Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Frau Treffkorn gab eine kurze Zusammenfassung wie folgt:

-       seit dem Schuljahr 2013/2014 haben wir die Berufsbildenden Schulen ABI mit 2 Standtorten – Bitterfeld und Köthen (Anlage 3 Schulentwicklungsplan)

-       seit 2020/2021 gibt es die Pflegeschule in Bitterfeld (Anlage 4 Schulentwicklungsplan)

-       zum Schuljahr 2022/2023 insgesamt 2623 Schüler, davon 1829 in Teilzeit und 794 in Vollzeit – umgerechnet auf Vollzeitschüler mit dem Faktor 2,5 = 1526 Schüler

-       Grundlage für Prognoseberechnungen zur mittelfristigen und langfristigen Schülerzahlentwicklung bilden die Schülerzahlen an den öffentlichen Berufsbildenden Schulen im Fachdienst unter der Dienstaufsicht des Bildungsministeriums (Anlage 5 Schulentwicklungsplan)
° mittelfristiger Planungszeitraum – Schuljahr 2028/2029 – 1553 Vollzeitschüler
° langfristiger Planungszeitraum – Schuljahr 2034/2035 – 1578 Vollzeitschüler
° somit geforderte Mindestschülerzahl gemäß Schulentwicklungsplanungsverordnung mit 500 Vollzeitschülern vollumfänglich erfüllt

-       Da landesübergreifende und Landesfachklassen vorhanden sind, wird ein Jugendwohnheim vorgehalten – auch Bestandteil der Schulentwicklungsplanung
° Standort ist Bitterfeld; Sanierung fand 2015 bis 2017 statt, Kapazität von 90 Plätzen (davon 2 behindertengerechte Zweibettzimmer, 20 Plätze für Vollzeitschüler und 70 Plätze für Blockschüler) (Anlagen 6 und 7 Schulentwicklungsplan)
° Auslastung in letzten 4 Jahren:
87,8 %, Auslastung im August 2023 89,06 %, September 89,39 %, Oktober 88,47 %, November 95,45 %

-       Beteiligungsverfahren: es wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die benachbarten Landkreise, der Kreiseltern- und Kreisschülerrat beteiligt; entsprechende Rückantworten sind in den Unterlagen ersichtlich

 

Herr Northoff fragte, wie die finanzielle Situation zum Schülerwohnheim sei? Trägt es sich selbst oder in welcher Höhe wird es vom Landkreis bezuschusst?
Herr Grabner antwortete, dass es sich nicht selbst trägt, aber es sollen die Gebühren demnächst erhöht werden.
Frau Treffkorn ergänzte, dass derzeit für einen Vollzeitschüler 180 Euro/Monat und ansonsten 9 Euro/Tag genommen werden. An den Kosten beteiligen sich die Ausbildungsbetriebe, die Landkreise und für die Länderübergreifenden Fachklassen und für die Landesfachklassen ist es möglich, beim Land entsprechende Fördermittel für die Mieten zu beantragen.
Herr Dittmann ging auf die Veränderung im Föderschulenbereich (Kündigung durch Wittenberg und den in Rede stehenden Neubau in Dessau) ein und fragte, inwieweit dies zur Bestandsgefährdung in unserem Landkreis führen könnte?
Frau Treffkorn antwortete, dass die Förderschule für geistig Behinderte bisher nicht Bestandteil dieser Schulentwicklungsplanung sei, da es hier nur die Berufsbildenden Schulen betrifft. Aber 2/3 an den berufsbildenden Schulen Am Heidetor sind Schüler aus unserem Landkreis und 1/3 aus Dessau. Selbst wenn die Dessauer Schüler wegbleiben, wäre der Bestand trotzdem nicht gefährdet, da eine Förderschule für geistig Behinderte mit 28 Schülern geführt werden kann.
Herr Grabner sagte, dass er ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister von Dessau geführt hat, dieser sagte zu, dass die Sozialdezernentin nochmals um einen Termin bitten wird, um dieses Thema nochmals aufzugreifen.

Frau Zerrenner sagte, dass 90 Minuten Fahrtzeit (eine Strecke) sehr hoch seien, die IHK sagte dazu, dass für jeden 5. Auszubildenden die Beschulung in einer näher gelegenen Schule möglich sei. Frau Zerrenner fragte, ob dies wirklich so ist?
Dies konnte Frau Treffkorn so nicht beantworten.
Weiter antwortete Frau Treffkorn, dass immer geschaut werden muss, ob eine Klasse in dem jeweiligen Bildungsgang gebildet werden kann; sind nicht ausreichend Schüler vorhanden, entscheidet das Land, dass die Schüler an einer anderen Berufsschule beschult werden müssen. Für die längeren Fahrzeiten besteht die Möglichkeit, das Jugendwohnheim zu nutzen.

Herr Northoff fragte, wie lange die Mindestaufenthaltszeit im Schülerwohnheim sei? Kann dieses auch für einzelne Tage in Anspruch genommen werden?
Frau Treffkorn sagte, dass die duale Ausbildung in der Regel im Block stattfindet (1 Woche am Stück), die Vollzeitschüler sind länger da, deshalb findet hier die monatliche Abrechnung statt. Für einzelne Tage sind in der Regel die Kapazitäten nicht vorhanden.

 

Es gab keine weiteren Nachfragen.

 

Die Vorlage 0902/2023 wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.