Herr Grabner gab Informationen zu den Beschlüssen der beschließenden Ausschüsse des Kreistages Anhalt-Bitterfeld sowie zum Baubericht (siehe Anlage).

 

(Herr Berkenbusch, Herr Schönemann und Herr Müller gekommen = 43+1 = 80,00%)

 

Weiterhin informierte er über die Verhandlungen mit dem Dualen System. Diese sind endgültig gescheitert. Man hatte die Maßgabe gegenüber dem Dualen System, dass man 15.000 zusätzliche gelbe Tonnen für die Haushalte benötigt, mit einem generellen Abfuhrrhythmus von 14 Tagen. Hier hat das Duale System letzten Endes die Verhandlungen abgebrochen, vor dem Hintergrund, dass es wirtschaftlich nicht tragbar sei. Jetzt bleibt erstmal alles wie bisher. Angeboten wurden ca. 5.500 zusätzliche gelbe Tonnen mit dem Abfuhrrhythmus von 3 Wochen.

Weiterhin gab er bekannt, dass aktuell 1.400 Ukraine-Flüchtlinge im Landkreis untergebracht sind. Davon sind 141 Kinder im Kindertagesstättenalter und 288 Kinder im schulpflichtigen Alter. Es wurde eine Entscheidung seitens des Bundes getroffen, dass zum 01.06.2022 der Übergang ins SGB II erfolgen wird. Das heißt, die Zuständigkeit zur Auszahlung liegt ab dem 01.06.2022 beim Jobcenter, ab 01.01.2023 dann wieder beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld.

Im Bereich der Führerscheine gibt es einen deutlichen Aufstau durch den Hackerangriff. Ende Januar ist man mit einem Rückstand von ca. 6.800 gestartet, bis 20.04.2022 konnte dieser Rückstand auf etwa 4.000 reduziert werden. Fachbereichsübergreifend aus dem Bereich des Bürgeramtes am Standort Bitterfeld konnten 2 Mitarbeiterinnen an diese Aufgaben der Führerscheinstelle gebunden werden, um hier auch fristgemäß bzw. gesetzeskonform die aufgelaufenen Rückstände abzuarbeiten.

Zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht äußerte er, dass derzeitigig 422 Meldungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus insgesamt 124 Einrichtungen vorliegen, die keiner Impfung unterliegen. Frühestens in der 20. KW werden die Anhörungsschreiben versandt, um das vorgegebene Verfahren einzuleiten. Es wird eine geraume Zeit in Anspruch nehmen, bis eine Einzelabwägung erfolgen kann.