Herr Mühlbauer informierte nochmals ausführlich über das Zustandekommen des jetzt vorliegenden Vertrages.

Herr Böhm erklärte, dass in der Sitzung des Ausschusses Bau-, Wirtschaft - und Verkehr am 02.06.2015 die Beschlussvorlage sehr kontrovers beraten wurde. Alle noch offenstehende Fragen wurden durch Herrn Mühlbauer beantwortet. Der Ausschuss hat einstimmig der Vorlage zugestimmt.

Herr Hövelmann fragte nach, ob es möglich ist, dass man eine Übersicht über die Aufwendungen, die der Landkreis für Einrichtungen, die für den Schulsport angemietet werden, bekommen kann. Man muss es ja auch erklären können, warum das Eine wesentlich teurer ist als das Andere. Vielleicht kann erläutert werden, warum hier eine Verdoppelung der Kosten entsteht und diese Verdoppelung dazu führt, dass es bis zum Vierfachen des Betrages ist was vergleichbar andere Sportstätten, die angemietet werden, dann kosten.

Herr Mühlbauer erinnerte an die Fusion im Jahr 2007. Damals hatte jeder Landkreis eine andere Situation. Ebenso hat sich zwischenzeitlich die Schullandschaft auch verändert und somit auch die Bereitstellung von entsprechenden Sportstätten. In den letzten Jahren wurden auch bauliche Anlagen für die Absicherung des Schulsports und des außerschulischen Sports errichtet. Es muss immer die Historie und der spezielle Sachverhalt bezogen auf die Örtlichkeit betrachtet werden. Deshalb kann man nicht so einfach ein paar Zahlen nennen. Der Altkreis Bitterfeld hat eine andere Anzahl an Schülern und Schulstandorten als der Altkreis Zerbst.

Gegenwärtig wird ja in Zerbst in Bezug auf Sportstätten nachgerüstet. Er erklärte am Beispiel in Zerbst, dass man für die bereitgestellte Sportstätte 49.000 € jährlich an die Stadt gezahlt hatte.

Für die Bereitstellung von Sportstätten in Bitterfeld, hier Sporthalle „Alte Brauerei“ ,Sportpark Süd und Sportpark Nord, wurden jährlich 50.000 € gezahlt. Man kann das deshalb nicht so einfach miteinander vergleichen.

In Bezug auf den jetzigen Sachverhalt informierte er, dass der Landkreis durch die Stadt Bitterfeld-Wolfen informiert wurde, dass die Stadt die Turnhalle „Alte Brauerei“ und der Stadtpark Süd nicht mehr benötigt. Weiterhin ist man nicht mehr bereit, diese Sportstätten nur für den Landkreis vorzuhalten. Der Landkreis ist in der Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass für die Schulen der Sportunterricht stattfinden kann. Es geht hier speziell um das Gymnasium und die „Helene Lange“ Schule in Bitterfeld. Vor einem Jahr belief sich die zu zahlende Summe auf 242 T€ und der Kreistag sagte damals, hier machen wir nicht mit. Daraufhin wurden zahlreiche Gespräche mit der Stadt Bitterfeld-Wolfen geführt (Oberbürgermeisterin, Landrat, Herrn Mühlbauer und ein Vertreter der Stadt), wo nach einem Kompromiss gesucht wurde.

Der Kompromiss sieht nun vor, dass wir die eine Sportstätte übernehmen. Wir sind dann zwar nicht der Eigentümer, sondern übernehmen nur die Eigentümerfunktion. Der Landkreis ist somit für die Erhaltung und Bewirtschaftung der Sportstätte verantwortlich. Letztendlich wurde es so formuliert, dass der Landkreis nur die Turnhalle „Alte Brauerei“ übernehmen und der Sportpark Süd von der Stadt Bitterfeld-Wolfen weiterhin betrieben wird. Beide Sportstätten stehen somit für beide Schulen zur Nutzung zur Verfügung. Der Sportpark Süd wird dann kostenlos genutzt und für die Brauerei Turnhalle werden jährlich 105.300 € gezahlt. Wenn jetzt diese 50 T€ genommen werden, die bisher an die Stadt Wolfen gezahlt wurden, und von den 105.300 € abgezogen werden, bleibt noch ein Rest von 55.300 €. Das heißt, man hat eine Mehrbelastung von 5.300 €.

Herr Hövelmann erklärte, dass er die Berechnungen nicht so richtig verstanden hat. Wenn man bisher 50 T€ gezahlt hat und künftig muss man 105.300 € zahlen, wieso hat man dann eine Mehrbelastung von 5.300 €?

Herr Mühlbauer erklärte nochmals, dass die Bewirtschaftung der Brauerei Turnhalle 105.300 € im Jahr kostet. Bisher hat der Landkreis für die Nutzung der Sportstätten 50 T€ jährlich gezahlt. Diese Summe zieht man von den 105.300 € ab und es bleibt ein Rest von 55.300 €. Eigentlich kämen hier auch noch die Kosten für den Hausmeister mit dazu. Der Hausmeister der Sekundarschule wird aber gleichzeitig die Turnhalle mit betreiben, so dass es hier einen Doppeleffekt gibt.

Herr Roi stellte fest, dass er zwei unterschiedliche Auskünfte von der Stadt Wolfen bekommen hat. Die eine Auskunft ist, dass der Stadtrat auch noch einen Beschluss fassen muss und die andere das kein Beschluss gefasst werden muss. Bisher wurde kein entsprechender Beschluss durch den Stadtrat  gefasst. Muss die Stadt Bitterfeld-Wolfen jetzt noch zustimmen oder nicht?

Herr Mühlbauer erklärte, dass bei der Stadt ein Beschluss zur Betreibung der Sportstätten gefasst wurde. Nach seinen Kenntnissen ist eine nochmalige Beschlussfassung daher nicht erforderlich.

Herr Schulze verwies in diesem Zusammenhang auf die Festlegungen in der Hauptsatzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

Herr Dr. Rauball erklärte, dass der Stadtrat tatsächlich noch einmal über diese Problematik reden muss. Im September wurde der globale Vertragsentwurf  mit Beginn zum 01.01. beschlossen. Jetzt ist aber der Antrag terminlich und inhaltlich anders gefasst worden und der Stadtrat muss tatsächlich noch einmal zustimmen.

Herr Roi erklärte, dass damals der Beschluss mit der Intention gefasst wurde, die Auflagen der Kommunalaufsicht des Landkreises zu erfüllen. Jetzt entstehen aus der Sicht der Stadt Bitterfeld-Wolfen Mehrkosten und deswegen hatte er seine Frage gestellt.

Herr Schulze stellte fest, dass schon komische Entscheidungen in der Stadt Bitterfeld-Wolfen getroffen werden Es obliegt ihm aber nicht, Entscheidungen des Stadtrates und der Oberbürgermeisterin zu kommentieren. Er äußerte sich nochmals zum Zustandekommen des Kompromissvorschlages. Es müsste daher der neue Vorschlag dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Herr Böhm erklärte, dass der jetzt vorliegende Vorschlag durch den Kreistag beschlossen werden sollte.

Es gab keine weiteren Anfragen.