dem Amtsleiter des Jugendamtes Herrn Grimm die Stellungnahme wie folgt für den Kreis- und Finanz-ausschuss zum 12.03.2015 zu überarbeiten:

1.    Für den Punkt 9. Fachkräfteprogramm (Bericht des Landesrechnungshofes,
Seite 111 ff.) muss ebenfalls eine Stellungnahme erfolgen.

Zum Punkt 3. Zielsetzung und Aufgabe der Jugendhilfe/Entwicklung der Ausgaben und der Fallzahlen (Bericht des Landesrechnungshofes, Seite 11 ff.) sollten einige Ausführungen gemacht werden.

2.    Die o. g. Stellungnahme ist der Reihenfolge nach und mit einheitlichem Schriftbild durch das Jugendamt anzufertigen.

3.      Die Stellungnahme des Landkreises zum Bericht zur überörtlichen Prüfung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld mit den Schwerpunkten „Ausgewählte Maßnahmen der Jugendhilfe und Jugendarbeit“ muss vom Landrat unterschrieben werden.

 


Herr Müller macht darauf aufmerksam, dass den Anwesenden keine Stellungnahme des Land-kreises Anhalt-Bitterfeld sondern nur eine Stellungnahmen des Jugendamtes, unterschrieben von Herrn Grimm, vorliegt. Diese Stellungnahme muss vom Landrat unterschrieben sein. Die Unter-schriftleistung der Verwaltung durch den Landrat hat bis zum nächsten Kreis- und Finanzaus-schuss am 12.03.2015 zu erfolgen.
Die dazugehörige Drucksache BV/0135/2015 wurde vom Landrat unterschrieben.

 

Herr Müller übergibt dem Jugendamtsleiter Herrn Grimm zu näheren Erläuterungen der Stellungnahme das Wort.

 

Herr Grimm berichtet wie folgt: Der Landesrechnungshof führte eine seit Jahren noch nie dagewesene Tiefenprüfung im Jugendamt durch. Der daraus resultierende Bericht ist sehr umfangreich ausgefallen. Die Ergebnisse der Prüfungen haben einen sehr positiven Tenor. Zur Verbesserung der zukünftigen Arbeit der Verwaltung des Jugendamtes und zur Herstellung einer höheren Transparenz der Arbeit hat der Landesrechnungshof wertvolle Hinweise bzw. Empfehlungen gegeben, welche das Jugendamt zum größten Teil schon umgesetzt hat.

 

Die Mitarbeiter des Landesrechnungshofes haben spontan Fallakten gezogen und diese sehr tiefgründig kontrolliert. Sie sind bis in die Jugendeinrichtungen bzw. Jugendheime gefahren, haben dort zum Beispiel Anschaffungen und die dazugehörigen Rechnungen kontrolliert oder zum Beispiel Kinder befragt, ob sie ihr zustehendes Taschengeld erhalten haben. Weiterhin wurden Anträge von den Eltern überprüft.

 

Nicht alle Empfehlungen des Landesrechnungshofes konnten umgesetzt werden, da es sich hierbei um Interpretationsfragen handelt. Landesrechtliche Empfehlungen stehen im Widerspruch zum Bundesrecht. Klärungen müssen hierzu noch dringend erfolgen.
Herr Grimm erläutert anhand von einigen Beispielen den Anwesenden Sachverhalte näher.
Die Hauptsatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld muss auf Anraten des Jugendamtes hinsichtlich des Gremienvorbehaltes geändert und die Zuständigkeit der Pflegesatzberatungen in den Jugendhilfeausschuss verwiesen werden. Die Terminketten der Ausschüsse sind sehr eng.

 

Herr Grimm gibt noch einige Ausführungen und Erklärungen anhand von Einzelbeispielen ab.

Das Jugendamt hat ein sehr breites und verantwortungsvolles Aufgabenspektrum. Speziell in der Jugendhilfe müssen oft Kompromisse gemacht werden. An 1. Stelle steht aber die Versorgung von Kindern bzw. Jugendlichen. Der Lohn von Angestellten Freier Träger muss bezahlt werden.

 

Herr Grimm bittet die Anwesenden, auftretende Fragen an ihn zu richten.

 

Herr Müller eröffnet die Diskussion.

 

Herr Kröber stellt fest, dass die Stellungnahme nicht der Reihenfolge nach, etwas unüber-sichtlich und auch nicht mit einheitlichem Schriftbild durch das Jugendamt angefertigt wurde. Es entsteht der Eindruck, dass es sich hierbei um Mitarbeiter von 2 Sachgebieten handelt, welche daran gearbeitet haben.

 

Zum Punkt 9. Fachkräfteprogramm (Bericht des Landesrechnungshofes, S. 111 ff.) erfolgte keinerlei Stellungnahme der Verwaltung. Dies ist aufgrund des Umfanges dringend nachzuholen.
Zum Punkt 3. Zielsetzung und Aufgabe der Jugendhilfe/Entwicklung der Ausgaben und der Fallzahlen (Bericht des Landesrechnungshofes, S. 11 ff.) sollten auch einige Ausführungen gemacht werden. 

 

Herr Grimm erläutert Sachverhalte zum Punkt 9. Fachkräfteprogramm.

Dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld droht möglicherweise seitens des Landes Sachsen-Anhalt ein Rechtsstreit mit einer evtl. Rückforderung einer ganzen Jahreszuwendung. Das Landesver-waltungsamt ist der Meinung, das Besserstellungsverbot wurde nicht genügend beachtet und die Zuwendungskriterien des Fachkräfteprogramms an den Landkreis wurden nicht erfüllt. Das Jugendamt hat darauf zu achten, dass Stelleninhaber im Fachkräfteprogramm Freier Träger
finanziell nicht besser gestellt sind als Angestellte im öffentlichen Dienst. Das Jugendamt Anhalt-Bitterfeld ist aber überzeugt, darauf geachtet zu haben. Die Überzahlung der Mitarbeiter Freier Träger resultiert meistens aus Wochenenddiensten, Abendarbeit, betrieblichen Zuwendungen bzw. langjähriger Tätigkeit. Herr Grimm gibt noch einige Erläuterungen zum Sachverhalt Abrechnung.

 

Es gibt keine weiteren Anfragen der Anwesenden zum Fachkräfteprogramm.

 

Herr Berkenbusch gibt den Hinweis, auch in Zukunft viel Wert auf den Datenschutz zu legen. (Bedeutung des Datenschutzes, Bericht des Landesrechnungshofes, S. 133).

 

Herr Müller Hierbei handelt es sich nur um allgemeine Aussagen zum Datenschutz. Im Bericht des Landesrechnungshofes steht aber nicht, dass der Datenschutz im Jugendamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld verletzt wurde.

 

Herr Grimm Das Jugendamt ist berechtigt, Daten für die Hilfe der Erziehung und sonstigen Angelegenheiten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Die Ausführungen des Landesrechnungshofes beziehen sich nach Meinung des Jugendamtes auf dessen Arbeit, nicht aber auf die Arbeit der Sozialarbeiter. Herr Grimm erläutert den Anwesenden anhand des SGB VIII § 36 die Hilfeplanung in Verbindung mit dem Datenschutz näher.