Sitzung: 30.11.2023 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: BV/0902/2023
Frau Treffkorn gab eine kurze Zusammenfassung wie folgt:
- seit dem Schuljahr 2013/2014 haben wir die Berufsbildenden Schulen ABI mit 2 Standtorten – Bitterfeld und Köthen (Anlage 3 Schulentwicklungsplan)
- seit 2020/2021 gibt es die Pflegeschule in Bitterfeld (Anlage 4 Schulentwicklungsplan)
- zum Schuljahr 2022/2023 insgesamt 2623 Schüler, davon 1829 in Teilzeit und 794 in Vollzeit – umgerechnet auf Vollzeitschüler mit dem Faktor 2,5 = 1526 Schüler
- Grundlage
für Prognoseberechnungen zur mittelfristigen und langfristigen
Schülerzahlentwicklung bilden die Schülerzahlen an den öffentlichen
Berufsbildenden Schulen im Fachdienst unter der Dienstaufsicht des
Bildungsministeriums (Anlage 5 Schulentwicklungsplan)
° mittelfristiger Planungszeitraum – Schuljahr 2028/2029 – 1553 Vollzeitschüler
° langfristiger Planungszeitraum – Schuljahr 2034/2035 – 1578 Vollzeitschüler
° somit geforderte Mindestschülerzahl gemäß Schulentwicklungsplanungsverordnung
mit 500 Vollzeitschülern vollumfänglich erfüllt
- Da
landesübergreifende und Landesfachklassen vorhanden sind, wird ein
Jugendwohnheim vorgehalten – auch Bestandteil der Schulentwicklungsplanung
° Standort ist Bitterfeld; Sanierung fand 2015 bis 2017 statt, Kapazität von 90
Plätzen (davon 2 behindertengerechte Zweibettzimmer, 20 Plätze für
Vollzeitschüler und 70 Plätze für Blockschüler) (Anlagen 6 und 7
Schulentwicklungsplan)
° Auslastung in letzten 4 Jahren:
87,8 %, Auslastung im August 2023 89,06 %, September 89,39 %, Oktober 88,47 %,
November 95,45 %
- Beteiligungsverfahren: es wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, die benachbarten Landkreise, der Kreiseltern- und Kreisschülerrat beteiligt; entsprechende Rückantworten sind in den Unterlagen ersichtlich
Herr Northoff fragte, wie die finanzielle Situation
zum Schülerwohnheim sei? Trägt es sich selbst oder in welcher Höhe wird es vom
Landkreis bezuschusst?
Herr Grabner antwortete, dass es sich nicht selbst trägt, aber es sollen
die Gebühren demnächst erhöht werden.
Frau Treffkorn ergänzte, dass derzeit für einen Vollzeitschüler 180
Euro/Monat und ansonsten 9 Euro/Tag genommen werden. An den Kosten beteiligen
sich die Ausbildungsbetriebe, die Landkreise und für die Länderübergreifenden
Fachklassen und für die Landesfachklassen ist es möglich, beim Land entsprechende
Fördermittel für die Mieten zu beantragen.
Herr Dittmann ging auf die Veränderung im Föderschulenbereich (Kündigung
durch Wittenberg und den in Rede stehenden Neubau in Dessau) ein und fragte,
inwieweit dies zur Bestandsgefährdung in unserem Landkreis führen könnte?
Frau Treffkorn antwortete, dass die Förderschule für geistig Behinderte
bisher nicht Bestandteil dieser Schulentwicklungsplanung sei, da es hier nur
die Berufsbildenden Schulen betrifft. Aber 2/3 an den berufsbildenden Schulen
Am Heidetor sind Schüler aus unserem Landkreis und 1/3 aus Dessau. Selbst wenn
die Dessauer Schüler wegbleiben, wäre der Bestand trotzdem nicht gefährdet, da
eine Förderschule für geistig Behinderte mit 28 Schülern geführt werden kann.
Herr Grabner sagte, dass er ein Gespräch mit dem Oberbürgermeister von
Dessau geführt hat, dieser sagte zu, dass die Sozialdezernentin nochmals um
einen Termin bitten wird, um dieses Thema nochmals aufzugreifen.
Frau Zerrenner sagte, dass 90 Minuten Fahrtzeit (eine
Strecke) sehr hoch seien, die IHK sagte dazu, dass für jeden 5. Auszubildenden
die Beschulung in einer näher gelegenen Schule möglich sei. Frau Zerrenner
fragte, ob dies wirklich so ist?
Dies konnte Frau Treffkorn so nicht beantworten.
Weiter antwortete Frau Treffkorn, dass immer geschaut werden muss, ob
eine Klasse in dem jeweiligen Bildungsgang gebildet werden kann; sind nicht
ausreichend Schüler vorhanden, entscheidet das Land, dass die Schüler an einer
anderen Berufsschule beschult werden müssen. Für die längeren Fahrzeiten
besteht die Möglichkeit, das Jugendwohnheim zu nutzen.
Herr Northoff fragte, wie lange die
Mindestaufenthaltszeit im Schülerwohnheim sei? Kann dieses auch für einzelne
Tage in Anspruch genommen werden?
Frau Treffkorn sagte, dass die duale Ausbildung in der Regel im Block
stattfindet (1 Woche am Stück), die Vollzeitschüler sind länger da, deshalb
findet hier die monatliche Abrechnung statt. Für einzelne Tage sind in der
Regel die Kapazitäten nicht vorhanden.
Es gab keine
weiteren Nachfragen.
Die Vorlage 0902/2023 wurde einstimmig mit 8 Ja-Stimmen dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlen.