Vor Beginn seiner Ausführungen teilt Herr Martin an alle Ausschussmitglieder und

sachkundigen Einwohner drei Informationsblätter als Anlage zur oben genannten

Prioritätenliste aus.

 

Eingangs erläutert Herr Martin noch einmal die zugrundeliegenden Auswahlkriterien bei der

Erarbeitung der Prioritätenliste. Er betont an dieser Stelle, dass die Schulform bei der

Auswahl keine Beachtung findet. Außerdem teilt Herr Martin mit, dass die Prioritätenliste inhaltlich und formell mit der des Landesverwaltungsamtes abgestimmt wurde.

 

Ausschlaggebend für die Bewertung und Festlegung der besonders sanierungsbedürftigen Schulgebäude sind die Berechnung der Schülerzahlen, die langfristige Sicherung dieser Schülerzahlen und der Schule sowie der Sanierungsbedarf.

 

Bei der Wertung des Sanierungsanspruchs wurden drei Kategorien festgelegt:

 

-       Stufe 3 = kein Sanierungsbedarf

Es wurden bereits umfangreichere Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

 

-       Stufe 2 = geringer Sanierungsbedarf

Es wurden Teilsanierungen mit Förder- und Eigenmitteln durchgeführt.

 

-       Stufe 1 = erheblicher Sanierungsbedarf

Es wurde bisher kein bis geringer Sanierungsaufwand durchgeführt.

 

Daraus ergibt sich eine vorrangige Priorität zur Anmeldung im Förderprogramm:

 

-       SK Völkerfreundschaft, Köthen – Ersatzbau Turnhalle

-       SK Ciervisti, Außenstelle – Wiederherstellung vorhandener Klassenräume

-       SK Wolfen-Nord – Sanierung Schulgebäude

-       Freie Schule Anhalt – Sanierung Schulgebäude.

 

Abschließend sagt Herr Martin dazu aus, dass die Sekundarschule Zörbig (Sanierung  Schulgebäude) im Falle einer Verschiebung der Förderprojekte als Nachrücker vorgesehen ist.

 

In der sich anschließenden Diskussion werden verschiedene Fragen aufgeworfen.

Außerdem gibt es diverse Kritikpunkte, Anmerkungen und Änderungsvorschläge der

Ausschussmitglieder bezüglich der Auswahlkriterien in der Prioritätenliste.

 

Herr Hermann bezieht sich auf Punkt 6.5 der Richtlinie Schulinfrastruktur:

Hier ist festgelegt, dass die Fördermittelanträge bis zum 31.12.2019 gestellt werden müssen.

Insofern müsse man nicht sofort darüber entscheiden; es sei genügend Zeit, den einen oder anderen Punkt einer näheren Prüfung zu unterziehen, so Herr Hermann.

 

Daraufhin schaltet sich Herr Martin ein und sagt aus, dass bis zum 31.12. dieses Jahres die Bauantragsreife vorliegen muss und die Beschlussfassung in der nächsten Kreistagssitzung erfolgen sollte.

 

Herr Hermann hegt Zweifel an der Aussage, dass bis zum 31.12.19 die Förderanträge

tatsächlich schon mit Bauantrag gestellt werden müssen.

 

Frau Wohmann teilt mit, dass sie diesbezüglich eine Prüfung durch das Fachamt

veranlassen wird. Schon allein die Tatsache, dass die Baumaßnahmen bis 31.12.2022

abgeschlossen sein müssen, macht dies erforderlich.

 

Da Schulen im ländlichen Bereich und den Kreisrändern oftmals bei den baulichen

Belangen / Förderungen das Nachsehen haben, fragt Herr Honsa nach, in welcher Weise hier Abhilfe geschaffen werden kann und merkt an, dass diese Schulen als Kompromiss

wenigstens in Bezug auf den Schülerverkehr Berücksichtigung finden sollten.

 

An dieser Stelle bittet Frau Wohmann Herrn Böhm konkret zu benennen, welche Kriterien betrachtet bzw. welche Änderungen in die Prioritätenliste eingebracht werden sollen, damit die Verwaltung entsprechend handeln kann.

 

Die Ausschussmitglieder beraten sich nochmals und teilen ihre Kritikpunkte mit.

Zum einen wird die Verteilung der möglichen Zuschüsse anhand der Schülerzahlen,

zum anderen die Gewichtung des baulichen Zustandes der jeweiligen Schule bemängelt. Außerdem sollte auch die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld    Beachtung finden. Bezüglich der beantragten Förderung in Höhe von 800.000,00 EUR der Freien Schule Anhalt gibt es geteilte Meinungen; ebenso über die geplante Förderung des Ersatzbaus Turnhalle Sekundarschule Völkerfreundschaft.

 

In diesem Zusammenhang bezieht sich Herr Hermann auf die beigefügte Anlage 1.2

„Auswahlkriterien zur Prioritätenliste“ und merkt folgendes an:

Wenn die Freie Schule bei der Beantragung schon mit vorgesehen ist, dann sollte diese auch in der Anlage 1.2 aufgenommen werden.

 

Außerdem empfiehlt Herr Hermann, die Darstellung der Anlage 1.2 möglicherweise etwas ausführlicher zu gestalten. Er bezieht sich auf die Spalte „Bedarf Sanierung / Neubau“.

Aufgrund der vorliegenden Zahlen, wäre es sinnvoll eine Spalte aufzuführen, wo nicht nur der „Bedarf“, sondern der „Gesamtbedarf der Investitionen“ abgebildet ist.

Somit würde besser veranschaulicht werden, welche Schule auch den höchsten

Sanierungsbedarf hat und bilde natürlich gleichzeitig ab, in welche Schule bereits investiert wurde und was von den Gesamtinvestitionen schon erfolgt ist, so Herr Hermann.

 

Auch Frau Hinze unterstützt die vorgenannte Aussage des Herrn Hermann.

Sie ist der Meinung, dass der Kreistag eine gewisse Verantwortung hat, die Freie Schule Anhalt ein Stück weit zu unterstützen, auch wenn diese nicht in Trägerschaft des

Landkreises ist; schließlich gehen Schüler aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld dorthin und das sollte auch berücksichtigt werden.

 

Abschließend bittet Herr Böhm bezüglich des Zuteilungsschlüssels anhand der

Schülerzahlen nachdrücklich um Prüfung, ob das Landesverwaltungsamt nur darüber

informiert oder ob es so vorgegeben wurde und wenn ja, wo das festgeschrieben ist.

 

Durch die Mitglieder des Fachausschusses für Bau-, Wirtschaft und Verkehr erfolgt die

Empfehlung an den Kreistag unter der Maßgabe, den Beschlussantrag mit den

vorgenannten Hinweisen bzw. Empfehlungen zu überarbeiten, einstimmig mit

 

8 Ja-Stimmen.