Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Frau Dr. Engst informierte, da eine Kooperationsvereinbarung der SK Muldenstein mit den „Walther Rathenau“ Gymnasium und dem „Heinrich-Heine“ Gymnasium Wolfen nicht zustande gekommen ist, wird angestrebt, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Fachgymnasium „Hugo Junkers“ in Dessau-Roßlau abzuschließen. In Bezug auf die Gesamtkonferenzen beider Gymnasien verwies sie auf die Sachdarstellung der Vorlage. In der Sitzung des Ausschusses Bildung und Sport am 30.03.2016 erfolgte eine differenzierte Beratung zur Vorlage. Die Verwaltung ist nicht berechtigt, den vorliegenden Antrag zur Umwandlung der SK Muldenstein in eine Gemeinschaftsschule abzulehnen. Aus diesem Grund wurde die Vorlage zur Vorberatung in die Tagesordnung des Kreis- und Finanzausschusses aufgenommen. Letztendlich muss aber der Kreistag abschließend die Entscheidung treffen.

Herr Dittmann fragte nach, worauf sich die Ablehnungen der Kooperation der Gymnasien mit der SK Muldenstein des Landkreises stützen.

Frau Dr. Engst informierte, dass beide Schulleiter den Lehrermangel angeführt haben. Die zurzeit vorhandenen Lehrer reichen jetzt schon nicht aus, um den Unterricht ordnungsgemäß absichern kann. Aus diesem Grund wollen sie nicht noch weitere Kooperationen eingehen, zumal den Schülern freigestellt ist, direkt auf das Gymnasium zu gehen.

Herr Dittmann stellte fest, dass über die Stärke der Lehrerzahl nicht die Schulleitung entscheidet, sondern diese werden entsprechend der Schülerzahl zugewiesen. Wenn im Zuge einer solchen Kooperation mehr Schüler in den oberen Jahrgängen zuzurechnen wären, dann würde das auch zu einer höheren Lehrerbedarfsbewertung für das Kooperationsgymnasium führen und damit zu einem Anspruch gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt auf die Zuweisung von mehr Lehrstunden. Dass die momentane Lehrerzahl nicht ausreicht kann nicht der Grund sein, die Aufnahme von Schülern zu verweigern. Diese Begründung ist schon sehr merkwürdig. Spannend wird auch sein, welche Stellungnahme das Landesschulamt oder das Kultusministerium abgeben wird, bevor man über eine kreisübergreifende Beschulung diskutiert.

Frau Hinze informierte über die geführte Diskussion im Ausschuss Bildung und Sport am 30.03.2016. Der Sachstand ist, dass die 4 Enthaltungen nicht dokumentieren, dass man das nicht will. Man war eben sehr verwundert, dass die Bitterfelder Schulen keine Kooperation eingehen wollen. Der Schulleiter von Muldenstein war zur Sitzung auch anwesend und hat das Verfahren erläutert. Es gab auch Probleme für einen Gesprächstermin mit dem Gymnasium Wolfen. Beim Europagymnasium wurde der Lehrermangel angeführt und die Gesamtkonferenz hatte auch schon den entsprechenden Beschluss dazu gefasst. Frau Mylius hatte im Ausschuss auch darauf verwiesen, dass es nicht unbedingt an den Lehrerbedarf hängt. Es geht einfach darum, dass es hier eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Einrichtungen geben soll, da die Schüler in der Schule in Muldenstein verbleiben. Die Lehrer vom Fachgymnasium werden nicht an die Schule nach Muldenstein abgeordnet, um dort Unterricht zu machen. Der Tenor des Ausschusses war, dass der Landkreis Millionen in den Umbau des Gymnasiums steckt und  wenn gerufen wird, man braucht dieses oder jenes, dann ist man auch da, aber wenn jetzt eine Kooperation mit einer Sekundarschule des Landkreises zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule eingegangen werden soll, da fühlt man sich plötzlich nicht mehr in der Lage. Das hat eben dazu geführt, dass sich vier Mitglieder des Ausschusses enthalten haben.

Es kam dann noch die Empfehlung, der Landrat sollte doch noch einmal das Gespräch mit den Schulleitern suchen und eventuell positiv darauf einwirken.

Die Schulleitung der SK Muldenstein möchte die Umwandlung der Sekundarschule in eine Gemeinschaftsschule und man hat daraufhin die Gespräche mit Dessau gesucht.

Frau Mylius bezog sich auf die Zuweisung von Lehrern. Es ist doch jetzt auch schon so, dass die Schüler, wenn sie die Klasse abgeschlossen haben, gleich an das Fachgymnasium gehen können. Aus der Sekundarschule Muldenstein waren es im Schuljahr 2013/2014 2 Schüler; 2014/2015 keine und 2015/2016 sind es 13 Schüler. Das sind Dimensionen, wo das Land nicht extra Lehrer zur Verfügung stellt. Es geht bei dieser Schulform darum, dass man so viel Schüler wie möglich noch behält und nicht gleich nach der 5. Klasse zum Gymnasium wechselt. Für dieses Vorhaben wird die inhaltliche Kooperation mit den Lehrern des jeweiligen Gymnasiums benötigt. Das Gastschulgeld wird auch jetzt schon gezahlt. Es ist auch nach jetziger Gesetzeslage immer noch möglich nach der 6.; 7. oder 8. Klasse zum Gymnasium zu wechseln.

Im Übrigen werden die Gastschulbeiträge jetzt schon gezahlt.

Herr Northoff stellte fest, dass eigentlich das Ziel des Schulleiters ist, mehr Schüler zu behalten. Wie sieht es denn gegenwärtig mit der Schülerzahl vor Ort aus? Wie viel Schüler hat die Sekundarschule Muldenstein und ist der Standort gefährdet?

Frau Mylius erklärte, dass der Standort der Sekundarschule in Muldenstein nicht gefährdet ist.

In Bezug auf die Schülerzahlen verwies sie auf die Übersicht in der Beschlussvorlage.

Frau Kutz verwies darauf, dass eine politische Entscheidung des Kreistages zu treffen ist, ob man die Gemeinschaftsschule haben möchte oder nicht. Alles andere ist doch Sache der Schule. Entsprechend des Konzeptes für eine Gemeinschaftsschule würde es aufbauend ab der Klasse 5 bedeuten, dass die Schüler dann nach fünf Jahren aus dem Sekundarschulbereich an das Gymnasium wechseln. Man muss schon hellseherische Fähigkeiten besitzen, wenn man weiß, was in fünf Jahren für Lehrerpersonal an der Schule ist. Ob die Lehrer nun aus Bitterfeld, Wolfen oder Dessau kommen, ist den Schülern letztendlich egal. Sie verwies ebenfalls auf die hohen Sanierungskosten für die Gymnasien und da kann man doch eigentlich jetzt nicht sagen, wir wollen das nicht. Es geht jetzt hier um ein gemeinsames längeres Lernen und wo sich Schüler später entscheiden können, ob sie das Gymnasium besuchen wollen.

Herr Schulze fragte nach, ob es richtig ist, dass die Entscheidung jetzt nicht herbeigeführt, sondern erst noch einmal intensiv mit allen Schulen zu sprechen ist.

Frau Kutz erklärte, dass man das nicht so einfach machen kann. Der Antrag wurde gestellt und der Kreistag muss sich jetzt entscheiden.

Herr Hemmerling stellte fest, dass er aus der Vorlage nicht entnehmen konnte, dass die Lehrer nach Muldenstein kommen und bezog sich auf die Ausführungen von Fahrzeiten und Kosten für den Fahrweg. Er hat daraus entnommen, dass die Kooperation am Standort Dessau-Roßlau stattfindet.

Herr Schulze verwies auf die Darstellung der Kosten in der Sachdarstellung und stellte fest, dass es im Jahr 15 T€ sind.

Frau Hinze erklärte, dass die Schüler ab Klasse 5 auf ein mögliches Abitur vorbereitet werden. Das heißt, sie bleiben in der Klasse in Muldenstein und werden aber gesondert gefördert. Später kristallisiert es sich heraus, dass man vielleicht nach der Klasse 7 zum Gymnasium nach Bitterfeld oder ab 10. Klasse zur Fachoberschule nach Dessau wechseln möchte. Es wird doch schon jetzt Fahrgeld nach Dessau durch den Landkreis gezahlt. Aber, um diese inhaltliche Arbeit ab Klasse 5 zu leisten, müssen andere Voraussetzungen geschaffen werden als eine Sekundarschule hat. Dazu braucht die Schule entsprechende Kooperationspartner. Es fahren keine Lehrer hin und her, sondern es bleibt jeder an seinem Ort und die Schüler werden nur anders beschult und das bis Klasse 10. Es wird aber nicht so sein, dass in der SK Muldenstein eine eigene Abiturklasse nach Klasse 10 geschaffen wird, sondern die Schüler gehen dann an irgendeinen anderen Schulstandort. Warum nun Bitterfeld sagte, sie haben keine Lehrer, war im Ausschuss nicht nachvollziehbar. Auch der Schulleiter, Herr Schneider, hat genau erläutert, wie alles vonstattengehen gehen soll.

Herr Dittmann hatte den Eindruck, dass unsere Gymnasien in Bitterfeld und Wolfen aus Angst, die Schüler für die oberen Klassen nicht zu bekommen, so agieren. Lieber treibt man die Schüler dann nach Dessau. Das ist ein höchst schlüssiges Konzept, um die eigene Schule in Frage zu stellen.

Frau Kutz verwies darauf, dass in der Gemeinschaftsschule die Schüler (innen) ab dem 5. Schuljahrgang im Klassenverband unterrichtet werden und man verzichtet weitgehend auf eine Unterscheidung nach Bildungsgängen. Sie werden dort ganz normal alle einheitlich unterrichtet. So wie es am Gymnasium ist, fällt dort weg. Es kann nun vermutet werden, dass an den Gymnasien Bitterfeld und in Wolfen sich in den höheren Klassen die Schülerzahlen reduzieren würden, da ja dann nicht so viele Schüler hinüber wechseln werden.

Herr Schulze verwies darauf, dass das Fachgymnasium in Dessau bereits jetzt schon mit 64 T€ unterstützt wird. Es handelt sich dabei um die Gastschulbeiträge, die durch den Landkreis gezahlt werden.

Herr Northoff erklärte, dass sich aber jetzt die politische Frage stellt, welche Schulform die geeignete ist. Wenn jetzt auch die Gemeinschaftsschule dazu kommt, die auch noch zusätzliches Geld kostet, dann spricht nichts dafür, dem Anliegen des Schulleiters aus Muldenstein, der es in erster Linie wegen seinen Schülern macht, zu folgen.

Frau Hinze stellte fest, dass das ein falscher Zungenschlag ist. Die Gemeinschaftsschule kostet nicht mehr Geld. Wenn die Schüler nach der Sekundarschule für sich entscheiden, sie möchten zur Fachoberschule nach Dessau oder zum Fachgymnasium Bitterfeld gehen, sind sie besser vorbereitet und das findet vorher an der Sekundarschule statt. Es geht hier um das längere gemeinsame Lernen. Wenn sie in Bitterfeld bleiben würden, da würde man sogar noch Einsparungen erzielen, da die Entfernung von Muldenstein nach Bitterfeld kürzer ist als von Muldenstein nach Dessau.

Herr Northoff stellte fest, dass Sinn des Ganzen ist, dass Schüler von vornherein davon abgehalten werden, möglichst nach Bitterfeld zu gehen, sondern in Muldenstein zu bleiben. Wenn sie aber das Abitur haben wollen, hat man dann doch die Mehrkosten.

Herr Dittmann brachte den Einwurf, aber nur weil sich unsere eigenen Schulen verweigern.

Herr Northoff stellte fest, dass man dann wieder bei der politischen Frage ist, welche Schule will die gleiche Förderung.

Herr Böhm stellte fest, dass die Gymnasien schon Angst haben, weniger Schüler ab der 5. Klasse zu bekommen, wenn dort eine Gemeinschaftsschule eingerichtet werden soll. Es stellt sich dann auch die Frage, ob noch andere Schulen eine Gemeinschaftsschule gründen wollen. Die Gymnasien haben schon das Interesse, die Schülerzahlen ab der Klasse 5 stabil zu halten.

Frau Hinze bemerkte, dass es eine politische Entscheidung ist, ob man die Sekundarschulen stärken will oder nicht. Wenn man befürwortet, dass ab der 5. Klasse die Zuweisung an das Gymnasium erfolgt, dann sind wir ein vorbildlicher Landkreis und es erfolgt generell der Wechsel von der Grundschule direkt zum Gymnasium. Damit werden aber die Sekundarschulen platt gemacht.

Es ist ein weiteres Ansinnen, die Standorte unserer Sekundarschulen dahingehend zu stärken, dass nicht noch mehr Schüler woanders hinwandern. Die Sekundarschulen, die man jetzt hat, sollten wirklich erhalten bleiben.

Herr Schulze verwies darauf, dass vor zehn Jahren auch schon einmal eine Gesamtschule geschaffen werden sollte, aber das wollte man nicht.

Herr Böhm erklärte, dass die Sekundarschulen erhalten bleiben sollen so wie sie sind und keine Gemeinschaftsschule gebildet werden. Das bisherige System soll erhalten bleiben.

Herr Wolpert bemerkte, ob die Skepsis bei den Gymnasien aus der Tatsache herrührt, dass man glaubt, dass die Schüler aus der 5. Klasse nicht am Gymnasium unterrichtet werden und beim Wechsel aus der 10.Klasse nicht den Ansprüchen genügen. Dass es daher die Weigerung gibt und es nichts mit den Schülerzahlen zu tun hat.

Frau Dr. Engst stellte fest, dass hierzu keine Aussagen von den Schulleitern getroffen wurden.

Herr Schulze fragte, ob es denn diese qualitativen Unterschiede gibt.

Frau Hinze erklärte, dass theoretisch und auch praktisch die Notwendigkeit dieses Systems entsprechend dem Kultusministerium geben soll. Es ist das Ansinnen der Gemeinschaftsschule, das nicht schon nach der Grundschule festgelegt wird, welches Kind für das Gymnasium geeignet ist. Es gibt ja auch Kinder, wo erst später der Gedankte reift, an das Gymnasium zu wechseln.

Wenn man an einer Gemeinschaftsschule diese Kinder auch darauf vorbereitet, so haben diese Kinder eine größere Chance, für den Übergang zum Gymnasium besser vorbereitet zu sein als an einer Sekundarschule, wo diese Förderung nicht erfolgt. Die Gemeinschaftsschule schafft eigentlich den Weg dahin, dass die Schüler dann besser sind, wenn sie zum Gymnasium wechseln wollen oder sollen.

Herr Sonnenberger sieht in der Gemeinschaftsschule schon Vorteile, da die Anzahl der Schüler der Grundschule, die zum Gymnasium gehen, nicht bei 50% starten, sondern etwas später. Es wurde ja mehrfach kundgetan, dass diese 50 % eigentlich zu viel sind. Dieser Weg sollte eröffnet werden, indem die Schüler gemeinsam bis zur 10. Klasse geführt werden und dann trennt sich sowieso die Spreu vom Weizen. Er sieht ebenso das Problem der Spätzünder. Es kommen jetzt schon Schüler von den Gymnasien zurück an die jetzigen Sekundarschulen und diese sind dann, von den Leistungen her, die besseren Sekundarschüler.

Herr Böhm bezog sich auf die Aussage, dass der Unterricht an der Gemeinschaftsschule genauso erfolgt wie an der Sekundarschule. Der Stundenplan am Gymnasium ist doch von der Qualität her ein ganz anderer als an der Sekundarschule. Er zweifelt an, dass die Schüler der 10. Klasse, die dann kurz vorm Abitur stehen, innerhalb von 2 Jahren die gleiche Reife haben werden. Das Abitur ist eine Reifeprüfung, wo es eine gewisse Vorbereitungszeit bedarf. Für die Klassen 5 bis 10 am Gymnasium ist der Stundenplan bestimmt ein anderer als an der Sekundarschule. Deshalb ist es für ihn jetzt schwer, die politische Entscheidung speziell für diese eine Schule zu treffen.

Herr Sonnenberger unterstreicht, dass das Verhalten unserer beiden Gymnasien sehr fragwürdig ist. Man sollte schon versuchen, hier gewissen Einfluss zu nehmen. 

Herr Schulze sicherte zu, diese Aussagen für interne Diskussionen zu nutzen. Die Frage ist nun, rettet dies den Antrag oder nicht.

Frau Hinze verwies darauf, dass es ja noch mehr Sekundarschulen gibt, die einen entsprechenden Antrag stellen könnten. Die Sekundarschule Muldenstein hat sich aber jetzt auf Dessau eingeschossen.

Herr Sonnenberger stellt klar, dass die Gemeinschaftsschule im ländlichen Raum eine größere Rolle spielt als in größeren Städten und erklärte die Unterschiede zum ländlichen Raum und der Stadtstruktur.

Herr Mormann erklärte, dass er es so verstanden hatte, dass der Schulausschuss darum gebeten hat, dass der Landrat sich mit den Schulleitern ins Benehmen setzt, um ihr Verhalten aufzuklären.

Herr Schulze stellte fest, dass er das so nicht von den Ausschussmitgliedern herausgehört hat.

Frau Dr. Engst informierte, dass im Ausschuss ein direkter Antrag an den Landrat nicht gestellt wurde. Es wurde nur die Verwunderung zum Verhalten der Schulleiter zum Ausdruck gebracht.

Frau Hinze verwies darauf, dass Herr Wolkenhaar eindeutig die Empfehlung ausgesprochen hat, das an den Landrat heranzutragen und dass ein Gespräch dazu stattfinden soll. Es war kein Antrag, sondern nur eine Empfehlung.

Herr Sonnenberger stellte den Antrag, dass der Landrat noch einmal mit den Schulleitern der Gymnasien in Bitterfeld und Wolfen zur Klärung des Sachverhaltes ein Gespräch führt und eine Kooperation mit dieser Schule erfolgt.

Herr Böhm stellt fest, dass Dessau dann nicht mehr im Gespräch bleibt.

Herr Sonnenberger verwies darauf, dass es hier um unsere Schulen im Landkreis geht.

Frau Mylius verwies darauf, dass es hier eine Entscheidung der Gesamtkonferenz ist. Es gibt schon eine Gemeinschaftsschule in Gröbzig, welche eine Kooperation mit dem Ludwigsgymnasium eingegangen ist. Man kann also nicht nur mit den Schulleitern sprechen, sondern es entscheidet die Gesamtkonferenz und vor allem muss diese Kooperation auch gewollt sein. Die Zusammenarbeit zwischen den Lehrern muss auch stimmen. In Gröbzig wurde dies zum Beispiel alles schon im Vorfeld besprochen und geklärt.

Herr Sonnenberger beantragte, dass auf Grund der Erläuterungen von Frau Mylius sein Antrag diesbezüglich erweitert wird.

Herr Schulze äußerte seine Zweifel dahingehend, dass bis zum Kreistag am 28.04.2016 eine Gesamtkonferenz stattfinden kann.

Frau Mylius brachte den Einwand, dass Gesamtkonferenzen nur zweimal im Jahr stattfinden.

Frau Kutz verbesserte und erklärte, dass entsprechend des Gesetzes immer drei Gesamtkonferenzen durchgeführt werden müssen.

Frau Hinze verwies nochmals darauf, dass der Schulleiter deutlich gemacht hat, dass er jetzt eine Entscheidung haben möchte. Es ist natürlich die Frage, wenn man jetzt mit den Schulen noch einmal Kontakt aufnimmt, ob dann eine Kooperation zustande kommt. Oder ist der Antrag von Herrn Sonnenberg so aufzufassen, dass man noch einmal mit den Schulleitern spricht, dass es dann gegebenenfalls später für andere Schulen möglich ist. Der Landkreis hat ja zahlreiche Sekundarschulen aber nur 4 Gymnasien. Es könnten ja durchaus noch andere Schulen einen Antrag stellen und dass man sich dann nicht von vornherein verschließt. Herr Schneider möchte schon, dass es eine Entscheidung gibt und er kann mit der Kooperation mit Dessau gut leben. Herr Schulze fragte, was ist, wenn alle Sekundarschulen eine Gemeinschaftsschule werden wollen? Wie wirkt sich das dann auf unsere Gymnasien aus?

Frau Hinze stellte fest, dass das ein falsches Denken ist. Jetzt denken alle, dass nach der vierten Klasse keiner mehr auf das Gymnasium gehen möchte. So wird es aber nicht sein. Es wird nach wie vor Schüler geben, die auf das Gymnasium dann gehen werden. Aber den Schülern der Sekundarschule wird der Weg einfacher gemacht, nämlich ab Klasse 9 oder 10 zum Gymnasium zu wechseln. Die Kooperation der Lehrer führt dahin, dass die Lehrer der Sekundarschule etwas anderen Unterricht machen, um diesen Kindern den Übergang zu ermöglichen. Die Gemeinschaftsschule ist nur eine Schule des gemeinsamen Lernens. Die Schüler können dann Abitur machen, brauchen es aber nicht. Die Gemeinschaftsschule ist etwas anderes als eine Gesamtschule, die einen eigenen gymnasialen Zweig hat.

Herr Böhm stellte fest, dass er jetzt viele subjektive Meinungen von den anderen Schulleitern gehört hat. Er fühlt sich politisch nicht in der Lage, über die Köpfe der Fachleute hinweg eine Entscheidung für die Gemeinschaftsschule zu treffen. Er zweifelt ganz stark an, dass so ein bisschen anderer Unterricht zwischen den Klassen 5 und 10 in den Sekundarschulen ausreicht, um das Abitur zu machen. Es müsste eindeutig geklärt werden, warum die Schulleiter unserer Gymnasien die Kooperation ablehnen.

Herr Sonnenberger fragte nach, ob die Kooperationsvereinbarung schon abgeschlossen wurde.

Frau Mylius verneinte dies.

Herr Sonnenberger würde daraufhin seinen Antrag wie folgt etwas abändern: Man stimmt aus zeitlichen Gründen der Gemeinschaftsschule zu und trotzdem ist zu prüfen, ob eine Vereinbarung mit den Gymnasien des Landkreises getroffen werden kann.

Frau Mylius informierte, dass die Vereinbarung schon vorliegt und ist auch der Vorlage beigefügt. Der Umwandlung dieser Kooperationsvereinbarung wurde aber noch nicht zugestimmt. Dass Prozedere ist doch so, dass der Landkreis erst zur Entscheidung hinzugezogen wird. Die inhaltliche Prüfung erfolgt im Vorfeld durch das Landesschulamt. Nach erfolgter Prüfung wird dann der Landkreis als Schulträger gefragt, ob man dieser Umwandlung zustimmt. Das Landesschulamt hat bereits zum vorliegenden Konzept die Zustimmung erteilt.

Herr Schulze fragte nach, wenn wir dem nicht zustimmen, was passiert dann? Kann man das dann doch noch mit Bitterfeld machen?

Frau Mylius erklärte, dass das nicht geht. Dann bleibt diese Schule weiterhin eine Sekundarschule.

Herr Sonnenberger erklärte, wenn dem so ist, dann würde er seinen Antrag zurückziehen, da er für die Gemeinschaftsschule ist.

Frau Mylius verwies darauf, dass die Kooperationsvereinbarung den Unterlagen, Seite 28/29, beigefügt ist. Das war auch die inhaltliche Voraussetzung, damit das Landeschulamt prüfen konnte. Danach wird der Landkreis als Planungsträger zur Stellungnahme aufgefordert.

Herr Sonnenberger hatte seinen Antrag zurückgezogen.

Es gab keine weiteren Anfragen.