Sitzung: 26.02.2019 Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
Vorlage: BV/0897/2019
Vor Beginn seiner Ausführungen teilt Herr Martin an alle
Ausschussmitglieder und
sachkundigen Einwohner drei Informationsblätter als Anlage zur oben
genannten
Prioritätenliste aus.
Eingangs erläutert Herr Martin noch einmal die zugrundeliegenden
Auswahlkriterien bei der
Erarbeitung der Prioritätenliste. Er betont an dieser Stelle, dass die
Schulform bei der
Auswahl keine Beachtung findet. Außerdem teilt Herr Martin mit, dass die
Prioritätenliste inhaltlich und formell mit der des Landesverwaltungsamtes
abgestimmt wurde.
Ausschlaggebend für die Bewertung und Festlegung der besonders
sanierungsbedürftigen Schulgebäude sind die Berechnung der Schülerzahlen, die
langfristige Sicherung dieser Schülerzahlen und der Schule sowie der
Sanierungsbedarf.
Bei der Wertung des Sanierungsanspruchs wurden drei Kategorien
festgelegt:
-
Stufe 3 = kein
Sanierungsbedarf
Es wurden bereits
umfangreichere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.
-
Stufe 2 = geringer
Sanierungsbedarf
Es wurden
Teilsanierungen mit Förder- und Eigenmitteln durchgeführt.
-
Stufe 1 = erheblicher
Sanierungsbedarf
Es wurde bisher
kein bis geringer Sanierungsaufwand durchgeführt.
Daraus ergibt sich eine vorrangige Priorität zur Anmeldung im
Förderprogramm:
-
SK Völkerfreundschaft, Köthen – Ersatzbau Turnhalle
-
SK Ciervisti, Außenstelle – Wiederherstellung
vorhandener Klassenräume
-
SK Wolfen-Nord – Sanierung Schulgebäude
-
Freie Schule Anhalt – Sanierung Schulgebäude.
Abschließend sagt Herr Martin dazu aus, dass die Sekundarschule Zörbig
(Sanierung Schulgebäude) im Falle einer
Verschiebung der Förderprojekte als Nachrücker vorgesehen ist.
In der sich anschließenden Diskussion werden verschiedene Fragen
aufgeworfen.
Außerdem gibt es diverse Kritikpunkte, Anmerkungen und
Änderungsvorschläge der
Ausschussmitglieder bezüglich der Auswahlkriterien in der
Prioritätenliste.
Herr Hermann bezieht sich auf Punkt 6.5 der Richtlinie
Schulinfrastruktur:
Hier ist festgelegt, dass die Fördermittelanträge bis zum 31.12.2019
gestellt werden müssen.
Insofern müsse man nicht sofort darüber entscheiden; es sei genügend
Zeit, den einen oder anderen Punkt einer näheren Prüfung zu unterziehen, so
Herr Hermann.
Daraufhin schaltet sich Herr Martin ein und sagt aus, dass bis zum
31.12. dieses Jahres die Bauantragsreife vorliegen muss und die
Beschlussfassung in der nächsten Kreistagssitzung erfolgen sollte.
Herr Hermann hegt Zweifel an der Aussage, dass bis zum 31.12.19 die
Förderanträge
tatsächlich schon mit Bauantrag gestellt werden müssen.
Frau Wohmann teilt mit, dass sie diesbezüglich eine Prüfung durch das
Fachamt
veranlassen wird. Schon allein die Tatsache, dass die Baumaßnahmen bis 31.12.2022
abgeschlossen sein müssen, macht dies erforderlich.
Da Schulen im ländlichen Bereich und den Kreisrändern oftmals bei den
baulichen
Belangen / Förderungen das Nachsehen haben, fragt Herr Honsa nach, in
welcher Weise hier Abhilfe geschaffen werden kann und merkt an, dass diese
Schulen als Kompromiss
wenigstens in Bezug auf den Schülerverkehr Berücksichtigung finden
sollten.
An dieser Stelle bittet Frau Wohmann Herrn Böhm konkret zu benennen,
welche Kriterien betrachtet bzw. welche Änderungen in die Prioritätenliste
eingebracht werden sollen, damit die Verwaltung entsprechend handeln kann.
Die Ausschussmitglieder beraten sich nochmals und teilen ihre
Kritikpunkte mit.
Zum einen wird die Verteilung der möglichen Zuschüsse anhand der
Schülerzahlen,
zum anderen die Gewichtung des baulichen Zustandes der jeweiligen Schule
bemängelt. Außerdem sollte auch die Schulentwicklungsplanung des Landkreises
Anhalt-Bitterfeld Beachtung finden.
Bezüglich der beantragten Förderung in Höhe von 800.000,00 EUR der Freien
Schule Anhalt gibt es geteilte Meinungen; ebenso über die geplante Förderung
des Ersatzbaus Turnhalle Sekundarschule Völkerfreundschaft.
In diesem Zusammenhang bezieht sich Herr Hermann auf die beigefügte
Anlage 1.2
„Auswahlkriterien zur Prioritätenliste“ und merkt folgendes an:
Wenn die Freie Schule bei der Beantragung schon mit vorgesehen ist, dann
sollte diese auch in der Anlage 1.2 aufgenommen werden.
Außerdem empfiehlt Herr Hermann, die Darstellung der Anlage 1.2
möglicherweise etwas ausführlicher zu gestalten. Er bezieht sich auf die Spalte
„Bedarf Sanierung / Neubau“.
Aufgrund der vorliegenden Zahlen, wäre es sinnvoll eine Spalte aufzuführen,
wo nicht nur der „Bedarf“, sondern der „Gesamtbedarf der Investitionen“
abgebildet ist.
Somit würde besser veranschaulicht werden, welche Schule auch den
höchsten
Sanierungsbedarf hat und bilde natürlich gleichzeitig ab, in welche
Schule bereits investiert wurde und was von den Gesamtinvestitionen schon
erfolgt ist, so Herr Hermann.
Auch Frau Hinze unterstützt die vorgenannte Aussage des Herrn Hermann.
Sie ist der Meinung, dass der Kreistag eine gewisse Verantwortung hat,
die Freie Schule Anhalt ein Stück weit zu unterstützen, auch wenn diese nicht
in Trägerschaft des
Landkreises ist; schließlich gehen Schüler aus dem Landkreis
Anhalt-Bitterfeld dorthin und das sollte auch berücksichtigt werden.
Abschließend bittet Herr Böhm bezüglich des Zuteilungsschlüssels anhand
der
Schülerzahlen nachdrücklich um Prüfung, ob das Landesverwaltungsamt nur
darüber
informiert oder ob es so vorgegeben wurde und wenn ja, wo das
festgeschrieben ist.
Durch die Mitglieder des Fachausschusses für Bau-, Wirtschaft und Verkehr
erfolgt die
Empfehlung an den Kreistag unter der Maßgabe, den Beschlussantrag mit
den
vorgenannten Hinweisen bzw. Empfehlungen zu überarbeiten, einstimmig mit
8
Ja-Stimmen.