Sitzung: 07.03.2019 Kreis- und Finanzausschuss
Vorlage: BV/0897/2019
(Herr Hemmerling gekommen = 9 Anwesende)
Herr Dittmann
fragte, ob es eine Tabelle mit Projektmaßnahmenummern gibt. Für die Maßnahmen
mit der Endnummer 9.4 findet er keinen Hinweis in der Textvorlage, um welche
Maßnahme es sich handelt.
Frau Bunge
erläuterte, dass in dieser Richtlinie festgelegt wurde, dass für die
Antragstellung eine Prioritätenliste benötigt wird. Diese wurde durch die
Verwaltung auf Grundlage des heutigen Standes und was an unterschiedlichen
Schulgebäuden investiert wurde aufgestellt. Für die Antragstellung ist es
erforderlich, entsprechende Unterlagen in einer gewissen Form vorzubereiten.
Herr Böhm teilte
mit, dass im Bau- Wirtschafts- und Verkehrsausschuss am 26.02.2019 gefragt
wurde, warum die Gesamtschülerzahl in die Berechnung einbezogen wurde. Die
Sekundarschule Zörbig sollte mit dieser Prioritätenliste Vorrang haben und
nicht an 4. Stelle stehen. Die freien Träger-Schulen sollten deutlich mehr
berücksichtigt werden. Die ausgerechnete Summe ist zu niedrig. Die Verwaltung
wurde demzufolge gebeten, noch einmal nachzurechnen.
Frau Bunge teilte
mit, dass als Maßstab für die Verteilung der Mittel auf die 13 finanzstarken
Kommunen die Schülerzahlen an den Schulen in öffentlicher und privater
Trägerschaft insgesamt berücksichtigt werden. Der Verteilerschlüssel bezieht
sich auf die gesamte Schülerzahl. Im Landkreis wurde entsprechend der
Schülerzahl die freie Trägerschaft berücksichtigt. Gemäß Landesverwaltungsamt
sollte man sich hier an der Richtlinie orientieren. Es ist eine freie
Entscheidung, ob es berücksichtigt wird, aber ein Anspruch besteht nicht. In
Abstimmung mit dem Schulamt wurde hier der Ansatz schon etwas höher gesetzt.
Herr Böhm fragte,
warum die Sekundarschule in Zörbig hinten dran gestellt wurde.
Frau Bunge verwies
auf die beigefügte Aufstellung sowie den entsprechenden Schriftverkehr. Die
Schulgebäude, die noch keine Förderung erfahren haben und auch den
entsprechenden Gebäudezustand haben, wurden im Vorschlag der Verwaltung
aufgeführt. Die Sekundarschule in Zörbig ist als Nachrücker vorgesehen, da
mittlerweile begonnen wurde, mit Eigenmitteln zu sanieren.
Herr Schulze fragte,
inwieweit Zörbig nun trotzdem saniert wird. Wird die Schule nur aufgeführt, um
im Falle eines Falles förderfähig zu sein?
Frau Bunge führte
aus, dass die Empfehlung vom Landesverwaltungsamt vorliegt, einen Nachrücker
vorzusehen. Es wäre nicht das Problem, wenn der Nachrücker nach oben rutscht.
Ein grundlegendes Problem ist der Verteilerschlüssel, der abweichend von der
Richtlinie für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine ganz andere
Berechnungsgrundlage vorsieht.
Herr Schulze kennt
den Zustand der Sekundarschule Wolfen-Nord. Aber in Zörbig wurde mit der
Sanierung bereits begonnen und diese sollte entsprechend fortgeführt werden.
Ist das damit gegeben oder wird es unterbrochen, um irgendwann auf die Liste zu
kommen, da andere nicht so förderfähig sind wie man dachte?
Frau Bunge äußerte,
dass man mit Eigenmitteln in Jahresscheiben die Sanierung in vertretbaren
Bauabschnitten fortführen kann. Dies ist auch so vorgesehen.
Herr Dittmann
begrüßte es, einen Ersatznachrücker zu haben. Das Geld, was insgesamt für die
Sanierung auszugeben ist, ist das gleiche. Es sei nachvollziehbar, dass bei der
Verteilung auf die Gesamtschülerzahl abgestellt wird. Es ist legitim, dass der
Landkreis für die Schulen, für die er Träger ist, nochmal eine eigene Priorität
setzt und sich auf die 3 Standorte konzentriert
Bezüglich des
Änderungsantrages der CDU-FDP fragte er, was uns als Schulträger veranlassen
sollte, unsere eigenen Positionen in einem solchen Ausmaß zu schwächen, so
lange unsere eigenen Schulen in einem so schlechten Zustand sind. Warum soll
man das Geld lieber den anderen geben, als die eigenen öffentlichen Schulen
damit in Stand zu setzten? Es führt zu einer weiteren Verschlechterung der
Wettbewerbssituation öffentlicher Schulen. Wir haben eine Parität, dass freie
Schulen im Land zu halten sind. Der Vorschlag der Verwaltung geht genau in die
richtige Richtung bei angemessener Berücksichtigung der freien Träger.
Frau Hinze äußerte,
dass man hier aufpassen muss, da es sich zum Teil um zusätzliche Mittel
handelt, die verwendet werden. Trotzdem hatte man sich entschieden, die
Zörbiger Schule aus eigenen Mitteln zu sanieren. Sie konnte die Aussage von
Herrn Dittmann nicht nachvollziehen. Es gehen eine Menge Schüler aus unserem
Landkreis an diese Freie Schule. Hier besteht eine Verpflichtung, die Schule zu
unterstützen.
Herr Northoff
erklärte, dass die Richtlinie ausdrücklich vorsieht, dass die Freien Schulen
gefördert werden können. Bisher mussten die Kosten der Freien Schule
größtenteils von den Trägern getragen werden. Jetzt wird die Finanzierung der
Freien Schulen finanziell angepasst. Die Freien Schulen beeinflussen die
Qualität der Orte positiv. Die Freie Schule Anhalt hatte bisher kaum
öffentliche Mittel bekommen, sondern wurde aus Eigenmitteln des örtlichen
Trägers finanziert. Es sollte hier der Möglichkeit eines höheren Zuschusses
zugestimmt werden.
Frau Hamella stellte
fest, dass man es nicht qualitativ ausführen kann, wenn die Mittel für die
öffentlichen Schulen herabgesetzt werden. Wie würde es aussehen, wenn man die
Mittel nicht herabsetzt und die Investitionsmittel dann mit dem Bereich Freie
Schule entsprechend neu in den Finanzbereich hineinnimmt?
Herr Dittmann
äußerte, dass man nicht schlechter gestellt ist, wenn man zusätzliche Mittel
aus der Investitionspauschale einsetzt.
Herr Böhm stellte
die Frage, was man mit der Sekundarschule Zörbig macht. Wenn die Schule aus
Eigenmitteln finanziert werden soll, braucht sie nicht mehr auf die
Prioritätenliste genommen werden. Aber dann sollte es eine neue Berechnung für
die freien Träger geben. Seiner Meinung nach ist die Prioritätenliste für
Wolfen-Nord am wichtigsten.
Frau Hinze bezog
sich auf die Aufsplittung der Förderung in der Vorlage sowie auf den
Änderungsantrag der CDU-FDP Fraktion. Bei den jeweiligen Summen fehlt bei jeder
Schule ca. 200.000 EUR, damit die Freie Schule mehr bekommt. Was würde bei
200.000 EUR weniger bei einer Schule nicht saniert werden können? Hier gab es
den Hinweis, dass die Sekundarschule Wolfen nicht so gut saniert werden kann.
Frau Bunge gab an,
dass die Zahlen so kalkuliert wurden, dass Fenster, Fassade und Dach gemacht
werden können, um danach die Schule mit den normalen Unterhaltungsmitteln von
innen sanieren zu können.
Herr Mormann stellte
fest, dass man bei unseren Schulen von Sanierung, Wiederherstellung und Reparaturen
spricht. Bei der Freien Schule redet man von gewaltigen Neubauten, welche
bisher gar nicht vorhanden sind. Die Freie Schule wurde bisher ebenso
gefördert, auch ohne Prioritätenliste, bei der sich die anderen Schulen aus
unserer Trägerschaft anstellen mussten. Wenn sich die Sekundarschule Zörbig nun
wieder hinten anstellen muss, wie soll das noch „verkauft“ werden?
Insbesondere, wenn der überwiegende Teil der Summen Neubauten sind.
Herr Hemmerling
äußerte, dass der überwiegende Teil der Summe nicht Gegenstand der
Beschlussfassung ist, weil von 3,8 Mio. EUR, selbst mit dem Vorschlag der
CDU-FDP Fraktion, eine Förderung von 21% erreicht werden soll. Er konnte
hierbei die Anbringung der Schülerzahlen nicht nachvollziehen. In der
Aufstellung konnte er die Mittel der letzten 15 Förderprogramme entnehmen,
wobei hier nicht die Schülerquote der freien Träger mit bedacht wurde. Man
müsste es über einen größeren Teil an Fördermaßnahmen betrachten. Es wäre
möglich, hiervon abzuweichen. Er versteht den Änderungsantrag nicht in dem
Sinne, dass bei den anderen Schulen weniger gemacht wird, sondern dass durch
eine Verschiebung der Mittel der Landkreis einen höheren Eigenanteil hat.
Herr Schulze
betonte, dass die Festsetzung der Prioritäten schließlich im Vorgriff auf den
Kreistag erfolgt.
Herr Böhm stellte
die Frage, ob 200.000 EUR weniger für unsere Schulen mehr weh tut als 500.000
EUR weniger für die Schule der freien Träger? Es handelt sich um Geld vom Land,
welches entsprechend für die Bürger und Schüler im Landkreis aufgeteilt wird.
Die 200.000 EUR weniger für landkreiseigene Schulen sind nicht so schlimm, als
wenn die freien Träger nicht mit 800.000 EUR gefördert werden.
Frau Kutz gab an, es
handelt sich um Bundesmittel, die mit dieser Richtlinie vergeben werden. Hier
ist erstmalig über den Bund die Förderung von Maßnahmen in Schulen von freien
Trägern möglich. Die Sekundarschule Zörbig steht hier innerhalb der
Beschlussvorlage nicht zur Debatte. Vom Bund erhalten wir 5,28 Mio. EUR. Die
Zörbiger Schule würde dann was bekommen, weil sie aus der vollen Förderung
rausfällt und sich dort nicht mit einbringen kann. Auf der Grundlage eines
Checks werden die Fördermittel verteilt. Die Schule in Zörbig erfüllt im Moment
diesen Check noch nicht.
Frau Bunge erklärte,
dass laut Information des Schulamtes die Schule den Check nun erfüllt hat.
Herr Schulze teilte
mit, dass die neuen Daten ergeben haben, dass die Schule mit berücksichtigt
wird.
Herr Böhm bezog sich
nochmals auf die Sekundarschule Zörbig. Die Schule wird saniert und aus unserem
Haushalt finanziert. Deshalb wurde die Schule mit auf die Liste genommen. Wenn
man es auch ohne die Bundesmittel finanzieren kann, ist es kein Thema mehr.
Frau Bunge erklärte,
dass vom Landesverwaltungsamt vorgeschlagen wurde, einen Nachrücker zu
benennen. Auf Grund der Auswertung wurde die Sekundarschule Zörbig
vorgeschlagen.
Herr Schulze gab an,
dass an der Schule in Zörbig weitergebaut wird, egal, ob die Finanzierung über
die neue Richtlinie geregelt werden kann.
Der Änderungsantrag der CDU-FDP Fraktion wurde mit 5 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen dem Kreistag empfohlen.