(Herr Hemmerling gekommen = 9 Anwesende)

 

Herr Dittmann fragte, ob es eine Tabelle mit Projektmaßnahmenummern gibt. Für die Maßnahmen mit der Endnummer 9.4 findet er keinen Hinweis in der Textvorlage, um welche Maßnahme es sich handelt.

Frau Bunge erläuterte, dass in dieser Richtlinie festgelegt wurde, dass für die Antragstellung eine Prioritätenliste benötigt wird. Diese wurde durch die Verwaltung auf Grundlage des heutigen Standes und was an unterschiedlichen Schulgebäuden investiert wurde aufgestellt. Für die Antragstellung ist es erforderlich, entsprechende Unterlagen in einer gewissen Form vorzubereiten.

Herr Böhm teilte mit, dass im Bau- Wirtschafts- und Verkehrsausschuss am 26.02.2019 gefragt wurde, warum die Gesamtschülerzahl in die Berechnung einbezogen wurde. Die Sekundarschule Zörbig sollte mit dieser Prioritätenliste Vorrang haben und nicht an 4. Stelle stehen. Die freien Träger-Schulen sollten deutlich mehr berücksichtigt werden. Die ausgerechnete Summe ist zu niedrig. Die Verwaltung wurde demzufolge gebeten, noch einmal nachzurechnen.

Frau Bunge teilte mit, dass als Maßstab für die Verteilung der Mittel auf die 13 finanzstarken Kommunen die Schülerzahlen an den Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft insgesamt berücksichtigt werden. Der Verteilerschlüssel bezieht sich auf die gesamte Schülerzahl. Im Landkreis wurde entsprechend der Schülerzahl die freie Trägerschaft berücksichtigt. Gemäß Landesverwaltungsamt sollte man sich hier an der Richtlinie orientieren. Es ist eine freie Entscheidung, ob es berücksichtigt wird, aber ein Anspruch besteht nicht. In Abstimmung mit dem Schulamt wurde hier der Ansatz schon etwas höher gesetzt.

Herr Böhm fragte, warum die Sekundarschule in Zörbig hinten dran gestellt wurde.

Frau Bunge verwies auf die beigefügte Aufstellung sowie den entsprechenden Schriftverkehr. Die Schulgebäude, die noch keine Förderung erfahren haben und auch den entsprechenden Gebäudezustand haben, wurden im Vorschlag der Verwaltung aufgeführt. Die Sekundarschule in Zörbig ist als Nachrücker vorgesehen, da mittlerweile begonnen wurde, mit Eigenmitteln zu sanieren.

Herr Schulze fragte, inwieweit Zörbig nun trotzdem saniert wird. Wird die Schule nur aufgeführt, um im Falle eines Falles förderfähig zu sein?

Frau Bunge führte aus, dass die Empfehlung vom Landesverwaltungsamt vorliegt, einen Nachrücker vorzusehen. Es wäre nicht das Problem, wenn der Nachrücker nach oben rutscht. Ein grundlegendes Problem ist der Verteilerschlüssel, der abweichend von der Richtlinie für den Landkreis Anhalt-Bitterfeld eine ganz andere Berechnungsgrundlage vorsieht.

Herr Schulze kennt den Zustand der Sekundarschule Wolfen-Nord. Aber in Zörbig wurde mit der Sanierung bereits begonnen und diese sollte entsprechend fortgeführt werden. Ist das damit gegeben oder wird es unterbrochen, um irgendwann auf die Liste zu kommen, da andere nicht so förderfähig sind wie man dachte?

Frau Bunge äußerte, dass man mit Eigenmitteln in Jahresscheiben die Sanierung in vertretbaren Bauabschnitten fortführen kann. Dies ist auch so vorgesehen.

Herr Dittmann begrüßte es, einen Ersatznachrücker zu haben. Das Geld, was insgesamt für die Sanierung auszugeben ist, ist das gleiche. Es sei nachvollziehbar, dass bei der Verteilung auf die Gesamtschülerzahl abgestellt wird. Es ist legitim, dass der Landkreis für die Schulen, für die er Träger ist, nochmal eine eigene Priorität setzt und sich auf die 3 Standorte konzentriert

Bezüglich des Änderungsantrages der CDU-FDP fragte er, was uns als Schulträger veranlassen sollte, unsere eigenen Positionen in einem solchen Ausmaß zu schwächen, so lange unsere eigenen Schulen in einem so schlechten Zustand sind. Warum soll man das Geld lieber den anderen geben, als die eigenen öffentlichen Schulen damit in Stand zu setzten? Es führt zu einer weiteren Verschlechterung der Wettbewerbssituation öffentlicher Schulen. Wir haben eine Parität, dass freie Schulen im Land zu halten sind. Der Vorschlag der Verwaltung geht genau in die richtige Richtung bei angemessener Berücksichtigung der freien Träger.

Frau Hinze äußerte, dass man hier aufpassen muss, da es sich zum Teil um zusätzliche Mittel handelt, die verwendet werden. Trotzdem hatte man sich entschieden, die Zörbiger Schule aus eigenen Mitteln zu sanieren. Sie konnte die Aussage von Herrn Dittmann nicht nachvollziehen. Es gehen eine Menge Schüler aus unserem Landkreis an diese Freie Schule. Hier besteht eine Verpflichtung, die Schule zu unterstützen.

Herr Northoff erklärte, dass die Richtlinie ausdrücklich vorsieht, dass die Freien Schulen gefördert werden können. Bisher mussten die Kosten der Freien Schule größtenteils von den Trägern getragen werden. Jetzt wird die Finanzierung der Freien Schulen finanziell angepasst. Die Freien Schulen beeinflussen die Qualität der Orte positiv. Die Freie Schule Anhalt hatte bisher kaum öffentliche Mittel bekommen, sondern wurde aus Eigenmitteln des örtlichen Trägers finanziert. Es sollte hier der Möglichkeit eines höheren Zuschusses zugestimmt werden.

Frau Hamella stellte fest, dass man es nicht qualitativ ausführen kann, wenn die Mittel für die öffentlichen Schulen herabgesetzt werden. Wie würde es aussehen, wenn man die Mittel nicht herabsetzt und die Investitionsmittel dann mit dem Bereich Freie Schule entsprechend neu in den Finanzbereich hineinnimmt?

Herr Dittmann äußerte, dass man nicht schlechter gestellt ist, wenn man zusätzliche Mittel aus der Investitionspauschale einsetzt.

Herr Böhm stellte die Frage, was man mit der Sekundarschule Zörbig macht. Wenn die Schule aus Eigenmitteln finanziert werden soll, braucht sie nicht mehr auf die Prioritätenliste genommen werden. Aber dann sollte es eine neue Berechnung für die freien Träger geben. Seiner Meinung nach ist die Prioritätenliste für Wolfen-Nord am wichtigsten.

Frau Hinze bezog sich auf die Aufsplittung der Förderung in der Vorlage sowie auf den Änderungsantrag der CDU-FDP Fraktion. Bei den jeweiligen Summen fehlt bei jeder Schule ca. 200.000 EUR, damit die Freie Schule mehr bekommt. Was würde bei 200.000 EUR weniger bei einer Schule nicht saniert werden können? Hier gab es den Hinweis, dass die Sekundarschule Wolfen nicht so gut saniert werden kann.

Frau Bunge gab an, dass die Zahlen so kalkuliert wurden, dass Fenster, Fassade und Dach gemacht werden können, um danach die Schule mit den normalen Unterhaltungsmitteln von innen sanieren zu können.

Herr Mormann stellte fest, dass man bei unseren Schulen von Sanierung, Wiederherstellung und Reparaturen spricht. Bei der Freien Schule redet man von gewaltigen Neubauten, welche bisher gar nicht vorhanden sind. Die Freie Schule wurde bisher ebenso gefördert, auch ohne Prioritätenliste, bei der sich die anderen Schulen aus unserer Trägerschaft anstellen mussten. Wenn sich die Sekundarschule Zörbig nun wieder hinten anstellen muss, wie soll das noch „verkauft“ werden? Insbesondere, wenn der überwiegende Teil der Summen Neubauten sind.

Herr Hemmerling äußerte, dass der überwiegende Teil der Summe nicht Gegenstand der Beschlussfassung ist, weil von 3,8 Mio. EUR, selbst mit dem Vorschlag der CDU-FDP Fraktion, eine Förderung von 21% erreicht werden soll. Er konnte hierbei die Anbringung der Schülerzahlen nicht nachvollziehen. In der Aufstellung konnte er die Mittel der letzten 15 Förderprogramme entnehmen, wobei hier nicht die Schülerquote der freien Träger mit bedacht wurde. Man müsste es über einen größeren Teil an Fördermaßnahmen betrachten. Es wäre möglich, hiervon abzuweichen. Er versteht den Änderungsantrag nicht in dem Sinne, dass bei den anderen Schulen weniger gemacht wird, sondern dass durch eine Verschiebung der Mittel der Landkreis einen höheren Eigenanteil hat.

Herr Schulze betonte, dass die Festsetzung der Prioritäten schließlich im Vorgriff auf den Kreistag erfolgt.

Herr Böhm stellte die Frage, ob 200.000 EUR weniger für unsere Schulen mehr weh tut als 500.000 EUR weniger für die Schule der freien Träger? Es handelt sich um Geld vom Land, welches entsprechend für die Bürger und Schüler im Landkreis aufgeteilt wird. Die 200.000 EUR weniger für landkreiseigene Schulen sind nicht so schlimm, als wenn die freien Träger nicht mit 800.000 EUR gefördert werden.

Frau Kutz gab an, es handelt sich um Bundesmittel, die mit dieser Richtlinie vergeben werden. Hier ist erstmalig über den Bund die Förderung von Maßnahmen in Schulen von freien Trägern möglich. Die Sekundarschule Zörbig steht hier innerhalb der Beschlussvorlage nicht zur Debatte. Vom Bund erhalten wir 5,28 Mio. EUR. Die Zörbiger Schule würde dann was bekommen, weil sie aus der vollen Förderung rausfällt und sich dort nicht mit einbringen kann. Auf der Grundlage eines Checks werden die Fördermittel verteilt. Die Schule in Zörbig erfüllt im Moment diesen Check noch nicht.

Frau Bunge erklärte, dass laut Information des Schulamtes die Schule den Check nun erfüllt hat.

Herr Schulze teilte mit, dass die neuen Daten ergeben haben, dass die Schule mit berücksichtigt wird.

Herr Böhm bezog sich nochmals auf die Sekundarschule Zörbig. Die Schule wird saniert und aus unserem Haushalt finanziert. Deshalb wurde die Schule mit auf die Liste genommen. Wenn man es auch ohne die Bundesmittel finanzieren kann, ist es kein Thema mehr.

Frau Bunge erklärte, dass vom Landesverwaltungsamt vorgeschlagen wurde, einen Nachrücker zu benennen. Auf Grund der Auswertung wurde die Sekundarschule Zörbig vorgeschlagen.

Herr Schulze gab an, dass an der Schule in Zörbig weitergebaut wird, egal, ob die Finanzierung über die neue Richtlinie geregelt werden kann.

 

Der Änderungsantrag der CDU-FDP Fraktion wurde mit 5 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen dem Kreistag empfohlen.