Sitzung: 07.04.2016 Kreis- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3
Vorlage: BV/0322/2015
Frau Dr. Engst informierte, da eine
Kooperationsvereinbarung der SK Muldenstein mit den „Walther Rathenau“
Gymnasium und dem „Heinrich-Heine“ Gymnasium Wolfen nicht zustande gekommen
ist, wird angestrebt, eine Kooperationsvereinbarung mit dem Fachgymnasium „Hugo
Junkers“ in Dessau-Roßlau abzuschließen. In Bezug auf die Gesamtkonferenzen
beider Gymnasien verwies sie auf die Sachdarstellung der Vorlage. In der
Sitzung des Ausschusses Bildung und Sport am 30.03.2016 erfolgte eine
differenzierte Beratung zur Vorlage. Die Verwaltung ist nicht berechtigt, den
vorliegenden Antrag zur Umwandlung der SK Muldenstein in eine
Gemeinschaftsschule abzulehnen. Aus diesem Grund wurde die Vorlage zur
Vorberatung in die Tagesordnung des Kreis- und Finanzausschusses aufgenommen.
Letztendlich muss aber der Kreistag abschließend die Entscheidung treffen.
Herr Dittmann fragte nach, worauf sich die Ablehnungen
der Kooperation der Gymnasien mit der SK Muldenstein des Landkreises stützen.
Frau Dr. Engst informierte, dass beide Schulleiter den
Lehrermangel angeführt haben. Die zurzeit vorhandenen Lehrer reichen jetzt
schon nicht aus, um den Unterricht ordnungsgemäß absichern kann. Aus diesem
Grund wollen sie nicht noch weitere Kooperationen eingehen, zumal den Schülern
freigestellt ist, direkt auf das Gymnasium zu gehen.
Herr Dittmann stellte fest, dass über die Stärke der Lehrerzahl
nicht die Schulleitung entscheidet, sondern diese werden entsprechend der
Schülerzahl zugewiesen. Wenn im Zuge einer solchen Kooperation mehr Schüler in
den oberen Jahrgängen zuzurechnen wären, dann würde das auch zu einer höheren
Lehrerbedarfsbewertung für das Kooperationsgymnasium führen und damit zu einem
Anspruch gegenüber dem Land Sachsen-Anhalt auf die Zuweisung von mehr
Lehrstunden. Dass die momentane Lehrerzahl nicht ausreicht kann nicht der Grund
sein, die Aufnahme von Schülern zu verweigern. Diese Begründung ist schon sehr
merkwürdig. Spannend wird auch sein, welche Stellungnahme das Landesschulamt
oder das Kultusministerium abgeben wird, bevor man über eine kreisübergreifende
Beschulung diskutiert.
Frau Hinze informierte über die geführte Diskussion im Ausschuss Bildung und Sport
am 30.03.2016. Der Sachstand ist, dass die 4 Enthaltungen nicht dokumentieren,
dass man das nicht will. Man war eben sehr verwundert, dass die Bitterfelder
Schulen keine Kooperation eingehen wollen. Der Schulleiter von Muldenstein war
zur Sitzung auch anwesend und hat das Verfahren erläutert. Es gab auch Probleme
für einen Gesprächstermin mit dem Gymnasium Wolfen. Beim Europagymnasium wurde
der Lehrermangel angeführt und die Gesamtkonferenz hatte auch schon den entsprechenden
Beschluss dazu gefasst. Frau Mylius hatte im Ausschuss auch darauf verwiesen,
dass es nicht unbedingt an den Lehrerbedarf hängt. Es geht einfach darum, dass
es hier eine Zusammenarbeit zwischen den beiden Einrichtungen geben soll, da
die Schüler in der Schule in Muldenstein verbleiben. Die Lehrer vom
Fachgymnasium werden nicht an die Schule nach Muldenstein abgeordnet, um dort
Unterricht zu machen. Der Tenor des Ausschusses war, dass der Landkreis
Millionen in den Umbau des Gymnasiums steckt und wenn gerufen wird, man braucht dieses oder
jenes, dann ist man auch da, aber wenn jetzt eine Kooperation mit einer
Sekundarschule des Landkreises zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule
eingegangen werden soll, da fühlt man sich plötzlich nicht mehr in der Lage.
Das hat eben dazu geführt, dass sich vier Mitglieder des Ausschusses enthalten
haben.
Es kam dann noch
die Empfehlung, der Landrat sollte doch noch einmal das Gespräch mit den
Schulleitern suchen und eventuell positiv darauf einwirken.
Die Schulleitung
der SK Muldenstein möchte die Umwandlung der Sekundarschule in eine
Gemeinschaftsschule und man hat daraufhin die Gespräche mit Dessau gesucht.
Frau Mylius bezog sich auf die Zuweisung von Lehrern.
Es ist doch jetzt auch schon so, dass die Schüler, wenn sie die Klasse
abgeschlossen haben, gleich an das Fachgymnasium gehen können. Aus der
Sekundarschule Muldenstein waren es im Schuljahr 2013/2014 2 Schüler; 2014/2015
keine und 2015/2016 sind es 13 Schüler. Das sind Dimensionen, wo das Land nicht
extra Lehrer zur Verfügung stellt. Es geht bei dieser Schulform darum, dass man
so viel Schüler wie möglich noch behält und nicht gleich nach der 5. Klasse zum
Gymnasium wechselt. Für dieses Vorhaben wird die inhaltliche Kooperation mit
den Lehrern des jeweiligen Gymnasiums benötigt. Das Gastschulgeld wird auch
jetzt schon gezahlt. Es ist auch nach jetziger Gesetzeslage immer noch möglich
nach der 6.; 7. oder 8. Klasse zum Gymnasium zu wechseln.
Im Übrigen werden
die Gastschulbeiträge jetzt schon gezahlt.
Herr Northoff stellte fest, dass eigentlich das Ziel des
Schulleiters ist, mehr Schüler zu behalten. Wie sieht es denn gegenwärtig mit
der Schülerzahl vor Ort aus? Wie viel Schüler hat die Sekundarschule
Muldenstein und ist der Standort gefährdet?
Frau Mylius erklärte, dass der Standort der
Sekundarschule in Muldenstein nicht gefährdet ist.
In Bezug auf die
Schülerzahlen verwies sie auf die Übersicht in der Beschlussvorlage.
Frau Kutz verwies darauf, dass eine politische Entscheidung des Kreistages zu
treffen ist, ob man die Gemeinschaftsschule haben möchte oder nicht. Alles
andere ist doch Sache der Schule. Entsprechend des Konzeptes für eine
Gemeinschaftsschule würde es aufbauend ab der Klasse 5 bedeuten, dass die
Schüler dann nach fünf Jahren aus dem Sekundarschulbereich an das Gymnasium
wechseln. Man muss schon hellseherische Fähigkeiten besitzen, wenn man weiß,
was in fünf Jahren für Lehrerpersonal an der Schule ist. Ob die Lehrer nun aus
Bitterfeld, Wolfen oder Dessau kommen, ist den Schülern letztendlich egal. Sie
verwies ebenfalls auf die hohen Sanierungskosten für die Gymnasien und da kann
man doch eigentlich jetzt nicht sagen, wir wollen das nicht. Es geht jetzt hier
um ein gemeinsames längeres Lernen und wo sich Schüler später entscheiden
können, ob sie das Gymnasium besuchen wollen.
Herr Schulze fragte nach, ob es richtig ist, dass die
Entscheidung jetzt nicht herbeigeführt, sondern erst noch einmal intensiv mit
allen Schulen zu sprechen ist.
Frau Kutz erklärte, dass man das nicht so einfach machen kann. Der Antrag wurde
gestellt und der Kreistag muss sich jetzt entscheiden.
Herr Hemmerling stellte fest, dass er aus der Vorlage nicht
entnehmen konnte, dass die Lehrer nach Muldenstein kommen und bezog sich auf
die Ausführungen von Fahrzeiten und Kosten für den Fahrweg. Er hat daraus
entnommen, dass die Kooperation am Standort Dessau-Roßlau stattfindet.
Herr Schulze verwies auf die Darstellung der Kosten in
der Sachdarstellung und stellte fest, dass es im Jahr 15 T€ sind.
Frau Hinze erklärte, dass die Schüler ab Klasse 5 auf
ein mögliches Abitur vorbereitet werden. Das heißt, sie bleiben in der Klasse
in Muldenstein und werden aber gesondert gefördert. Später kristallisiert es
sich heraus, dass man vielleicht nach der Klasse 7 zum Gymnasium nach Bitterfeld
oder ab 10. Klasse zur Fachoberschule nach Dessau wechseln möchte. Es wird doch
schon jetzt Fahrgeld nach Dessau durch den Landkreis gezahlt. Aber, um diese
inhaltliche Arbeit ab Klasse 5 zu leisten, müssen andere Voraussetzungen
geschaffen werden als eine Sekundarschule hat. Dazu braucht die Schule
entsprechende Kooperationspartner. Es fahren keine Lehrer hin und her, sondern
es bleibt jeder an seinem Ort und die Schüler werden nur anders beschult und
das bis Klasse 10. Es wird aber nicht so sein, dass in der SK Muldenstein eine
eigene Abiturklasse nach Klasse 10 geschaffen wird, sondern die Schüler gehen
dann an irgendeinen anderen Schulstandort. Warum nun Bitterfeld sagte, sie
haben keine Lehrer, war im Ausschuss nicht nachvollziehbar. Auch der Schulleiter,
Herr Schneider, hat genau erläutert, wie alles vonstattengehen gehen soll.
Herr Dittmann hatte den Eindruck, dass unsere Gymnasien in
Bitterfeld und Wolfen aus Angst, die Schüler für die oberen Klassen nicht zu
bekommen, so agieren. Lieber treibt man die Schüler dann nach Dessau. Das ist
ein höchst schlüssiges Konzept, um die eigene Schule in Frage zu stellen.
Frau Kutz verwies darauf, dass in der Gemeinschaftsschule die Schüler (innen) ab
dem 5. Schuljahrgang im Klassenverband unterrichtet werden und man verzichtet
weitgehend auf eine Unterscheidung nach Bildungsgängen. Sie werden dort ganz
normal alle einheitlich unterrichtet. So wie es am Gymnasium ist, fällt dort
weg. Es kann nun vermutet werden, dass an den Gymnasien Bitterfeld und in Wolfen
sich in den höheren Klassen die Schülerzahlen reduzieren würden, da ja dann
nicht so viele Schüler hinüber wechseln werden.
Herr Schulze verwies darauf, dass das Fachgymnasium in
Dessau bereits jetzt schon mit 64 T€ unterstützt wird. Es handelt sich dabei um
die Gastschulbeiträge, die durch den Landkreis gezahlt werden.
Herr Northoff erklärte, dass sich aber jetzt die
politische Frage stellt, welche Schulform die geeignete ist. Wenn jetzt auch
die Gemeinschaftsschule dazu kommt, die auch noch zusätzliches Geld kostet,
dann spricht nichts dafür, dem Anliegen des Schulleiters aus Muldenstein, der
es in erster Linie wegen seinen Schülern macht, zu folgen.
Frau Hinze stellte fest, dass das ein falscher Zungenschlag ist. Die
Gemeinschaftsschule kostet nicht mehr Geld. Wenn die Schüler nach der
Sekundarschule für sich entscheiden, sie möchten zur Fachoberschule nach Dessau
oder zum Fachgymnasium Bitterfeld gehen, sind sie besser vorbereitet und das
findet vorher an der Sekundarschule statt. Es geht hier um das längere
gemeinsame Lernen. Wenn sie in Bitterfeld bleiben würden, da würde man sogar
noch Einsparungen erzielen, da die Entfernung von Muldenstein nach Bitterfeld
kürzer ist als von Muldenstein nach Dessau.
Herr Northoff stellte fest, dass Sinn des Ganzen ist,
dass Schüler von vornherein davon abgehalten werden, möglichst nach Bitterfeld
zu gehen, sondern in Muldenstein zu bleiben. Wenn sie aber das Abitur haben
wollen, hat man dann doch die Mehrkosten.
Herr Dittmann brachte den Einwurf, aber nur weil sich unsere
eigenen Schulen verweigern.
Herr Northoff stellte fest, dass man dann wieder bei der
politischen Frage ist, welche Schule will die gleiche Förderung.
Herr Böhm stellte fest, dass die Gymnasien schon Angst haben, weniger Schüler ab
der 5. Klasse zu bekommen, wenn dort eine Gemeinschaftsschule eingerichtet
werden soll. Es stellt sich dann auch die Frage, ob noch andere Schulen eine
Gemeinschaftsschule gründen wollen. Die Gymnasien haben schon das Interesse,
die Schülerzahlen ab der Klasse 5 stabil zu halten.
Frau Hinze bemerkte, dass es eine politische Entscheidung ist, ob man die
Sekundarschulen stärken will oder nicht. Wenn man befürwortet, dass ab der 5.
Klasse die Zuweisung an das Gymnasium erfolgt, dann sind wir ein vorbildlicher
Landkreis und es erfolgt generell der Wechsel von der Grundschule direkt zum
Gymnasium. Damit werden aber die Sekundarschulen platt gemacht.
Es ist ein weiteres
Ansinnen, die Standorte unserer Sekundarschulen dahingehend zu stärken, dass
nicht noch mehr Schüler woanders hinwandern. Die Sekundarschulen, die man jetzt
hat, sollten wirklich erhalten bleiben.
Herr Schulze verwies darauf, dass vor zehn Jahren auch
schon einmal eine Gesamtschule geschaffen werden sollte, aber das wollte man
nicht.
Herr Böhm erklärte, dass die Sekundarschulen erhalten bleiben sollen so wie sie
sind und keine Gemeinschaftsschule gebildet werden. Das bisherige System soll
erhalten bleiben.
Herr Wolpert bemerkte, ob die Skepsis bei den Gymnasien
aus der Tatsache herrührt, dass man glaubt, dass die Schüler aus der 5. Klasse
nicht am Gymnasium unterrichtet werden und beim Wechsel aus der 10.Klasse nicht
den Ansprüchen genügen. Dass es daher die Weigerung gibt und es nichts mit den
Schülerzahlen zu tun hat.
Frau Dr. Engst stellte fest, dass hierzu keine Aussagen
von den Schulleitern getroffen wurden.
Herr Schulze fragte, ob es denn diese qualitativen
Unterschiede gibt.
Frau Hinze erklärte, dass theoretisch und auch
praktisch die Notwendigkeit dieses Systems entsprechend dem Kultusministerium
geben soll. Es ist das Ansinnen der Gemeinschaftsschule, das nicht schon nach
der Grundschule festgelegt wird, welches Kind für das Gymnasium geeignet ist.
Es gibt ja auch Kinder, wo erst später der Gedankte reift, an das Gymnasium zu
wechseln.
Wenn man an einer
Gemeinschaftsschule diese Kinder auch darauf vorbereitet, so haben diese Kinder
eine größere Chance, für den Übergang zum Gymnasium besser vorbereitet zu sein
als an einer Sekundarschule, wo diese Förderung nicht erfolgt. Die
Gemeinschaftsschule schafft eigentlich den Weg dahin, dass die Schüler dann
besser sind, wenn sie zum Gymnasium wechseln wollen oder sollen.
Herr Sonnenberger sieht in der Gemeinschaftsschule schon
Vorteile, da die Anzahl der Schüler der Grundschule, die zum Gymnasium gehen,
nicht bei 50% starten, sondern etwas später. Es wurde ja mehrfach kundgetan,
dass diese 50 % eigentlich zu viel sind. Dieser Weg sollte eröffnet werden,
indem die Schüler gemeinsam bis zur 10. Klasse geführt werden und dann trennt
sich sowieso die Spreu vom Weizen. Er sieht ebenso das Problem der Spätzünder.
Es kommen jetzt schon Schüler von den Gymnasien zurück an die jetzigen
Sekundarschulen und diese sind dann, von den Leistungen her, die besseren
Sekundarschüler.
Herr Böhm bezog sich auf die Aussage, dass der Unterricht an der
Gemeinschaftsschule genauso erfolgt wie an der Sekundarschule. Der Stundenplan
am Gymnasium ist doch von der Qualität her ein ganz anderer als an der
Sekundarschule. Er zweifelt an, dass die Schüler der 10. Klasse, die dann kurz
vorm Abitur stehen, innerhalb von 2 Jahren die gleiche Reife haben werden. Das
Abitur ist eine Reifeprüfung, wo es eine gewisse Vorbereitungszeit bedarf. Für
die Klassen 5 bis 10 am Gymnasium ist der Stundenplan bestimmt ein anderer als
an der Sekundarschule. Deshalb ist es für ihn jetzt schwer, die politische
Entscheidung speziell für diese eine Schule zu treffen.
Herr Sonnenberger unterstreicht, dass das Verhalten unserer
beiden Gymnasien sehr fragwürdig ist. Man sollte schon versuchen, hier gewissen
Einfluss zu nehmen.
Herr Schulze sicherte zu, diese Aussagen für interne
Diskussionen zu nutzen. Die Frage ist nun, rettet dies den Antrag oder nicht.
Frau Hinze verwies darauf, dass es ja noch mehr
Sekundarschulen gibt, die einen entsprechenden Antrag stellen könnten. Die
Sekundarschule Muldenstein hat sich aber jetzt auf Dessau eingeschossen.
Herr Sonnenberger stellt klar, dass die Gemeinschaftsschule im
ländlichen Raum eine größere Rolle spielt als in größeren Städten und erklärte
die Unterschiede zum ländlichen Raum und der Stadtstruktur.
Herr Mormann erklärte, dass er es so verstanden hatte,
dass der Schulausschuss darum gebeten hat, dass der Landrat sich mit den
Schulleitern ins Benehmen setzt, um ihr Verhalten aufzuklären.
Herr Schulze stellte fest, dass er das so nicht von den
Ausschussmitgliedern herausgehört hat.
Frau Dr. Engst informierte, dass im Ausschuss ein direkter
Antrag an den Landrat nicht gestellt wurde. Es wurde nur die Verwunderung zum
Verhalten der Schulleiter zum Ausdruck gebracht.
Frau Hinze verwies darauf, dass Herr Wolkenhaar eindeutig die Empfehlung
ausgesprochen hat, das an den Landrat heranzutragen und dass ein Gespräch dazu
stattfinden soll. Es war kein Antrag, sondern nur eine Empfehlung.
Herr Sonnenberger stellte den Antrag, dass der Landrat noch
einmal mit den Schulleitern der Gymnasien in Bitterfeld und Wolfen zur Klärung
des Sachverhaltes ein Gespräch führt und eine Kooperation mit dieser Schule
erfolgt.
Herr Böhm stellt fest, dass Dessau dann nicht mehr im Gespräch bleibt.
Herr Sonnenberger verwies darauf, dass es hier um unsere
Schulen im Landkreis geht.
Frau Mylius verwies darauf, dass es hier eine
Entscheidung der Gesamtkonferenz ist. Es gibt schon eine Gemeinschaftsschule in
Gröbzig, welche eine Kooperation mit dem Ludwigsgymnasium eingegangen ist. Man
kann also nicht nur mit den Schulleitern sprechen, sondern es entscheidet die
Gesamtkonferenz und vor allem muss diese Kooperation auch gewollt sein. Die
Zusammenarbeit zwischen den Lehrern muss auch stimmen. In Gröbzig wurde dies zum
Beispiel alles schon im Vorfeld besprochen und geklärt.
Herr Sonnenberger beantragte, dass auf Grund der Erläuterungen von Frau Mylius sein Antrag
diesbezüglich erweitert wird.
Herr Schulze äußerte seine Zweifel dahingehend, dass bis
zum Kreistag am 28.04.2016 eine Gesamtkonferenz stattfinden kann.
Frau Mylius brachte den Einwand, dass Gesamtkonferenzen
nur zweimal im Jahr stattfinden.
Frau Kutz verbesserte und erklärte, dass entsprechend des Gesetzes immer drei
Gesamtkonferenzen durchgeführt werden müssen.
Frau Hinze verwies nochmals darauf, dass der Schulleiter deutlich gemacht hat,
dass er jetzt eine Entscheidung haben möchte. Es ist natürlich die Frage, wenn
man jetzt mit den Schulen noch einmal Kontakt aufnimmt, ob dann eine
Kooperation zustande kommt. Oder ist der Antrag von Herrn Sonnenberg so
aufzufassen, dass man noch einmal mit den Schulleitern spricht, dass es dann
gegebenenfalls später für andere Schulen möglich ist. Der Landkreis hat ja
zahlreiche Sekundarschulen aber nur 4 Gymnasien. Es könnten ja durchaus noch
andere Schulen einen Antrag stellen und dass man sich dann nicht von vornherein
verschließt. Herr Schneider möchte schon, dass es eine Entscheidung gibt und er
kann mit der Kooperation mit Dessau gut leben. Herr Schulze fragte, was ist, wenn alle Sekundarschulen eine
Gemeinschaftsschule werden wollen? Wie wirkt sich das dann auf unsere Gymnasien
aus?
Frau Hinze stellte fest, dass das ein falsches Denken ist. Jetzt denken alle, dass
nach der vierten Klasse keiner mehr auf das Gymnasium gehen möchte. So wird es
aber nicht sein. Es wird nach wie vor Schüler geben, die auf das Gymnasium dann
gehen werden. Aber den Schülern der Sekundarschule wird der Weg einfacher
gemacht, nämlich ab Klasse 9 oder 10 zum Gymnasium zu wechseln. Die Kooperation
der Lehrer führt dahin, dass die Lehrer der Sekundarschule etwas anderen
Unterricht machen, um diesen Kindern den Übergang zu ermöglichen. Die
Gemeinschaftsschule ist nur eine Schule des gemeinsamen Lernens. Die Schüler
können dann Abitur machen, brauchen es aber nicht. Die Gemeinschaftsschule ist
etwas anderes als eine Gesamtschule, die einen eigenen gymnasialen Zweig hat.
Herr Böhm stellte fest, dass er jetzt viele subjektive Meinungen von den anderen
Schulleitern gehört hat. Er fühlt sich politisch nicht in der Lage, über die
Köpfe der Fachleute hinweg eine Entscheidung für die Gemeinschaftsschule zu
treffen. Er zweifelt ganz stark an, dass so ein bisschen anderer Unterricht
zwischen den Klassen 5 und 10 in den Sekundarschulen ausreicht, um das Abitur
zu machen. Es müsste eindeutig geklärt werden, warum die Schulleiter unserer
Gymnasien die Kooperation ablehnen.
Herr Sonnenberger fragte nach, ob die
Kooperationsvereinbarung schon abgeschlossen wurde.
Frau Mylius verneinte dies.
Herr Sonnenberger würde daraufhin seinen Antrag wie folgt
etwas abändern: Man stimmt aus zeitlichen Gründen der Gemeinschaftsschule zu
und trotzdem ist zu prüfen, ob eine Vereinbarung mit den Gymnasien des
Landkreises getroffen werden kann.
Frau Mylius informierte, dass die Vereinbarung schon
vorliegt und ist auch der Vorlage beigefügt. Der Umwandlung dieser
Kooperationsvereinbarung wurde aber noch nicht zugestimmt. Dass Prozedere ist
doch so, dass der Landkreis erst zur Entscheidung hinzugezogen wird. Die
inhaltliche Prüfung erfolgt im Vorfeld durch das Landesschulamt. Nach erfolgter
Prüfung wird dann der Landkreis als Schulträger gefragt, ob man dieser
Umwandlung zustimmt. Das Landesschulamt hat bereits zum vorliegenden Konzept
die Zustimmung erteilt.
Herr Schulze fragte nach, wenn wir dem nicht zustimmen,
was passiert dann? Kann man das dann doch noch mit Bitterfeld machen?
Frau Mylius erklärte, dass das nicht geht. Dann bleibt
diese Schule weiterhin eine Sekundarschule.
Herr Sonnenberger erklärte, wenn dem so ist, dann würde er
seinen Antrag zurückziehen, da er für die Gemeinschaftsschule ist.
Frau Mylius verwies darauf, dass die
Kooperationsvereinbarung den Unterlagen, Seite 28/29, beigefügt ist. Das war
auch die inhaltliche Voraussetzung, damit das Landeschulamt prüfen konnte.
Danach wird der Landkreis als Planungsträger zur Stellungnahme aufgefordert.
Herr Sonnenberger hatte seinen Antrag zurückgezogen.
Es gab keine weiteren Anfragen.