Der Kreistag Anhalt-Bitterfeld beschließt den Abschluss eines Nutzungsvertrages für die Turnhalle An der Brauerei 3 sowie des Sportparks Süd, Niemegker Straße 19, beide im OT Bitterfeld, mit der Stadt Bitterfeld-Wolfen/ Beginn 01.07.2015. Der Landrat wird beauftragt, den Beschluss erst umzusetzen, wenn der Stadtrat Bitterfeld-Wolfen einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.


Frau Kutz stellte fest, dass der Beginn des Vertrages am 01.07.2015 ist und fragte nach, ob dazu ein Stadtratsbeschluss der Stadt Bitterfeld-Wolfen vorliegt bzw. wie damit umgegangen wird, wenn es noch nicht erfolgt ist.

Herr Schulze stellte fest, dass die Stadt hierzu noch nicht abgestimmt hat und es nachgeholt werden muss. Seiner Meinung nach ist das verwaltungsmäßiges Handeln. Man hätte es damals nur gemacht, weil Bitterfeld-Wolfen unbedingt das gemacht hatte. Aber dieser Beschlussantrag steht dem zuvor und er geht davon aus, dass Bitterfeld-Wolfen es aufgreift und im Stadtrat entsprechend umsetzen wird.

Herr Roi bestätigte, dass über die aktuelle Vorlage im Stadtrat nicht gesprochen wurde. Er fragte, ob es überhaupt erforderlich ist, was Frau Kutz gerade ansprach? Muss die Stadt trotzdem zustimmen, es gab seitens der Kreisverwaltung keine richtigen Antworten. Er würde gern von der Verwaltung wissen, ob das in der Zwischenzeit geklärt werden konnte, dass die Stadt zustimmen muss. Weiterhin stellte er die Frage, da ja gesagt wurde, dass der Haushalt nochmal veröffentlicht wird, ob die Summe im Beschlussantrag steht, jetzt im Haushalt erfasst ist oder ob es sich noch um die alte Summe handelt.

Herr Schulze gab an, dass es sich bei der nochmaligen Veröffentlichung des Haushaltes um das Haushaltsjahr 2014 handelte.

Herr Dittmann stellte den Erweiterungsantrag, dass die hier zu behandelnde Beschlussvorlage unter dem Vorbehalt steht, dass die Stadt Bitterfeld-Wolfen einen gleichlautenden Beschluss fasst. Nach seiner Auffassung braucht die Stadt Bitterfeld-Wolfen keinen Beschluss unter 5.000,00€ für die Brauereihalle vom Landkreis einzulegen, jedoch benötigt sie einen Beschluss, um auf ein Nutzungsentgelt für die Überlassung des Sportparks Süd zu verzichten.

Herr Roi bezog sich auf seine erste Frage, ob es aus Sicht der Verwaltung erforderlich ist.

Herr Wolpert stellte die Frage, ob die Verwaltung dazu eine Auffassung hat.

Herr Schulze hoffte, dass jetzt beiderseitig, nach dem aufgreifenden Vorschlag von Herrn Dittmann, die entsprechenden gleichlautenden Beschlüsse gefasst werden, um diese Sache einem guten Ende zuführen zu können. Ansonsten bestünde ein guter Grund, sich nach einem neuen Grundstück umzusehen.

Herr Müller betonte, dass Beschlüsse unter Vorbehalt nicht zulässig wären, da sie nicht eindeutig sind. Das Rechtsamt bestätigt die Auffassung von Herrn Müller.

Herr Döring äußerte, dass gem. § 6 (Betriebskosten) die Eigentümerin sämtliche Kosten für die Bewirtschaftung des Objektes trägt. Er informierte den Kreistag, dass es für die Vereine, die seit 20 Jahren anteilige Betriebskosten für außerhalb von kreistagsgeschützten Sporteinrichtungen zahlen, ungerecht ist, dass hier andere Vereine bezuschusst werden. Man sollte sich mal überlegen, diesen Umstand abzuändern. Denn wenn das an die Öffentlichkeit kommt, dass nun einige Vereine die Halle kostenfrei nutzen, ist es fraglich, wie die anderen Vereine darauf reagierten. Er möchte nicht wissen, wieviel Sitzbänke neu eingerichtet werden müssen. Das ist ungerechtfertigt und sollte eigentlich im Zuge der Konsolidierung sowohl des Haushaltes des Landkreises als auch der Gemeinden abgeändert werden.

Herr Wolpert verwies noch einmal darauf, dass sämtliche Änderungsanträge dem Kreistagsvorsitzenden schriftlich vorzulegen sind. Herr Dittmann hätte in diesem Fall Glück, weil sein Antrag vom Landrat übernommen wurde. Der Antrag, den § 6 (2) zu streichen, wenn das der Antrag gewesen sein sollte, braucht ausnahmsweise nicht schriftlich vorgelegt werden.

Herr Schulze äußerte sich zu den Äußerungen von Herrn Döring wie folgt. Er widersprach der Streichung des Paragraphen. Es gab Überlegungen. In den Städten und Gemeinden wird dies ganz unterschiedlich gehandhabt. Manche Städte stellen die Nutzung kostenfrei zur Verfügung, andere Städte beteiligen sich an den Betriebskosten, z.B. Sandersdorf-Brehna zu 15% und die Gemeinde Muldestausee zu 35%. Es gab Diskussionen im Kreis- und Finanzausschuss zur Forderung, Turnhallen kostenfrei zu überlassen. Man kam dem Sportverein weitestgehend entgegen. Es sollte hier nicht brutal herangetrieben werden, aber man muss natürlich auch auf den Kreissportbund und insbesondere auf die nutzenden Vereine zugehen. Nicht Geld eintreiben, um den Haushalt zu konsolidieren. Es kann nur eine Beteiligung sein an den sonstigen Kosten, damit man weiß, wieviel das alles wert ist. Selbst bei einer Diskussion mit dem Kreissportbund über die Sportstättennutzung hatte sich herausgestellt, dass es unterschiedliche Verfahrensweisen gibt. Wenn jetzt natürlich gefordert wird, man sollte alles umlegen, müsste darüber abgestimmt werden.

Herr Böhm gab an, dass diese Problematik auch im Bau-, Wirtschafts- und Verkehrsausschuss besprochen wurde. Wenn wir als Landkreis Gebühren erheben müssen, braucht es eine Satzung. Die muss noch überlegt werden, sonst können wir den Passus heute gerne streichen.

Herr Grabner ergänzte die Ausführungen des Landrates. Der Stadt Sandersdorf-Brehna angehörende Vereine zahlen nur ein Nutzungsentgelt, wenn sie die Sporthallen der Stadt kommerziell nutzen. Ansonsten sind sie generell kostenfrei. Er fragte, ob die Vergabe der Trainingszeiten außerhalb des Sportunterrichtes dann neu geregelt wird. Haben auch Vereine die Möglichkeit, die Turnhalle zu nutzen, die nicht aus dem Stadtgebiet Bitterfeld-Wolfen kommen?

Herr Schulze gab an, dass es sicherlich besprochen wird, wenn es noch freie Hallenzeiten gibt und Interesse besteht. Man muss darüber reden und es wird über das zuständige Fachamt des Herrn Mühlbauer koordiniert. Er verwies noch einmal auf den § 6 (2). Die Nutzung des Objektes Sportpark Süd ist für die Nutzer kostenfrei und die Eigentümerin, hier die Stadt Bitterfeld-Wolfen trägt sämtliche Kosten für die Nutzung des Objektes. Wenn jetzt natürlich jemand der Meinung ist, hierfür Geld zu bezahlen, würde er es nicht empfehlen, dies zu streichen. Es war die Vereinbarung, dass wir für die Bewirtschaftung die Halle übernehmen und dafür stellt uns Bitterfeld-Wolfen den Sportpark Süd zur Verfügung.

Herr Wolpert stellte den Änderungsantrag von Herrn Döring über den Inhalt des Vertrages zur Abstimmung.

Der Änderungsantrag von Herrn Döring wurde mehrheitlich, mit 1 Ja-Stimme bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Herr Wolpert kam nun zum Beschlusstext selbst. Die Problematik des Vorbehaltes war zu sehen und er schlug vor, dass der Beschlusstext ergänzt wird um den Satz: „Der Landrat wird beauftragt, den Beschluss erst umzusetzen, wenn der Stadtrat Bitterfeld-Wolfen einen entsprechenden Beschluss gefasst hat.“ Herr Wolpert hat den Änderungsantrag selbst geschrieben, demzufolge liegt er schriftlich vor.

Herr Herder fragte, ob diese Formulierung ein rückwirkendes Inkrafttreten bewirkt? Herr Wolpert vereinte die Frage.

Herr Dittmann hatte eine Nachfrage zu der angehängten Kostenübersicht. Er fragte, ob die aufgeführten Kosten für Personal von der Stadt Bitterfeld-Wolfen weiter getragen werden oder wurden diese in der Beschlussvorlage als Kostenbestandteil i.H.v. 38.000.00 € vergessen?

Herr Mühlbauer führte aus,  dass sich die Turnhalle in unmittelbarer Nähe zur Sekundarschule Helene Lange in Bitterfeld befindet. Dort ist ein Hausmeister angestellt. Er erledigt die Hausmeistertätigkeiten an der Turnhalle mit.

Herr Wolpert stellte die Vorlage mit den Ergänzungen im Beschlusstext zur Abstimmung.

Die Vorlage 0172 wurde mit den Ergänzungen einstimmig bei 1 Enthaltung bestätigt.